Prostituierte weggen Millionenbetrug zu Haftstrafe verurteilt
So viel Geld muß man überhaupt erst mal flüssig haben, um es weiterzugeben.
Er war in sie verliebt, sie nutzte seine Gefühle aus: Eine heute 31-Jährige hat einen Freier aus Heidelberg dazu gebracht, ihr knapp 1,6 Millionen Euro zu überlassen. Das Geld ist weitgehend weg.
Das Landgericht Heidelberg hat eine Prostituierte wegen millionenschweren Betrugs zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die heute 31-Jährige einen in sie verliebten Freier aus Heidelberg dazu gebracht hatte, ihr knapp 1,6 Millionen Euro zu überlassen. Den Betrag muss die Frau zudem zurückzahlen - obwohl laut Gericht „dieses Geld weitestgehend verloren scheint“. Es gebe Anzeichen für Immobilienankauf, Schönheitsoperationen und Urlaub.
Die Frau hatte sich zum Prozessauftakt schuldig bekannt. In mehr als 50 Fällen im Zeitraum von Dezember 2021 bis Mai 2023 soll das Opfer nach Überzeugung des Gerichts der Frau Beträge zwischen 3000 und 145 000 Euro in bar gegeben oder überwiesen haben - in der Hoffnung, dass die Frau seine Gefühle erwidere. Die Staatsanwaltschaft war in der Anklageschaft davon ausgegangen, dass die Frau rund 1,8 Millionen Euro erhalten hatte. Allerdings ließen sich nach Aussage des Richters nicht alle Zahlungen zweifelsfrei nachweisen.
Kennengelernt hatten die beiden sich den Angaben nach im Jahr 2021 im Frankfurter Rotlichtmilieu. Im Verlauf weiterer Treffen habe sich die Prostituierte das Vertrauen des Freiers erschlichen, hieß es beim Prozessauftakt. Daher habe der in Heidelberg wohnende Geschädigte (Jahrgang 1964) ihr ein Darlehen in Höhe von 10 000 Euro gewährt, um sich von angeblichen Schwierigkeiten mit Zuhältern und anderen Schuldnern zu befreien. Die Rückzahlung nebst vereinbarten Zinsen sei die mutmaßliche Betrügerin jedoch schuldig geblieben.
Zu diesem Zeitpunkt habe er sich von ihr nicht unter Druck gesetzt gefühlt, sagte der Mann als Zeuge aus. Der persönliche Kontakt sei ihm das Geld wert gewesen. Später habe sich dann über die käufliche Liebe hinweg mehr entwickelt und sie habe ihm das Gefühl gegeben, eine Liebesbeziehung eingehen zu wollen. „Sie hat mich geküsst“, gab er an. Dies sei für ihn ein Zeichen der Zuneigung gewesen.
Der Richter sagte, das Opfer sei „außerordentlich leichtgläubig“ gewesen. „Sie hat geschickt mit seinen Gefühlen, Sorge um sie gespielt.“
Im Laufe der Zeit habe die Angeklagte ihn unter anderem in Textnachrichten aufgefordert, unterschiedliche Geldbeträge zu überweisen oder bar auszuhändigen. Sie habe in ihrer Heimat Bulgarien Schulden und dunkle Mächte drohten ihr und ihrer Familie. Aus Sorge um die Angeklagte und Angst, sie zu verlieren, habe er ihr immer wieder Geld gegeben. Im weiteren Verlauf habe die Frau eine Entführung vorgetäuscht, um mehr Geld zu bekommen. Laut Gericht befand sie sich jedoch niemals in einer Bedrohungslage.
Ich habe mich ja auch in einen ehemaligen Stammi verliebt und wir sind mittlerweile seit 5 Jahren zusammen.
Daher noch einmal meine dringende Warnung an alle, die sich in diesem Milieu verlieben:
Wahre Gefühle hängen nicht vom Geldbeutel ab!!! Wenn Man(n) sich die Liebe erkaufen muss, sollte das ein Warnschuss sein.
__________________ Frauen werden im Gegensatz zu Lebensmitteln erst genießbar, wenn sie richtig verdorben sind! :-)
Ich habe zwei Fälle persönlich erlebt. Beide Frauen beuteten verliebte Männer brutal aus. Beide wurden nicht juristisch belangt. Beide sind Rumäninnen, und ich kannte beide.
Eine hatte ihr Opfer in einem bayerischen FKK kennengelernt und ihn nach und nach um ca. 100.000 Euro erleichtert, die ihm sein Alter komfortabler gestalten sollten. Er verarmte, lebte von Hartz IV und ist inzwischen verstorben.
Eine andere lernte ihr ausländisches Opfer in einem österreichischen FKK kennen und erleichterte ihn um mehrere 100.000 Euro. Er gab ihr das Geld, weil sie ihm versicherte, sie habe aufgehört und mache eine Berufsausbildung, die er ihr vermeintlich finanzierte. In Wirklichkeit arbeitete sie weiter im FKK. Ich half ihm bei der Aufklärung und Identifizierung der Frau. Er konnte ein Drittel des Geldes von ihr zurückklagen. Den Rest hatte sie für Vergnügungen und Immobilien in Rumänien durchgebracht.
In beiden Fällen halfen Berichte im Lusthaus, die Abzockerinnen auffliegen zu lassen und ihnen das Handwerk zu legen.
Ich schilderte beide Fälle einem befreundeten Filmregisseur und bot an, ein Drehbuch zu verfassen. Er winkte ab und meinte, solche Fälle seien so häufig, dass sie niemanden hinter dem Ofen hervorlocken würden.
P.S.: Ich habe jetzt alle Details weggelassen, die zu einer möglichen Identifizierung sowohl der Frauen wie der Männer führen könnten. Es ist aber unfassbar, welche Frechheit sich die beiden Frauen erlaubten und unglaublich, wie bereitwillig sich die Männer von den Frauen hereinlegen ließen.
__________________ Wer glaubt im Besitz der alleinigen Wahrheit zu sein, scheitert am Gelächter der Götter. (frei nach Albert Einstein)