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05.09.2018, 06:10
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# 1
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Mitglied seit 04.03.2018
Beiträge: 24
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Schreckgespenst Finanzamt Chemnitz-Süd! – Sexworker aufgepasst!
Entdeckungen bei einer Geschäftsreise – ProstSchG und Besteuerung - Karl-Marx-Stadt? Gibt es nicht mehr! Seit der „Wende“ heißt die drittgrößte Stadt wieder „Chemnitz“! So weit, so gut! Aber was hat es mit „Chemnitz“ bzw. dem „Finanzamt Chemnitz-Süd“ auf sich und warum ist mir das hier einen Bericht wert?
Nun, wir haben ja von stetigen Bemühungen der Finanzbehörden gehört, Gelder von Sexworkerinnen einzutreiben und das neue Gesetz bietet ja durch die erhobenen Anmeldedaten der Ordnungsämter nun weitreichende Möglichkeiten, „Bürgerinnen“ aus dem „Rotlicht“ zur Kasse zu bitten, wie ein Fall verdeutlichen mag, dem ich bei einem Besuch bei einem guten Freund im Süddeutschen auf die Spur kam.
Bei einem „Umtrunk“ in einem badischen Vorzeigebetrieb sprach mich eine Sexworkerin aus Rumänien an, die seit einigen Jahren in Deutschland tätig ist und nun seit etwa einem halben Jahr massive Probleme mit dem Finanzamt Chemnitz-Süd hat. Sie bekam in ihrer rumänischen Heimat Post aus Chemnitz, obwohl sie noch nie im dortigen Bereich tätig war, sondern vornehmlich in München ihrer Arbeit nachgegangen war. Chemnitz ist Sachsen und warum bekommt man die Aufforderung Umsatzsteuer an das Finanzamt Chemnitz zu zahlen? Merkwürdig! Ich dachte zunächst an eine Verwechslung, eine Namensgleichheit oder
aber an eine Identitäts-Verwendung durch eine Kollegin.
Doch was war wirklich passiert? Die junge Dame, nennen wir sie einmal Maria, hatte sich im Jahr 2015 in München beim Amt gemeldet, um mitzuteilen, dass Sie in der bayerischen Metropole der Sexarbeit nachgehen möchte und sie hatte dort ihren rumänischen Pass vorgelegt und eine deutsche „Postadresse“ angegeben, nämlich die Privatanschrift eines älteren „väterlichen Freunds“, den sie in einem Nachtclub kennengelernt hatte. Die gekaufte Freundschaft hatte sich dann im Laufe der Jahre aufgelöst und so wurden amtliche Schreiben und auch eine Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen vermutlich galant im Mülleimer entsorgt, ohne das Maria überhaupt von der Existenz solcher Schreiben erfuhr!
Wenn man nun trotz Aufforderung nichts erklärt, nimmt das Finanzamt Schätzungen vor und
erstellt Bescheide, die dann wieder im papierfressenden Briefkasten landen! Das Resultat: die Bescheide werden rechtskräftig, da kein Widerspruch erfolgt und korrigierende Erklärungen ausbleiben! Wird nicht gezahlt, schickt das Finanzamt Vollstreckungsbeamte raus und stellt Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse für existierende Bankkonten aus, wobei sich solche Konten für Finanzbehörden quasi auf Knopfdruck ermitteln lassen!
Beim Münchener Freund, der keiner mehr war, wurde der Vollstrecker vom Finanzamt nicht fündig, das deutsche Bankkonto hatte keine Deckung für die offenen 20.000 € geschätzter Umsatzsteuer und das Unglück nahm seinen Lauf. Die Akte landete nämlich nun beim Finanzamt Chemnitz-Süd, wo die deutsche Finanzverwaltung eine Zentralstelle für die Beitreibung von Umsatzsteuer osteuropäischer Unternehmer geschaffen hat! Und in Chemnitz ist man nicht zimperlich, was die Bescheide zeigen, die bei Marias Familie in Rumänien landeten! Es war die Adresse, die im Pass stand und die von den Münchener Ordnungsbehörden erfasst worden war!
