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19.08.2002, 21:29
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# 1
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Mitglied seit 29.04.2002
Beiträge: 24
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Recht in München
Hallo!
Wer kann mich aufklären, wie die rechtliche Situation des ältesten Gewerbes in München aussieht?
Wie alt muss der Freier sein, wie alt die Dame, die er besucht? Was kann man sich unter einem Sperrbezirk vorstellen?
Mich interessiert dies, weil man einige Anzeigen findet, in denen 18 jährige in München Dienste anbieten. Ich denke das geht nicht, oder?
Danke,
Big bang
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KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
20.08.2002, 18:13
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# 15
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Mitglied seit 04.03.2002
Beiträge: 406
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oder gar die S.... unserer Freunde und Helfer?
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Nee, also wirklich nicht. Wobei aber ein Teil der Infos in meinem Beitrag durchaus grob aus dieser Richtung kommt...
..tz,tz,.. wen man auf Grillparties so alles kennenlernen kann..
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20.08.2002, 15:42
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# 14
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- Privatier -
Mitglied seit 11.06.2002
Beiträge: 1.001
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zwischen 18 und 21?
also das ist sowieso nicht mein fall
ich wollte a) nie Trainer sein und b) muss Mann es den jungen Mädels meist noch lernen...
die wenigsten wissen, was Ihnen guttut und wurden nur hart eingeritten...
ansonsten denke ich Zorro007 hat alles gesagt... wusste gar nicht, dass wir hier im forum einen rechtsbeistand haben...
oder gar die S.... unserer Freunde und Helfer?
weiter so
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20.08.2002, 09:23
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# 13
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Mitglied seit 11.05.2002
Beiträge: 37
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Altersangaben
Ja das ist Richtig.
Wenn eine Schreibt, sie sei 18, dann kann ihr
tatsächliches Alter zwischen 18 und 28 sein.
Manche sind sogar Jahrelang 18.
Das Stört mich immer.
Wenn eine Schön ist, und mir zusagt, ist es mir
doch Egal, ob sie 20 oder 30 ist.
Es gibt sogar Frauen, die mit 40 noch besser
Ausschauen, als manch andere mit 20.
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19.08.2002, 23:54
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# 12
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+ 31.12.2022
Mitglied seit 09.11.2001
Beiträge: 1.817
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@Big Bang, @Streuer
generell kann man in Bayern als Prostituierte schon ab 18 Jahren anfangen. Allerdings nur auf der Strasse.
Was Clubs, Wohnungen und sonstige Einrichtungen anbelangt muss sie mindestens 21 jahre sein, es sei denn sie war vorhin schon in einem anderen Bundesland als Prostituierte tätig, welches sozusagen keine Altersgrenze hat.
Inwiefern der 01.01.2002 am bayerischen Sonderweg etwas geändert hat entzieht sich momentannoch meiner Kenntnis.
Ich hoffe etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
Ach ja, eines noch. Bei den meisten, die hier mit einem Alter von 18 Jahren inserieren kannst Du getrost davon ausgehen, dass sie bestimmt Älter ist, das zeigt die allgemeine Erfahrung hierim Forum.
So long
McFly
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19.08.2002, 23:54
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# 11
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Mitglied seit 04.03.2002
Beiträge: 406
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Die "Sperrbezirksverordnung (Prostituierte)" ist im Münchener Stadtrecht verankert. In großen Teilen des Stadtgebiets ist die Prostitution gänzlich verboten oder zeitlich eingeschränkt (z.B. Straßenstrich). Diese Bezirke wurden in München bis an die Grenze des rechtlich Zulässigen ausgedehnt. Gemeinden mit über 50000 Einwohnern dürfen die Prostitution nicht gänzlich verbieten.
Verstöße gegen diese Verordnung (durch die Prostituierte) sind beim ersten Mal eine Ordnungswidrigkeit und werden mit einem Bußgeld von normalerweise 250 € geahndet.
Bei "beharrlichem Zuwiderhandeln", das ist nach Münchner Rechtsauffassung bereits beim zweiten Mal der Fall, handelt es sich um eine Straftat, die heftige Geldstrafen (theoretisch auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr) und je nach Anzahl der Tagessätze auch einen Eintrag im Bundeszentralregister (Vorstrafe!) zur Folge haben kann.
Unabhängig von der Sperrbezirksverordnung ist die Prostitution in Häusern, in denen Minderjährige wohnen oder in der Nähe von Örtlichkeiten die zum Besuch durch Minderjärige bestimmt sind (Schulen usw.) nach Strafgesetzbuch verboten. Hier ist bereits der erste Verstoß eine Straftat.
Ein Freier, der eine Prostituierte im Sperrbezirk besucht, macht sich nicht strafbar. Allerdings gibt es verbürgte Berichte, nach denen Gäste von Massagesalons von der Polizei abgefangen und als Zeuge vernommen wurden. Das kann sehr unangenehm sein, es wird mit Zusendung von Ladungen nach Hause oder Anzeige wegen Strafvereitelung gedroht, falls der Zeuge nicht kooperiert.
