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Alt  07.08.2003, 08:14   # 1
soiled Dove
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Mitglied seit 26.04.2003

Beiträge: 5.998


soiled Dove ist offline
Post Die Geschichte der Prostitution

Erotisches Gastgeschenk

Bei einigen orientalischen Völkern bot der Hausherr einem Gast, von dessen Anwesenheit er sich Glück erwartete, die Frau oder Tochter als Schlafgefährtin an. "Wenn dir das Glied schwillt und ´ne Magd, ein Sklave ist gleich zur Hand für Liebesdrang und -kampf, magst du dann lieber vor Verlangen bersten? Ich nicht. Ich lieb` Erotik, die mir leicht beschaffbar und die leicht genießbar ist", schrieb der römische Dichter Horaz (65 – 8 v. Chr.). Im alten Rom bleichten sich die billigen "nudae" (die Nackten) die Haare und boten schnellen Sex für den Gegenwert von einem Glas Wein oder einem Laib Brot an. Bessergestellte Huren lockten ihre Kunden in die öffentliche Bäder oder in die Säulenhalle des Pompeius auf dem Palatin. Zuhälter und Schlepper besorgten Nachschub vom Lande oder von Sklavenmärkten. Die Prostituierten wurden seit dem Jahr 40 nach Christus besteuert. Der "unus concubitus", der Schandlohn für einen Akt pro Tag, musste an den Staat abgeliefert werden. Die Dirnensteuer wurde später auch von den christlichen Herrschern eingehoben.

"Trossweiber"

Auf dem europäischen Kontinent bestand durch die Jahrhunderte ein ambivalentes Verhältnis zum Liebesdienstgewerbe. Der Aufschwung der Städte und der Wirtschaft brachte eine liberalere Einstellung der Gesetzgeber mit sich: Die Prostitution war meist geduldet, aber bestimmten zeitlichen und örtlichen Beschränkungen unterworfen. Es gab unzählige Bordelle und Badehäuser, in denen das "Gewerbe" ausgeübt wurde. Auf den Kreuzzügen wurden die Soldaten von vielen Marketenderinnen begleitet. Dirnen begleiteten die Heere des Mittelalters; sie wurden von einem "Hurenweibel" befehligt. Die "Trossweiber" erledigten auch andere "Frauenarbeiten" wie kochen, putzen und waschen. Im Mittelalter mussten Huren ein bestimmtes Kleidungsstück oder ein Zeichen tragen, damit man sie von den "ehrbaren" Frauen unterscheiden konnte. Viele Gunstgewerblerinnen organisierten sich in Ständen. Kaiser Rudolf von Habsburg verbot im Jahr 1276, die "gelüstigen Frauen" zu beleidigen. Die Huren zahlten immerhin Steuer. Der Grundzins betrug zwei Pfennig wöchentlich. An Sonntagen und in der Fastenzeit mussten die Prostituierten die Stadt verlassen. 1278 unterstellte Rudolf die "Vensterhennen" dem Scharfrichter. Die Hurerei zählte zu den verfemten Berufen. In Hamburg, Augsburg und Zürich waren im 13. Jahrhundert Bordelle bekannt. Mit der Gründung der ersten Universitäten im 14. Jahrhundert gab es nicht nur einen Aufschwung der Wissenschaft, sondern auch der Leidenschaft. Die Studenten frönten vor allem auch den fleischlichen Genüssen.

Freudenhäuser und Schnepfenstrich

Die erste urkundliche Erwähnung der Existenz von Freudenhäusern in Wien findet sich in einem Freiheitsbrief von Herzog Albrecht III. Ende des 14. Jahrhunderts. Einige Ratsherren gründeten eine wohltätige Stiftung für Dirnen, die dem sündigen Leben entsagen und "in ain puzzendes leben" treten wollten. Die Ratsherren begannen im Mittelalter Bordelle einzurichten. Aus den Steuereinnahmen wurde unter anderem ein Nonnenkloster unterstützt. Die schlecht bezahlte Stadtguardia, die damaligen Sicherheitsorgane in Wien, kassierte bei Freudenhäusern mit. Um 1395 gab es zwei Bordelle vor dem Widmertor außerhalb der Stadt und eines in der Nähe des Tiefen Grabens. Ende des 15. Jahrhunderts verloren die Frauenhäuser und die Bäder an Bedeutung. Schuld daran war die Syphilis, die sich stark ausbreitete. Maximilian I. ließ deshalb 1495 vor dem Stubentor in Wien ein Spital für Syphilitiker errichten. In den Spelunken entlang der Stadtmauer, etwa am Wiedner Tor, und auf den Gassen im Stadtzentrum ("Schnepfenstrich") boten "Grabennymphen" ihre speziellen Dienste an. Sie waren etwas nobler als ihre Kolleginnen aus der Vorstadt. Kirche und Obrigkeit sahen die Prostitution als notwendiges Übel an, um so die ehrsamen Frauen vor sexuellen Übergriffen zu schützen. "Fahrende Frauen" reisten zu Konzilen, Reichstagen und Hoflagern, wo sie viele Kunden vorfanden. Mehr als 800 Dirnen sollen allein zum Frankfurter Reichstag im Jahr 1394 gereist sein. Beim Konstanzer Konzil sollen sich 1.500 Prostituierte aufgehalten haben. Und beim Reichstag in Worms 1521 gab es "solch Wesen wie in Frau Venus Berg" in jeder Gasse. Beim Besuch des Kaisers Sigismund in Wien im Jahr 1435 erhielten Bordelldamen eine Empfangskleidung aus Samt. Und König Ladislaus wurde bei seiner Ankunft von einer Abordnung schöner "Hübschlerinnen" empfangen. Übrigens: Den "Schandlohn" soll damals der Wiener Hof getragen haben.

Kleiderordnung für "leichtvertige frawen"

Die Kleidung diente im Mittelalter auch als Unterscheidungsmerkmal für Angehörige verschiedener Schichten. Die "leichtvertigen frawen", die "umb gelt ir liebe pflegen", mussten in Strassburg bestimmte Mäntel tragen, in Würzburg wurde 1490 eine Kleiderordnung für Huren erlassen, in Augsburg hatten die "gemeinen Weiber" einen Schleier zu tragen, und in Wien ein gelbes Tuch. In Hamburg, Zürich und Bern waren die Liebesdienerinnen mit Hauben gekennzeichnet, und nach dem Meraner Stadtrecht aus dem 14. Jahrhundert sollten die freien Töchter auf ihren Schuhen ein gelbes Fähnchen haben. Einige Bordelle waren lukrative Erwerbsquellen. Das Frauenhaus in der Nähe des Tiefen Grabens in Wien war 1395 herzogliches Lehen und unterstand dem Hofmarschall. 1415 wurde es teuer verkauft, elf Jahre später erwarb es die Stadt Wien. Die Puffmutter nannte man damals "Frauenwirtin", und die "Frauenmeisterin" überwachte die Ordnung im Haus der Freuden. Die Frauenwirtin im Krens musste wöchentlich eine bestimmte Summe an das Bürgerspital abliefern.

Geheime Keuschheitskommission

Zu Beginn des 16. Jahrhunderts wurden "unzüchtige Weibspersonen" zunehmend geächtet. Kaiser Maximilian I. untersagte es den "sündhaften" Damen, ihr Gewerbe auszuüben; die Bordelle wurden geschlossen. Die leichten Damen hatten ein schweres Leben. Kaiser Ferdinand richtete 1560 eine "geheime Keuschheitskommission" ein. Es gab auch ein Verzeichnis "etlicher verdächtiger und leichtfertiger Örter" in Wien. Der Grundgedanke der Enthaltsamkeit im kanonischen Recht führte zu einer strengen Ächtung der Prostitution. Die Kirche bekämpfte die "unsittliche" Lebensweise. Dirnen, aber auch ihren Kunden, drohten strenge Strafen – bis hin zur Todesstrafe.

"Tugendsambe Lebensführung"

Im 17. Jahrhundert mussten "unzüchtige Weibspersonen" hohe Geldstrafen zahlen oder wurden ausgepeitscht und in einem "Narrenkötterl" öffentlich angeprangert. Kaiser Ferdinand II. erließ 1633 eine Verordnung über "Tugendsambe Lebensführung". Ertappte Huren mussten damit rechnen, dass man ihnen ein Ohr abschnitt. Kaiserin Maria Theresia (1717 – 1780) drohte mit der "Constitutio Criminalis Theresiana" den Dirnen Strafen an: Wurde der Freier bestohlen oder mit Syphilis angesteckt, schnitt man den Huren das Haar ab, teerte den Schädel und peitschte sie vor der Kirche aus. "Incorrigible Weibspersonen" wurden in ein Zucht- oder Spinnhaus gesteckt. Die angeblich sehr beliebte Kaiserin führte die berüchtigten "Temesvarer Wasserschübe" ein: Huren wurden mit Kriminellen und anderen Asozialen mit Schiffen die Donau hinunter in den Banat deportiert. Auch unter Maria Theresia gab es eine "Keuschheitskommission", die besonders brutal gegen Dirnen und Freier vorging. Männer, die einer höheren gesellschaftlichen Schichte angehörten, hatten – wie schon immer – die Möglichkeit, sich "freizukaufen". Giacomo Casanova schrieb in seinen Erinnerungen über die strengen Sittenwächter der Keuschheitskommission: "Schändliche Spione, die man Keuschheitskommissare nannte, waren die unerbittlichen Quälgeister aller hübschen Mädchen; die Kaiserin hatte alle Tugenden, nicht aber die Duldsamkeit, wenn es sich um unerlaubte Liebe zwischen Mann und Frau handelte." "Reumütige" Aussteigerinnen aus dem Gewerbe konnten in ein "Büßerinnenhaus" eintreten. Diese Institution wurde nach fünf Jahren geschlossen – es gab offensichtlich nicht übermäßig viele Straßenmädchen, die das Sündenleben satt hatten.
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Der gute Ruf einer Frau beruht auf dem Schweigen mehrerer Männer

Maurice Chevalier
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Alt  29.11.2020, 22:11   # 34
Jockl
 
Mitglied seit 09.10.2016

Beiträge: 83


Jockl ist offline
Prostitution im Mittelalter in München

Prostition war auch im Mittelalter schon Thema in München. Klar, ist ja auch das älteste Gewerbe der Welt. Aber auch der Versuch, die Prostition zu kontrollieren, zu verdrängen und zu verbieten haben in München lange Tradition. Anderersseits war Prostutition im öffentlichen Leben mehr präsent wie heute.

Die Süddeutsche Zeitung vom 28.11.2020 berichtet auf Seite R2 aus der Reihe "Streifzüge durch die Stadt" von historischen Orten und Begebenheiten.

Hier ein Auszug:

Am Sendlinger Tor war im Mittelalter die Stadt zu Ende. Dort stand, an der Stadtmauer und sozusagen im hintersten Winkel, ein von der Stadt verwaltetes Bordell; im selben Haus wohnte der Henker. Das Gebäude befand sich zwischen der heutigen Hauptfeuerwache und der Blumenschule am Sendlinger-Tor-Platz 14, in der heute die Meisterschule für Mode unterrichtet.

Das Haus für die „gemeinen Töchterlein“, wie es damals hieß, hatte bereits 1437 der Magistrat und Herzog Ernst einrichten lassen. Der Herzog hatte zwei Jahre zuvor das Liebesglück seines Sohnes zerstört: Er hatte dessen Geliebte Agnes Bernauer ertränken lassen, weil sie als Baderstochter keine standesgemäße Partie war. Jetzt sollte das Bordell nicht etwa die Prostitution fördern, sondern sie vielmehr an den Stadtrand verdrängen. Wilhelm, dem Hochzeiter aus dem Glockenspiel, war das 142 Jahre später aber nicht mehr genug. Im Oktober 1579 trat er die Regierung an. Schon im Dezember ließ er das Bordell schließen.

Am Rande sei erwähnt: Jahrhunderte später hat sich die Geschichte hier in ähnlicher Form wiederholt. 1972, vor den Olympischen Spielen, vergrößerte die Stadt ihren Sperrbezirk und schmiss Freudenhäuser aus der Innenstadt. In der Nacht auf den 11. April 1972 blockierte die Polizei vier „Dirnenhäuser“; eines davon, die „Pension Wurm“, stand an der Sendlinger Straße, einen Steinwurf entfernt vom Ort des mittelalterlichen Bordells. Ein weiteres stand an der Josephspitalstraße.

