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Alt  12.06.2013, 12:02   # 1
Hermann von Salza
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Benutzerbild von Hermann von Salza
 
Mitglied seit 12.06.2012

Beiträge: 771


Hermann von Salza ist offline
Nochmals Kassel Freier wurde beraubt und mit einen Messer bedroht

HNA vom 12.06.13

Urteil nach Gelddiebstahl und Messerbedrohung ( Versucht schwere Körperverletzung )


Kassel. In diesem Prozess sorgt die Übersetzung für Tränen. Weil sie Zeit braucht –und weil die Richterin eine Pause macht, damit das Urteil übertragen werden kann: Die 21-jährige Angeklagte werde wegen schweren räuberischen Diebstahls im minderschweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, sagt sie. Pause.

Die Dolmetscherin übersetzt. Der jungen Angeklagten schießen Tränen in die Augen und Schreck ins Gesicht. Verzweifelt dreht sie sich zu ihrem Wahlverteidiger um. Der macht eine beschwichtigende Handbewegung – weil ihm sonnenklar ist, was der nächste Satz sein wird: „Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt."

Die 21-Jährige muss nicht zurück ins Gefängnis. Was die Staatsanwaltschaft der jungen Prostituierten vorwarf, hatte diese gestern weitestgehend eingeräumt: Ja, sie habe einem Freier Geld aus dem Portemonnaie genommen. Sie wisse nicht mehr wie viel, aber es könne stimmen, dass es 450 Euro waren. All das war im November in einem Kasseler Bordell passiert.

Als der Mann das Fehlen der Scheine bemerkt habe, habe sie Angst bekommen, erzählt die zierliche Frau. Aus der Küche habe sie ein Messer geholt und damit gefuchtelt: „Ich wollte ihm nichts tun –- nur ihm Angst machen und ihn wegjagen“, übersetzt die Dolmetscherin.

In der Anklage hatte der Diebstahl geplant geklungen. Sie habe den Freier duschen geschickt und in dieser Zeit das Geld genommen, hieß es da. Die 21-Jährige aber beteuert, niemand habe geduscht. Betrunken sei der Mann gewesen und habe eine Zigarette mit ihr rauchen wollen. Sie habe die Packung aus seiner abgelegten Hose geholt, dabei die Scheine aus dem Portemonnaie lugen sehen – und sie genommen.

Die Angeklagte sieht mitgenommen aus. Sie habe dringend Geld gebraucht, erzählt sie. Ihr fünfjähriges Kind in Bulgarien sei krank gewesen. Die Mutter ihres Freundes, die es versorge, lebe in ärmlichen Verhältnissen. Dorthin habe sie etwas schicken wollen. Zeugen will danach niemand mehr hören. Der Freier und die ermittelnden Polizisten werden nach Hause geschickt.

Dass die junge Frau das Messer nur aus Angst vor Ärger des bestohlenen Freiers zückte, wie der Verteidiger argumentiert, glaubt das Gericht zwar nicht –- sie habe auch das Geld behalten wollen. Richterin und Schöffen zeigen sich aber überzeugt, dass der Prozess und zwei Monate Untersuchungshaft Warnung genug sind, um die nicht vorbestrafte 21-Jährige von weiteren Straftaten abzuschrecken.

Den Haftbefehl heben sie auf. Kurz darauf fließen auf dem Gerichtsflur Tränen - diesmal vor Erleichterung: Die 21-Jährige fällt einem Mann um den Hals, der dort auf sie gewartet hat


Nach meinen Insiderinformationen hat sich das ganze im Schwanenweg 5 abgespielt !

Ein Hammer das Urteil normalerweise müste man diese Person in das Heimatland abschieben und Sie müsste dort Ihre Strafe absitzen.

Aber in Deutschland heist es immernoch im Falle für die Angeklagte !!!! Leider


Allso Männer bei solchen Sachen immer Aufpassen , ich habe bei meienen Streifzügen nur das nötigste Geld bei mir und eine Kopie vom Perso so verfahre ich auch wenn ich in Un garn in Urlab bin.

Euer Hermann
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