Mit einem deutlichen Hinweis bei Nichtzahlung der Steuer die rumänischen Behörden um Amthilfe zu ersuchen, sollte Maria innerhalb von 4 Wochen die offene Umsatzsteuer von 20.000 € zahlen, worauf diese dann einen Münchener Rechtsanwalt einschaltete, der für gutes Geld lediglich die Rechtmäßigkeit des Anspruchs bestätigte und ansonsten nur mit den Achseln zuckte. Pech gehabt! Bitte zahlen! Sonst in Heimat Ärger!
Da Maria unter keinen Umständen Probleme mit den Finanzbehörden in Rumänien haben wollte und will, da man dort angeblich sogar Erzwingungshaft verhängen kann, kratzte sie alles gesparte Geld zusammen und zahlte innerhalb weniger Wochen die Hälfte der Forderung nach Chemnitz, bekam aber über den Rechtsanwalt in München, der nun als Postempfangsbevollmächtigter benannt war, gleich neue Bescheide für Zeiträume, die vorher noch nicht erfasst worden waren. Nochmals 10.000 € Umsatzsteuer! Woher nehmen, wenn nicht stehlen oder anschaffen?
Die Schätzung unterstellt einen Umsatz von 50.000 € pro Jahr = 10.000 € Umsatzsteuer pro Jahr (gerundet), wobei abzugsfähige Vorsteuer gänzlich ignoriert wird. Wird die Umsatzsteuer mangels Widerspruch rechtskräftig, kann die Einkommensteuerstelle, die bislang noch gar nicht involviert ist, die Zahlen übernehmen und einen Gewinn von 40.000 € pro Jahr unterstellen! Für diesen Gewinn muss dann natürlich ebenfalls Steuer bezahlt werden, wobei dann zu prüfen ist, ob dies in Deutschland oder Rumänien erfolgen muss!
Im von mir geschätzten günstigsten Fall, werden so pro Jahr 25.000 € Steuern fällig. Für die vergangenen letzten 3 Jahre also insgesamt 75.000 €! Eine gewaltige Summe, die Maria natürlich nicht (mehr) besitzt! Also wird es ohnehin zu einer Konfrontation mit den rumänischen Behörden kommen. Unvermeidbar!
Den kompletten Artikel finden Sie / findet Ihr unter:
https://prostitution2017.de/schutzges...er-aufgepasst/
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KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
14.09.2018, 17:30
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# 29
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Mitglied seit 11.02.2016
Beiträge: 1.108
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Zitat von DörtiTitti
Vor allem wenn man diesen Satz aus der Thread-Eröffnung bedenkt [...]
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Sein Beitrag auf prostitution2017.de besteht ja auch aus dem Beitrag aus der Thread-Eröffnung. Zusätzlich gibt es halt noch diese drei Abschnitte (gefolgt von einem Werbebanner für ZustellAnschrift):
Das vorgestellte Beispiel ist nur einer von vielen aktuellen Fällen! Der angenommene Jahresumsatz von 50.000 € pro Jahr scheint eine „Standardzahl“ der deutschen Finanzbehörden zu sein, da ich mit diesem Wert in den vergangenen Wochen in verschiedenen Regionen der Republik mehrfach konfrontiert wurde! Auf den Tag umgerechnet würde dies einem Tagesumsatz von 137 € entsprechen und da würden die häufig üblichen Tageszahlungen von 25 € nach dem „Düsseldorfer Verfahren“ auch in etwa den 19 % entsprechen, obwohl die „Düsseldorfer Zahlungen“ eigentlich als Vorauszahlungen auf die EInkommensteuer betrachtet werden.
Wenn man als Sexworkerin nun weiß, womit das Finanzamt „rechnet“, dann weiß man, welche Schätzung man in etwa kassiert, wenn man nicht sorgfältig Buch führt, Quittungen sammelt und Erklärungen abgibt! An dieser Stelle ist eine geeignete „Zustellanschrift“ unbedingt erforderlich! Man muss amtliche Post bekommen können! Die Angabe einer Clubanschrift ist total kontraproduktiv, wenn man dort gar nicht ansässig ist und der Chef die eingehende Post für ehemalige Mitarbeiterinnen regelmäßig ins Altpapier entsorgt. Genauso gefährlich ist der „väterliche Freund“, der, weil er keine kostenlose erotische Dienstleistung mehr bekommt, die Post böswillig verschwinden lässt und sich dabei kräftig begrinst!
