Als Oberbürgermeister von Saarbrücken gehörte es sicher zu Oskar Lafontaines Pflichten, in den örtlichen Bordellen nach dem Rechten und Linken zu sehen.
Darüber hinaus gehende Behauptungen hört er gar nicht gerne.
Aus Wikipedia:
1993 recherchierte der Journalist Kuno Haberbusch für das Nachrichtenmagazin Panorama über Beziehungen Lafontaines zu einigen Saarbrücker Nachtlokalen in den 1970er Jahren. Man sprach von der „Rotlichtaffäre“. Für den Spiegel stand Lafontaine „im Verdacht, einige Figuren aus dem Milieu mit Gefälligkeiten bedient zu haben“. Dieser bestritt nicht, sich öfter in den Lokalen aufgehalten zu haben, wies aber alle daraus abgeleiteten Verdächtigungen zurück und kritisierte sie als „Schweinejournalismus“. Er verhinderte die Ausstrahlung einer NDR-Reportage zu dem Fall durch eine gerichtliche Verfügung. 1994 setzte er mit SPD-Mehrheit eine Änderung des saarländischen Presserechts durch, das die redaktionelle Kommentierung von Gegendarstellungen auf derselben Seite verbot. Die Änderung ging als „Lex Lafontaine” in die Pressegeschichte ein.
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@ E.B.: Seit die Journalisten der SZ (mit Abitur) ihre Texte selbst schreiben, ist die Rechtschreibung der SZ (und nicht nur die) miserabel. Früher erledigten die Schriftsetzer mit Hauptschulabschluss diese Aufgaben viel besser.
Schön: Kanzler Kohl erwies der DDR-Flagge seine Referenz. (Staatsbesuch Honeckers in Bonn)