Zurück zu Wilhelm und seiner Zeit. Wenige Jahre vor der Hochzeit des frommen Prinzen hatte die Stadt an anderem Ort für Zucht und Ordnung gesorgt, und zwar auf dem heutigen Sankt-Jakobs-Platz. Dort wurde bis ins 18. Jahrhundert die Jakobi-Dult abgehalten. 1562 schaffte der Stadtrat einen eigenartigen Brauch ab, den es auf dieser Dult spätestens ab 1448 gegeben hatte: das sogenannte Fräuleinlaufen oder Hurenrennen. Das war ein Wettlauf von Prostituierten, der wohl vor oder nach einem Pferderennen stattfand und den Magistrat zunehmend störte. Es sei ein Ärgernis, klagte dieser 1562, dass die Frauen „so schändlich laufen, sich gar entblößen, jungen Leuten ein böses Exempel geben und sie anreizen, hinab zu kommen“, gemeint ist: ins Bordell. 1564 gab es statt dem Hurenlauf dann einen Wettlauf junger Männer in Narrenkostümen.
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Alt  24.01.2005, 19:03   # 33
Belmonte
Matador
 
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Mitglied seit 13.12.2003

Beiträge: 2.164


Belmonte ist offline
Ich dachte immer, die erste Wiener Hure war die Mutzenbacherin.
__________________
Das Original.
Es kann nur einen geben.
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Alt  23.01.2005, 02:09   # 32
trexinside
Spielkamerad
 
Benutzerbild von trexinside
 
Mitglied seit 06.08.2002

Beiträge: 8.212


trexinside ist offline
Und die Münchner?
Haben wir einen Moos-Hammer?
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Alt  23.01.2005, 02:04   # 31
-
 

Beiträge: n/a


Alle Wiener ham an Kropf!
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Alt  23.01.2005, 01:57   # 30
loveme
4ever.¸¸.·´¯`*©*
 
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Mitglied seit 30.12.2003

Beiträge: 15.494


loveme ist offline
Die Geschichte der Prostitution (in Wien)

Geschichte der männlichen und weiblichen Prostitution (in Wien)

Von unzüchtigen Weibspersonen
Die gewerbsmässige Selbstpreisgebung einer weiblichen Person zur Unzucht (Brockhaus, 1925) ist so alt wie die Geschichte der Menschheit. Prostitution zählt neben dem Priesteramt zu den ältesten Beruf(ung)en. Bei allen Völkern hat es seit jeher diese besondere Dienstleistung gegeben. Formen und Umfang der Liebesdienste waren von den jeweiligen kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen abhängig. Im Altertum war Prostitution eng mit Mythos und Religion verbunden. In Babylon etwa gab es eine kultische Tempel- prostitution: Nach einem Gesetz des Königs Hammurrabi (1793 - 1750 v. Chr.) mussten alle jungen Frauen sich einmal im Tempel einem Fremden hingeben und dafür Münzen für den Tempel entgegennehmen. Spielarten der Tempelprostitution gab es auch bei den Assyrern, Ägyptern und Persern. Der Verkehr mit der Priesterin sollte die Götter für die Ackerbau und Viehzucht günstig stimmen. Im antiken Griechenland und in Rom war die aus Kleinasien und Nordafrika übernommene Tempelprostitution verbreitet. Im Jahr 594 v. Chr. richtete Solon in Athen das erste staatliche Bordell ein. Die Hetären in Athen galten als die vornehmsten Prostituierten, mit hervorragender Bildung und feinen Umgangsformen.

Erotisches Gastgeschenk
Bei einigen orientalischen Völkern bot der Hausherr einem Gast, von dessen Anwesenheit er sich Glück erwartete, die Frau oder Tochter als Schlafgefährtin an. Wenn dir das Glied schwillt und ´ne Magd, ein Sklave ist gleich zur Hand für Liebesdrang und -kampf, magst du dann lieber vor Verlangen bersten? Ich nicht. Ich lieb` Erotik, die mir leicht beschaffbar und die leicht geniessbar ist, schrieb der römische Dichter Horaz (65 - 8 v. Chr.). Im alten Rom bleichten sich die billigen nudae (die Nackten) die Haare und boten schnellen Sex für den Gegenwert von einem Glas Wein oder einem Laib Brot an. Bessergestellte Huren lockten ihre Kunden in die öffentliche Bäder oder in die Säulenhalle des Pompeius auf dem Palatin. Zuhälter und Schlepper besorgten Nachschub vom Lande oder von Sklavenmärkten. Die Prostituierten wurden seit dem Jahr 40 nach Christus besteuert. Der unus concubitus, der Schandlohn für einen Akt pro Tag, musste an den Staat abgeliefert werden. Die Dirnensteuer wurde später auch von den christlichen Herrschern eingehoben.

Trossweiber
Auf dem europäischen Kontinent bestand durch die Jahrhunderte ein ambivalentes Verhältnis zum Liebesdienstgewerbe. Der Aufschwung der Städte und der Wirtschaft brachte eine liberalere Einstellung der Gesetzgeber mit sich: Die Prostitution war meist geduldet, aber bestimmten zeitlichen und örtlichen Beschränkungen unterworfen. Es gab unzählige Bordelle und Badehäuser, in denen das Gewerbe ausgeübt wurde.
Auf den Kreuzzügen wurden die Soldaten von vielen Marketenderinnen begleitet. Dirnen begleiteten die Heere des Mittelalters; sie wurden von einem Hurenweibel befehligt. Die Trossweiber erledigten auch andere Frauenarbeiten wie kochen, putzen und waschen.
Im Mittelalter mussten Huren ein bestimmtes Kleidungsstück oder ein Zeichen tragen, damit man sie von den ehrbaren Frauen unterscheiden konnte. Viele Gunstgewerblerinnen organisierten sich in Ständen.
Kaiser Rudolf von Habsburg verbot im Jahr 1276, die gelüstigen Frauen zu beleidigen. Die Huren zahlten immerhin Steuer. Der Grundzins betrug zwei Pfennig wöchentlich. An Sonntagen und in der Fastenzeit mussten die Prostituierten die Stadt verlassen. 1278 unterstellte Rudolf die Vensterhennen dem Scharfrichter. Die Hurerei zählte zu den verfemten Berufen.
In Hamburg, Augsburg und Zürich waren im 13. Jahrhundert Bordelle bekannt.
Mit der Gründung der ersten Universitäten im 14. Jahrhundert gab es nicht nur einen Aufschwung der Wissenschaft, sondern auch der Leidenschaft. Die Studenten frönten vor allem auch den fleischlichen Genüssen.

Freudenhäuser und Schnepfenstrich
Die erste urkundliche Erwähnung der Existenz von Freudenhäusern in Wien findet sich in einem Freiheitsbrief von Herzog Albrecht III. Ende des 14. Jahrhunderts. Einige Ratsherren gründeten eine wohltätige Stiftung für Dirnen, die dem sündigen Leben entsagen und in ain puzzendes leben treten wollten. Die Ratsherren begannen im Mittelalter Bordelle einzurichten. Aus den Steuereinnahmen wurde unter anderem ein Nonnenkloster unterstützt.
Die schlecht bezahlte Stadtguardia, die damaligen Sicherheitsorgane in Wien, kassierte bei Freudenhäusern mit. Um 1395 gab es zwei Bordelle vor dem Widmertor ausserhalb der Stadt und eines in der Nähe des Tiefen Grabens.
Ende des 15. Jahrhunderts verloren die Frauenhäuser und die Bäder an Bedeutung. Schuld daran war die Syphilis, die sich stark ausbreitete. Maximilian I. liess deshalb 1495 vor dem Stubentor in Wien ein Spital für Syphilitiker errichten.
In den Spelunken entlang der Stadtmauer, etwa am Wiedner Tor, und auf den Gassen im Stadtzentrum (Schnepfenstrich) boten Grabennymphen ihre speziellen Dienste an. Sie waren etwas nobler als ihre Kolleginnen aus der Vorstadt.
Kirche und Obrigkeit sahen die Prostitution als notwendiges Übel an, um so die ehrsamen Frauen vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Fahrende Frauen reisten zu Konzilen, Reichstagen und Hoflagern, wo sie viele Kunden vorfanden. Mehr als 800 Dirnen sollen allein zum Frankfurter Reichstag im Jahr 1394 gereist sein. Beim Konstanzer Konzil sollen sich 1.500 Prostituierte aufgehalten haben. Und beim Reichstag in Worms 1521 gab es solch Wesen wie in Frau Venus Berg in jeder Gasse.
Beim Besuch des Kaisers Sigismund in Wien im Jahr 1435 erhielten Bordelldamen eine Empfangskleidung aus Samt. Und König Ladislaus wurde bei seiner Ankunft von einer Abordnung schöner Hübschlerinnen empfangen. Übrigens: Den Schandlohn soll damals der Wiener Hof getragen haben.

Kleiderordnung für leichtfertige Frauen
Die Kleidung diente im Mittelalter auch als Unterscheidungsmerkmal für Angehörige verschiedener Schichten. Die leichtfertigen Frauen, die um Geld die Liebe pflegten, mussten in Strassburg bestimmte Mäntel tragen, in Würzburg wurde 1490 eine Kleiderordnung für Huren erlassen, in Augsburg hatten die gemeinen Weiber einen Schleier zu tragen, und in Wien ein gelbes Tuch. In Hamburg, Zürich und Bern waren die Liebesdienerinnen mit Hauben gekennzeichnet, und nach dem Meraner Stadtrecht aus dem 14. Jahrhundert sollten die freien Töchter auf ihren Schuhen ein gelbes Fähnchen haben.
Einige Bordelle waren lukrative Erwerbsquellen. Das Frauenhaus in der Nähe des Tiefen Grabens in Wien war 1395 herzogliches Lehen und unterstand dem Hofmarschall. 1415 wurde es teuer verkauft, elf Jahre später erwarb es die Stadt Wien. Die Puffmutter nannte man damals Frauenwirtin, und die Frauenmeisterin überwachte die Ordnung im Haus der Freuden. Die Frauenwirtin im Krens musste wöchentlich eine bestimmte Summe an das Bürgerspital abliefern.

Geheime Keuschheitskommission
Zu Beginn des 16. Jahrhunderts wurden unzüchtige Weibspersonen zunehmend geächtet. Kaiser Maximilian I. untersagte es den sündhaften Damen, ihr Gewerbe auszuüben; die Bordelle wurden geschlossen. Die leichten Damen hatten ein schweres Leben. Kaiser Ferdinand richtete 1560 eine geheime Keuschheitskommission ein. Es gab auch ein Verzeichnis etlicher verdächtiger und leichtfertiger Örter in Wien.
Der Grundgedanke der Enthaltsamkeit im kanonischen Recht führte zu einer strengen Ächtung der Prostitution. Die Kirche bekämpfte die unsittliche Lebensweise. Dirnen, aber auch ihren Kunden, drohten strenge Strafen - bis hin zur Todesstrafe.

Tugendsame Lebensführung
Im 17. Jahrhundert mussten unzüchtige Weibspersonen hohe Geldstrafen zahlen oder wurden ausgepeitscht und in einem Narrenkötterl öffentlich angeprangert. Kaiser Ferdinand II. erliess 1633 eine Verordnung über tugendsame Lebensführung. Ertappte Huren mussten damit rechnen, dass man ihnen ein Ohr abschnitt.
Kaiserin Maria Theresia (1717 - 1780) drohte mit der Constitutio Criminalis Theresiana den Dirnen Strafen an: Wurde der Freier bestohlen oder mit Syphilis angesteckt, schnitt man den Huren das Haar ab, teerte den Schädel und peitschte sie vor der Kirche aus.
Incorrigible Weibspersonen wurden in ein Zucht- oder Spinnhaus gesteckt. Die angeblich sehr beliebte Kaiserin führte die berüchtigten Temesvarer Wasserschübe ein: Huren wurden mit Kriminellen und anderen Asozialen mit Schiffen die Donau hinunter in den Banat deportiert. Auch unter Maria Theresia gab es eine Keuschheitskommission, die besonders brutal gegen Dirnen und Freier vorging. Männer, die einer höheren gesellschaftlichen Schichte angehörten, hatten - wie schon immer - die Möglichkeit, sich freizukaufen.
Giacomo Casanova schrieb in seinen Erinnerungen über die strengen Sittenwächter der Keuschheitskommission: Schändliche Spione, die man Keuschheitskommissare nannte, waren die unerbittlichen Quälgeister aller hübschen Mädchen; die Kaiserin hatte alle Tugenden, nicht aber die Duldsamkeit, wenn es sich um unerlaubte Liebe zwischen Mann und Frau handelte.
Reumütige Aussteigerinnen aus dem Gewerbe konnten in ein Büsserinnenhaus eintreten. Diese Institution wurde nach fünf Jahren geschlossen - es gab offensichtlich nicht übermässig viele Strassenmädchen, die das Sündenleben satt hatten.

Nimpfen auf dem Spittelberg
Im kaiserlichen Wien des 18. Jahrhunderts war der Spittelberg, hinter der Stadtmauer gelegen, wegen seiner leichten Mädchen und schweren Jungs berüchtigt. In etwa 60 Spelunken tummelten sich Frauen, die im Dienste der Venus nicht unerfahren waren. 1778 soll sogar Kaiser Josef II. aus dem Spittelberger Lokal Zum steinernen Löwen hinausgeworfen worden sein - wegen einer Hure, der Sonnenfels-Waberl. Der Wirt hatte den hohen Besucher, der oft inkognito durch die Stadt irrte, nicht erkannt.
Itzt sitzt dir eine auf dem Schoos, die andere kneipt dir in die Wangen, die dritte macht geheime Seitengriffe, und wenn du allenfalls diese Liebkosungen erwidern willst, so steht dir ein Seitenzimmer zu Befehle… heisst es in einer Reisebeschreibung über das damalige Treiben und den Nepp in den Spelunken am Spittelberg.
Bierhäuselmenscher oder Spittelbergnimpfen nannten die Wiener die leichten Mädchen aus der Vorstadt. Spannen Sie nur ein grosses Tuch über Wien und seine Vorstadt, dann haben Sie gleich ohne Mühe - ein privilegiertes Hurenhaus, soll Josef II. auf den Vorschlag eines Ministers gesagt haben, konzessionierte Bordelle einrichten zu lassen.
Um 1820 gab es in Wien schätzungsweise 20.000 Freudenmädchen, eine hohe Zahl bezogen auf die Einwohnerzahl.

