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Alt  23.04.2018, 15:39   # 1
carpe voluptatem
 
Benutzerbild von carpe voluptatem
 
Mitglied seit 19.08.2015

Beiträge: 280


carpe voluptatem ist offline
Ab 25. Mai können wir uns wehren!

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Uns Freiern und vor allem den Damen wird es derzeit nicht leicht gemacht. Vieles deutet darauf hin, dass der Staat oder zumindest Teile davon einen Kampf gegen die Prostitution führen. Ein paar Indizien: Das ProstSchG dient nicht nur dem Schutz der Prostituierten, sondern es wird offensichtlich auch eine politische Agenda verfolg, die darauf abzielt Prostitution zu erschweren. Öffentlichkeitswirksam kommunizierte Großrazzien, die neben dem eigentlichen Zweck oft den Anschein des Aktionismus des Staates gegen den Schmutz des Verbrechens und der Hurerei demonstrieren sollen. Auf lokaler Ebene machen die Aufsichtsbehörden den Betreibern das Leben schwer. Aus einem Club weiß ich, dass in den „wöchentlichen“ Razzien und Besuchen der Behörden, geradezu schikanös unter Androhung sofortiger Betriebsschließung nach der Nadel im Heuhaufen gesucht wird (Feuerlöscher hängt 5 cm zu tief; der Fluchtweg ist 3cm zu eng, die Böden in der Dusche sind zu rutschig,….), da ansonsten substantiell nichts bemängelt werden kann.

Auf große Gegenwehr stoßen die Aktivitäten nicht, da bezahltes Ficken keine Lobby hat. Die wenigsten der Damen und Herren sind bereit offen auf die Straße zu gehen, um für ihre Rechte zu kämpfen. Mir persönlich fallen Sätze an meine Frau mit folgendem Inhalt auch eher schwer: „Du Schatz, bevor ich heute Abend noch „zum Schach spielen“ gehe, muss ich noch schnell für die Rechte von uns Puffbesuchern demonstrieren.“ Der Kollege Sheldon hat mich mit einem Beitrag an anderer Stelle auf die Idee gebracht, wie sich die Damen zumindest ein klein wenig wehren und die Behörden etwas ärgern könnten:

Projekt: Ab 25. Mai können wir uns wehren!

Am 25. Mai tritt nämlich die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Das hat erstmal nichts mit Prostitution zu tun. Die DSGVO ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt werden. Die Verordnung gewährt den Bürgern umfangreiche Auskunftsrechte den datensammelnden Unternehmen gegenüber. Verstöße gegen die Verordnung können mit Strafen bis zu 20. Mio € (!!) geahndet werden. In den Unternehmen wurde das Thema ziemlich verschlafen und momentan herrscht da Panik und Aktionismus.
Das Schöne ist, dass die Verordnung natürlich genauso für Behörden gilt. Ich verwette meine Vorhaut, dass es bei den meisten Behörden, was dieses Thema angeht, noch ganz schlimm aussieht. Die sind darauf überhaupt nicht vorbereitet. Jetzt mal nur so angenommen: Wenn ich eine Dienstleisterin wäre, dann würde ich pünktlich am 25. Mai (aber keinen Tag früher) einen Brief an die Stelle schreiben, bei der ich mich angemeldet habe - also das Ordnungsamt oder Kreisverwaltungsreferat etc. - und würde mein Auskunftsrecht nach DSGVO einfordern. Die Behörde muss (!!) innerhalb eines Monats die Auskunft erteilen oder zumindest eine Fristverlängerung auf 3 Monaten ankündigen.

Um es vorsichtig zu formulieren, gehe ich davon aus, dass mit so einem Ansinnen durchaus eine gewisse Unruhe in der Behörde erzeugt würde und man die entsprechenden Herren und Damen ein bisschen ärgern könnte.

Disclaimer: Das stellt keine Rechtsberatung dar (ich bin absoluter juristischer Laie) oder gar eine Aufforderung an irgendjemand, sowas zu machen. Es ist nur eine fiktive Beschreibung, was ich an der Stelle einer Prostituierten schreiben würde:


 
Auskunft über mich betreffende, personenbezogene Daten

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich bei Ihnen nach dem Prostituiertenschutzgesetz als Sexarbeiterin registriert. Wie Sie sich vielleicht vorstellen können übe ich diesen Beruf aus ohne dass ich möchte, dass bestimmte Menschen aus meinem Umfeld davon erfahren. Ich mache mir daher sehr große Sorgen, dass die von Ihnen im Rahmen meiner Anmeldung und Registrierung gespeicherten Daten in falsche Hände geraten könnten. Auf Grundlage der Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung bitte ich Sie daher um folgende Auskunft:

 
- Bitte erteilen Sie mir Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten sie von mir gespeichert haben und wie lange diese Daten gespeichert bleiben. Bitte übersenden sie mir eine Kopie aller über mich gespeicherten Daten.
- Sollten sie über meine Person betreffende personenbezogenen Daten verfügen, die sie nicht direkt bei mir erhoben haben: Geben Sie mir bitte Auskunft über die Art und Herkunft dieser Daten.
- Für welchen Zweck werden die personenbezogenen Daten über mich verarbeitet?
- Wurden oder werden diese Daten oder Teile davon weitergeleitet und wenn ja, wer sind die Empfänger dieser Daten?
- Werden Daten über mich an Behörden oder Unternehmen im Ausland weitergeleitet?
- Bitte nennen Sie mir den Datenschutzbeauftragten ihrer Behörde.
 
