Burka-Verbot in Österreich - 150 Euro Strafe oder Haft
Burka-Verbot: Haft droht, wer sich nicht dran hält
Am 1.10. tritt das Gesichtsverhüllungsverbot in Kraft. Es ist an allen öffentlichen Orten - auch im Flug- und Schiffsverkehr - einzuhalten.
Am 1. Oktober ist es soweit und das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz kommt in Österreich zur Anwendung. Dieses sieht vor, dass an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden die Gesichtszüge nicht durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt bzw. verborgen werden dürfen, dass sie nicht mehr erkennbar sind.
Sollten verschleierte Personen, deren Identität nicht festgestellt werden kann, sich trotz Abmahnung weigern die Verhüllung zu entfernen, droht ihnen gar eine Festnahme - das gilt auch für Touristen in Österreich.
Schon vor seinem Inkrafttreten hatte das Verhüllungsverbot in Österreich für reichlich Schlagzeilen gesorgt, am Mittwoch gab es in diesem Zusammenhang einen ersten größeren Polizeieinsatz. Eine Lehrerin wurde auf der Mariahilfer Straße in Wien von einer vollverschleierten Frau attackiert, nachdem die Pädagogin diese auf das seit 1. Oktober geltende Burkaverbot aufmerksam gemacht hatte.
Die beiden Frauen sollen laut Informationen der "Krone" am Mittwochnachmittag gegen 15 Uhr bei der U3-Station Zieglergasse aufeinandergetroffen sein. Die Lehrerin sprach die vollverschleierte Frau auf das geltende Verhüllungsverbot an, diese jedoch reagierte auf den Hinweis und das Verbot selbst mit Desinteresse und Ablehnung.
Im Zuge der Auseinandersetzung bildete sich innerhalb kürzester Zeit eine Menschentraube um die beiden Frauen, mehrere junge Männer ergriffen Partei für die Nikab-Trägerin, auch Schimpfworte in Richtung der Lehrerin sollen dabei gefallen sein.
Auf Stiegen niedergestoßen
Auf den Stiegen der U3-Station gipfelte die Auseinandersetzung schließlich in Handgreiflichkeiten: Die vollverschleierte Frau stieß die Lehrerin zu Boden und soll dabei einmal mehr geäußert haben, dass sie sich nicht an das Gesetz halten müsse.
Augenblicke danach trafen Polizeibeamte am Ort des Geschehens ein und brachten die hitzige Situation unter Kontrolle. Die Personalien der Pädagogin wurden aufgenommen, die Nikab-Trägerin wurde von den Beamten auf die Polizeiinspektion gebracht. Eine Stellungnahme der Exekutive ist bislang noch ausständig.
Die Verhüllungsverbote hätten zum Ziel, die Bedingungen des Zusammenlebens zu garantieren, heißt es in dem Urteil. In diesem Zusammenhang könnten die Nationalstaaten generell besser die lokalen Bedürfnisse einschätzen als ein internationales Gericht. Die Frage, ob ein Gesichtsschleier in der belgischen Öffentlichkeit akzeptiert werde, sei deshalb eine Wahl der Gesellschaft.
- so der EU-GH weiter unten in seiner Urteilsbegründung.
Sind die "lokalen Bedürfnisse" in D wirklich anders als die in Belgien und Österreich?
Tatsächlich wüsste ich solche Lokalitäten: Die teuren Geschäfte in der Münchner Innenstadt. Aber hat die Wahl nicht überdeutlich gezeigt, wie die "lokalen Bedürfnisse" in Gesamtdeutschland einzuschätzen sind?!
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Den Teufel spürt das Völkchen nie, und wenn er es am Kragen hätte! (Mephistopheles in Goethes Faust)
Schau mal was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dazu sagt:
Ich sehe da am Horizont ganz hinten die kommende Reform von diesen.
Davon bin ich überzeugt, dauert halt noch ein bissl.
Denn eines ist wohl klar, so kann und darf es nicht mehr weitergehen. Naivlinge bis dort hinaus.
Die Rechnung bekommen wir seit 2 Jahren täglich präsentiert.
@yoss
Ein wahrer Traum, das Religionsprivileg aufzuheben.