Strichbuben und Strassenkuppler
Während der Napoleonischen Kriege und des Wiener Kongresses breitete sich das Dirnentum in Wien aus. Das Zuhälterwesen bereitete der Polizei besondere Probleme. Im Jahr 1844 wurden von der Polizeioberdirektion 120 Strichbuben oder Strassenkupller, wie sie in den Akten genannt wurden, verhaftet.
Die übrigen dieses Gelichters, heisst es in einem Bericht der Polizeioberdirektion vom 20. September 1844 an die Polizei-Hofstelle, welche sich noch der Anhaltung zu entziehen wussten, scheint ein heilsamer Schrecken … in den gehörigen Schranken zu halten. Die letztere zeit von häufig vorgenommenen Streifungen, bey welchen jedesmahl mehrere Gassendirnen betreten, aber nie wieder ihre gewohnten Beschützer gefunden wurden, berechtigen zu eben erwähnter Voraussetzung. Die Militärbehörden nahmen die wehrtauglichen Strassenkuppler auf, für einige Zeit war Ruhe. Die Zuhälter wurden meist böhmischen und galizischen Regimentern zugewiesen.
Viele Mädchen und Frauen waren durch die Armut gezwungen, dem Sexgewerbe nachzugehen. Mitte des 19. Jahrhunderts breitete sich die Syphilis besorgniserregend aus. Im Dezember 1850 schlug der Wiener Polizeiwundarzt Dr. Nusser vor, Prostituierte polizeilich zu konskribieren, zweimal wöchentlich zu untersuchen und mit Gesundheitspässen auszustatten. Eine typische österreichische Lösung folgte: Die Prostitution blieb zwar verpönt; die anschaffenden Frauen wurden aber einer Gesundheitskontrolle unterzogen.
Im Mai 1852 erliess die k.k. Wiener Stadthautpmannschaft die Instruction für die polizeiliche Behandlung der Freudenmädchen. Darin hiess es unter anderem: Der polizeilichen (im Gegensatz zur gerichtlichen) Ahndung verfällt die Lustdirne, wenn sie:

a) auf dem sogenannten Striche, d.i. auf dem insbesondere zur Anwerbung von Männern unternommenen Gange betreten wird;
b) im gleichen Zweck noch nach der Hausthorsperre auf der Gasse oder an öffentlichen Orten sich herumtreibt;
c) ihren Aufenthalt in einem Hause oder Stadttheile hat, in welchem sich derlei Weibspersonen auf eine dem Wesen eines Bordells ähnliche, der Nachbarschaft und Umgebung lästige Weise anhäufen;
d) auf schamlose Weise aus dem Fenster oder vor dem Hausthore Freier anlockt, oder sonst in irgend einer, noch nicht zu dem gerichtlichen Verfahren geeigneten Weise den öffentliche Anstand verletzt.…

Es ist als Grundsatz festzuhalten, dass eine Schanddirne gewöhnlich die Arbeit scheut und entweder in die Kategorie der aus eigener Schuld vacirenden Dienstboten oder gar zu jenen Leuten gehört, die einen ehrlichen Erwerb gar nicht anzugeben wissen oder ihn blos vorspiegeln, daher die Eine wie die Andere … zur Abgabe in das Zwangs- und Arbeitshaus geeignet erklärt werden.

Gesundheitsbücher
Wiens Polizeichef Anton Ritter von Le Monnier regelte 1873 die Prostitution neu. Im Februar 1873 wurden für Frauenspersonen, die geständiger-, erwiesener- oder notorischermassen die Unzucht gewerbsmässig betreiben, Gesundheitsbücher eingeführt. Die Prostituierten wurden verpflichtet, sich wöchentlich zweimal einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Kamen die Frauen dieser Bestimmung nach, wurden sie von der Polizei nicht beanstandet. Das Provisorium wurde ein Dauerzustand.
Nach einem Gesetz aus dem Jahr 1885 war gewerbsmässige Prostitution verboten und mit Geldstrafe bis zu 200 Kronen oder Arrest bis zu acht Tagen bedroht. Im Wiederholungsfall gab es eine Gerichtsstrafe. Auch Kuppelei und andere Arten der Prostitutionsförderung waren verboten.
1911 wurde von der Polizeidirektion in Wien ein neues Reglement zur Gesundheitskontrolle der Prostituierten erlassen. Wurde bei der Untersuchung, die zweimal in der Woche vorgeschrieben war, vom Amtsarzt eine Erkrankung festgestellt, musste sich die Frau ins Spital begeben.

Rote Laterne, lange Reihe
Während des 1. Weltkriegs wurden an den Fronten Bordelle eingerichtet, geteilt in Mannschafts- und Offiziersbordelle. Entsprechende Tafeln (Nur für Offiziere - Eintritt für Hunde und Mannschaften verboten) wiesen den Frontkämpfern den Weg in die Entspannung. Die Mannschaftsbordelle waren an der langen Reihe der wartenden Krieger zu erkennen.
Ein Soldat musste sich vor dem Bordellbesuch vom Sanitäter auf Krankheiten untersuchen und einer Behandlung mit Protargol und Vaseline unterziehen lassen. Verlor er Kraft durch Freude, musste er in Gegenwart des Sanitäters urinieren, ausserdem bekam er eine neue Protargol-Einspritzung. Der Soldat musste auch angeben, bei welchem Mädchen er gewesen war. Erst mit der Bescheinigung über diese unangenehme Behandlung durfte er den Desinfektionsraum verlassen. Für das Offiziersbordell galten diese Vorsichtsmassnahmen nicht - mit entsprechenden Folgen: In der Geschlechtskrankenabteilung der Lazarette waren die Räume für die Offiziere überfüllt.
Die Zahl der Geheimprostitutierten stieg stark an; Patrouillen der Militärpolizei kontrollierten die Häuser, Hotels und heimliche Absteigen der Huren. Vier Fünftel der erwischten Gelegenheitsprostituierten waren verheiratet und hatten meistens auch Kinder. Viele Geheime waren Dienstmädchen und Fabriksarbeiterinnen.
Nach Ausbruch des 1. Weltkriegs wurde eine starke Zunahme der Prostitution und als Folge davon eine enorme Ausbreitung der Geschlechtskrankheiten registriert. Ein erheblicher Teil der Bevölkerung war von der Lustseuche ergriffen.
Vor dem Krieg standen in Wien etwa 1.800 Prostituierte unter regelmässiger ärztlicher Überwachung. Mehr als 40 Prozent der kontrollierten Prostituierten waren ehemalige Dienstmädchen. 1912 wurden 925 Frauen wegen unkontrollierter Prostitution angehalten, darunter 288 Jugendliche. Etwa ein Zehntel der angehaltenen Frauen war geschlechtskrank.
Im Jahr 1920 gab es in Wien 1.387 kontrollierte Prostituierte. 7.627 Frauen wurden in diesem Jahr wegen Ausübung der unkontrollierten Prostitution von der Polizei angehalten. Ein Viertel dieser Geheimprostituierten hatte eine Geschlechtskrankheit.
Nach dem 1. Weltkrieg prostituierten sich immer mehr Mädchen und Frauen aus dem Mittelstand. Zwei Jahre nach Kriegsende gehörten etwa 20 Prozent der Dirnen dem Mittelstand an. Nach einer Statistik des Sittenamtes der Wiener Polizeidirektion waren im Jahr 1920 unter den 3.272 aufgegriffenen Huren 377 Beamtinnen, 14 Zahntechnikerinnen und Zahnarzthelferinnen, acht Offiziersgattinnen, 571 Angehörige des Mittelstandes, 255 qualifizierte Arbeiterinnen und 446 Hausgehilfinnen. Erwischt wurden auch die minderjährigen Töchter eines Zahnarztes, eines Regimentsarztes, eines Oberfinanzrates und eines Stadtrates.
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let's talk about sex...

Le Comte de la Revue.

"Diejenigen, die zu klug sind, um sich in der Politik zu engagieren, werden dadurch bestraft werden, dass sie von Leuten regiert werden, die dümmer sind als sie selbst." Platon
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Alt  17.07.2004, 00:11   # 29
Bondom
Forenpolitiker
 
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Beiträge: 285


Bondom ist offline
Auszüge aus der Berliner Prostitutionsgeschichte

Verordnung zur Prostitution
18. Juni 1486. In Berlin wird eine Polizeiverordnung erlassen, die u.a. den Prostituierten das Tragen einer kennzeichnenden Tracht vorschreibt.
Während die unverheirateten Berlinerinnen einen Jungfernkranz, die ehrbaren verheirateten oder verwitweten Bürgersfrauen eine Haube tragen, sollen die Frauen, »die an der Unehre sitzen oder sonst in unziemlichen Wesen und gemein sind..., einen Mantel auf den Köpfen oder kurze Mäntelchen« tragen.

Die sog. Freudenhäuser von Berlin und Cölln sind vom Rat der Stadt erbaut und werden von ihm betreut. Während Ehebruch für Frauen weiterhin mit der Todesstrafe bedroht ist, stehen die Prostituierten den unverheirateten Handwerksgesellen mit Billigung der Stadt und ihrer Bewohner zur Verfügung.

König Friedrich Wilhelm II. erläßt »Lusthausreglement«
1790. Mit dem von König Friedrich Wilhelm II. erlassenen »Lusthaus Reglement« werden neue Bestimmungen für die Prostitution in Berlin eingeführt.
Vorgesehen ist die staatliche Kontrolle der Prostituierten, um die verbreitete »heimliche Unzucht« einzuschränken und der Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten entgegenzuwirken.

Folgender Auszug aus dem Reglement für die »Städtisch privilegierten Häuser« in der Garnisonsstadt Berlin verdeutlicht die Absichten des Königs:

»Wir, Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, verfügen hiermit, zur Steuerung der heimlichen Unzucht, ›öffentliche Häuser‹ zu errichten. Wir verbieten, daß sich galante Frauenspersonen in der ganzen Stadt verbreiten und befehlen statt dessen, sie in diesen Häusern zu halten, auf ihrer linken Schulter mit einer roten Nessel geschmückt, um sie für jedermann kenntlich zu machen. Sollte fürderhin eine galante Frauensperson außerhalb der Öffentlichen Häuser bei der Ausübung ihres Dienstes betroffen werden, soll sie der Gerichtsdiener unter Trommelschlag durch die Stadt zurück in das Haus führen, wo ihre Dienstschwestern versammelt sind, und ihr verbieten, sich abermals in der Stadt antreffen zu lassen, bei Strafe öffentlicher Auspeitschung und des Landes verweisen. Wir befehlen ferner, daß die Öffentlichen Häuser so errichtet werden, daß sie nach Möglichkeit verborgen bleiben. Wir befehlen ferner, daß an jedem Sonnabend ein vom Stadtrat bestellter Wundarzt jede Frauensperson untersuchen soll, und so sich darunter eine findet, die mit irgendwelchem Übel behaftet ist, soll man sie in ein besonderes Gemach einschließen, damit einer Ansteckung der Besucher vorgebeugt wird.«

Die Verbreitung der Prostitution hängt u.a. mit der starken Garnison Berlins zusammen. Die meisten der 54 öffentlichen Häuser mit ihren 257 registrierten Dirnen (1795) sind in der Nähe der Kasernen angesiedelt. Nur eine Minderheit der Soldaten ist verheiratet, da sie für eine Eheschließung einer besonderen Erlaubnis bedürfen.

Neben den staatlich anerkannten Bordellen bestehen besonders in der Gegend vor dem Spandauer Tor Tabagien (Tabakstuben) von zweifelhaftem Ruf, wo die Prostituierten ihre Freier empfangen. Der anonym gebliebene Verfasser der »Freyen Bemerkungen über Berlin, Leipzig und Prag« beobachtet:

»Die Mädchen wohnen, spinnen, nähen, stricken, singen oder gehen spazieren, solange es nämlich Tag ist; bricht die Nacht herein, so gehen sie auf Verdienst aus, und da ist denn die Lindenallee, der Lustgarten, der Schloßplatz und der Tiergarten ihre Hauptpromenade. Ihre Losung ist gewöhnlich: ›Guten Abend, lieber Junge, so allein?‹ Folgt nun eine günstige Antwort, so ist der Handel bald geschlossen, und der Preis beläuft sich selten über zwei Groschen preußisch Kurant.«

Prostitution wird auf öffentliche Straßen gedrängt
1846. Nach wiederholten Protesten der Anwohner schließt die Polizei die bislang geduldeten über 20 Bordelle an der Königsmauer, wodurch die Prostitution auf die Straße, in Cafés und Tanzsäle verdrängt wird (im Bild: Bergerscher Tanzsaal, um 1795).
Der sozialistische Berliner Autor Friedrich Saß schildert die Zustände im Krollschen Etablissement am Königsplatz: »Es umwirbelt und umgaukelt ihn das frivole Berlin, sei es auf der Basis des Reichtums, der Verschwendung, der Lüsternheit, der Langeweile, oder sei es auf der Basis der Not, des Erwerbes, des jugendlichen Leichtsinns, der Schwindelei, der Prostitution. Denn die Prostitution hat sich auch mit jenem breiten Strome, womit sie unser ganzes Leben durchzieht, des Krollschen Lokales bemächtigt... Will Herr Kroll diese aus seinem Lokal verbannen... so bereitet er sich, wie wir ihm mit Gewißheit voraussagen wollen, selbst den Ruin.«

(Quelle: www.berlinonline.de)
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Alt  10.12.2003, 15:16   # 28
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Buchtip! Weltgeschichte der Prostitution!

Hallo liebe Freunde des Forums!

Habe bei Recherchen folgenden Link gefunden!