Da ich den Umfang und Qualität der gespeicherten Daten für ihre Aufgabe der Aufsicht als zum Teil nicht verhältnismäßig ansehe - insbesondere in Hinblick auf eine mögliche fehlerhafte Verwendung und die sich daraus für mich potenziell ergebenden existenziellen Gefährdung meiner Rechte und Freiheiten - bitte ich Sie des Weiteren noch um diese Dinge:
 
- Teilen Sie mir bitte die Maßnahmen mit, mit denen sie sicherstellen, dass meine Daten nicht in falsche Hände geraten z.B. in Hinblick auf die IT Sicherheit und Schutz vor Daten Breaches.
- Beschreiben Sie mir bitte ihren Prozess zur Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) und zeigen mir ein Muster für die dazugehörige Risikobewertung.
 
Für die Beantwortung meiner Anliegen, bin ich Ihnen sehr dankbar und hoffe auf Ihr Verständnis meiner Sorgen bezüglich des Schutzes der für mich so sehr sensiblen und sehr persönlichen Daten.

Mit freundlichen Grüßen

 

Anmerkung: Die ersten sechs Punkte sind Auskunfstrechte, die einem laut Verordnung zustehen. Die letzten zwei Punkte dienen hauptsächlich dazu, die Behörde zu ärgern….
Für den verwaltungsrechtlich nicht so interessierten Leser habe ich Captain Subtext gebeten den Text zu übersetzen. Hier das Resultat:
 

Alter,
isch fick dich und deine ganze Bumsbehörde oben drauf. Und zwar ficke ich dich nicht nur ins Knie, sondern in alle bestehenden und noch erst zu schaffenden Körperöffnungen! Und Du kleine Sau kannst nicht dagegen machen, weil isch voll im Recht bin.
Deine Schantalle

 
Bin gespannt auf Anmerkungen und Ergänzung. Insbesondere würden mich die Kommentare der
hier aktiven Damen (z.B. vampirlady; francoise; LeniLolita) interessieren.
(Bitte keine Grundsatzdiskussion über ProstSchG etc. das kann an anderer Stelle erfolgen)

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KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
Alt  24.04.2018, 08:38   # 10
carpe voluptatem
 
Benutzerbild von carpe voluptatem
 
Mitglied seit 19.08.2015

Beiträge: 280


carpe voluptatem ist offline
@francoise.
Du hast Recht, ich hab das geändert. Das bringt nur unnötigerweise ein anderes Thema ins Spiel.
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Alt  24.04.2018, 08:05   # 9
francoise
 
Benutzerbild von francoise
 
Mitglied seit 19.08.2012

Beiträge: 471


francoise ist offline
Den Titel "Ab 25. Mai wird zurückgefickt" sollte man aber vielleicht doch wegen der höchst unappetitlichen historischen Anmutung fallenlassen.

Wenn schon militärisch: irgendetwas mit "aus allen Rohren ...."
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Danke von
Alt  23.04.2018, 20:41   # 8
Louis111
 
Mitglied seit 17.01.2013

Beiträge: 710


Louis111 ist offline
Lightbulb Vor dem Gesetz sind alle gleich ... ?!?

Paragraph 43

Zitat:
(3) Gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen im Sinne des § 2 Absatz 1 werden keine Geldbußen verhängt.

Soviel mal wieder zum Thema: "Vor dem Gesetz sind alle gleich ... nur manche sind halt gleicher !!!"

Eigentlich müsste man dagegen halt auch vor der EU klagen ... 😉 😈 😤
Aber dies hätte auch wenig Aussicht auf Erfolg und einen beschwerlichen Klageweg zur Folge,
der für Otto Normal Verbraucher nicht durchzuziehen ist ... 😈

Da muss man sich nur mal den jahrelangen Klageweg und Hindernisparcour des Klägers gegen die Grundsteuer anschauen. Eine Hochachtung vor soviel Biss und Ausdauer. Mit hohem Geldaufwand,
der im Vorfeld eines Prozesses aufgebracht werden muss, kann man so manche Klage verhindern oder den Gegner aushungern lassen. Wer das Geld hat und somit die Beziehungen bekommt das "RECHT" !!!
anschauen
__________________
Wer später kommt, hat länger Spaß !!!

