Das wollte ich (für euch alle) am 03.11.2010 testen!
EG-Wohnung in einem 4-stöckigen Mietshaus. Klingel eindeutig beschriftet.
Die Termine werden von 2 freundlichen, sympathischen Türken betreut.
Die beiden sorgten für Getränke, Snacks und dezent für den Einsatz der drei Damen. Laura, Jasmin und Diana waren aber von sich aus sehr offen und aktiv.
Leider ist die Wohnung (besonders das Spielzimmer) etwas klein, die Unterlagen (rutschende Polster) nicht der konzentrierten Belastung gewachsen. Passt aber für Kreuzberg, nicht perfekt aber locker.
Dusche und ausreichend Handtücher waren vorhanden. Die „Gardarobe“ im Gang mit 5 Hacken für ca. 15 Herren ist dagegen zu klein. Fazit war, dass ich meine Unterhose im Gewühl nicht mehr fand (Ce la vie). Bitte gebt das gute Stück nach Bedarf weiter.
Ich verbrachte rund 3,5 Stunden dort, hatte mit jeder Frau Sex in verschiedenen Konstellationen. Anal und Sandwich stand zwar im Angebot, wurde aber an dem Tag nicht praktiziert. Die Männer waren anfänglich untereinander eher befangen. Da aber besonders Diana ein lockeres Mundwerk (Verzeihung) hat und Laura gut mit ihr konnte, haben die beiden in einer lesbischen Nummer die Herren enthemmt. Mein Highlight war, als die beiden in 69 lagen und jede dabei von hinten gef*ckt wurde.
Noch ein wenig zu den Mädchen:
Laura fand ich sehr sexy, sie ist nicht ganz so schmal wie auf dem Bild aber sehr willig und scharf.
Jasmin ist unwesendlich älter und hat einen sehr weichen Körper. Sex mit ihr (Ora* und Vag*nal) habe ich besonders genossen.
Diana war verbal die schärfste Braut und fast pausenlos auf der Matte.
Meine Empfehlung an den Veranstalter, ich werde wieder hingehen.
Untreu wie ich bin aber möglichst bei anderen Mädchen.
Manchmal stößt man auf einen Faden eben später und möchte trotzdem seinen Senf dazugeben. So wie ich.
@francoise und alle anderen, die das Probearbeiten für legitim halten: Irre ich mich oder hinkt der Vergleich zu so ziemlich jeglichen anderen Berufszweigen? Wenn man irgendwo zur Probe arbeitet, dann doch in der Regel dann auch in der Position, die man dann ausübt. Hätte ein Probearbeiten also in der EW nicht eher bedeuten sollen: "Geh mal eine Stunde auf die Matte und schau, ob es was für dich ist und wie die Kunden dich finden?" anstelle davon, dass die Dame, die dann in der EW arbeiten müsste, sich dem Chef hingeben muss?
Dies bringt die Frau doch auch sofort in eine unterlegene Position gegenüber dem Chef. Für mich hat das absolut nichts mit Würde und Anstand zu tun. Das suggeriert, dass eine potentielle Mitarbeiterin dazu gezwungen ist, erst einmal gratis dem Chef sexuelle Dienstleistungen anzubieten - und es ist auch hinreichend bekannt, dass Mustafa auch bei Sessions über die Damen rübergehuscht ist und sie dafür mit Sicherheit keinen (zusätzlichen) Cent von ihm bekommen habe. Ergo hat er einfach nur gratis seine Ficks abgestaubt.
Ist das illegal? Wohl nicht.
Aber moralisch unglaublich verwerflich. Und ob das in der Branche üblich ist oder nicht, ist mir ehrlich gesagt vollkommen egal. So schön die Pornofantasien von Castings auch sind, aber hey - das ist auch einfach nur meine Meinung.
"Dass man 16jährige nicht ficken und schon gar nicht in die Prostitution bringen darf, ist unbestritten (§ 182 StGB)."
i. Darf man 16jährige nicht ficken, oder darf man 16jährige nicht wissentlich ficken? Also wenn eine kommt die sagt sie sei 18, ist man dann schuldig? Besteht eine Pflicht das Alter zu kontrollieren?
ii. Natürlich wenn die dort gearbeitet hat respektiv Zugang zur EW hatte, dann muss mal wohl einen Ausweis fragen. Aber wenn sie einen gefälschten Ausweis hat, ist man dann schuldig? Auch wenn man eine Kopie des gefälschten Ausweises gemacht hat?
iii. Wie verhält es sich mit 16 jährigen Jungs, die Zugang zur EW hatte? Sind dann die Frauen genauso schuldig, wie die Männer?
