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Alt  11.07.2019, 14:05   # 1
Tawa
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Mitglied seit 01.05.2019

Beiträge: 26


Tawa ist offline
Haft wegen "fahrlässiger" Vergewaltigung

Gerade bei N-TV gelesen

Schweden verschärft sein Sexualstrafrecht. Seit einem Jahr wird es als Vergewaltigung gewertet, wenn einer der Partner dem Sex nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Das Oberste Gericht in Schweden verurteilt nun erstmals einen Mann auf Grundlage des neuen Einwilligungsgesetzes. Es gilt als wegweisend.

In Schweden hat das Oberste Gericht erstmals ein Urteil auf Grundlage des neuen Einwilligungsgesetzes zur Zustimmung beim Sex gesprochen. Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wurde ein 27-jähriger Mann von den Stockholmer Richtern unter anderem wegen sogenannter unachtsamer Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass eine Person, die gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen gebracht werde, nicht ausdrücklich Nein sagen oder anderweitig ihre Weigerung ausdrücken müsse.

Das Zustimmungsgesetz war am 1. Juli 2018 in Kraft getreten und verschärfte das schwedische Sexualstrafrecht. Es legt fest, dass beide Partner ausdrücklich und klar erkennbar mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden sein müssen. Alles andere wird als Vergewaltigung gewertet, auch wenn sich der Partner nicht körperlich wehrt oder Nein sagt. Passivität soll damit nicht als stilles Einverständnis interpretiert werden können. "Oaktsam våldtäkt" bedeutet wörtlich übersetzt "unachtsame Vergewaltigung" und ist im Deutschen am ehesten mit dem Begriff "fahrlässig" zu vergleichen.

Die Vorinstanz hatte den Mann zunächst wegen Vergewaltigung zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach Angaben schwedischer Medien wurden wegen des neuen Strafbestandes der unachtsamen Vergewaltigung bislang sechs Personen von niedrigeren Instanzen verurteilt. Der Beschluss des Obersten Gerichts dürfte nun wegweisend für die Rechtsprechung anderer schwedischer Gerichte sein. Das Strafmaß für unachtsame Vergewaltigung legte das Gericht auf acht Monate fest. Der Mann wurde darüber hinaus wie bereits von der Vorinstanz wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen und sexueller Belästigung verurteilt.

Gesetz nach #MeToo-Debatte vorangetrieben

In dem konkreten Fall übernachtete der Mann bei einer Frau, mit der er zuvor seit Längerem über soziale Netzwerke Kontakt gehabt hatte. Die Frau hatte zugestimmt, dass er bei ihr über Nacht blieb, soll aber auch klargemacht haben, dass sie keinen Sex mit ihm wolle. Dennoch führte er in der Nacht laut Gericht seine Finger in ihren Unterleib ein, die Frau nahm dies passiv hin und stimmte nicht ausdrücklich zu.

Der Mann bestritt, eine Straftat begangen zu haben. Er gab an, gedacht zu haben, die Frau hätte Sex gewollt. Er verwies zudem darauf, dass er die sexuellen Handlungen abgebrochen habe, als er gemerkt habe, dass die Frau nicht weitermachen wolle.

Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass der Mann sexuelle Handlungen durchgeführt habe, ohne dass die Frau freiwillig daran teilgenommen habe. Am Urteil ändere auch die Tatsache nichts, dass sich die beiden darüber einig gewesen seien, im selben Bett zu liegen und dass sie nur noch Unterwäsche angehabt hätten. Der Mann habe zwar nicht vorsätzlich, dafür aber grob fahrlässig gehandelt.

In Schweden wird seit der Einführung des Gesetzes diskutiert, was als verbale oder nonverbale Zustimmung gilt. Die schwedische Regierung hatte das neue Gesetz nach der #MeToo-Debatte 2017 vorangetrieben. In dem für seine Gleichberechtigung bekannten skandinavischen Land hatte die #MeToo-Debatte besonders hohe Wellen geschlagen.
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Alt  11.07.2019, 19:42   # 12
~Beelzebub~
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Benutzerbild von ~Beelzebub~
 
Mitglied seit 24.03.2019

Beiträge: 527


~Beelzebub~ ist offline
Oh man, Sex wird noch zur Wissenschaft werden.
Dagegen ist ja zum Mars fliegen ein Kinderspiel.....

