Mich persönlich stört mehr die höchstrichterliche Begründung der Ablehnung des Verbotsantrag, als das Scheitern dieses Antrages als solches.
Verkürzt kann man nämlich sagen, dass damit gesagt wurde, dass die Inhalte welche die NPD vertritt ein Verbot durchaus rechtfertigen würden, solange jedoch nicht die "Gleichschaltung" und "Machtergreifung" unmittelbar bevorsteht, keine Notwendigkeit dafür besteht.
Die Frage ist nämlich die, ob in einem solchen, zugegebenermaßen recht unwahrscheinlichen Fall (wenn ich mir die dummen Rohrkrepierer von der NPD so anschaue), ein Verbotsverfahren faktisch überhaupt noch möglich wäre, welche unseren höchsten Richtern dann die Möglichkeit zum "Nachbessern" gäbe.
Rechtsnormen nur im Bedrohungs - oder Notfall ernstzunehmen und anzuwenden finde ich schon einigermaßen bedenklich. Da könnte man mit der gleichen Begründung eine Strafe für Überschreiten eines Tempolimits infrage stellen, wenn sich zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung nachweislich kein anderer Verkehrsteilnehmer, der dadurch hätte gefährdet werden können, in der Nähe befand, da das Vergehen dadurch "bedeutungslos" wird.
Da würden die gleichen Richter aber wahrscheinlich ganz anders argumentieren...................
|