|
.... |
16.11.2013, 09:18
|
# 1
|
Huren-Genießer
Mitglied seit 27.02.2003
Beiträge: 2.837
|
Steuerhinterziehung - Warnung
Die Münchner Sitte gibt die Personaldaten von ihren Bordellkontrollen an die Finanzbehörden weiter.
Dadurch erhalten Sexarbeiterinnen z.T. nach vielen Jahren Bescheide mit Steuerschätzungen, die normalerweise in 5-stelliger Höhe sind.
Wegen der verzögerten Zustellung erwischt es manche Frauen gerade dann, wenn sie aussteigen wollen. Viele Frauen haben das Geld dafür nicht zurückgelegt, was jeder Selbständige unbedingt tun muss (ca. 1/3 der Einnahmen).
Man kann zwar durchaus eine Vereinbarung mit dem Finanzamt treffen, die Steuerschulden abzustottern, aber das bedeutet für die Frauen Akkordarbeit und das nicht selten gerade dann, wenn sie in einen normalen Beruf umschulen oder Familie gründen wollen. Untertauchen im Ausland kriminalisiert die Steuerhinterziehung vollends und zerreißt die letzten sozialen Bindungen - die Konsequenzen sind also verheerend.
Die psychologische Falle besteht darin, dass der Strafbestand einschleichend durch Untätigkeit (keine Steuererklärung) entsteht: Erst probieren es die Mädels die Sexarbeit gelegentlich aus; das ist ja fast wie sich zum Drink einladen lassen - das erklärt ja auch keine als geldwerten Vorteil in der Steuererklärung. Dann hat man damit angefangen - 2 Tage in der Woche neben einem anderen Job und freut sich über den Geldsegen. Dann kommt die erste Kontrolle vorbei, wird weiter gemeldet und das Finanzamt schaut, ob die Einnahmen erklärt wurden - der Bescheid ergeht aber viel später.
Irgendwann melden die Frauen ihre selbständige Tätigkeit an, das ist aber für das Finanzamt erst recht ein Grund nachzusehen, ob sie nicht schon vorher gearbeitet hat, und die Daten hat es schon von die Sitte.
Also bitte Mädels: Riskiert hier nichts. Zahlt eure Steuern und vergesst auch nicht die Vorsorge für das lange Leben "danach", das müssen wir (zähneknirschend) alle machen.
__________________
Den Teufel spürt das Völkchen nie, und wenn er es am Kragen hätte! (Mephistopheles in Goethes Faust)
|
|
Antwort erstellen
|
Neu!! Schau den Girls beim FICKEN zu...
kostenlos... LIVE...
w w w . l u s t h a u s . l i v e
KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
03.12.2013, 19:05
|
# 10
|
Mitglied seit 21.02.2013
Beiträge: 871
|
Gewerbesteueranrechnung auf Einkommensteuer
@woland: Das ist leider nicht mehr richtig, die Gewerbesteuer darf seit 2008 nicht mehr auf die Einkommensteuer angerechnet werden.
Diese Möglichkeit wurde durch die Neuregelung des § 4 Abs. 5b EStG ab 2008 gestrichen (Betriebsausgabenabzugsverbot ab 2008).
Sorry,
Geniesser
|
|
Antwort erstellen
|
17.11.2013, 19:23
|
# 9
|
Huren-Genießer
Mitglied seit 27.02.2003
Beiträge: 2.837
|
Steuerlich nun doch ein Gewerbe
Du scheinst Recht zu haben; das Urteil erging im Mai 2013. Die Gewerbesteuer wird aber auf die EKSt angerechnet, insofern ergeben sich nicht unbedingt zusätzliche Belastungen für die Sexarbeiterinnen.
__________________
Den Teufel spürt das Völkchen nie, und wenn er es am Kragen hätte! (Mephistopheles in Goethes Faust)
|
|
Antwort erstellen
|
17.11.2013, 01:36
|
# 7
|
Huren-Genießer
Mitglied seit 27.02.2003
Beiträge: 2.837
|
Das älteste "Gewerbe" ...
... ist steuerlich kein Gewerbe, solange eine Frau selbständig und ohne Angestellte arbeitet.
__________________
Den Teufel spürt das Völkchen nie, und wenn er es am Kragen hätte! (Mephistopheles in Goethes Faust)
|
|
Antwort erstellen
|
16.11.2013, 16:05
|
# 6
|
.
Mitglied seit 22.10.2011
Beiträge: 5.141
|
Normale Arbeit
Ich denke dieses Grauzonen Spiel hilft keiner Frau und es wäre wirklich mal an der Zeit DL,s da raus zu hollen.
Das was sie tun,endlich als normale Dienstleistung an zu erkennen....auch in der Gesellschaft.
Beide Seiten würden sich damit leichter tun.
Wird eine Frau angegriffen....ist die Aufregung groß!
Geht eine DL nach einem Angriff zur Polizei:Was machst du auch diesen Job?!
Das Geld will der Staat haben,aber von Schutz will er nichts wissen...ist ja Pfui Rotlicht
Eckelhafte Doppelmoral
Mehr muß ich wohl nicht sagen!
|
|
Antwort erstellen
|
16.11.2013, 11:59
|
# 5
|
Samurai
Mitglied seit 23.12.2008
Beiträge: 83
|
Der Abgleich unserer Freunde vom K35 mit den Finanzbehörden ist nichts neues, auch wenn es natürlich stets dementiert wird. Die Frage ist, ob dieser Datenaustausch ohne Einwilligung gegen geltendes Recht verstößt, aber das ist eine ganz andere Frage.