Restposten des Buches "Weltgeschichte der Prostitution"

Liebe Grüße aus Bayern
Florian alias Bondom
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Alt  10.12.2003, 15:12   # 27
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Prostitution im Mittelalter (Teil 4)

6. Frauenhäuser

6.1. Geschichte der Frauenhäuser
Früh- und hochmittelalterliche Web- und Spinnhäuser, die sogenannten Gynäceen gelten als Vorläufer städtischer Bordelle. So stand noch in mancher Frauenhausornung geschrieben, dass die dort arbeitenden Prostituierten zu besonderen Anlässen oder in geregelten Abständen, eine bestimmte Menge Garn spinnen sollten. "...dargegen soll mir ain jede des tags zwo andregen garns spinnen vnd zespinnen schuldig sein..." Hinweise darauf sind auch in anderen Reversen der Frauenwirte aus Überlingen vorhanden. Mit Zunahme der Reisetätigkeit im Hochmittelalter nahm auch die Prostitution in Gasthäusern entlang der Hauptverkehrswege zu. Fahrende Frauen liessen sich dort nieder. Solche Lokale können ebenfalls als Vorläufer der späteren städtischen Frauenhäuser gesehen werden.
In Frankreich und Italien kann die typische Bordellprostitution bis ins 12. Jahrhundert zurückverfolgt werden, da die Städte in diesen Regionen schon beachtliche Ausmasse annahmen und sich eine komplexe Stadtkultur herausbilden konnte. So gab es in Städten wie Paris, Florenz oder Avignon zu jener Zeit schon mehrere Frauenhäuser, die sich innerhalb eines ausgewiesenen Stadtteils befanden. In Deutschland und England begann die Einrichtung von offiziellen Frauenhäusern dagegen erst im 13. und vor allem dann im 14. Jahrhundert.

Zur Lage der Frauenhäuser ist zu sagen, dass es sowohl randständig wie auch zentral gelegene Häuser gegeben haben muss. Dies war jedoch stark von der Region, der Ortschaft und der Zeit abhängig. Meist wurde jedoch die unmittelbare Nachbarschaft von Kirchen, Klöstern und Friedhöfen gemieden. Im 15. Jahrhundert musste in Leipzig ein Frauenhaus auf Drängen der ansässigen Dominikanermönche aus ihrer Nachbarschaft in ein anderes Quartier verlegt werden.


6.2. Frauenhaus als Institution
Das Frauenhaus stellte den Versuch dar, Prostitution durch Legalisierung zu kontrollieren. Angesichts der moralischen Vorstellungen zu jener Zeit, scheint dieses Unterfangen etwas schwierig. In der Frauenhausordnung von Nürnberg aus dem 13. Bis 14. Jahrhundert, wird die Problematik folgendermassen dargestellt: "... ydoch nachdem umb vermeydung willen merers übels in der cristennhait gemeine weyber von der heiligen kirchen geduldet werden, und doch einem yeden wesen leydenlich masse und ordnung gepüren, ..."
Die Idee, dass Prostitution nötig sei, um grössere Übel zu vermeiden, wird schon vom heiligen Augustinus behauptet: "Wenn du die Huren aus der Gesellschaft entfernst, wird die Hurerei sich überall verbreiten... Dirnen in der Stadt gleichen den Abwasserrinnen im Palast. Nimmst du sie heraus, so stinkt das ganze Schloss."

Die Eigentumsverhältnisse waren ebenso wie die Formen der Verwaltung der Frauenhäuser sehr unterschiedlich geregelt. Eigentümer konnte die Stadt selbst beziehungsweise der Stadtrat sein. Oft blieben Frauenhäuser in Privatbesitz, wurden jedoch vom Rat verwaltet. Die Frauenhäuser wurden an einen Frauenwirt oder eine Wirtin verpachtet. Der Ertrag wurde nicht selten zur Besoldung von Amtsträgern verwendet. Manchmal kamen die Einnahmen auch einem geistlichen Besitzer zugute, was beweist, dass selbst ein Geistlicher, zum Beispiel der Erzbischof von Mainz, lehensrechtliche Ansprüche auf ein Frauenhaus besitzen konnte.


6.3. Bewohnerinnen
Im Frauenhaus waren nur unverheiratete Frauen zugelassen. Meist stammten sie aus einer anderen Stadt oder Region. Darüber hinaus waren in vielen Städten ortsansässige Frauen als Prostituierte nicht erwünscht, offensichtlich in der wohlbegründeten Sorge, ihnen nicht mit der notwendigen emotionalen Distanz begegnen zu können, wenn die persönlichen Lebensumstände der Frauen und ihre Herkunft bekannt waren. Wobei auch diese Regel wohl nicht ohne Ausnahme galt.
Die Prostituierten im Frauenhaus hatten im Unterschied zu anderen alleinstehenden Frauen keine materielle Not zu leiden, denn für ihre Ernährung und Kleidung hatte der Frauenwirt zu sorgen. Dies erschien wohl vor allem denjenigen Frauen als attraktiv, die schon am Rande des Existenzminimums lebten. "Auch soll der wirt und wirtin schuldig sein, die frawen, in irem has wonende, mit kammern, petgewanndt und zimlicher speyse zuversehen und inen teglich zwey male geben und zu einem yegelichen mal zwu zimlich richte; und für solche cost und speise sol ein ieglich gemeine fraw, in dem frawenhawss wonende, sie gebraucht sich der oder nit, dem wirte einer yeden wochen besunder zu geben schuldig sein zwen und viertzig pfennig."


6.4. Frauenwirte
Mit der Anerkennung der Frauenhäuser, lebten nun dessen Bewohnerinnen unter der Herrschaft eines Mannes, der sie verteidigte und das Haus nach aussen vertrat. Diese Männer werden Frauenwirt genannt, manchmal war es auch eine Wirtin. Die Aufgabe dieses Vorstehers war es, für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Oft wurde dieses Amt von Angehörigen anderer Randgruppen, wie Scharfrichter oder Abdecker bekleidet. Wie die soziale Stellung mancher dieser Frauenwirte war zeigt ein Beispiel aus Koblenz. Dort wurde 1518 einer Tochter eines ehemaligen Frauenwirts das Bürgerrecht nicht anerkannt, da ihr Vater zum Zeitpunkt ihrer Zeugung als Frauenwirt tätig gewesen sei. Andere Dokumente aus Koblenz belegen, dass zahlreiche Frauenwirte in Steuerhinterziehungsfälle verwickelt waren.
Die Frauenwirte wurden zu Beginn ihres Amtsantritt vereidigt, auf dass sie die vom Rat bestimmten Reglemente auch einhielten. Diese waren zum Beispiel wie oben schon erwähnt die Abgabe von Nahrung und Kleidung und eines bescheidenen Lohnes. Weiter musste darauf geachtet werden, dass das Haus an besonderen kirchlichen Festtagen geschlossen blieb (diese variierten von Stadt zu Stadt). Weiter sollten Nürnberger Frauenwirte jeder Dirne ein wöchentliches Bad zukommen lassen: "Darzu soll der wirt schuldig sein, den frawen, in seinem haus wohnende, auff sein selbst und one der frawen cost alle wochen zum minsten ein bade zu machen und zu haben in seinem hause."

Andernorts sollte der Wundarzt wöchentlich zur Untersuchung der Prostituierten geholt werden. Es gibt aber auch Berichte über Prostituierte, die sich verschuldet hatten, da der Preis der Kleider, die sie vom Frauenwirt erhalten hatten, ihren Lohn bei weitem überstieg. Der Frauenwirt musste deshalb seine Dirnen gut im Auge behalten, damit sie nicht einfach davon liefen und anderswo ihrem Gewerbe nachgingen: "Es soll auch der frawenwirt, ... einich weibsbild, in seinem haws wonende, nicht versperren oder noten, daheim zu bleiben, sunder sie mugen an heiligen tagen zu kirchen und zu anndern zeiten irer notturfft halben in die statt geen unverhindert, doch also, ob der wirt oder wirtin besorgte, das eynich derselben weiber, die im umb coste, claider oder annder, so sie bey im hat verwaren und versperren biss das sie wider anheims kompt." Der Frauenwirt durfte dieser Ordnung gemäss also die Kleider und andere Wertgegenstände, der bei ihm verschuldeten Prostituierten unter Verschluss halten, bis sich diese wieder in seinem Haus einfand.


6.5. Kundschaft
Zur Kundschaft der Prostituierten zählten vor allem Gesellen, Studenten und andere unverheiratete Männer, da die Frauenhäuser eigentlich auch ihnen vorbehalten waren. Dennoch besuchten wohl auch Geistliche und verheiratete Männer oft das Bordell. Wurden solche Fälle aufgedeckt, gab es verschiedene Strafen, die verhängt werden konnten. Mancherorts wurden die Missetäter in einen Narrenkäfig gesteckt, an den Pranger gestellt oder der Stadt verwiesen.
Die Geistlichkeit kam allerdings - von einigen Zurechtweisungen abgesehen - meist ungestraft davon. Dies dürfte weniger auf die Sittlichkeit der Kleriker, sondern auf die Tatsache, dass sich der Rat im Falle einer Anzeige an den Bischof wenden musste, zurückzuführen sein. Im Jahre 1472 apellierte der Rat der Stadt Nördlingen an die Kleriker, den Besuch des Frauenhauses wenigstens nachts zu unterlassen. Bestraft wurden auch Prostituierte und deren Freier, wenn sie zu engen Kontakt miteinander pflegten. Sie wurden in diesem Fall meist für eine gewisse Zeit der Stadt verwiesen.

Die schwerwiegendsten Strafen drohten jedoch Ungläubigen (Juden, Türken und Mauren), die sich ins Frauenhaus wagten. Kastration , Brandmarkung oder sogar die Todesstrafe konnte die Folge davon sein. Dass aber auch in solchen Fällen der Rat durchaus beeinflussbar war, beweist folgendes Beispiel aus Konstanz. 1388 wurde dort ein junger jüdischer Mann zum Tode verurteilt, weil er im Bordell entdeckt wurde. Der Stadtrat erlaubte es seinem angesehen Vater dann aber, den Sohn freizukaufen.

7. Schlusswort
Wir sehen anhand dieser und anderer Beispiele, dass die Welt der mittelalterlichen Frauenhäuser nicht so geordnet war, wie es uns die verwendeten Quellen glauben machen mögen. Der Unterschied zwischen geschriebenem Recht und dem tatsächlich stattfindenden Alltag ist frappant. Es werden Ordnungen erlassen und Reverse unterzeichnet, doch was wirklich geschehen ist, kann anhand dieser kaum nachvollzogen werden.
Hat man sich nun einen Frauenwirt als umsorgten Vater oder aber als skrupellosen Frauenhändler vorzustellen? Waren mittelalterliche Frauenhäuser ein Ort der Ruhe und Ordnung, wo man sich zur Vermeidung grösseren Übels mit Prostituierten traf, oder vielmehr sündhafte Orte, an denen der Lust des Fleisches gehuldigt, Glücksspiel betrieben und Raufereien abgehalten wurden? Auf diese und weitere Fragen haben wir keine wirklich befriedigenden Antworten gefunden. Wir gehen aber davon aus, dass keine Erlasse grundlos verfasst wurden, d.h. all die Handlungen, die in ihnen erlaubt oder verboten werden, sind auch tatsächlich vorgekommen. So gesehen geben die Quellentexte aus Nürnberg und Überlingen doch eine recht grosse Informationsmenge ab.
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Alt  10.12.2003, 15:10   # 26
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Prostitution im Mittelalter (Teil 3)

5. Ambivalenz
Der mittelalterlichen Haltung zur Sexualität entsprechend, sind Prostituierte grundsätzlich sündhaft. Einige Beispiele bestätigen die These einer Diskriminierung:
Sie müssen sich zur Erkennung einer Kleidervorschrift unterwerfen.
Ein Blick- und Berührungstabu ist im Volksglauben tief verwurzelt. Man fürchtete die Prostituierten als Unglücksbringer. Ihnen war wie den Aussätzigen das Berühren von Lebensmitteln untersagt. Ihr "böser Blick" sollte angeblich besonders neugeborenen Kindern dauerhaften Schaden zufügen.
In Pavia mussten neben Kriminellen und Ketzern auch Prostituierte die Stadt verlassen, wenn der für neugewählte Herrschaftsträger auf die städtische Verfassung vereidigt wurde.
Nach dem Meraner Stadtrecht durften um 1400 Prosituierte keine öffentlichen Tanzveranstaltungen besuchen, an denen ehrbare Frauen teilnahmen.
Trotzdem genossen die Prostituierten in gewissen Bereichen des alltäglichen Lebens der mittelalterlichen Gesellschaft durchaus auch Wertschätzung, was auf eine ambivalente Einstellung der Gesellschaft gegenüber der Prostitution schliessen lässt.

In manchen Städten, z.B. in Wien, war es üblich, dass Prostituierte an offiziellen Empfängen hoher Gäste teilnahmen.
Bei Hochzeiten tanzten oft Prostituierte vor und überbrachten ihre Glückwünsche.
Im 15.Jh. werden Feste beschrieben, wo Prostituierte eingeladen wurden. Es gab ein Fest am päpstlichen Hof, bei dem Kurtisanen zuerst bekleidet, dann nackt dem Papst vortanzten. Laut Lömker-Schlögell fand die Orgie ihren Höhepunkt in einem Wettbewerb um den Mann, der am häufigsten mit einer Kurtisane Verkehr haben konnte.
Im Leipziger Fastnachtsbrauch, bei dem es darum ging, den "Tod auszutreiben" vertraten die Prostiuierten das Motiv des Glücks und der Lebensfreude: "Die Bewohnerinnen des Frauenhauses banden eine Strohpuppe an eine lange Stange und trugen diese, unter Absingen von Liedern auf den Tod, in einer Prozession durch die Stadt, zum Tor hinaus, bis an die Parthe und warfen sie dort ins Wasser, um so die Gefahr der Pest für das kommende Jahr zu bannen."
Bei Kinderlosigkeit sollte die Begegnung einer Prostituierten Fruchtbarkeit bringen.
In Italien sollte ein schweres Leiden heilbar sein, wenn man heimlich drei Steine aus dem Hauseingang einer Prostituirten ausgrub und sie auf die Brust des Kranken legte.
Vor allem ältere Prostituierte, die ihren Beruf nicht mehr ausübten, betrieben Liebeszauber oder versuchten sich im Wahrsagen.
Die Prostituierten erhielten in der Gesellschaft also einerseits ein an Unglück und Verderben verbundenes Bild. Andererseits standen sie für Vitalität und Fruchtbarkeit. Gerade durch ihre von der Gesellschaft zugesprochenen heilbringenden Kräfte und die Verkörperung der menschlichen Sexualität und Fruchtbarkeit rückten sie in die Nähe des Numinosen . Diese Verbindung mit dem Numinosen erklärt von Neuem, warum den Prostiuierten positive und negative Kräfte nachgesagt werden.
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Alt  10.12.2003, 15:09   # 25
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Prostitution im Mittelalter (Teil 2)

3. Sexualität im Mittelalter
Da Sexualität als grundsätzlich sündhafter Trieb angesehen wurde, propagierten die Kirchenväter das Ideal der absoluten sexuellen Abstinenz. Die "fleischliche Begierde", die ihrer Meinung nach eine Folge der verlorenen paradiesischen Unschuld war, galt als Anreiz zum Beischlaf, der wiederum zur menschlichen Fortpflanzung nötig war. Somit waren alle neugeborenen Kinder von Geburt an mit der Erbsünde befleckt.
Das Mittelalter unterschied zwischen natürlichen und widernatürlichen Formen der Sexualität. Als natürliche galten zeugungsorientierte Handlungen und unter widernatürlicher Sexualität verstand man sexuelle Praktiken, die in keinem Fall zur Zeugung von Kindern führen konnten. Als einfache Unzucht galt der Bordellbesuch. Gefolgt wurde er vom Ehebruch, der Blutschande (Inzest) und schliesslich den Sünden wider die Natur, zu denen Thomas von Aquin Selbstbefriedigung, Zoophilie, Homosexualität und ungehörige Praktiken wie etwa Anal- oder Oralsex zählte.