Eine Prostituierte muss nicht unbedingt 21 Jahre alt sein, sie muss lediglich volljährig sein (bei Ausländerinnen nach Heimatrecht). Die Grenze von 21 Jahren ist eher ein Problem des Vermieters, der wegen Menschenhandels angeklagt werden könnte, wenn er eine Person unter 21 Jahren dazu bringt, der Prostitution nachzugehen. Ich vermute, dass sich die Vermieter hier absichern und keine Zimmer an Frauen unter 21 vermieten, sofern sie nicht bereits vorher als Prostituierte gearbeitet haben.
Ebenso kenne ich keine Vorschrift, nach denen eine Prostituierte keine Minderjährigen bedienen darf, so lange diese über 16 Jahre alt sind. Jedenfalls beziehen sich die Vorschriften des StGB zum sexuellen Mißbrauch Minderjähriger und zur Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger nur auf Personen unter 16 Jahren.
Zu den letzten beiden Punkten will ich natürlich nicht ausschließen, dass es hier spezielle Bestimmungen gibt, ggf. nach Landes- oder Stadtrecht, hier wären jetzt die Juristen gefragt.
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19.08.2002, 23:19
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# 10
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Gast
Mitglied seit 17.01.2002
Beiträge: 3.944
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als strafe kommt da wohl nur die hansa infrage. oder?
oder,,, nein ich sag's nicht.
Bussybär
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19.08.2002, 22:52
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# 9
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the Cat
Mitglied seit 26.12.2001
Beiträge: 4.150
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Ausserdem zahlen die freier ihre Strafe ja meistens schon vorher, so 50€ bis 150€, je nach "Strafe" die sie gerne möchten ...
Fritz
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19.08.2002, 22:50
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# 8
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Mitglied seit 12.04.2002
Beiträge: 3.821
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@ T_Fritz
Das kommt vom "Probleme Wälzen". Das Bild entstand während der 2. Klonkriege als Fluchtmechanismus.
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19.08.2002, 22:48
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# 7
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Mitglied seit 12.04.2002
Beiträge: 3.821
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Feier werden hier grundsätzlich immer für alles schwer bestraft und zwar mit Geldbußen zwischen 50€ und 1000€ für jede einzlene Aktion.
Nee, im Ernst. Freier bleiben meist unbehelligt, wenn sie (und das können sie fast immer) glaubhaft machen, über das Alter der Gespielin nicht im Bilde gewesen zu sein, denn auch Vater Staat weiß, daß im Gewerbe beim Alter schon Mal ein "wenig" geschummelt wird und daß das vorherige Austauschen von Personalausweisen nicht unbedingt usus ist.
Für die ladies wird es schon komplizierter. Auch wenn sie z.B. einen Minderjährigen bedienen.
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19.08.2002, 22:43
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# 6
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the Cat
Mitglied seit 26.12.2001
Beiträge: 4.150
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@doggy
Bezieht sich wohl nur auf den weiblichen part, und kleine streuner natürlich
@spok
Weshalb so ernst (auf dem Foto, mein ich)?
Fritz
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19.08.2002, 22:39
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# 5
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Friend-O
Mitglied seit 07.08.2002
Beiträge: 10.118
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Okay,
ich bin kein Bayer. Aber wo hab ihr denn die Info her, daß in Bayern Prostituierte mindestens 21 sein müssen ?
Wird dabei nur die Ausübung (als die Hure) bestraft oder auch das Nachgehen (der Freier) ?
Streuner
der wohl im gelobten Land wohnt
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19.08.2002, 22:35
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# 4
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Mitglied seit 12.04.2002
Beiträge: 3.821
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Stimmt so exakt, Fritz!
Motto:
Schützt die Bayerinnen, schändet die Preußinnen
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19.08.2002, 22:14
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# 3
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the Cat
Mitglied seit 26.12.2001
Beiträge: 4.150
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Fast ganz einfach!
Wurde schon mehrmals diskutiert, mal sehen ob ich es noch zusammen bringe:
Eigentlich darf eine Prostituierte in München nicht unter 21 Jahren sein, aber wenn sie schon mal in einem anderen Bundesland registriet war, dann darf sie auch unter 21 J, sprich ab 18 J, in München/Bayern tätig werden. Oder so ähnlich.
Vielleicht kanns ein anderer etwas genauer erklären!
Fritz
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19.08.2002, 21:48
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# 2
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Friend-O
Mitglied seit 07.08.2002
Beiträge: 10.118
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Ganz einfach
Ihr beide unter 18 = ein bisschen Ärger für dich, aber nicht viel, weil du zu jung
Sie unter 18 = Ärger für dich, aber richtig Bis zu 5 Jahre (kein Witz)
Du unter 18 = Ärger für Sie, daß war aber nicht deine Frage
Sperrbezirk = Da ist keine Prostitution erlaubt. Der Ärger hält sich in Grenzen. Könnte aber teuer (Bußgeld) und peinlich werden. Bei beharrlicher Zuwiderhandlung ist es aber strafbar.
Streuner
Der gerne mal hilft
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