Meine Mutter hat mir schon früh beigebracht, mein Spielzeug mit anderen zu teilen ...
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Danke von
Alt  23.04.2018, 20:08   # 7
Hotguy26
 
Mitglied seit 19.06.2010

Beiträge: 1.034


Hotguy26 ist offline
Die Idee an sich ist gar nicht so verkehrt - vor allen Dingen ist sie übergreifend in allen Bereichen,geschäftlich,Vereinen,Betrieben,Handel ect.
Sie besagt im allgemeinen dass Daten nach Beendigung von geschäftlichen Verhältnissen,Mitgliedschaften gelöscht werden müssen und nicht an 3te weitergereicht werden dürfen.Die Reichweite ist also gigantisch.
Ich finds ok denn allein die Tatsache dass online-shops meine persönlichen Daten an jeden Pimmel weiterreichen dürfen und sogar verkaufen damit diese mir mein email-Postfach noch mehr mit Spam vollrotzen kotzt mich an.Und wer weiß was noch damit gemacht wird.
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Danke von
Alt  23.04.2018, 20:06   # 6
mr.cock27
 
Benutzerbild von mr.cock27
 
Mitglied seit 29.12.2014

Beiträge: 1.098


mr.cock27 ist offline
Er müsste wissen, wie sich die DSGVO auf die Verwaltung auswirkt.
https://mobile.twitter.com/JanAlbrecht
Antwort erstellen         
Alt  23.04.2018, 19:50   # 5
Dweezil
) (
 
Mitglied seit 19.11.2017

Beiträge: 878


Dweezil ist offline
Ich will kein Spielverderber sein, aber glaubt jemand wirklich, dass NICHT Regeln zur Besserstellung von Behörden ggü. Unternehmen getroffen werden?

Das BDSG wurde parallel zur DSGVO überarbeitet, z.B. (Ausschnitte)

Paragraph 34

Das Recht auf Auskunft der betroffenen Person gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 besteht ergänzend zu den in § 27 Absatz 2, § 28 Absatz 2 und § 29 Absatz 1 Satz 2 genannten Ausnahmen nicht, wenn
die betroffene Person nach § 33 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe b oder Absatz 3 nicht zu informieren ist, oder
die Daten
nur deshalb gespeichert sind, weil sie aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Aufbewahrungsvorschriften nicht gelöscht werden dürfen, oder
ausschließlich Zwecken der Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle dienen
und die Auskunftserteilung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde sowie eine Verarbeitung zu anderen Zwecken durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen ist.
Paragraph 43

(3) Gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen im Sinne des § 2 Absatz 1 werden keine Geldbußen verhängt.
Dieses Thema hatte ich letzte Woche mit einer Bekannten im Öffentlichen Dienst, es wurde klar, dass der die DSGVO auf längere Sicht nicht erfüllen wird und die Antwort auf meine Frage, ob keine Angst bezgl. der Strafen bestünde, war Obiges.

Wenn ich auch ziemlich hoffe, dass es anders kommt. Aber wir werden es bald wissen...
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Danke von
Alt  23.04.2018, 19:21   # 4
DonBonvivant
 
Mitglied seit 18.04.2018

Beiträge: 21


DonBonvivant ist offline
Bestraft werden müssen genau DIE Stellen, die uns SDL schikanieren und nötigen!
... dann wisst ihr schon, wohin ihr Euch wenden müsst!
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Alt  23.04.2018, 19:01   # 3
MissSolitaire
reisende SDL (Terminfrau)
 
Benutzerbild von MissSolitaire
 
Mitglied seit 22.06.2017

Beiträge: 211


MissSolitaire ist offline
Eine gute Idee ........ Aaaaaaaber:

Als reisende SDL habe ich mir extra den Hurenpass in Neumünster (SH) ausstellen lassen, da es dort am unbürokratischsten und menschlichsten über die Bühne ging. Gesundheits(zwangs)Beratung und Passausstellung innerhalb einer halben Stunde ohne Rede und Antwort stehen zu müssen, wie in anderen Kommunen/Bundesländer, dazu noch kostenlos. Im Gegensatz zu anderen Kommunen, die sich ihre Arbeit mit uns noch bezahlen lassen.

In Bayern, ganz voran Landshut, z.B. gibt es den Hurenpass nur, wenn die SDL ihr Finanzamt dorthin wechselt - ansonsten wird der Hurenpass verweigert. Genau DAS ist letzten Freitag einer Kollegin dort passiert.
Auch habe ich von übelsten persönlichen Fragen bei den Gesundheitsberatungen gehört.

Deswegen möchte ich, als Betroffene, meine Anmeldestelle nicht ärgern und unnütz beschäftigen. Die sympathischen Mitarbeiter in Neumünster können auch nichts für dieses Gesetz und helfen den Damen so gut sie können.

Bestraft werden müssen genau DIE Stellen, die uns SDL schikanieren und nötigen!
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Alt  23.04.2018, 17:18   # 2
Sheldon007
 
Mitglied seit 04.01.2016

Beiträge: 664


Sheldon007 ist offline
Carpe alter Freund - wir verstehen uns! Aber ich glaube das tatsächliche Potential dessen, was Du so lustig beschrieben hast kann nur jemand erfassen, der sich derzeit mit dem Monster DSGVO herumschlagen muss.

An alle die das nicht müssen: DGSVO hat nix mit FO, AO, GV, VO oder GS zu tun. Leider!!! Richtig angewendet könnte es AV oder COI schon nahe kommen

In diesem Sinne - gutes Zurückficken! Ob's Euch das Leben leichter macht? Wer weiß das schon.
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Danke von






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