Es gibt ja immer mehr Damen die sich im Internet anbieten. Ob Taschengeld für Studentinnen oder gewerbliche Anbieter, Hobbyhuren usw.usw.usw....
Viele davon sind nicht besuchbar.
Was sagt der gesetzgeber dazu? Ist das Treffen in einem Hotel für Sex gegen Bezahlung erlaubt oder ist da mit Strafen zu rechnen?
Ich gehe jetzt mal davon aus das die Dame die mich besucht ihr Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat.
In Bayern z.B wird mit der Verordnung über das Verbot der Prostitution grundsätzlich verboten, der Prostitution in Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohnern nachzugehen. Damit ist lediglich in rund 34 Gemeinden in Bayern die Prostitution zulässig. Mit Zustimmung der Gemeinden können Gemeinden ganz oder teilweise von dem Verbot ausgenommen werden.
Muss ich mir da ein Hotel in einer Gemeinde suchen das mehr als 30.000 Einwohner hat und darauf achten das es nicht in einem Sperrbezirk liegt?
Ich als Freier habe wenig zu befürchten aber wer will bei seinen Vergnügungen schon aus dem Bett geholt werden und den Liebesakt unterbrechen. Und das ganze vielleicht schon bevor es richtig angefangen hat, Bezahlung erfolgt, beide nackt und dann steht der Trachtenverein in der Tür
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Ich wollte mich geistig mit dir messen, aber dann sah ich das du unbewaffnet warst!
Der Dumme hat auch manchmal einen gescheiten Gedanken, er merkt es nur nicht.
Es hilft nichts mit dem Arsch an der Wand zu schlafen, wenn der Mund offen ist