Aus diesem und aus vielen weiteren Gründen ist die Zustellanschrift.de das Mittel der Wahl, um teure Überraschungen zu vermeiden! Für 99 € im Jahr wird man über eingehende Post informiert und die Zustellanschrift.de kann auch weitere Hilfsangebote und Steuerberater benennen, die im Ernstfall tätig werden können! Wer es auf Schätzungen ankommen lässt und sich postalisch nicht erreichbar macht, darf sich über horrende Forderungen nicht wundern! Man muss sich kümmern und die Zustellanschrift.de ist dabei sehr hilfreich!
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06.09.2018, 12:04
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# 28
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Mitglied seit 06.03.2014
Beiträge: 460
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noch was 😉
HERZ statt HETZE 😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂
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06.09.2018, 12:01
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# 27
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Mitglied seit 06.03.2014
Beiträge: 460
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😡
die Merkel muss sowieso weg und zwar ganz schnell… 🤮
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06.09.2018, 08:25
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# 26
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Mitglied seit 14.12.2017
Beiträge: 9
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Zusammenfassung nix gut!
Is nix geschrieben von Mutti Merkel!
HotGuy will weg haben böses System damit sein Onkel keine so unverschämt hohe Pension kriegt!
Sonst alles gut!
Schönen Tag!
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06.09.2018, 08:19
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# 25
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Mitglied seit 20.10.2012
Beiträge: 120
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Zusammenfassung
Nur um die doch etwas ausgeuferte Diskussion ein bißchen zu strukturieren, möchte ich den hier aufgedeckten Skandal einmal zusammenfassen :
Eine in Deutschland tätige Prostituierte gibt gegenüber den Behörden ganz bewusst eine falsche, zumindest aber zweifelhafte Adresse an, verdient mehrere Jahre gutes Geld, führt aber keinerlei Steuern und Abgaben ab und gibt das verdiente Geld einfach wieder aus.
Und jetzt möchte das Finanzamt, daß zum großen Erstaunen Aller die angefallenen Steuern bezahlt werden. Und daher muß die Merkel weg.
Habe ich das in etwa richtig verstanden?
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Wellness- und Clubrestauranttester
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05.09.2018, 22:57
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# 24
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Mitglied seit 09.04.2018
Beiträge: 16
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Zitat von edcii
@howardchance Dein Beitrag auf prostitution2017.de hat einen bitteren Beigeschmack, da er vor Werbung für ZustellAnschrift strotzt.
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Vor allem wenn man diesen Satz aus der Thread-Eröffnung bedenkt
und eine deutsche „Postadresse“ angegeben, nämlich die Privatanschrift eines älteren „väterlichen Freunds“, den sie in einem Nachtclub kennengelernt hatte. Die gekaufte Freundschaft hatte sich dann im Laufe der Jahre aufgelöst und so wurden amtliche Schreiben und auch eine Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen vermutlich galant im Mülleimer entsorgt, ohne das Maria überhaupt von der Existenz solcher Schreiben erfuhr!
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05.09.2018, 20:34
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# 23
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Mitglied seit 11.02.2016
Beiträge: 1.108
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@howardchance Dein Beitrag auf prostitution2017.de hat einen bitteren Beigeschmack, da er vor Werbung für ZustellAnschrift strotzt.
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05.09.2018, 20:16
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# 22
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Mitglied seit 12.02.2014
Beiträge: 1.997
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Der lacht sich über mich kaputt.
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Das glaube ich ungesehen.
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Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
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05.09.2018, 17:56
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# 21
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Mitglied seit 19.06.2010
Beiträge: 1.034
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Wer mich hier ohne Grund so einfach abstempelt kann nicht anderes erwarten.
Mein Onkel ist als Beamter in Vorruhestand mit ner Riesenpension.
Der lacht sich über mich kaputt.
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05.09.2018, 17:55
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# 20
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Mitglied seit 14.12.2017
Beiträge: 9
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ausgenommen wie ne Weihnachtgans
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Lass dir umarmen armer Junge
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05.09.2018, 17:52
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# 19
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Mitglied seit 04.10.2016
Beiträge: 438
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Zitat von Hotguy26
Im Net kann man viel schreiben - wenn man sich dann gegenübersteht bekommste eh nur Fracksausen
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Wo bin ich den hier reingeraten? Pegida & Genossen
Ich dachte es geht hier um das pöse Finanzamt...