Die Kirche hatte die Ehe gerade deshalb auf die Stufe eines heiligen Sakramentes gehoben, um diese als einzige Form der zugelassenen Sexualität unter Kontrolle zu halten. So finden sich auch oft in Predigen, Anleitungen an den Mann oder die Frau, wie sie ihre Rollen als Gatte oder Gattin wahrzunehmen haben. Während der Schwangerschaft und der Menstruation, aber auch an vielen kirchlichen Feiertagen waren sexuelle Handlungen verboten. Beim Geschlechtsverkehr sollten die Eheleute nur Fortpflanzung im Kopf haben. Empfanden sie dabei Vergnügen, waren sie bereits beschmutzt. Gemäss Papst Gregor I. "übertraten" sie auf diese Weise "das Gesetz der Ehe". Auch wenn die Eheleute kalt wie Marmor blieben, mussten sie sich anschliessend reinigen. Die Kirche drohte mit harten Strafen, sollten ihre Regeln missachtet werden. So predigte etwa Gregor von Tours, alle Missgeburten, Krüppel und schwächlichen Kinder seien in der Sonntagnacht gezeugt worden. Zwischen Theorie und Praxis herrschte damals wie heute eine grosse Kluft. Wie wir sehen werden, wurde z.B. die Prostitution toleriert und teilweise gar reglementiert.


4. Prostitution

4.1. Begriffsklärung
Der Begriff der Prostitution lässt sich vom griechischen "porneia", was soviel wie Unzucht oder Hurerei bedeutet, herleiten. Ferner besteht eine Verbindung zum mittellateinischen "prostibilis", was "sich feil bieten" heisst. Dieser sowie weitere Begriffe wie "prostibulum" (Dirne, Bordell) oder "prostituta" (Dirne) sind gemäss dem Lexikon des Mittelalters in der Frühneuzeit aufgekommen.
Der auch gebräuchliche Ausdruck "gemeine weyber" war durchaus wörtlich gemeint. Die Prostituierten musste nämlich jedem Freier zur Verfügung stehen. Frauenhäuser oder einzelne Prostituierte, die sich nur einem exklusiven Publikum vorbehalten wollten, wurden vom Stadtrat in der Regel hart angegangen.


4.2. Allgemeine Situation
Mittelalterliche Prostituierte sind ganz klar den Randständigen zuzuordnen. Sie waren vom Bürgerrecht ausgeschlossen und oft der Vergewaltigung durch jugendliche Banden, Kunden, Frauenhändler, Zuhälter und Frauenwirte ausgesetzt, denn "in der Rechtspraxis wurde die Vergewaltigung einer Frau aus der gleichen sozialen Schicht milder bestraft als die Vergewaltigung einer Frau aus einer höheren sozialen Schicht." Manche Prostituierte wurde durch künstlich herbeigeführte Verschuldung in eine sklavenähnliche Abhängigkeit versetzt.

4.3. Stigmatisierung
Um ehrbare Frauen von Prostituierten unterscheiden zu können, mussten letztere sich oft einer Kleiderordnung unterwerfen, die ihnen das Tragen bestimmter Schuhe, Bänder oder Schleier vorschrieb. Meistens waren diese Kennzeichnungen in den Schandfarben rot, gelb oder grün. Die Kleidervorschriften jeder Stadt waren allerdings verschieden. So mussten Prostituierte in Wien ein gelbes Tüchlein an der Achsel tragen, in Augsburg einen Schleier mit einem grünen Strich, in Frankfurt a. M. eine gelbe Verbrämung (Saum) und in Zürich und Bern verdeutlichte ein rotes Käppeli ihre niedrige Standeszugehörigkeit. Gelb ist also nicht grundsätzlich die Farbe der Prostituierten; denn auch Juden wurden teilweise mit dieser Farbe gekennzeichnet.

4.4. Der Weg in die Prostitution
Als häufigste Begründung, weshalb Frauen in die Prostitution gedrängt wurden, finden wir Armut. Das heisst aber nicht, dass diese eine Frau zwangsläufig in die Prostitution treiben musste. Als weitere Faktoren können sexuelles Fehlverhalten, wie wiederholter Ehebruch, voreheliche Schwangerschaft oder Vergewaltigung gesehen werden, denn wer sich solcher Vergehen schuldig machte, wurde bald als Hure bezeichnet. Obgleich es eigentlich verboten war, sind Fälle von Prostituierten bekannt, deren Eltern oder Ehemännern sie an ein Frauenhaus verkauft oder verpfändet hatten: "so ist eins ratsmeinung, ernnstlich und vestigelich, das hinfür kein frawenwirt, wirtin noch ymandt von iren wegen einich weibsbilde, das davor in dem gemeinen leben oder heusern wesentlich nit gwest wer, nicht kauffen, verpfenden noch drauff leyen sollen.[...] Auch soll hinfür der frawen wirt, wirtin oder ir gewalt wissentlich nit einnemen, herbergen oder halten einich frawen, die einen eeman hat oder die hie burgers kind sey."
Es soll auch Zuhälter gegeben haben, die auf dem Land umherzogen, wo sie Mädchen mit falschen Versprechungen - zum Beispiel, dass sie einem reichen Mann vorgestellt würden, der sich eine Frau suche - in die Stadt lockten, wo sie zur Prostitution gezwungen wurden.


4.5. Möglichkeiten der Resozialisierung
Die Chancen der Dirnen aus dem Milieu zu entrinnen, waren äusserst gering. Eine genannte Möglichkeit für den Ausstieg für reuige Prostituierte war der Eintritt in ein Kloster, wobei die Frauen ihrem bisherigen Lebenswandel abschwören mussten. Der Rückfall in das unehrbare Leben wurde hart bestraft. De Brassie erwähnt das Beispiel einer dem Rückfall beschuldigten Frau, die zur Strafe in einen Sack gesteckt und so ertränkt wurde. Jedoch wurde sie den Gerichtsakten zufolge vorher noch auf eine allfällige Schwangerschaft hin untersucht. In Wien war es üblich, Frauen für dieses Vergehen in die Donau zu stürzen.
Die rechtlichen Grundlagen der Resozialisierung und noch viel mehr ihre Durchführung scheinen von Ort zu Ort verschieden gewesen zu sein. In manchen Städten wurde der Ausstieg aus dem Gewerbe für die Frauen erleichtert. Kirche und Gesellschaft boten den Prostituierten als Möglichkeit der Resozialisierung die Eheschliessung oder den Eintritt in ein dafür vorgesehenes Kloster oder Konvent. Dies wurde in Frauenhausordnungen und Reversen festgehalten. Der Frauenwirt sollte die Frauen nicht vom Ausstieg abhalten können - selbst wenn sie bei ihm verschuldet waren. Er musste die Frauen ziehen lassen, wenn sie selbst oder ihre Verwandten dies forderten. Dies hiess nun jedoch nicht, dass damit die Schulden einer Dirne getilgt waren. Die meisten Städte legten eine Summe fest, die es zum Freikauf zu entrichten galt, die in der Regel auf einen Gulden festgesetzt war. Überlingen, das erst im Jahre 1530 den Prostituierten eine Auslösung ermöglichte, erlaubte dem Frauenwirt daneben die Unkosten für die Beschaffung der Frau geltend zu machen: "[...]wann ir vatter, muter, bruder und schwester ir ausser dem hus begerten, so soll ich sy auch umb ein guldin daraus kommen lassen, [...] Ob si aber, so sy von mir ausser dem hus und darnach in ain ander gemain hus kem, so mecht ich mein schuld, die sy mir schuldig gewesen, wohl an sy erfordern [...]"

An diesen Bestimmungen scheint jedoch nicht wirklich festgehalten worden zu sein. Gibt es doch zahlreiche Beispiele von Prostituierten, die sich nur mit Hilfe von Aussenstehenden aus dem Frauenhaus begeben konnten. So soll nach Beate Schuster, 1507 in Konstanz eine Gruppe von Knechten das Abhandenkommen von vier Dirnen verschuldet haben, da sie den Frauenwirt unter einem Vorwand fortschickten und alle Lichter löschten. Weitere Berichte gibt es darüber, dass Gesellen mit einer Trommel ins Frauenhaus eingedrungen seien und ihnen darauf einige Prostituierte tanzend gefolgt und nicht mehr zurückgekehrt seien. Ein weiteres Beispiel für die Ohnmacht der Prostituierten sich aus dem Milieu zu befreien, gibt uns der Bericht über eine Frau, die als Küchenmagd für ein Frauenhaus angeworben, dann jedoch zur Prostitution gezwungen wurde. Sie konnte ihrem Schicksal nur dank der Hilfe eines verständnisvollen Freiers entkommen, der sie beim Frauenwirt freikaufte.
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Alt  10.12.2003, 15:08   # 24
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Prostitution im Mittelalter (Teil 1)

(Quelle: https://www.raffiniert.ch/gprost.html)

1. Einleitung
Die von Gott geschaffene Ordnung der Welt, in der die Menschen einen bestimmten Platz einnahmen, prägte die mittelalterliche Gesellschaft. Die hierarchisierten sozialen Zugehörigkeiten, welche vor allem den spätmittelalterlichen Feudalismus kennzeichnen, bestimmten den sozialen und wirtschaftlichen Status der Individuen, wirkten je nach Stand einschränkend oder privilegierend und trugen auch zu einer Marginalisierung der Unterschichten bei. Randgruppen im Spätmittelalter lassen sich in verschiedene Gruppen einteilen: Menschen, welche einen unehrlichen Beruf ausüben, eine körperliche Signifikanz aufweisen, einer anderen ethnisch-religiösen Gruppe angehören oder dämonisierte Verfolgungsopfer, wie etwa Ketzer, Zauberer, Hexer oder Sodomiter, die in die Randständigkeit abgedrängt wurden.
Im Rahmen des Proseminars "Randständige in der mittelalterlichen Gesellschaft" bearbeiteten wir das Thema der Prostitution, der Prostituierten und der Frauenwirte. Die Vertreter dieser beiden Berufe lassen sich als Randständige zu denjenigen Menschen zählen, welche eine unehrliche Tätigkeit ausüben, zu denen man auch Lohnkämpfer, Spielleute, Henker, Bader, Chirurgen, Heilkünstler, Tierverschneider, Zöllner, Feldschäfer, Schinder, Abdecker, Hundeschläger oder Gassenfeger rechnet. Um der Frage der Prostitution und Frauenhäuser im Mittelalter nachzugehen, lag uns daran, diese zur allgemeinen Übersicht und Verständlichkeit zuerst im übergeordneten Thema der Frauen im Mittelalter zu situieren. Aus dieser Basis heraus, gingen wir über zur Sexualität im Mittelalter, um schliesslich zum Thema der Prostitution zu gelangen. Dabei versuchen wir einen Gesamtüberblick zu geben und uns in den Fragestellungen auf die wesentlichsten Punkte zu beschränken. Wir möchten einen Gesamtüberblick über die mittelalterliche Prostitution im Allgemeinen und die im Spätmittelalter aufkommenden Frauenhäuser im Speziellen darstellen. Es wäre vermessen, von einer kleinen Proseminararbeit Antwort auf alle in der Forschung strittigen Fragen zu erwarten. Vielmehr versuchen wir mit unserer Übersicht eine Grundlage zu schaffen, die als Ausgangspunkt für eine eingehendere Beschäftigung mit dieser Materie verwendet werden kann.

Die genauen Textstellen werden aus Gründen des Urheberrechts auf dieser Website nicht genannt.


