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Alt  05.09.2018, 07:10   # 1
howardchance
---
 
Mitglied seit 04.03.2018

Beiträge: 24


howardchance ist offline
Schreckgespenst Finanzamt Chemnitz-Süd! – Sexworker aufgepasst!

Entdeckungen bei einer Geschäftsreise – ProstSchG und Besteuerung - Karl-Marx-Stadt? Gibt es nicht mehr! Seit der „Wende“ heißt die drittgrößte Stadt wieder „Chemnitz“! So weit, so gut! Aber was hat es mit „Chemnitz“ bzw. dem „Finanzamt Chemnitz-Süd“ auf sich und warum ist mir das hier einen Bericht wert?

Nun, wir haben ja von stetigen Bemühungen der Finanzbehörden gehört, Gelder von Sexworkerinnen einzutreiben und das neue Gesetz bietet ja durch die erhobenen Anmeldedaten der Ordnungsämter nun weitreichende Möglichkeiten, „Bürgerinnen“ aus dem „Rotlicht“ zur Kasse zu bitten, wie ein Fall verdeutlichen mag, dem ich bei einem Besuch bei einem guten Freund im Süddeutschen auf die Spur kam.

Bei einem „Umtrunk“ in einem badischen Vorzeigebetrieb sprach mich eine Sexworkerin aus Rumänien an, die seit einigen Jahren in Deutschland tätig ist und nun seit etwa einem halben Jahr massive Probleme mit dem Finanzamt Chemnitz-Süd hat. Sie bekam in ihrer rumänischen Heimat Post aus Chemnitz, obwohl sie noch nie im dortigen Bereich tätig war, sondern vornehmlich in München ihrer Arbeit nachgegangen war. Chemnitz ist Sachsen und warum bekommt man die Aufforderung Umsatzsteuer an das Finanzamt Chemnitz zu zahlen? Merkwürdig! Ich dachte zunächst an eine Verwechslung, eine Namensgleichheit oder
aber an eine Identitäts-Verwendung durch eine Kollegin.

Doch was war wirklich passiert? Die junge Dame, nennen wir sie einmal Maria, hatte sich im Jahr 2015 in München beim Amt gemeldet, um mitzuteilen, dass Sie in der bayerischen Metropole der Sexarbeit nachgehen möchte und sie hatte dort ihren rumänischen Pass vorgelegt und eine deutsche „Postadresse“ angegeben, nämlich die Privatanschrift eines älteren „väterlichen Freunds“, den sie in einem Nachtclub kennengelernt hatte. Die gekaufte Freundschaft hatte sich dann im Laufe der Jahre aufgelöst und so wurden amtliche Schreiben und auch eine Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen vermutlich galant im Mülleimer entsorgt, ohne das Maria überhaupt von der Existenz solcher Schreiben erfuhr!

Wenn man nun trotz Aufforderung nichts erklärt, nimmt das Finanzamt Schätzungen vor und
erstellt Bescheide, die dann wieder im papierfressenden Briefkasten landen! Das Resultat: die Bescheide werden rechtskräftig, da kein Widerspruch erfolgt und korrigierende Erklärungen ausbleiben! Wird nicht gezahlt, schickt das Finanzamt Vollstreckungsbeamte raus und stellt Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse für existierende Bankkonten aus, wobei sich solche Konten für Finanzbehörden quasi auf Knopfdruck ermitteln lassen!

Beim Münchener Freund, der keiner mehr war, wurde der Vollstrecker vom Finanzamt nicht fündig, das deutsche Bankkonto hatte keine Deckung für die offenen 20.000 € geschätzter Umsatzsteuer und das Unglück nahm seinen Lauf. Die Akte landete nämlich nun beim Finanzamt Chemnitz-Süd, wo die deutsche Finanzverwaltung eine Zentralstelle für die Beitreibung von Umsatzsteuer osteuropäischer Unternehmer geschaffen hat! Und in Chemnitz ist man nicht zimperlich, was die Bescheide zeigen, die bei Marias Familie in Rumänien landeten! Es war die Adresse, die im Pass stand und die von den Münchener Ordnungsbehörden erfasst worden war!