Im Net kann man viel schreiben - wenn man sich dann gegenübersteht bekommste eh nur Fracksausen
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Lies dir mal den Satz laut vor während du vor dem Spiegel stehst
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05.09.2018, 17:42
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# 18
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Mitglied seit 19.06.2010
Beiträge: 1.034
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Im Net kann man viel schreiben - wenn man sich dann gegenübersteht bekommste eh nur Fracksausen
Ich werd vom Staat ausgenommen wie ne Weihnachtgans - Punkt.
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05.09.2018, 17:39
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# 17
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Mitglied seit 02.12.2016
Beiträge: 68
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Zitat von Hotguy26
Was ich vom System halte ist allein meine Sache.Da brauchst du absolut keine Meinung zu haben.
Das wieder ein paar "Möchtegern-Schreibtischtäter" auftauchen und den Erklär-Bär machen war auch klar.
Die kann ich genauso ab wie unsere überbezahlten Beamten.
Wenn man die damit konfrontiert dass sie eine viel zu hohe Altersvergütung kriegen bekommt man auch nur die Antwort das ist ja auch eine Pension.
Aber das ist eine andere Sache
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Ich bin Beamter, fühle mich nicht überbezahlt, kann mir weniger oft einen Puffbesuch leisten als du Schaumschlägerund finde Typen die solche Sprüche ablassen
Ich stehe dem ganzen System eh absolut negativ gegenüber
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zum Kotzen
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05.09.2018, 17:22
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# 16
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Mitglied seit 19.06.2010
Beiträge: 1.034
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Das überlass ich meinem Steuerberater - der gute Mann muss ja auch was verdienen.
Und die 20 anderen Nutznießer ebenso
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05.09.2018, 17:13
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# 15
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Mitglied seit 23.08.2018
Beiträge: 4
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Jungchen HotGuy, in der Sache liegen wir ja anscheinend auf einer Linie - aber von Steuern und sonem Kram hast du offensichtlich keine Ahnung und es ist doch keine Schande das auch zuzugeben
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05.09.2018, 17:10
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# 14
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Me gustan todas
Mitglied seit 18.09.2014
Beiträge: 1.368
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Zitat von howardchance
kann die Einkommensteuerstelle, die bislang noch gar nicht involviert ist, die Zahlen übernehmen und einen Gewinn von 40.000 € pro Jahr unterstellen! Für diesen Gewinn muss dann natürlich ebenfalls Steuer bezahlt werden, wobei dann zu prüfen ist, ob dies in Deutschland oder Rumänien erfolgen muss!
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Zu deiner Information: In Deutschland auf jeden Fall und auch ggf. in Rumänien.
Einkünfte in Deutschland unterliegen der deutschen Einkommenssteuer und zwar voll. Unabhängig davon, ob sich jemand mehr als das halbe Jahr in D aufgehalten hat oder nicht.
Die Steuerpflicht in Rumänien regelt Rumänien und alles weitere (Anrechnung der schon gezahlten Steuern, ggf. ermäßigte Steuersätze) das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und Rumänien.
__________________
Moralische Entrüstung besteht in den meisten Fällen aus 2% Moral, 48% Hemmungen und 50% Neid (François de La Rochefoucauld).
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05.09.2018, 16:57
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# 13
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Me gustan todas
Mitglied seit 18.09.2014
Beiträge: 1.368
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Korrektur
Zitat von MissSolitaire
Das ist ein Vorgeschmack des neuen Gesetzes mit seiner Registrierungspflicht und somit Totalüberwachung der Sexworker.
Dumm für die Kollegin gelaufen.
Nur wir Einheimischen und hier in D lebenden Sexworker sind schon lange im "Genuß" der Pflichten wie Einkommen- Umsatz- und Gewerbesteuer gekommen, nebst hohen Kosten für Krankenkasse und Steuerberater. Deswegen gerne gleiches Recht und Pflichten für alle Damen, die in der schönen Republik der Prostitution nachgehen.
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Sorry, aber was hat die - durchaus berechtigte - Kritik am ProstG mit der Steuerpflicht zu tun?
Es ist jeder steuerpflichtig, der in Deutschland seinen überwiegenden Aufenthalt hat oder hier Einkünfte erzielt. Das ist schon seit Kaisers Zeiten so und noch länger. Ebenso ist es keine Neuerung, dass Einkünfte aus Prostitution steuerpflichtig sind.
