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Alt  12.07.2003, 01:37   # 1
-
 

Beiträge: n/a


Betrieb eines Bordells illegal?

Wie ist eigentlich die Gesetzesgebung in der Schweiz? Ist der Betrieb eines Bordells strafbar oder gesetzlich legitim?
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KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
Alt  26.11.2003, 08:46   # 4
sxs
-
 

Beiträge: n/a


Cool

Hallo

Also Tänzerinnen haben nur eine Bewilligung zum Tanzen und Unterhalten. Absolut verboten ist der Verkehr. Der Zimmerbesuch mit Sex ist nicht mit drin in der Bewilligung.

Wenn der Clubbesitzer nur die Zimmermiete kassiert ist er rein juristisch gesehen fein raus. Ausser das Mädchen verliert die Bewilligung.


Bordelle sind mit Bewilligung erlaubt und das nach Zonenplan.

Im alten Grundgesetz galt ein Bordellverbot daher die Namen wie:

Sauna, Solarium, Massage-Studio, Wellness-STudio, etc.

Gruss SXS
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Alt  27.08.2003, 08:01   # 3
-
 

Beiträge: n/a


Förderung der Prostitution ist auch in der Schweiz verboten. Sogenannte Bordelle beschäftigen nur Tänzerinen.... was du mit diesen Tänzerinen im Zimmer machst ist dann deren Problem. Der Bordell Besitzer darf nur Miete kassieren...
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Alt  16.07.2003, 19:39   # 2
ahoy
 
Mitglied seit 30.03.2003

Beiträge: 236


ahoy ist offline
info

Grundsätzlich ist es Erlaubt ein Bordell zu betreiben.

Man muss einfach so viel wie ich weiss ein Bewilligung vom Amt habe.
Die man mit einigen Einhaltungen auch bekommt.

Die Mädchen müssen eine Arbeitsbewilligung aufweissen können !

Ist aber in den "meisten" Fällen nicht der Fall.

Meistens hat ein Mädchen die Bewilligung und dann werden noch einige "Eingeschläüsst"

Wird zb. ein Club geschlossen wegen Arbeitsbewilligungen.
Geht es nicht lange bin dir Betreiben anderst wo wieder weitermachen mit der gleichen Masche.

Aber meiner Ansicht ist das ja auch eigentlich Egal solange es den Mädchen gut geht.

Ist aber leider nicht immer der Fall ........

Gruss Ahoy
__________________
Ein Grischuni,der eher in Tschechien "spazieren" geht !!!!
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