Hallo
Also Tänzerinnen haben nur eine Bewilligung zum Tanzen und Unterhalten. Absolut verboten ist der Verkehr. Der Zimmerbesuch mit Sex ist nicht mit drin in der Bewilligung.
Wenn der Clubbesitzer nur die Zimmermiete kassiert ist er rein juristisch gesehen fein raus. Ausser das Mädchen verliert die Bewilligung.
Bordelle sind mit Bewilligung erlaubt und das nach Zonenplan.
Im alten Grundgesetz galt ein Bordellverbot daher die Namen wie:
Sauna, Solarium, Massage-Studio, Wellness-STudio, etc.
Gruss SXS
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