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Alt  25.04.2005, 14:57   # 1
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EU-Verfassung: BVG-Klage versucht Abschaffung des Grundgesetzes zu verhindern

Da verhandelt zur Zeit unser höchstes deutsches Gericht nicht Geringeres als die Abschaffung unseres Grundgesetzes und die Auflösung unseres Staates und wer nicht gerade sorgfältig eine intellektuelle Zeitung liest oder Internetnachrichten konsumiert, kriegt es nicht einmal mit. Die Rechtslage ist eigentlich eindeutig: Nach Artikel 146 Grundgesetz kann das Grundgesetz nur dann seine Kraft verlieren, wenn "eine neue Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist".

Die EU-Verfassung soll aber in Deutschland ohne Volksabstimmung in Kraft treten, obwohl das Europarecht jedes nationale Recht brechen wird, auch unser Grundgesetz, so steht es in der EU-Verfassung. Wenn der Bundestag also im Mai über die Verfassung entschieden haben wird - und über eine Zustimmung besteht kein Zweifel - dann wird unser Grundgesetz nichtig sein; - wenn nicht eine Klage Erfolg haben wird, die Peter Gauweiler gerade erst beim BVG eingereicht hat. Perter Gauweiler ist eigentlich ein unsympathischer CSU-Politiker, aber wenn die Leute erst einmal in der Opposition sind, bringen sie manchmal einiges Unerwartetes zustande. In diesem Fall muss man Gauweiler sogar ziemlich dankbar sein, man kann die Wichtigkeit dieser Klage gar nicht hoch genug einschätzen.

Erst vor kurzem hatte das BVG eine Verhandlung gegen den europäischen Haftbefehl begonnen, wo auch fast niemand weiß, worauf es hier eigentlich ankommt. Erst nachdem es zu dieser Klage gekommen war, öffneten mehrere Bundestagsabgeordnete ihren Mund und sagten vor Gericht, dass sie mit ihrer Abstimmung im Bundestag eigentlich auch nicht glücklich gewesen seien, eigentlich sogar dagegen gewesen wären, doch es hätte eine "normative Unfreiheit" gegeben, wie es Christian Ströbele ausdrückte; es es sei ein "Fehler im System", wenn der Bundestag europäische Vorgaben nur noch abnicken könne. Das überlege man sich einmal, was das bedeutet: Da stimmten Abgeordnete also für dieses Gesetz und gaben nachher öffentlich zu, sie hätten gar keine andere Wahl gehabt!

Um so erstaunlicher ist, dass auf einmal in Bezug auf die EU-Verfassung Bundestags-Politiker über alle Parteigrenzen hinweg nahezu einstimmig die BVG-Klage Gauweilers kritisierten. Wie ist das möglich? Wo ist hier die Opposition, die es doch in nahezu allen anderen Gebieten sonst wenigstens verbal noch gibt? Wie stark muss der Druck sein, den Plan für Europa endlich durchzudrücken, dass sich die Poltiker auf einmal alle so verhalten! Ich habe mir gestern extra die Tagesschau angeschaut, um zu sehen, was ihr die Nachricht von dieser Klage wert war. Es wurde nur kurz erwähnt, die Bedeutung der Sache konnte man anhand des Berichts nicht erfassen.

Gauweilers Anwälte kritisieren an der EU-Verfassung nun unter anderem, dass sich die EU darin "eine Generalermächtigung zur Mittelbeschaffung" gibt, weil der europäische Rat einfach durch Gesetz Steuern auf EU-Ebene einführen kann - ein Zustimmungsverfahren durch die Parlamente ist nicht vorgesehen, die Zustimmung der Bundesregierung genügt (SZ vom 21.4.). Nun lernen wir schon in der Schule, dass es schon Zeichen einer Diktatur ist, wenn die Regierung als exekutive Gewalt auch die legislative Gewalt übernimmt.

Die EU-Verfassung sei eindeutig darauf ausgelegt, einen europäischen Staat zu schaffen und beanspruche einen höheren Rang als das Grundgesetz, heißt es außerdem in der Klage. Das alles sei auf der Basis der Grundgesetzes nicht mehr möglich. Das grundgesetzliche Verfassungssystem der freiheitich-rechtsstaatlichen Demokratie werde durch ein mehr oder weniger bürokratisch-technokratisches Ordungssystem ersetzt, was allenfalls durch Volksabstimmung möglich sei (SZ, 21.4.05). Man kann nur hoffen...

https://www.f25.parsimony.net/forum63...ages/34490.htm

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