Was sich hier geändert hat, ist die Art und Weise, wie man dem nachkommt. Früher konnte man leichter abtauchen. Heute weiß man dank Anmeldung, dass jemand einer bestimmten Tätigkeit nachgeht.
Der Rest der Geschichte ist zum großen Teil ihre eigene Naivität. Zum einem "Geschäft" gehört eben etwas drumherum und um das sollte man sich im eigenen Interesse kümmern. Wäre ich der ehemalige Freund gewesen, dann hätte ich ihr den Steuerbescheid nachgeschickt, zusammen mit der Bitte, die Adresse zu ändern. Aber das ist eben nicht selbstverständlich, wie man sieht.
Dass sie das Geld nicht mehr hat, ist ohne Frage schlecht für sie, aber auch kein Grund. Sofern die Steuern nicht vom Lohn/Gehalt einbehalten werden, darf die jeder ans Finanzamt überweisen. Da gibt es auch kein "oh, aber ich habe das Geld schon anderweitig ausgegeben."
Zitat von MissSolitaire
Wir hier können schlecht vor dem Finanzamt in ein anderes Land fliehen um dem Arm des Fiskus zu entgehen, warum sollte es den anderen Damen besser ergehen?
Dummheit/Naivität schützt eben vor Strafe nicht.
Deswegen sollte diese Maria sich einen guten Steuerberater suchen um den Schaden in Grenzen zu halten.
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Vor allem würde ich ihr raten, schleunigst ihren Mund zu halten. Nicht dass sie noch Anhaltspunkte dafür liefert, dass sie im Jahr mehr als 183 Tage in Deutschland war. Dann ist sie hier nämlich unbeschränkt steuerpflichtig und darf auch noch die Einkünfte erklären, die sie im Ausland erzielt hat.
Zitat von MissSolitaire
Du sagst es - stimme Dir 1000%ig zu 👍👍👍
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So ganz mies kann Deutschland jetzt nun auch nicht sein. Sonst gäbe es hier keine 82 Millionen Einwohner, die weder alle Rentner sind oder noch alle von Stütze leben und von denen sogar ein ganzer Teil Leute aus anderen EU-Ländern sind, die hier arbeiten.
Es steht aber jedem frei, in ein Niedrigsteuerland zu ziehen. Dann aber bitte nicht wundern und jammern, wenn man das an anderer Stelle reinholt oder man dafür im Gegenzug für alles privat aufkommen darf.
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Moralische Entrüstung besteht in den meisten Fällen aus 2% Moral, 48% Hemmungen und 50% Neid (François de La Rochefoucauld).
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05.09.2018, 16:47
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# 12
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Mitglied seit 19.06.2010
Beiträge: 1.034
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Was ich vom System halte ist allein meine Sache.Da brauchst du absolut keine Meinung zu haben.
Das wieder ein paar "Möchtegern-Schreibtischtäter" auftauchen und den Erklär-Bär machen war auch klar.
Die kann ich genauso ab wie unsere überbezahlten Beamten.
Wenn man die damit konfrontiert dass sie eine viel zu hohe Altersvergütung kriegen bekommt man auch nur die Antwort das ist ja auch eine Pension.
Aber das ist eine andere Sache.
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05.09.2018, 16:23
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# 11
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Mitglied seit 02.12.2016
Beiträge: 68
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Zitat von Hotguy26
Was ebenfalls noch zu Buche schlägt ist die Strafe die man vom Finanzamt erhält.
Es ist ja immer von noch anstehenden Beträgen die Rede aber eine saftige Strafe wird ebenfalls verhängt und die bleibt so lange bestehen bis sie beglichen ist - viel Spaß.
Wenn man sich mal vor Augen führt was der Staat dann mit dem eingenommenen Geld macht - Verschwendungen ohne Ende.....
Ich stehe dem ganzen System eh absolut negativ gegenüber.
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Den Spruch finde ich idiotisch, aber darum geht es hier nicht...