Oh Monsieur nice&dirty, das ist ein Missverständnis: in dem zitierten BGH-Urteil geht es darum, dass der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Dortmund gegen einen Typen namens "K." wegen Zuhälterei teilweise aufhebt. Die Vorinstanz hat diesen K. wegen Zuhälterei (§181a StGB) verurteilt, wo sie das nicht hätte machen dürfen. Insofern war die Sprungrevision des K. erfolgreich. Deswegen ist dieser Fall ein Beispiel dafür, dass die Gerichte in Rotlicht-Fällen zur Überreaktion neigen.
Interessant und für unsere Diskussion bedeutsam sind die Grundsätze, die das höchste Gericht in diesem Urteil ausführt (Abschnitt II 4.). Diese betreffen eben auch das Konzept der Erlebniswohnung. So sagt der Bundesgerichtshof beispielsweise (im ersten Absatz von Abschnitt II. 4): "Freiwilliges Akzeptieren von Bedingungen [durch die Prostituierte] schließt dirigierende Zuhälterei in diesem Sinne aus." Einschlägig aber auch schon Abschnitt II. 1., wo es unter anderem heißt: " Im Hinblick auf die Tathandlungen muss der Täter Beziehungen zu der Prostituierten unterhalten, die über den Einzelfall hinausgehen." Soweit mir das bekannt ist, war diese Tatbestandsvoraussetzung in der Erlebniswohnung nicht erfüllt.
Vorbehaltlich irgendwelcher nicht bekannter Sachverhalte, die in den Gerichtsakten schlummern, sehe ich deshalb das damalige Konzept der Erlebniswohnung nicht als strafbar an. Die Sache mit der Minderjährigen gehört aber nicht zum Konzept der Erlebniswohnung und steht auf einem anderern Blatt.
Als erstes fiele mir der Fall ein aus dem von mir zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs, Aktenzeichen BGH 4 StR 87/19 vom 29.01.2020, siehe den Link unten. Aber von der Art gibt es einiges.
Die Tatbestände sind nicht immer ganz leicht zu fassen und abzugrenzen, das muss man dazu sagen. Aber dieses aktuelle BGH-Urteil erklärt den Sachverhalt recht gut, finde ich.
Ja (jedenfalls soweit mir bekannt). Wenn eine nicht mehr wollte, konnte sie jederzeit die Matte verlassen oder auch gehen.
Es fehlt an den Tatbestandsvoraussetzungen den § 181a sowohl für Abs. (1) Nr. 2 als auch Abs. (2): "... und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen". Auch "Ausbeutung" liegt nach der Rechtsprechung nicht vor (z. B. BGH 4 StR 87/19).
Natürlich auch hier wieder die Einschränkung, dass ich nur weiß, was ich selbst gesehen habe und was in der Presse berichtet wurde.
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder
2. seines Vermögensvorteils wegen eine andere Person bei der Ausübung der Prostitution überwacht, Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt oder Maßnahmen trifft, die sie davon abhalten sollen, die Prostitution aufzugeben, und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die persönliche oder wirtschaftliche Unabhängigkeit einer anderen Person dadurch beeinträchtigt, dass er gewerbsmäßig die Prostitutionsausübung der anderen Person durch Vermittlung sexuellen Verkehrs fördert und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.
(3) Nach den Absätzen 1 und 2 wird auch bestraft, wer die in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Handlungen oder die in Absatz 2 bezeichnete Förderung gegenüber seinem Ehegatten oder Lebenspartner vornimmt.
Als Laie würde ich sagen, dass die Bezahlung zumindest nicht angemessen war, spätestens nach der Reduzierung auf 50% der bisherigen Bezahlung; das könnte für Ausbeutung sprechen. Mustafa hat die EW sicherlich auch - spätestens seit der Laden lief - zu seinem persönlichen finanziellen Vorteil genutzt. Weiter hat er die Rahmenbedingungen vor Ort vorgegeben, den Ort sowieso, aber auch die Art der Dienstleistung (bis ins Detail) sowie die Zeiten; wenn auf einem Zimmer lange nichts lief, kam es auch vor, dass er eine Frau dort hin schickte. Dass er Maßnahmen ergriffen hat, die die Frauen abhalten sollen, sich beruflich umzuorientieren, glaube ich nicht. Ein Einzelfall war Mustafas Vorgehen allerdings nicht, eher die Regel. Man kann auch argumentieren, dass er, indem er die Infrastruktur der EW zur Verfügung stellte und Kundschaft akquirierte, gewerbsmäßig die Prostitution förderte - vermittelnd, wohlgemerkt, denn zwischen den Kunden und den Frauen fand ja im Vorfeld keine Verhandlung statt (oft wurde sogar kein einziges Wort gewechselt). Wirklich aussuchen konnten sich die Frauen die Männer auch nicht. Gab es da interne Regeln?