Positiv finde ich die die manchen Bundesländern eingeführte Tages-Pauschalsteuer, welche der Betreiber einbehält und an die Behörden abführt:
Das so genannte "Düsseldorfer Verfahren" wird in ganz Baden-Würtemberg und überwiegendem Teil in Nordrhein- Westfalen und neuerdings auch in Berlin angewendet.
Das "Düsseldorfer Verfahren" ist ein vereinfachtes Verwaltungsverfahren, welches eine Vorauszahlung zur Sicherheit der Steuererhebung für die Finanzämter darstellt. Es ist letztlich keine Pauschalsteuer, sondern sichert nur die Steuererhebung (Einkommensteuer und Umsatzsteuer) und befreit auch nicht von der Abgabe einer Steuererklärung. Die als Pauschale zu zahlende Vorauszahlung wird bei der individuellen Berechnung der Steuerschuld auf die tatsächlich nach der Steuererklärung zu zahlenden Steuern angerechnet. Die Vorauszahlung ist vom Bordellbetreiber oder ggf. auch von der selbständig arbeitenden Person zu zahlen.
Wenn am Jahresende keine Steuererklärung eingereicht wird, entspricht die Vorauszahlung faktisch einer Pauschalsteuer auf Sexdienste. Bei Abgabe einer Steuererklärung werden die Vorauszahlungen mit der endgültigen Steuerschuld verrechnet.
Die Einkünfte aus der Tätigkeit der Prostitution können Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sein oder aber gewerbliche Einkünfte (d.h. Einkünfte aus Gewerbebetrieb) darstellen. Wer als Prostituierte selbstständig tätig ist, erzielt steuerliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Wie der Name schon andeutet, ist das "älteste Gewerbe der Welt" ein Gewerbe und damit sind Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen abzugeben.
|
Damit ist eine "Grundsteuer" gezahlt (immerhin bei 8 Wochen Urlaub und 5-Tage-Woche ganze 44x 5 x 25 Euro = 5.500 Euro) und über eine passende Steuererklärung kann man hier noch Korrekturen nach unten bewirken, da ist der spezialisierte Steuerberater sicherlich hilfreich, um auch alle Unkosten (Tagesmiete/Eintritt, Arbeitsmaterialien usw) entsprechend anzusetzen.
Klar, die Frauen jammern erstmal, wenn sie beispielsweise im Club Sakura (Böblingen) Eintritt + Übernachtung + Steuer = rund 120,- Euro zahlen müssen, aber damit ist in der von woland beschriebenen Zukunft eher Ruhe angesagt und es erwischt die Damen nicht eiskalt.
Warum dieses Modell nicht bundesweit zum Einsatz kommt, man weiß es nicht. Ich würde es befürworten, einheitlich 25,- am Tag und fertig.
__________________
親愛なるあなたのすべてを持っている
"Die vollkommene Blüte ist selten. Man kann sein ganzes Leben nach ihr suchen und es wäre kein verschwendetes Leben."
|
|
Antwort erstellen
|
16.11.2013, 11:11
|
# 4
|
-
|
Das könnte einer der Treiber dafür sein, dass unterschiedliche Profile letztlich möglich zu selben Dame führen bzw. warum hinter einem einelnen Profil offenbar unterschiedliche Damen arbeiten.
Damit werden nicht nur die Freier verwirrt sondern sicher auch die Finanzbehörde.
|
|
Antwort erstellen
|
16.11.2013, 09:45
|
# 3
|
.
Mitglied seit 22.10.2011
Beiträge: 5.141
|
Kaufmich und Co.
Die Steuerbehörden haben da auch schon ein Auge drauf.
Mädels die öfter in Hotels länger absteigen...hatten schon Besuch.
|
|
Antwort erstellen
|
16.11.2013, 09:37
|
# 2
|
-
|
Auch wenn die Regeln für alle gleich gelten - treffen wird das vor allem Damen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, die also meist entweder Deutsche oder Deutschsprachige sind.
Wenn eine Dame beispielsweise aus Rumänien angereist ist und nach dort wieder zurückgekehrt ist, dann wird sie das aus der Sicht, wie rumänische Behörden mit den deutschen Behörden verzahnt sind, wohl nicht treffen. Andererseits, wenn man davon ausgeht, dass die Finanzbehörde erst in fünf Jahren nachschaut - bis dahin kann es durchaus eine erweiterte Zusammenarbeit über Grenzen hinweg geben und die Dame dann auch in ihrer Heimat erwischen. Ich persönlich glaube aber nicht, dass diese intensive Zusammenarbeit bereits in fünf Jahren gegeben sein wird.
Manche Damen mögen mit ihrer Arbeit nach Abzug von Kosten letztlich gar nichts verdienen. Aber auch die müssen vorsichtig sein und beachten, dass sie möglicherweise von steuerlichen Regelungen getroffen werden, die nicht am Gewinn (Einnahmen minus Kosten) sondern am Umsatz (ohne Berücksichtigung von Kosten) festgemacht sind.
|
|
Antwort erstellen
|
|