Die Vereinigten Staaten von Amerika seien Hüter der Menschenrechte, ein Synonym für Demokratie, Freiheit und Gerechtigkeit. Doch die Realität sieht anders aus.
Menschenrechte und demokratische Grundrechte spielen aufgrund der vielseitigen bilateralen Beziehung zwischen zweier Staaten wie z. B. Deutschland und USA eine untergeordnete Rolle.
Heute werden in den USA Menschen willkürlich verhaftet, die Polizeibrutalität wird nicht bekämpft, Jugendliche zum Tode verurteilt und in vielen Fällen haben diejenigen, denen die Todesstrafe droht, keinen ausreichenden oder kompetenten Rechtsbeistand. Die USA sind weit entfernt von dem, was sich unsere europäische Gesellschaft unter Demokratie, Freiheit und Gerechtigkeit vorstellt. Da die Todesstrafe verhängt wird, kann keine Rede davon sein, dass die USA Hüter der Menschenrechte sei. Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben, unabhängig davon, welche Verbrechen er begangen hat. Für uns Europäer ist dies eine Selbstverständlichkeit, aber nicht für den selbsternannten Hüter der Menschenrechte.
amnesty international wirft den USA nachweißlich grobe Verstöße gegen die Menschenrechte vor. Im Einzelnen sind das:
Verstöße gegen Standards
Systematische Übergriffe in Großstädten
Übergriffe durch Angehörige von Bundesbehörden
Brutale und gefährliche Polizeimethoden
Menschenrechtsverletzungen in Gefängnissen
Sexuelle Übergriffe in Gefängnissen
Todesurteile gegen Jugendliche
Missbräuchliche Anwendung von Zwangsmitteln
Mängel in der Gesundheitsvorsorge
Verstöße gegen die Rechte des Kindes
Behandlung von Asylsuchenden wie Kriminelle
Rassendiskriminierung und Todesstrafe
Hinrichtung geistig behinderter Menschen
Tod durch Unterlassen
Die Todesstrafe
Wohl die perverseste Form, mit der ein Staat glaubt, seinen Bürger bestrafen zu können, ist die Strafe durch den Tod angewendet an geistig behinderten Menschen. In den USA ist auch dies per Gesetz möglich und wenn doch die moralischen und ethischen Bedenken groß sind, wie beispielsweise in Alabama, wo die Todesstrafe an geistig behinderten Menschen nicht erlaubt ist, so müssen sie vorher gesund gepflegt werden, um sie später hinrichten zu können. Diese barbarische Rechtsauffassung und -praxis übersteigt unser jedwedes Vorstellungsvermögen von Recht, Moral und Ethik.
"Es wäre besser, er [der Täter] würde einen schmerzvollen Tod sterben. Aber ich nehme, was ich kriegen kann." Familienmitglied eines Mordopfers
Zivilisierte Völker der Welt beschließen am 28.04.1983:
Art. 1: "Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden." 32. Protokoll Nr.6 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe vom 28. April 1983. Unterzeichnet von den Mitgliedsstaaten des Europarates.
In den USA variiert die Bedeutung der Begriffe Recht, Moral und Ethik je nach dem, was populär ist. Ist beispielsweise die Mehrzahl der Bevölkerung gegen die Todesstrafe, so strebt der Staat die Abschaffung der Todesstrafe an. Ist die Bevölkerung jedoch für die Todesstrafe, so bleiben die Gesetzte unverändert oder der Anwendungsbereich der Todesstrafe wird sogar erweitert. Einige würden dies als demokratisch bezeichnen, doch die Sache hat einen Haken, weil die Menschenrechte eine universelle Geltungskraft haben und dem Souveränitätsanspruch eines Staates entzogen sind. Niemals darf die öffentliche Meinung als Rechtfertigung für die Todesstrafe ins Feld geführt werden. Die Geschichte der USA zeigt, dass menschenrechtsverletzende Praktiken - sei es Sklaverei, Lynchjustiz oder Rassentrennung - oftmals auf breite Zustimmung in der Bevölkerung gestoßen sind. Die zivilisierten Völker der Welt haben Courage aufgebracht und die Todesstrafe endgültig abgeschafft - die USA haben noch einen steinigen Weg vor sich.
https://www.aktivepolitik.de/USA_Inland.htm