Da wollte Nobody Nady Kheirallah wohl unbedingt mal in die Zeitung kommen Sein Satz ist ja auch sehr wichtig für das Thema.
Jährlich gehen bei der Polizei etwa 100 Anzeigen zu illegal abgestellten Werbeanhängern ein. Auch der Fall eines FKK-Clubs sorgt für Unmut. Auf einfache Art lässt sich dieses Problem jedoch nicht lösen.
Nady Kheirallah hat nichts gegen Werbung. Aber das Plakat, das mitten auf der Autobahnbrücke über die A 96 an einem abgestellten Laster für einen FKK-Club wirbt, geht dem 25-Jährigen zu weit. „Das muss doch nicht sein! Hier ist auch gleich eine Schule in der Nähe. Hunderte Kinder laufen hier täglich vorbei“, empört sich der Student. Die rollende Reklame an der Westendstraße ist nur einer von zig Werbeanhängern, die im Stadtgebiet herumstehen und nur einen Zweck haben: kostenlos werben! Oft für halbseidenes Gewerbe. 2016 sorgte ein Sex-Anhänger vor einer Obermenzinger Schule für Unmut bei Lehrern, Eltern und Bezirksausschuss.
Die Platzierung der bunten Kästen auf öffentlichem Grund ist rechtswidrig. „Gemäß dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz ist das Abstellen von Werbeanhängern zu wirtschaftlichen Zwecken im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München ausnahmslos untersagt. Demzufolge kann dafür auch keine Sondernutzungserlaubnis erteilt werden“, teilt Monika Großkopf vom Baureferat auf tz-Anfrage mit.
Bürokratische Hürden bei der Bewertung von Werbevehikeln
Doch der Nachweis, dass eine Straße unerlaubt zur Sondernutzung gebraucht wird, ist aufwendig. „Die Polizei muss ermitteln und Beweise erheben, wie Standzeiten dokumentieren“, so Großkopf. Falls die Voraussetzungen gegeben seien, zeige die Polizei die Sache an und das Baureferat leite das Bußgeldverfahren ein. Nicht jedes Werbevehikel wird von der Polizei gleich geahndet: „Werbung muss die Hauptfunktion sein“, sagt ein Polizeisprecher auf Anfrage. Schließlich gebe es auch Firmen, die ihre Anhänger mit Werbeaufdruck an Kunden verleihen, um beispielsweise Transporte zu tätigen.
Auch der Zeitraum, in dem ein Anhänger am selben Ort steht, spiele eine Rolle. „Angemeldete Anhänger dürfen bis zu 14 Tage lang stehen bleiben. Dann müssen sie bewegt werden. Es reicht aber nicht, wenn man ihn nur ein Stück vorrollt.“ Bei Verstoß fallen zwischen 140 und 200 Euro Bußgeld an. Bis zu 1.000 Euro kann wiederholtes illegales Abstellen kosten. Laut Baureferat gehen bei der Polizei jährlich rund 100 Anzeigen zu illegal abgestellten Werbeanhängern ein.
Da bekommen die lieben KLEINEN doch wohl in der "seriösen" Werbung im TV, in Zeitschriften und auf Plakatwänden weit mehr zu sehen ... aber bei H&M Plakaten mit Frauen im BIKINI ist ja alles o.k. ... 😉
Ich finde es weitaus bedenklicher, das am Wochenende zwischen dem Kinderprogramm im TV munter für VAGISAN gegen Scheidentrockenheit, Kondome, Potenzmittel, Mittel gegen Scheidenpilz, Prostata Beschwerden, ELS Sexshop etc. Werbung gemacht wird ... und ich bin weiss Gott nicht prüde !!! 😈 😤
Die lieben Kleinen werden auch ziemlich unterschätzt.
Was ich da so alles auf der Strasse vor Schulbeginn und nach SchulEnde zu Ohren bekomme ...
und das auch bei privilegierten Schulen mit dickem Schulgeld, wo die lieben Engelchen von Mami mit dem Porsche, Range Rover & Co. abgeholt werden, damit Ihnen auch ja nichts zustößt ... 😉 😈
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Wer später kommt, hat länger Spaß !!!
Meine Mutter hat mir schon früh beigebracht, mein Spielzeug mit anderen zu teilen ...
Na bei dem Namen und Aussehen vom Studenten ist alles klar...
Sorry aber da ist nichts anstößiges zu sehen. Eine attraktive Frau die einen Bikini trägt. Vor was sollen Schulkinder geschützt werden? Davor?
Wer weiß wieviel von den Anzeigern dann doch in den Puff gehen...
Genauso bei Bauanträgen für Puffs. Da sind die alle einstimmig dagegen und später trifft man welche die dagegen gestimmt haben irgend woanders im Puff.