Schau mal was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dazu sagt:
Staaten dürfen Frauen verbieten, Gesichtsschleier zu tragen. Dies sei kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit, urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Ein wahrer Traum, das Religionsprivileg aufzuheben. Nach dem darf man an Schulen in einem Fach lehren, dass 3 = 1 ist, wofür man in einem anderen Fach einen Sechser kriegt. Auch hätte der Biolehrer was dagegen, wenn ein Schüler die Jungfrauengeburt als Tatsache verteidigte. Der Beispiele gäbe es viele. Aber im Lande Ratzingers und Martin Luthers sehe ich da wenig Chancen.
Bei uns dürfen sogar die politischen Verbreiter solcher Lehren ihre eigenen Religionsgesetze brechen und im Amt bleiben. Da gibt's doch immer mal so Kebsweiber und gelegentliche außereheliche Kinderchen von verheirateten Christdemokraten. Ich nenne nur Kohl, Stoiber, Seehofer, Söder und wie sie alle heißen.
__________________ Wer glaubt im Besitz der alleinigen Wahrheit zu sein, scheitert am Gelächter der Götter. (frei nach Albert Einstein)
Aber laut einem vom Bundestag in Auftrag gegebenen Gutachtens wäre es in D verfassungswidrig.
Weil der Islam als Religion gilt, und der Vorhang auf dem Kopf als Religionsausübung.
Würde man den Islam als gewaltbereite, faschistoide Sekte einstufen, wäre das alles kein Thema.
Würde man die Trennung von Staat und Religion endlich mal konsequent durchziehen, hätten wir dieses Problem gar nicht.
Am saubersten wäre es rechtlich, wenn alle Sonderrechte und Extrawürste für Religionen komplett gekappt werden würden - dann müsste es auch nicht solche sexistischen Eiertänze geben, dass Beschneidung bei Frauen das verwerflichste im Unversum ist, bei Jungen aber kulturell bedingt und zu tolerieren.
Ja, dann müsste halt auch eine katholische Prozession sauber als Demo angemeldet werden - warum nicht?
In diesem Punkt (und nur in diesem) kann man nur neidisch nach China schauen, die bei aufmüpfigen Religionen (nicht nur dem Islam, sondern z.B. auch Falun Gong) früh und hart hinlangen.
Darauf werden wir hier bei der derzeitigen Besatzung laaaange warten dürfen, die fangen alle mit C an und wollen das Konkordat nicht anfassen.
__________________ Things fall apart, the centre cannot hold, mere anarchy is loosed upon the world.
@Epi
In jedem Land
in dem es der Rechtsstaat verbietet vermummt auf Demonstrationen zu gehen, ist ein Burkaverbot, im öffentlichen Raum, meiner Meinung nach eine Selbstverständlichkeit, oder sollte es zumindest sein.
Aber laut einem vom Bundestag in Auftrag gegebenen Gutachtens wäre es in D verfassungswidrig.
Du stehst doch so auf verfassungsmäßige Auslegungen, oder? Warum dann der Widerspruch?
in dem es der Rechtsstaat verbietet vermummt auf Demonstrationen zu gehen, ist ein Burkaverbot, im öffentlichen Raum, meiner Meinung nach eine Selbstverständlichkeit, oder sollte es zumindest sein.
Eigentlich unverständlich, dass es da eine eigene "Verbotsregelung" (Frankreich, Österreich) geben muss und es nicht einfach selbstverständlich ist, dass Vermummung im öffentlichen Raum (Ausnahme vielleicht Karnevalsumzüge), egal aus welchen Gründen, einfach nicht is'.
"Innere Sicherheit" lässt grüßen !
__________________ "Sex, Fußball und Saufen", wobei im höheren Lebensalter die "Kardinaltugenden" zwei und drei, im Leben eines Mannes immer mehr an Bedeutung gewinnen.
"Man sieht den Splitter im Auge des Anderen, aber nicht den Balken im Eigenen."
Dieses Zitat widme ich meinen besonderen "virtuellen Freunden" hier.
Denke das diese Verordnung nur zur allgemeinen Beruhigung gesetzlich verankert wurde. In der Praxis wird das sicherlich nicht so heiß gegessen werden. Hat die Exekutive doch die Anweisung, mit Fingerspitzengefühl da vorzugehen. Typisch österreichische Lösung einer noch rot/schwarzen Regierung.