Mit einem deutlichen Hinweis bei Nichtzahlung der Steuer die rumänischen Behörden um Amthilfe zu ersuchen, sollte Maria innerhalb von 4 Wochen die offene Umsatzsteuer von 20.000 € zahlen, worauf diese dann einen Münchener Rechtsanwalt einschaltete, der für gutes Geld lediglich die Rechtmäßigkeit des Anspruchs bestätigte und ansonsten nur mit den Achseln zuckte. Pech gehabt! Bitte zahlen! Sonst in Heimat Ärger!

Da Maria unter keinen Umständen Probleme mit den Finanzbehörden in Rumänien haben wollte und will, da man dort angeblich sogar Erzwingungshaft verhängen kann, kratzte sie alles gesparte Geld zusammen und zahlte innerhalb weniger Wochen die Hälfte der Forderung nach Chemnitz, bekam aber über den Rechtsanwalt in München, der nun als Postempfangsbevollmächtigter benannt war, gleich neue Bescheide für Zeiträume, die vorher noch nicht erfasst worden waren. Nochmals 10.000 € Umsatzsteuer! Woher nehmen, wenn nicht stehlen oder anschaffen?

Die Schätzung unterstellt einen Umsatz von 50.000 € pro Jahr = 10.000 € Umsatzsteuer pro Jahr (gerundet), wobei abzugsfähige Vorsteuer gänzlich ignoriert wird. Wird die Umsatzsteuer mangels Widerspruch rechtskräftig, kann die Einkommensteuerstelle, die bislang noch gar nicht involviert ist, die Zahlen übernehmen und einen Gewinn von 40.000 € pro Jahr unterstellen! Für diesen Gewinn muss dann natürlich ebenfalls Steuer bezahlt werden, wobei dann zu prüfen ist, ob dies in Deutschland oder Rumänien erfolgen muss!

Im von mir geschätzten günstigsten Fall, werden so pro Jahr 25.000 € Steuern fällig. Für die vergangenen letzten 3 Jahre also insgesamt 75.000 €! Eine gewaltige Summe, die Maria natürlich nicht (mehr) besitzt! Also wird es ohnehin zu einer Konfrontation mit den rumänischen Behörden kommen. Unvermeidbar!

Den kompletten Artikel finden Sie / findet Ihr unter:
https://prostitution2017.de/schutzges...er-aufgepasst/
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Alt  05.09.2018, 13:30   # 4
MissSolitaire
reisende SDL (Terminfrau)
 
Benutzerbild von MissSolitaire
 
Mitglied seit 22.06.2017

Beiträge: 211


MissSolitaire ist offline
Das ist ein Vorgeschmack des neuen Gesetzes mit seiner Registrierungspflicht und somit Totalüberwachung der Sexworker.

Dumm für die Kollegin gelaufen.
Nur wir Einheimischen und hier in D lebenden Sexworker sind schon lange im "Genuß" der Pflichten wie Einkommen- Umsatz- und Gewerbesteuer gekommen, nebst hohen Kosten für Krankenkasse und Steuerberater. Deswegen gerne gleiches Recht und Pflichten für alle Damen, die in der schönen Republik der Prostitution nachgehen.
Wir hier können schlecht vor dem Finanzamt in ein anderes Land fliehen um dem Arm des Fiskus zu entgehen, warum sollte es den anderen Damen besser ergehen?
Dummheit/Naivität schützt eben vor Strafe nicht.