2. Frauen im Mittelalter
Obwohl Jesus den Aufzeichnungen gemäss - ganz im Gegensatz zu den rechtgläubigen Juden - auch in Frauenfrauen fortschrittliche Positionen vertrat und Frauen eine wichtige Rolle in der Frühzeit des Christentums spielten, sind die Frauen in der katholischen Kirche heute noch den Männern untergeordnet. Paulus' traditionalistische und patriarchalische Auffassung von der Frau siegte über Jesu' Auffassung, weil sie der Denkweise der Gesellschaft entsprach. Nach Tertullian, einem einflussreichen Kirchenlehrer, ist der Körper der Frau wie ein Tempel mit einer Kloake darunter, denn jede Frau ist eine Eva, das Tor des Teufels. Die Frau hatte ihre Schönheit zu verbergen, denn wenn diese auch kein Verbrechen war, da sie von Gott kam, musste man sie doch fürchten. So empfahl er Frauen jeden Alters das Tragen eines Schleiers, um die Männer nicht in Gefahr zu bringen. Er sprach dem weiblichen Wesen grenzenlose Begierde, Herrsch- und Verschwendsucht zu. Prompt sprach er die Frau auch noch an Jesus' Tod schuldig: "So leicht zerstörtest du den Mann, das Abbild Gottes. Wegen deiner Sünden musste sogar der Sohn Gottes sterben." Diese und andere dogmatische und kanonischen Schriften der Kirchenväter führten in neuerer Zeit immer wieder zum Vorwurf der Frauenfeindlichkeit. Im Vergleich zu heute ist dieser gewiss berechtigt, doch in der damaligen Zeit wurde das nicht so wahrgenommen. Goetz räumt ein, dass Frauen im Mittelalter gegenüber Männern oft diskriminiert waren, doch von einer globalen Benachteiligung lasse sich nicht sprechen. Das Bild der "normalen" Frau lag irgendwo zwischen den beiden Extremen Eva und Maria.
Die beiden wichtigsten Lebensformen der Frau waren das Kloster (die geistliche Form) und die Ehe (die weltliche Form). Allerdings handelt es sich bei den beiden nicht um unvereinbare und undurchlässige Gegensätze. Vielmehr kam es oft vor, dass eine Frau anstatt einer zweiten Ehe sich einem Kloster anschloss.


2.1. Klosterleben
Obwohl der heilige Basilius als Verfasser der allerersten Klosterregel gilt, war es wohl seine Schwester Macrina, die den entsprechenden Einfall hatte. Es gab zweierlei Klöster: schwerreiche, von vornehmen Frauen bewohnte, mächtige Klöster sowie einfache, bescheidene und unbemittelte für die Töchter des einfachen Volkes. Natürlich wissen wir mehr über den ersten Typ, einerseits weil sich deren Nonnen bedienen liessen und daher eher die Musse zum Schreiben fanden, andererseits weil Kloster erst relativ spät für Nicht-Adelige geöffnet wurden.
Die Klöster waren die einzigen Orte, in denen ein Mädchen Unterricht bekommen konnte. Das war auch der Grund, warum Töchter vornehmer Familien sich oft nur für ein paar Jahre in Klostern aufhielten. Nicht selten gerieten diese gebildeten Mädchen, die Griechisch und Latein beherrschten, die Schriften von Platon, Seneca und den Kirchenvätern kannten und mehrere Instrumente spielen konnten, an die Seite ungebildeter Ehemänner, die nur mit dem Schwert umzugehen wussten. Andere gründeten aber auch eigene Orden, doch wurden die damit verbundenen Widerstände gegen Ende des Mittelalters immer grösser. Das vierte Laterankonzil, das 1215 unter Papst Innozenz III. abgehalten wurde, verbot die Gründung neuer Orden. Zeitgleich fielen der gewaltsamen Vernichtung der als Ketzer verfolgten Albigenser auch unzählige Frauen zum Opfer. Schliesslich wurden später auf reformiertem Gebiet alle Klöster aufgehoben.


2.2. Ehe
Ab dem 9. Jahrhundert begannen sich in Europa zwei Formen der Ehe zu durchdringen. Auf der einen Seite gab es die alte weltliche Ehe, die sich auf "Gesetze" gründete und deren Ziel die Erhaltung der bestehenden Produktionsverhältnisse war. Sie war eine äusserst ernste Angelegenheit, ging es doch um die Verschmelzung zweier Erblinien. Männer verhandelten mit Männern über die Köpfe der Frauen hinweg. Die zukünftige Frau musste unberührt sein, während beim Ehemann nicht nach den vorehelichen Eskapaden gefragt wurde. Bei den Verhandlungen ging es nicht zuletzt darum, der Ehefrau gute Bedingungen zu sichern, sollte sie von ihrem Mann verstossen werden.
Dieser häuslichen Moral stand die sich herausbildende geistliche Sicht gegenüber, die das zeitlose Ziel einer Beherrschung der Sitten verfolgte. Die Kleriker akzeptierten die Ehe als notwendiges Übel, aber nur unter der Bedingung, dass sie der Disziplinierung der Sexualität und der Bekämpfung der Unzucht diente. Dazu musste die Ehe von den beiden der christlichen Sichtweise zufolge schlimmsten Verderbtheiten freigemacht werden: zum einen von der Beschmutzung, die der Fleischeslust innewohnt, und zum anderen vom Wahnsinn einer zügellosen Liebe à la Tristan. Aus diesem Grund verfolgte die Kirche hartnäckig Liebesgetränke und anderes betörendes Gebräu. Andererseits wandte sich die Kirche gegen den Verstoss von Ehefrauen; sie verlangte lebenslange Monogamie. Die Verhandlungen sollten vereinfacht werden und den Akzent auf die Vereinigung zweier Seelen gelegt werden, auf den sog. "consensus." Im allgemeinen war die Ehefrau einige Jahre jünger als der Ehemann und es kam relativ häufig vor, dass die Ehefrau einem reicheren und berühmteren Haus entstammte als der Ehemann.


2.3. Vom Schicksal lediger Frauen
Bücher geht von einem Frauenüberschuss im späten Mittelalter aus, was aber in letzter Zeit vermehrt bestritten wurde und am Beispiel einiger Städte widerlegt werden konnte. Aufgrund der restriktiven Heiratspolitik und der Tatsache, dass bei weitem nicht so viele Frauen wie Männer eine geistliche Laufbahn einschlagen konnten, ist es wahrscheinlich, dass viele Frauen ledig blieben. Wenn diese der Unterschicht angehören, mussten sie in der Regel schwere Arbeit verrichten. Dabei wurde die Textilarbeit als die Frauenarbeit schlechthin aufgefasst, so dass die Spindel oft als Kennzeichen der Frau auf bildlichen Darstellungen zu finden ist.
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Alt  10.12.2003, 14:59   # 23
Bondom
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Die Huren im 16. Jahrhundert zu Köln (Teil 2)

Die Abgaben waren jedoch nicht einheitlich. Sie richteten sich nach Wohnung und Arbeitsort.

Die Frauen, die auf dem Domhof, Heumarkt und "up dem velde" arbeiteten, entrichteten dem Scharfrichter den dritten Teil.

Seit dem 15. Jahrhundert versuchte der Rat die Dirnen aus den besseren Stadtvierteln heraus zu halten. Ihnen wurden bestimmte Straßen und Viertel zugewiesen in denen sie sich aufhalten und ihrem Gewerbe nachgehen sollten. Diese Gegend wurde von dem Rat "zwey ende" genannt. Hierbei muß es sich um den Berlichsbezirk gehandelt haben. Dabei kann es sich um das Altengrabengäßchen (früher auch Spielmannsgasse genannt) im Kirchspiel St. Christoph gehandelt haben. Hoher Mietzins, Häuser mit Tiernamen (Wirtshäuser mit angeschlossenen Bordellen) sind Indizien hiefür. Doch haben sich anscheinend die Prosti-tuierten nicht viel um die Verordnung gekümmert, denn Weinberg berichtet, daß sie auch in der Walengasse anschafften. Weiter gibt es überlieferte Beschwerden von 1486, daß sich Dirnen auch auf der Schmierstraße, Unter Sachsenhausen, und auf der Marzellenstraße aufhielten.

Wegen dem geringen Erfolg des Rates erfolgte auf Bemühungen der Bürgerschaft die Eröffnung eines Frauenhauses im Jahr 1527 auf dem Berlich. In den 189 Artikeln von 1525, die nach dem Kölner Aufstand dem Rat überreicht wurden, fordert der Artikel121, "dat ein hyss vur die gemeinen dyrnen und personen gemacht, und aldae sementlich ingestalt werden".

Am 9. September 1527 erging dann vom Rat die Anweisung an den Rentmeister (= Stadtkämmerer) die Anweisung, die notwendigen Maßnahmen zur Einrichtung eines Frauenhauses auf dem Berlich zu ergreifen.

Das städtische Bordell stand im verrufensten Viertel der Stadt. Es war so konstruiert, daß kein Blickkontakt zu ehrbaren Frauen möglich war. So besaß das Haus auch ein eigenen Kirchhof, damit die gemeinen Frauen nicht den städtischen Kirchhof durch ihre Anwesenheit "beschmutzt" würde. Somit war die Ausgrenzung, Diskriminierung und Kriminalisierung der Prostituierten perfekt.

Der Betrieb:

In dem Frauenhaus auf dem Berlich arbeiteten 4 bis 8 Frauen, die auch außerhalb des Bordells ihrem Gewerbe nachgingen. Es ist klar, daß diese geringe Kapazität nicht den Bedarf der Stadt mit einer Einwohnerzahl von 36.000 Menschen deckte. Dazu muß man beachten, daß in Köln zusätzlich sich Handelsleute, Reisende und Pilger aufhielten. So gab es viele Frauen, die sich heimlich prostituierten, obwohl dies seit der Errichtung des Frauenhauses verboten war.

Die Öffnungszeiten des Bordells waren beschränkt. Es öffnete um 10.00 Uhr morgens und schloß zur allgemeinen Sperrstunde, um 23.00 Uhr. An kirchlichen Feiertagen blieb es geschlossen.

Kontakt nahmen die Prostituierten zu ihrer potentiellen Kundschaft zum einen im Hurenwirtshaus, das dem Bordell angeschlossen war, und in einer nahegelegenen Badestube auf. Sie sprachen aber auch auf der Straße Passanten an. Die Huren durften ausschließlich unverheiratete Männer bedienen. Doch gab es eine Altersbegrenzung für junge Männer. Sie mußten mindestens 16 Jahre alt sein.

Geleitet wurde das Haus von dem Hurenwirt oder einer "hoeren wirdtsfraw". Diese hatten die Einrichtung für begrenzte Zeit gepachtet. In anderen Städten mußten die Hurenwirte einen Eid leisten und waren damit städtische Angestellte. Sie waren verpflichtet die Frauen zu kleiden und zu verköstigen. Dafür behielten sie das Geld, das die Prostituierten verdienten, ein. Wenn die Hurenwirte nicht dieser Pflicht nachkamen, hatten die Frauen das Recht, sich beim Rat zu beschweren. Hurenwirte, die gleichzeitig als Kuppler angesehen werden können, standen, wie die Huren, sehr niedrig in der gesellschaftlichen Hirachie. Um so bemerkenswerter ist es, das 1487 der "Offermann" (Küster) von St. Kolumba Besitzer einer in der Nähe des Berlichs gelegenen Badestube mit angeschlossenem Wirtshaus gewesen ist, 1510 sogar ein Pastor zu Merzenich namens Johann Hambroich.

Doch durch die illegale Prostitution wurde der Verdienst so geschmälert, daß sich sowohl der Hurenwirt, wie auch die Berlichshuren selbst, beim Rat darüber beschwerten und forderten, daß diese Frauen zusammengetrieben und zum Frauenhaus auf den Berlich geführt werden sollten. Hierbei war nicht gemeint, daß diese Frauen nun auf dem Berlich arbeiten sollten, sondern es ging dabei allein um Öffentlichmachung dieser Frauen. Die Huren die heimlich arbeiteten wurden "sloephoern" (=Schlupfhuren = heimliche Huren) genannt.

Unter Beteiligung des Henkers, Schinders und dem Hurenwirt wurden denunzierte Frauen mit Hilfe der Gewaltrichterdienern zusammengetrieben, auf den Schinderkarren gestellt und durch die Straßen zum Berlich gefahren. Diese Aktion hatte eine stärkere diskriminierende Wirkung als die Strafe des am Kax, dem Pranger, stehen. Wenn die Frau wiederholt auffiel,konnte auch eine Gefängnisstrafe drohen, Ausstreichen mit der Rute, Backenbrennen, oder die Ausweisung aus der Stadt.

Die "Berlichsführung" gehört damit zu der Kategorie der Schmähstrafen, die oft gegen kriminell gewordene Frauen verhängt wurden.

Es gab eindeutige Männer- und Frauenstrafen. Die Vorstellung des weiblichen Körpers spielte dabei eine besondere Rolle. So wurden Frauen niemals gehängt oder gerädert. Schwangere Frauen wurden nicht zum Tode befördert. Die Todesstrafe für Frauen war, abgesehen von der Hexenverbrennung, das Ertränken und Lebendigbegraben, die aber seit dem 16. Jahrhundert verschwanden.

Frauenstrafen zielten immer auf die Ehre der Frau ab. Die Frauen wurden also bei Sittlichkeitsvergehen öffentlich bloßgestellt. Aber auch verheirateten Männern blühte die öffentliche Schmähung beim Ehebruch.

So mußte Johann Scharrenberger aus Mettmann, verheiratet und Vater von fünf Kindern, 1573 öffentlich "Kerze und Stein" tragen, nachdem er von der Dirne Sophia betrunken aus dem Hurenwirtshaus ins Frauenhaus gelockt worden war.

Die gemeinen Frauen hatten auch das Recht verheiratete Männer, die sich mit ihnen eingelas-sen hatten, auszunehmen. So schnitten sie ihnen silberne Spangen von den Mänteln, und nahmen ihnen Geld, Degen und Taschen ab. Nicht selten war dies ein besonderer Grund, Ehemänner und Geistliche anzusprechen und zu locken.

Auf der anderen Seite waren die Berlichshuren ihren Gästen und auch dem Wirt schutzlos ausgesetzt. In den Turmbüchern findet man Protokolle, die zeigen, daß der Wirt die Huren um ihren Lohn betrügt und sie von ihren Kunden geschlagen wurden.