Nö ... es macht doch einfach Spaß, mit so einem erhabenen Denker Postings zu tauschen
Zum Thema kommt da freilich nichts. Dass man 16jährige nicht ficken und schon gar nicht in die Prostitution bringen darf, ist unbestritten (§ 182 StGB). Es geht hier um die Frage, ob die Parties in der Erlebniswohnung Zuhälterei (§ 181a StGB) war oder nicht. Dieser Meinung bin ich grundsätzlich nicht (siehe auch BGH, Beschluss vom 29.01.2020 - Aktenzeichen 4 StR 87/19, zur "dirigierenden Zuhälterei").
Wie schon mehrmals betont, muss man selbstverständlich den Einzelfall genau kennen, um beurteilen zu können, ob die Strafe gegen Mustafa E. angemessen ist oder nicht. Nach dem, was die Presseberichte sagen, hätte ich meine Zweifel. Die Gerichte schießen in solchen Verfahren öfters über das Ziel hinaus.
Du willst also dein Ruhe haben, hamha.
Wärst du schlau, würdest du dieses Thema nicht weiter befeuern, dann wäre schnell Ruhe...aber da du nicht schlau bist
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„schlau war es nicht...aber geil!“
Du gibst dir sehr viel Mühe francoise, dein dämliches Gelaber zu rechtfertigen.
Deine Provokation ist subtiler, meine eher deutlicher...ich kann mit beidem gut leben.
man kann ja ohne Schwierigkeiten darüber hinweglesen.
...dann mach das doch endlich...
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„schlau war es nicht...aber geil!“
@wrobeldirk,
@nice&dirty,
in Foren wie dem LH findet man, auch wenn Außenstehende das nicht erwarten, oft sehr gute Diskussionen, höfliche Teilnehmer und Menschen, die sich auch bemühen, die Wirklichkeit und andere Standpunkte zu verstehen und aufzunehmen.
Auf dem Standard kann natürlich nicht jeder mithalten, und Euch fällt es eben besonders schwer. Aber das macht nichts, man kann ja ohne Schwierigkeiten darüber hinweglesen.
2017 war Mustafa E. unter anderem wegen Förderung von Sex mit Minderjährigen schon einmal vor dem Amtsgericht gelandet: Drei Jahre Knast. (Noch nicht rechtskräftig.) Der Richter: „Sie hätten durch dieses Urteil gewarnt sein müssen.“
„Im Wesentlichen sind die Schilderungen richtig“, hatte Mustafa E. im Prozess erklärt. Und: Dass manches strafbar war, sei ihm „so nicht bewusst“ gewesen.
Da wird nicht viel passieren und mich nicht von meiner ursprünglichen Meinung abbringen.
Mustafa hat seine gerechte Strafe verdient! Warum, weil die Judikative das so entschieden hat.
Naja, soweit ist es ja wohl noch nicht. Rechtskräftig ist das Urteil den Berichten nach noch nicht. Aber das muss sein Anwalt wissen, ob das noch in die Instanzen geht.
Kindergarten...Mustafa hat seine gerechte Strafe verdient! Warum, weil die Judikative das so entschieden hat.
Ich habe Mustafa kennengelernt und ja, er war ein einigermaßen lieber Kerl...nicht der Hellste, aber ein guter Geschäftsmann! Mit seinem Hintergrund und der Erfolgsgeschichte hat er irgendwann das Verständnis gehabt, unantastbar zu sein - dieses Gefühl stellt sich mit wirtschaftlichem Erfolg sehr schnell ein - die Probeficks etc. geschenkt...was aber klar ist, ist das Mustafa eben dachte, machen zu können was er wollte - das war ein Irrglauben. Andere Profis (wie Rudloff, Berentin etc.) haben auch gewisse Fehler gemacht und es deutlich cleverer angestellt.
Es ist und bleibt hoffentlich ein Milieu, in dem Du alles und alles im Einklang der geltenden Gesetze machen und dementsprechend dokumentieren musst, so wie jeder Handwerker, Bäcker, Gastronom oder Beamter. Und wenn das nicht passt, wird eben eher ein Exempel am Puffbetreiber als am Bäcker statuiert. Was auch richtig ist, bei ersterem leiden Frauen, bei letzterem lediglich Brote und Brötchen.
