die/das nahe dem Münchner Ostbahnhof unkomplizierte vernünftige Naturblowjobs anbietet.
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Erstens ist da
Sperrbezirk,
da ist das Berühren der Figüren mit den Pfoten verboten.
Zweitens gibt es die
Bayrische Hygiene-Verordnung §6, das heisst, auch dort wo es nicht generell verboten ist (
also woanders), ist es schon seit 1987 nur mit schlauchschellenfixiertem
Goldschlange™-Kondom gestattet. Und auch Oralsex wird von Leuten, die berufsbedingt keinen haben
, gerne unter Geschlechtsverkehr subsummiert.
Bayern war also mal wieder drei Jahrzehnte voraus
und du stellst am falschen Ort die falsche Frage.