Das Berlichshaus hatte also einen schlechten Ruf, das auch erklärt, warum viele Frauen heimlich dem Gewerbe nachgingen. Trotzdem war es ein Treffpunkt für viele unverheiratete Männer, die in dem Wirtshaus Karten spielten und tranken. Natürlich war damit auch gegeben, daß sich in diesem Milieu aufhielten. Schläger und Diebe waren im Wirtshaus gängige Kunden.

Damit ist auch klar, daß das Berlichhaus nicht den gewünschten Erfolg, den die Bürger und der Rat sich von seiner Einrichtung versprachen, erfüllte. Für eine Großstadt, wie Köln war das Bordell viel zu klein und dämmte somit nicht die heimliche Prostitution ein.

Des weiteren da der Wirt keinen Eid leisten mußte und es auch keine Frauenhausordnung gab, war die Kontrolle über das Bordell nur eingeschränkt möglich. So konnte es zum Treffpunkt für die Kriminellen werden.

Schließung

Am 21 Dezember 1591 wird auf Betreiben aller Pastoren der 19 Kölner Kirchspiele das Frauenhaus auf dem Berlich geschlossen. 64 Jahre hatte das Haus bestanden. Bei der Motivation der Pastoren ist auszuschließen, daß dies nur wegen vermehrter Schlägereien, oder der Zunahme von Verhaftungen wegen illegalem Geschlechtsverkehr maßgeblich gewesen wären. Das Gegenteil ist hier sogar der Fall, denn im Jahr 1591 sind keine Verhaftungen wegen diesem Deliktes zu verzeichnen.

Der Kirche ging es vielmehr um Präventivmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Protestantismus. Bereits in anderen katholischen Städten hatten Reformatoren die bloße Existenz von öffentlichen Frauenhäusern zum Anlaß genommen, die katholische Religion anzuprangern.

Am 21.Dezember erging der Befehl an den Gewaltrichter, das Haus auf dem Berlich zu schließen und die Dirnen so wie den Hurenwirt aus der Stadt zu vertreiben. Danach war die Prostitution in Köln ausnahmslos verboten.

Am 5. März 1592 ordnete der Rat an, daß das ehemalige Frauenhaus zu einem Kornspeichen und Wagenhaus umgebaut werden sollte. Dann wurde es jedoch an eine Privatperson für 400 Gulden verkauft, die Mietwohnungen einrichten wollte.

Trotz des Verbotes der Prostitution läßt sich nach der Schließung des Berlichhauses keine Verfolgung der heimlichen Huren feststellen.
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Alt  10.12.2003, 14:58   # 22
Bondom
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Die Huren im 16. Jahrhundert zu Köln (Teil 1)

von Susanne Wachsmuth

Entstanden als Referat
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
https://vanzeeland.de/hurn.shtml#schliessung


Die Bedeutung der Ehe:

Die Ehe spielte in der zünftig organisierten Stadtgesellschaft eine zentrale Rolle. Die Familie in der Frühen Neuzeit bestand nicht nur aus den Ehegatten, Kindern und Anverwandten. Die Hausherrschaft galt als das wichtigste frühneuzeitliche Herrschafts-modell. Zu diesem gehörten ebenfalls Mägde,Knechte, Gesellen und Lehrlinge.

ganzes Haus: Oikos, Oikia
Ehepaar: Societas coniugalis
Eltern/Kinder: Sozietas parentalis
Herr/Knecht: Sozietas herilis
Vielen Berufsgruppen stand nur infolge einer sehr langen Ausbildung die Spätehe offen. Anderen Schichten war die Heirat grundsätzlich versagt. Viele Handwerker konnten nur durch Heirat eines Meisters Witwe den Meistergrad selbst erlangen.


Ehen, die auf Liebe beruhten, waren selten. Wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte standen im Vordergrund.

Während von der Frau erwartet wurde, daß sie jungfräulich in die Ehe ging, es sei denn, sie war Witwe, sammelten die Männer voreheliche Erfahrungen.

Kam es jedoch zu vorehelichem Geschlechtsverkehr, sahen große Teile der Bevölkerung dies als Eheversprechen an, dem die Ehe folgte. Ab dem 16. Jahrhundert versuchte die Kirche die Trauung zum entscheidenden Akt zu machen und den Geschlechtsverkehr erst danach zuzulassen. So ist es nicht verwunderlich, daß "Unzucht" als ein typisch frühneuzeitliches Delikt an dritter Stelle in der Skala der Frauenkriminalität geführt wird.

Die Ehe schützte die Frau vor kriminellen Taten. Andererseits unterstand die Ehefrau der Vormundschaft des Mannes. Die Frau war in der Öffentlichkeit unmündig. Im Strafrecht wurde sie zwar für ihre Taten voll verantwortlich gemacht, wollte sie aber ein Akkusationsprozeß anstreben, so war sie auf den Ehemann oder, im Falle der Ehelosigkeit Witwenschaft etc., auf den Bruder bzw. den Vater angewiesen.

Die Ehre der Frau lag in ihrer vorehelichen Jungfräulichkeit und war mit ihrem sittlich, moralischen Lebenswandel verknüpft. Stand der Mann für die Öffentlichkeit, galt die Ehefrau als die Hüterin der häuslichen Ordnung. Geriet eine Magd in den Verdacht eine Straftat begangen zu haben, so wandte sich der/die Geschädigte zumeist erst einmal an ihre Herrin. War die Ehre der Frau verletzt, verlor sie den Schutz der Familie und wurde aus ihrem sozialem Gefüge ausgeschlossen.

Heimliche Verlöbnisse, Geschlechtsakt und ungewollte Schwangerschaft waren die Gefahren, denen junge Frauen ausgesetzt waren.


Die Prostitution

Nach der Lehre des heiligen Augustinus (354 – 430 n. Chr.) war die gesellschaftliche Ordnung durch die Laster und Ausartungen des männlichen Geschlechtstriebes gefährdet. Der zerstörerische Geschlechtstrieb sei bedingt durch die Erbsünde und damit unausrottbar.

Eng verknüpft mit dem Geschlechtstrieb sei die Prostitution und müsse als notwendiges Übel angesehen werden. Dies erklärt sich wiederum mit der Vorstellung der Figur Eva als alt testamentarische Verführerin beim Sündenfall. Ein Indiz für die Sichtweise "die Frau als Verführerin" zu sehen, ergibt sich auch aus den Protokollen der Kölner Turmbücher. In Fällen von ungewollter Schwangerschaft nach vorehelichem Geschlechtsverkehr versuchten die Männer sich aus Verantwortung mit dem Argument zu ziehen, die ehemalige Geliebte habe "die Initiative übernommen, sie sei ihnen nachgegangen oder sogar, wie es öfters heißt, ‚ihnen auf den Leib gerannt´.

Die Prostitution erhielt durch die augustinische Lehre eine Art "Neutralisierungs- und Ventilfunktion", die ihre Position in der frühneuzeitlichen, städtischen Gesellschaft eine Nische und Daseinsberechtigung bot.

Vorehelicher Geschlechtsverkehr war erlaubt. So sollten die unverheirateten Männer, um die Ehre lediger Frauen nicht zu verletzen, ihren Geschlechtstrieb bei den ehrlosen, käuflichen Frauen ausleben können. Verheirateten Männern und dem Klerus, der im Zölibat lebte, waren diese außerehelichen Kontakte unter Strafe untersagt.

Jedoch seit dem letzten Drittel des 14. Jahrhunderts versuchte die Obrigkeit durch zahlreiche neue Ver- und Gebote die Prostitution unter Kontrolle zu bekommen. Diese Entwicklung kann man nicht nur in Deutschland beobachten, sondern gilt auch für andere europäische Länder wie Oberitalien und Frankreich. Gründe für eine vermehrte Ausgrenzung und Stigmatisierung der Prostituierten kann im Auftreten der Syphilis und auch der Pest gesehen werden. Krieg, Mißernten und Seuchen ließen immer mehr Landbevölkerung in die Städte ziehen. Die Pauperisierung in der Stadt, die Zunahme der Kriminalität ließ die Toleranzgrenze weiter sinken.

Frauen, die ins Gerede kamen, nannte man "Ehebrechersche", "Hure" oder "lose Pritt". "Ehebrechersche Hure", "Pfaffenhure" und "diebische Hure" waren nicht nur Kombinationen, sondern auch Steigerungsformen im Schimpfwortfundus. Die Prostituierten erscheinen in den Quellen meist als "gemeine Frauen", "gemeine Weiber", "freie Töchter". Positive Bezeichnungen waren "Hübschlerin", "schöne Frau", "gutes Fräulein", "liebes Fräulein".


Prostitution in Köln:

Auch in Köln läßt sich seit dem 15. Jahrhundert eine Mehrung von Verordnungen beziehend auf die Prostitution feststellen.

Domus scronevrowe

Im 13. Jahrhundert waren die Huren offensichtlich noch keine örtlichen Beschränkungen in der Ausübung ihres Gewerbes unterlegen. Trotzdem läßt sich bereits zu dieser Zeit eine Konzentration der Prostituierten auf das Gebiet um den Berlichshügel im Kirchspiel Kolumba nachweisen. In der Steuerliste aus dem Jahr 1268 findet sich in diesem Bezirk auf der Schwalbengasse 709 ein Haus mit der Bezeichnung "domus scronevrowe" (das Haus der schönen Frau). Auch der unverhältnismäßig hohe Mietpreis ist ein Indiz, daß es sich hier um ein (privat geführtes) Frauenhaus handeln könnte. Damit wäre es das älteste im deutsch-sprachigen Raum seiner Art. Unterstützt wird diese These, daß hier kein Mieter oder Besitzer aufgeführt wurde.

200 Jahre später, 1487, erscheinen mehrere Häuser auf dieser Straße mit den gleichen Auffälligkeiten. Des weiteren erscheint auf dem Berlich eine Badestube und eine weitere auf der Breiten Straße. Diese Einrichtungen machten insgesamt 11% der Hauseinkünfte des gesamten Kirchspiels aus.

Natürlich fühlte sich die Nachbarschaft durch die "unehrenhaften" Frauen immer wieder gestört. Doch beschränken sich die Maßnahmen der Obrigkeit nur gegen Prostituierte, die mit nachbarlichen Beschwerden zu tun hatten. Bei der Vertreibung der Dirnen standen die Bürger allein. 1436 kauften Franziskaner in der Streitzeuggasse ein Haus, um die darin wohnenden Huren zu vertreiben.

Erst im letzten Drittel des 14. Jahrhunderts begann der Rat mit der Reglementierung dieser Personengruppe. 1389 erließ er eine Kleiderordnung für Prostituierte, wie die Koelhoffsche Chronik berichtet:

"die gemeinen frauwen roide wilen (Kopftücher oder Schleier) up irem heufte (Haupte) tragen sollten" "...up dat man sie kennt vur anderen frauwen." Darüberhinaus waren gelbe Kleider im Mittelalter kennzeichnend für die Prostituierten.

Ziel dieser Kleiderordnung war die optische Heraushebung dieser Personengruppe. Für die Prostituierten bedeutete die Kleiderordnung dreierlei:

Stigmatisierung, Ausgrenzung und öffentliche Deklassierung
Kontaktaufnahme mit Freiern wurde erleichtert
Obrigkeitliche Kontrolle ohne Einschränkung ihrer Freizügigkeit
1471 wurde die Kleiderordnung verschärft, indem den Prostituierten auffällige, schmückende Kleidung untersagt wurde. Es kann sein, daß die Frauen nicht mehr genau die Regel befolgt hatten, daß Bürger sich beschwerten, oder sie sich zu sehr herausputzten. Die Intention der Kleiderordnung blieb die gleiche wie 1389. Danach gab es in Hinblick auf die Kleidung keine weiteren Verordnungen.

Spätestens seit 1435 unterstanden die Huren einem städtischen Beamten: Dem Scharfrichter.

Dies bedeutete eine weitere Diskriminierung der Frauen. Der Henker galt als der "unehrlich-ste aller unehrlichen Leute". Wegen seiner Tätigkeit galt ein Berührungs-, Blick- und Interaktionstabu. Dieser Städtische Beamte war nun der "Beschützer" der käuflichen Frauen, dem sie Abgaben leisten mußten. Wollte sich eine ortsfremde Prostituierte in Köln niederlassen, so hatte sie dem Henker eine Gebühr von 4 Schillingen (36 Pfennig) zu entrichten und danach die übliche wöchentliche Abgabe von 6 Pfennig.
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Alt  10.12.2003, 14:48   # 21
Bondom
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Historisches und Sitten in anderen Ländern

Die Prostitution gilt einem "bonmot" zufolge als das älteste Gewerbe der Welt. Unter Prostitution versteht man die Tatsache, dass Frauen oder Männer für Geld anderen Menschen, meist als Freier bezeichnet, Sex bieten. Auf diesen Gebiet gibt es viele Verhaltensweisen, die nicht eindeutig zu definieren sind, da die Grenzen zwischen normaler Sexualität und Prostitution fließend sind.

Historisches
Soweit die heutige Wissenschaft die Entwicklung des Menschen zurückverfolgen kann, hat es auch bestimmte Formen der Prostitution gegeben. Interessant ist, wie sich in den verschiedenen Kulturen und in verschiedenen Zeitepochen die Einstellung zur Prostitution veränderte und sich oft stark unterschied.

Altertum

In Babylon, dem Land zwischen Euphrat und Tigris, dem heutigen Syrien, existierte bereits vor über 3 000 Jahren die so genannte Tempelprostitutíon. In den Tempeln wurden, vor allem von Priesterinnen, sexuelle Handlungen gegen Geld bzw. Geschenke vollzogen. Der griechische Geschichtsschreiber Herodot (484 v. Chr. - 424 v.Chr.) berichtete sehr viel später -was aber nicht beweisbar ist -, dass sogar jede Frau einmal im Leben in einem Tempel ihre Liebesdienste gegen Entgelt anzubieten hatte. Die Blütezeit des Babylonischen Reiches lag unter Hammurabi (1793 v. Chr. - 1750 v. Chr.), Nebukadnezar I (König von 1125 v. Chr. bis 1104 v. Chr.) sowie unter Nebukadnezar II ( König von 605 v. Chr. bis 562 v. Chr.).