Wer sich so benimmt, wird so betitelt, zudem habe ich erklärt wie ich zu dieser Einschätzung komme. Das muss niemanden gefallen, kommt damit klar oder auch nicht.
Wenn eine Hure den Begriff Hure (aus Leidenschaft) für sich selbst wählt, dann sehe auch ich nichts verwerfliches daran.
Du selbst lieber @fotofan kommst doch nicht ohne Provokation aus, wenn du mich über-intellektuell betitelst, aber anmahnst man solle sich doch sachlich miteinander auseinandersetzen.
Bei mir ist das so, ich lasse die Menschen merken was ich von ihnen halte, und dafür finde ich klare Worte, damit es auch nicht falsch verstanden wird.
Setzt mich auf Igno, wenn ihr das nicht wollt. Oder meldet mich, es interesseirt mich wirklich nicht.
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„schlau war es nicht...aber geil!“
Ich bin so überintellektuell, dass ich alle beschimpfen und beleidigen darf
„Glaubt man einer pseudointellektuellen Hure, und den geistig unterdurchschnittlich begabten Freiern“ (#642)
lese ich da.
Warum eigentlich diese Abwertung von MENSCHEN, die offensichtlich
einhergeht mit einer eigenen Überschätzung? Und dann wird die sonst
übliche Bezeichnung „SDL“ zur alten abwertenden Bezeichnung HURE,
um gezielt noch eins draufzusetzen.
Warum ist es nicht möglich, sich sachlich untereinander auseinanderzusetzen?
Oder soll es von einer überragenden Intellektualität und einer überdurchschnitt-
lichen Begabung zeugen, wenn man nichts als Beschimpfungen und Beleidi-
gungen auf Lager hat?
Der Zufall fügt es, dass ich soeben das Interview von Steffi Jones
(zur Erinnerung: 14 Jahre Nationalspielerin, vielfache leitende Funktionen
im DFB, seit 2016 Nationaltrainerin, bis die Männerriege sie 2018
rausekelte),
gegeben im Zusammenhang mit ihrer seit 15.4. bei Amazon laufenden
sehr nachdenklich machenden Dokumentation „Schwarze Adler“
(über ihre Erfahrungen mit Rassismus, Sexismus & Co im Fußball).
Dort heiß es:
Ich möchte dahin, dass die Menschen in ihren Köpfen eine andere Einstellung
kriegen und verstehen, dass niemand das Recht hat, über andere zu
werten oder sie auszugrenzen.
Das ist sehr milde formuliert.
Vielleicht denkt der eine oder andere mal darüber nach, nämlich über betonierte
Vorurteile, inhumane Aussagen, persönliche Abwertungen, Beleidigungen & Co.
Und das betrifft alle Bereiche dieses Forums.
Ich persönlich bin der Auffassung, dass jeder seine Meinung sagen soll, auch
eindeutig und klar (ohne dass man gleich als aggressiver, kranker, debiler Idiot
beschimpft wird). Aber die Grenze sollte deutlich dort liegen, wo eine Person
beleidigt und in den Dreck gezogen wird.
So, nun kann jeder über mich herziehen, wie das immer mal wieder gehandhabt
wird. Ich werde mich hier dazu nicht weiter äußern.
Erst recht nicht zur Diskussion über die längst verschüttete Erlebniswohnung
(mit verdammt viel Heuchelei und Selbstgerechtigkeit), wozu das Gericht ja
abschließend das Entscheidende gesagt hat.
Glaubt man einer pseudointellektuellen Hure, und den geistig unterdurchschnittlich begabten Freiern, dann ist Mustafa ein armes Justizopfer.
Ich darf mich hier wohl angesprochen fühlen.
Mustafa ist nach den Presseberichten nicht wegen Vergewaltigung verurteilt worden.
@nice&dirty, ein geistig überlegener Mann, hat die Prozessakten offenbar eingesehen und den Verhandlungen beigewohnt. Dagegen bin ich auf eigene Beobachtung beschränkt. Und ich habe nichts wahrgenommen, was eine Verurteilung wegen Zuhälterei und Menschenhandel rechtfertigen würde. Das Konzept der Erlebniswohnung, jedenfalls das der ersten Zeit in Neukölln, fiele sicher nicht darunter.
Der Fall der 16jährigen, den ich nun nicht kenne, ist offenbar nachgewiesen.