Deswegen sollte diese Maria sich einen guten Steuerberater suchen um den Schaden in Grenzen zu halten.
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Danke von
Alt  05.09.2018, 11:20   # 3
Tinderello
 
Mitglied seit 02.12.2016

Beiträge: 68


Tinderello ist offline
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Um dem Thema die gebührende Aufmerksamkeit zu sichern
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Alt  05.09.2018, 10:38   # 2
michael120
 
Benutzerbild von michael120
 
Mitglied seit 12.02.2014

Beiträge: 2.011


michael120 ist offline
Die Gute sollte nicht zum Anwalt (nicht alle meiner Kollegen sind fair und helle), sondern zu einem Steuerberater dackeln! Und es müssen sofort nachträglich Steuererklärungen über die tatsächlichen Einkünfte der Vergangenheit gemacht werden. In dem Moment, wo das Mädel Steuererklärungen über die tatsächlichen Einkünfte abgibt, sollte eine neue Steuerfestsetzung erfolgen, die auch zwischenzeitlich rechtskräftige Schätzbescheide ersetzt. Die Schätzbescheide entbinden nämlich nicht von der Verpflichtung, Steuererklärungen abzugeben, sondern ergehen (das steht dicke drauf!) unter Vorbehalt der Nachprüfung und Neufestsetzung. Sollte sich nämlich infolge nachträglicher Erklärung der tatsächlichen Einkünfte feststellen, dass die Einnahmen höher waren, kann man dem FA auch nicht den Finger zeigen und sagen: Ätsch Pech gehabt, ihr Deppen habt zu niedrig geschätzt und deshalb von mir 12321€4)49211) Euro zu wenig Steuern eingetrieben. Das Spiel funktioniert natürlich auch andersrum, nämlich dann, wenn man weniger als vom FA angenommen, verdient hat.

Ein guter und verlässlicher Steuerberater sollte beim FA auch darauf hinwirken können, den Vollstreckungsdruck einzudämmen, wenn sich herausstellen sollte, dass die Schätzungen nicht einmal ansatzweise den tatsächlichen Einnahmen entsprechen. Vorgehen: FA durch Steuerberater die Höhe der tatsächlichen Einkünfte mitteilen und verbindlich ankündigen, dass Steuererklärungen bis ... eingereicht werden. Die Steuer, die den eigenen Angaben entspricht, sofort bezahlen und versuchen, hinsichtlich des zu viel geschätzten Betrages eine Aussetzuung der Vollstreckung hinzubekommen (hier ist uU etwas Arschkriecherei nötig, aber der Zweck heiligt bekanntlich die Mittel). Könnte hier natürlich dadurch schwieriger werden, dass die rumänischen Behörden schon um Amtshilfe ersucht sind. Da muss vielleicht zusätzlich noch ein Steuerberater in der Heimat in die Tasten greifen.

Kleine Schlussbemerkung: Dieses Vorgehen der Finanzbehörden ist keine fiskalische Hurenjagd, sondern würde jeden kleinen Selbständigen in Deutschland gleichermaßen treffen. Also bitte das nicht wieder zu etwas hochschaukeln, was es nicht ist. Der Typ, der Bescheide entsorgt ist natürlich ein Depp. Anderenfalls ist es bei einer zerbrochenen Freundschaft auch nichts seine Aufgabe, dem Mädel die Post hinterher zu tragen. Da hätte sie vielleicht einen neuen "Postboten" organisieren müssen. Aber genau das ist das Problem: zuviele der Mädels sind gleichgültig, scheissen auf das FA und die deutschen Behörden, kennen ihre gesetzlichen Verpflichtungen nicht und jammern, wenn die oft übereifrige aber doch sehr träge deutsche Behörderie dann mal in die Gänge kommt. Zu den Schätzungen ist es nicht gekommen, weil der alte Freund Post nicht an sie weitergeleitet hat. Zu den Schätzungen ist es gekommen, weil sie steuerlichen Aspekte in der Vergangenheit offensichtlich einen Scheissdreck interessiert haben. Denn bei ordentlicher Erfüllung ihrer steuerlichen Verpflichen würde es diese Story hier nicht geben. Hab ich dann Mitleid? NEIN! Sollte dem Mädel geholfen werden? JA!
__________________
Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.

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