Daß du jetzt behauptest du habest Säumniszuschläge gemeint ist nur eine fade Ausrede - weil: siehe oben
aber eine saftige Strafe wird ebenfalls verhängt
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Säumniszuschläge werden nicht verhängt sondern fallen bei nicht-bezahlten Steuerbeträgen automatisch Monat für Monat an
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05.09.2018, 15:52
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# 10
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Mitglied seit 19.06.2010
Beiträge: 1.034
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Leute mit bekloppten Gesichtern die gar keine Steuern zahlen können da auch gar nicht mitreden
Natürlich ging es um Säumniszuschläge Herr Neunmalklug.
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05.09.2018, 15:37
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# 9
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Mitglied seit 23.08.2018
Beiträge: 4
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Zitat von Hotguy26
Was ebenfalls noch zu Buche schlägt ist die Strafe die man vom Finanzamt erhält.
Es ist ja immer von noch anstehenden Beträgen die Rede aber eine saftige Strafe wird ebenfalls verhängt und die bleibt so lange bestehen bis sie beglichen ist - viel Spaß.
Wenn man sich mal vor Augen führt was der Staat dann mit dem eingenommenen Geld macht - Verschwendungen ohne Ende.....
Ich stehe dem ganzen System eh absolut negativ gegenüber.
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Weiter so, heißes Bürschchen, dann könnte ich mich hier heimisch fühlen
Aber trotzdem sei vermerkt, daß du nur heiße Luft absonderst
Aus dem bisher dargestellten Sachverhalt sind keine Strafen ersichtlich.
Was sicher angefallen sind (weiß ich leider aus eigener Erfahrung) sind Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge und Vollstreckungskosten.
Was ebenfalls noch zu Buche schlägt
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um bei HotGuys Wortwahl zu bleiben ist das mittlere Vermögen das die DL an den Steuerberater loswerden wird: Buchhaltung, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen für mehrere Jahre und dann die Spezialaufgabe die Bluthunde von der Vollstreckungsstelle zurückzupfeifen und zum Ruhighalten zu bewegen bis die Steuererklärungen fertig sind: wenn er das wirklich schafft dann ist er spitze und wird sich das auch entsprechend bezahlen lassen!
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05.09.2018, 15:32
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# 8
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Mitglied seit 09.04.2013
Beiträge: 292
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Bl-
-ödsinn.
Finanziert wird etwa die KOOFRA von der Stadt Hamburg.
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05.09.2018, 15:17
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# 7
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reisende SDL (Terminfrau)
Mitglied seit 22.06.2017
Beiträge: 211
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Wenn man sich mal vor Augen führt was der Staat dann mit dem eingenommenen Geld macht - Verschwendungen ohne Ende.....
Ich stehe dem ganzen System eh absolut negativ gegenüber.
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Du sagst es - stimme Dir 1000%ig zu 👍👍👍
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05.09.2018, 15:08
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# 6
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Mitglied seit 19.06.2010
Beiträge: 1.034
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Was ebenfalls noch zu Buche schlägt ist die Strafe die man vom Finanzamt erhält.
Es ist ja immer von noch anstehenden Beträgen die Rede aber eine saftige Strafe wird ebenfalls verhängt und die bleibt so lange bestehen bis sie beglichen ist - viel Spaß.
Wenn man sich mal vor Augen führt was der Staat dann mit dem eingenommenen Geld macht - Verschwendungen ohne Ende.....
Ich stehe dem ganzen System eh absolut negativ gegenüber.
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05.09.2018, 12:31
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# 5
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Mitglied seit 02.12.2016
Beiträge: 68
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Was nicht übersehen werden sollte ist die 1-Monats-Frist des § 110 Abgabenordnung: bei unverschuldeter Versäumnis einer Frist kann "Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" gestellt werden damit man die versäumten prozessualen Maßnahmen (Einspruch und dgl.) nachholen kann - aber dieser Antrag muß binnen eines Monats nach Wegfall des Hindernisses (also hier: das Nicht-Wissen von der Schätzung) gestellt werden.
Kollege Michael hat richtigerweise daraufhingewiesen daß Schätzungen üblicherweise "unter dem Vorbehalt der Nachprüfung" erfolgen und somit innerhalb der Verjährungsfristen jederzeit geändert werden können, aber: gelegentlich (der Grund könnte hier die Abgabe nach Chemnitz zur Vollstreckung sein) wird der Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben wodurch der Verwaltungsakt endgültig und innerhalb der Monatsfrist dann auch rechtskräftig wird.
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