Im Altertum, z.B. zur Zeit Alexanders des Großen (356 v. Chr. - 323 v. Chr, gab es zahlreiche Prostituierte, die mit den Heeren umher zogen.

Das älteste offizielle Bordell, das nach überlieferten Quellen im alten Griechenland errichtet wurde, soll Mitte des 6. Jahrhunderts v. Chr. einen weit über die Grenzen Griechenlands reichenden Ruf besessen haben. In Pompeji, das im Jahre 79 n. Chr. bei einem Ausbruch des Vesuvs verschüttet wurde, sind bis heute die Überreste eines Bordells erhalten.

Mittelalter

In Japan blühte eine sehr verfeinerte Art der Prostitution, in Form der Geishas. Dabei kam es jedoch nicht zum Geschlechtsverkehr. Im abendländischen Kulturkreis wurden Mitte des 12. Jahrhunderts Bordelle erstmals urkundlich erwähnt. Zweihundert Jahre später dankte z.B. Kaiser Sigismund (1368-1437), anlässlich des Konzils von Konstanz, der Stadt für die Bereitstellung von Prostituierten. Das Konzil von Konstanz fand 1414 - 1418 statt und ging vor allem dadurch in die Geschichte ein, dass Sigismund den tschechischen Reformator Jan Hus entgegen der Zusage auf freies Geleit verhaften und 1415 als Ketzer verbrennen ließ.

Neuzeit

In Berthold Brechts (1898-1956) Drama "Mutter Courage und ihre Kinder" wird von mit dem Heer ziehenden Prostituierten - in diesem Fall im Dreißigjährigen Krieg - berichtet.

In Paris soll es Mitte des 19. Jahrhunderts über 120 000 Frauen und Mädchen gegeben haben, die sich gelegentlich oder ständig für Geld Männern zur Verfügung stellten.

Trotz ständiger Versuche von Kirchen, Organisationen, Behörden oder der Justiz die Prostitution zu verbieten oder zumindest zu kontrollieren, hat sie sich stets diesem Zugriff zu entziehen verstanden. Oft werden Prostituierte im Auftrag staatlicher oder auch privater Organisatoren dazu benutzt, an Informationen über Menschen aus Politik, Wirtschaft oder anderen geschäftlichen Gruppen zu gelangen. Im Dritten Reich war z.B. aus diesem Grund ein bekanntes Berliner Hotel von oben bis unten mit Abhöreinrichtungen ausgestattet.

Ein wenig Statistik
Die Zahlenangaben über Prostitution beruhen auf Schätzungen und auf Grund der Hochrechnung von repräsentativ Befragten. Aus diesem Grund sind die Zahlen erheblichen Unsicherheiten unterworfen, außerdem ist die Grenze zwischen echter Prostitution und Menschen, die hin und wieder für Sex geldliche oder andere Vorteile erhalten, schwer zu ziehen. Dennoch einige Zahlen als Anhaltspunkt:

Anzahl und Herkunft: Immer mehr der in Deutschland arbeitenden Prostituierten kommen aus Ländern des ehemaligen Ostblocks, meist unter falschen Voraussetzungen und oft unter brutaler Gewaltanwendung. Es gibt in Deutschland mittlerweile ca. 400.000 berufsmäßige Prostituierte, die noch durch Gelegenheitsprostituierte ergänzt werden.
Umsatz: Allein in der Bundesrepublik Deutschland wird der jährliche Umsatz mit der Prostitution auf über 10 Milliarden Mark geschätzt. Der Gesamtumsatz der Sexindustrie, also der von Prostituierten, sowie Bars, Clubs, Pornofilmen, Pornomagazinen u.s.w. dürfte erheblich höher liegen.
Ausübungsort: Etwa 50-60% der Prostituierten bieten ihre Dienste in Bordellen an, ca. 20% auf der Straße und der Rest als Begleithostessen, in Privatwohnungen o.ä.
Praktiken: Über 80% der Kunden (Freier) wollen "normalen" Sex, wobei 70% Fellatio erwarten. Immerhin wollen 20% SM-Praktiken und 10% Analverkehr. Die Summe ergibt nicht 100%, da einige Praktiken von den Befragten mehrfach genannt wurden.
Kunden: Erstaunlicherweise sind ca. 40% der Freier Männer mit Abitur oder einem Hochschulabschluss. Viele Prominente aus Politik, Sport oder Kunst und Journalismus zählen zu den bevorzugten Kunden. Ermittlungen und Hausdurchsuchungen durch die Berliner Staatsanwaltschaft bei dem Journalisten Michael Friedmann Mitte Juni des Jahres 2003 machte diese Tatsache auch einer breiteren Öffentlichkeit bekannt.
Rechtliche Aspekte
Durch das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten, kurz: Prostituiertengesetz - ProstG, das am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, hat sich die Rechtsstellung der Prostituierten in Deutschland erheblich verbessert. Diesem Gesetz zufolge sind sie in einer ganzen Reihe von Beziehungen als Angestellte zu betrachten. Sie sind somit unter anderem auch sozial- und krankenversichert. Für den "Arbeitgeber" unterliegt die Beschäftigung von angestellten Prostituierten daher nicht mehr einer Verfolgung nach Paragraph 180a. Der Paragraph 180a ist entsprechend geändert worden.

Ziel der gesetzlichen Regelungen ist es, dass die Prostituierten selbstbestimmt ihrer Tätigkeit nachgehen und auch aus eigenem Antrieb jederzeit wieder aussteigen können.

Eine weitere wichtige Rolle spielt § 181a, der vor allem darin gedacht ist, die Prostituierten vor Ausbeutung und Unterdrückung zu schützen.

§ 181a Zuhälterei.

(1)Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder
seines Vermögensvorteils wegen eine andere Person bei der Ausübung der Prostitution überwacht, Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt oder Maßnahmen trifft, die sie davon abhalten sollen, die Prostitution aufzugeben,
und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.

(2)Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer gewerbsmäßig die Prostitutionsausübung einer anderen Person durch Vermittlung sexuellen Verkehrs fördert und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.

(3) Nach den Absätzen 1 und 2 wird auch bestraft, wer die im Absatz 1 Nr. 1und 2 genannten Handlungen oder die in Absatz 2 bezeichnete Förderung gegenüber seinem Ehegatten vornimmt.

Amerika

In fast allen Staaten der USA ist jede Art der Prostitution streng verboten. Um die Prostitution wirksam bekämpfen zu können, hat z.B. die Stadt San Franzisko verdeckte Ermittlerinnen eingesetzt. Diese Polizistinnen geben sich in entsprechendem Outfit auf der Straße als Prostituierte aus, um Freier auf frischer Tat ertappen zu können. Die ertappten Täter können gegen eine Gebühr von ca. 500 Dollar an einem Umerziehungsprogramm teilnehmen. Auf diese Weise können sie einer Gerichtsverhandlung mit Strafen bis zu 3 Jahren Gefängnis entgehen. Bei diesen Kursen treten vor allem Psychologen, Psychiater sowie Geistliche auf, die den Männern klar machen, dass sie sexkrank und daher behandlungsbedürftig sind und sie sich ihrer Schuld bewusst werden müssen.

Schweden

Eine Besonderheit in Europa bildet Schweden. Auf Druck und Initiative besonders von sozialdemokratischen Ministerinnen ist die Prostitution in Schweden verboten. Strafbar machen sich jedoch nicht die Prostituierten, sondern ihre Freier, die mit teilweise erheblichen Strafen zu rechnen haben.

(Quelle: www.m-ww.de)
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Alt  23.11.2003, 15:37   # 20
Bondom
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Bondom ist offline
Hallo Molly_D!

Finde Deine geschichtliche Exkursion einfach genial!

Liebe Grüße aus Bayern
Florian alias Bondom
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Alt  10.08.2003, 13:36   # 19
campino
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campino ist offline
@ eva


ich hatte das eigentlich so gemeint, daß durch Euch keine beziehungsprobleme auftreten, nicht bei Euch.

kleines missverständnis ... ?


gruß, campino
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Dreimohl zehn Johre, alles riskiert,
jewonne, verloore, dozojeliehrt."

wolfgang niedecken


saludos, campino
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Alt  09.08.2003, 20:37   # 18
EvaEden
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EvaEden ist offline
@ BBB

.... aber sicher nicht bei unseren *Kunden* hmmm?
lg
Eva
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Alt  09.08.2003, 19:45   # 17
-
 

Beiträge: n/a


@Eva

übrigens, das glaub ich nicht. Beziehungsprobleme treten bei Euch auch auf, siehe an wen auch immer, naja...
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Alt  09.08.2003, 19:43   # 16
-
 

Beiträge: n/a


Frauen haben recht

@campino: Du argumentierst als Mann und

@Eva: Du als Frau. Und ich glaube, Du hast recht, Du verstehst hat die Frauen besser.

Und sowieso: Frauen sind bessere Psychologen....
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Alt  09.08.2003, 19:39   # 15
EvaEden
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EvaEden ist offline
@ campino

ich gebe Dir vollkommen recht - *Beziehungsprobleme* treten bei *unsereins* wahrlich nicht auf, wär ja auch ein wenig kontraproduktiv oder?

lg
Eva
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Alt  09.08.2003, 18:21   # 14
campino
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campino ist offline
@ eva


Deine argumente leuchten mir schon ein.
trotzdem glaube ich immer noch, daß eine partnerin leichter damit fertig wird, wenn die fehltritte ihres mannes im gewerblichen bereich stattfinden, da diese nicht ihre beziehung bedrohen. wie ja auch von danner erwähnt, gehen männer auch gerade deshalb zu Euch. ein längeres verhältnis zu einer anderen frau kann ja immer zu verstrickungen führen, die letztendlich auch zum verlust des partners führen können. diese gefahr ist ja im gewerblichen bereich nicht gegeben.


gruß, campino
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wolfgang niedecken


saludos, campino
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Alt  08.08.2003, 18:01   # 13
EvaEden
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EvaEden ist offline
@ danner

genau das meinte ich...

Gegen eine Geliebte kann *frau* ankämpfen - ist irgendwie eine reale Rivalin. Frau kann sie anschauen und selbst sehen, was anders ist, kann ihre Vorzüge besser ins Licht rücken, sich neu stylen, und und und...

Aber gegen eine imaginäre Sexpartnerin - die möglicherweise bei jedem Mal anders aussieht - wie soll sie da kämpfen? Aussichtslos

.... und sie kann nicht verstehen, dass der Mann mit einer Frau Sex hat, die er nicht liebt, sie setzt eben Sex, Liebe und Gefühl auf die selbe Stufe.... (es ist eben schwer die Welt durch die Augen eines anderen zu sehen...)

lg
Eva
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Alt  08.08.2003, 17:50   # 12
danner
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danner ist offline
Die Analyse ist sehr interessant, Eva.....dabei ist es eigentlich absurd...die meisten Männer die ich kenne die zu Huren gehen, sagen eigentlich das Gegenteil: es ist gerade kein (umfassender) Betrug, weil sich nichts im Kopf abspielt........also müßten sich die Frauen im Grunde weniger Sorgen machen. Möglicherweise ist es wirklich das Gefühl der Ohnmacht, dass sie so gegen Huren aufbringt, nämlich nicht dagegen kämpfen zu können, weil gegen gewisse Obesessionen oder körperliche Schlüsselreize kann man halt weniger ausrichten als gegen eine "Gegnerin" auf demselben Parkett sozusagen......
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Mode ist vergänglich. Stil niemals. (Coco Chanel)
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Alt  08.08.2003, 17:33   # 11
EvaEden
out of order
 
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Beiträge: 273


EvaEden ist offline
@ campino

ich weiß nicht, warum das so ist, aber ich weiß, dass es so ist.

Vielleicht ist es die Ohnmacht die sie verspüren; gegen eine Geliebte könnte *Frau* sich ja ins Zeug legen... aber gegen eine Hure??? wo es da doch nicht um Gefühl, Verliebtheit und so was geht... wie soll sie darauf reagieren??? Allein der Gedanke, dass der *eigene* (Besitzdenken!!!) Mann, Sex mit einer andren hat ist ja schon schwer zu verkraften - zu wissen, dass es dann aber NUR um Sex geht ist vielleicht das was so verletzt. Da geht es nicht um den Vertrauensbruch - da geht es vielmehr darum, dass die Frau dann meint - dass der Sex mit IHR nicht gut sei.. - das ist das was weh tut.

Also bleibt eben nur die eine Möglichkeit - die Protituierte als Schlampe zu verteufeln...

Ich weiß nicht, ob das Richtig ist - aber ich könnt mirs gut vorstellen, dass das der Grund ist.

lg
Eva
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Alt  08.08.2003, 12:28   # 10
campino
total emotional
 
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Mitglied seit 24.04.2002

Beiträge: 3.662


campino ist offline
@ eva


" ... eigenartigerweise empfinden frauen es nicht so schlimm, wenn ihre männer eine geliebte oder freundin haben, viel schlimmer wird immer noch der gang zur hure empfunden ..."


ist das echt so?

ist es nicht leichter für die partnerin, den einen oder anderen lediglich sexorientierten fehltritt (gg. bezahlung) zu verzeihen & zu akzeptieren als eine dauerhafte, ernstzunehmende rivalin?


gruß, campino
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"Dreimohl zehn Johre, wo sinn die all hin?
Met Engel jefloore, jäje dä Wind.
Dreimohl zehn Johre, alles riskiert,
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wolfgang niedecken


saludos, campino
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