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Alt  11.07.2019, 19:42   # 11
Heckenzwirn
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Benutzerbild von Heckenzwirn
 
Mitglied seit 08.01.2019

Beiträge: 107


Heckenzwirn ist offline
Armes Land ....nichtmal schönsaufen kann man sich sowas bei den Bierpreisen.
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Alt  11.07.2019, 19:34   # 10
Aufkleber
...klebt sich gerne fest
 
Mitglied seit 30.03.2018

Beiträge: 1.135


Aufkleber ist offline
In Schweden wird seit der Einführung des Gesetzes diskutiert, was als verbale oder nonverbale Zustimmung gilt.
Das ist in der Praxis nicht einfach. Am besten ist wohl eine schriftliche Zustimmungserklärung Im idealfall vor einem Notar bezeugt

Die Zustimmung muss auch während dem ganzen Sex vorliegen. Es muss also in regelmäßigen Abständen nachgefragt werden, ob die anfang erteilte Zustimmung noch gilt. Also, wenn beim Stellungswechsel sowieso ausgefädelt wird, dann kann eigentlich gleichzeitig die kleine Frage folgen "Darf ich weitermachen?". Und erst wenn deutlich hörbar ein "Ja" kommt, dann darf der Sex fortgesetzt werden.

Auch schwierig könnte es beim Tatbestand der "unabsichtlichen Vergewaltigung" werden. Wie das in der Praxis ausgelegt wird, mag ich mir gar nicht vorstellen

Der Mann bestritt, eine Straftat begangen zu haben. Er gab an, gedacht zu haben, die Frau hätte Sex gewollt. Er verwies zudem darauf, dass er die sexuellen Handlungen abgebrochen habe, als er gemerkt habe, dass die Frau nicht weitermachen wolle.
Glauben ist nicht wissen! Für Sex gibts leider keine Führerscheinpflicht, sonst wäre der Typ durchgefallen.
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Alt  11.07.2019, 19:23   # 9
mupfel
Nackt- und Warmduscher
 
Benutzerbild von mupfel
 
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Beiträge: 11.934


mupfel ist offline
Red face

wenn das in diesem europa so weitergeht und um sich greift,
dann wird es langsam höchste zeit die biege zu machen.
denen haben sie doch in den schädel geschissen.
zumindest sollte der gesetzgeber doch ein formular zur verfügung stellen
das vor dem vögeln auszufüllen und mit stempel und unterschrift zu versehen ist
__________________
"Diskutiere nie mit jemandem dessen Fernseher größer ist als sein Bücherregal" Emilia Clarke
Lieber stehend Sterben als kniend Leben / Glaube wenig, Hinterfrage alles, Denke selbst.
"Das habe ich noch nie vorher versucht, also bin ich mir völlig sicher, dass ich es schaffe!" Pippi Langstrumpf
Stirb mit Erinnerungen nicht mit Träumen
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Danke von
Alt  11.07.2019, 17:22   # 8
~Beelzebub~
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Benutzerbild von ~Beelzebub~
 
Mitglied seit 24.03.2019

Beiträge: 527


~Beelzebub~ ist offline
Das erinnert mich irgendwie an den Gina Lisa Porno, also den letzten von Ihr als die zwei Typen die Fickerei mit ihrem Handy aufgenommen haben.

Die lag fast bewusstlos da, voll auf Drogen und besoffen, und die zwei Ficker haben sie gut ran genommen. Sie säuselte irgendetwas ganz leise wie "nein nein".
Gerade die geizt ja mit Männern nicht grad rum. Mit Protz Prinz Porno war sich ja auch schon zusammen. Dem König der Zuhälter.
Zu guter letzt rennt sie auf Love Island oder wie das heißt splitter nackt im Fernsehen rum. Vor Millionen von Zuschauern.
Und gerade von ihr kommt dann nein nein.....
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Alt  11.07.2019, 17:12   # 7
Gugler
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Mitglied seit 20.09.2010

Beiträge: 734


Gugler ist offline
  FOTO anklicken und größer / schärfer machen  
Bild größer / schärfer machen.
Ein geschmackloses Vorschaubild.
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Alt  11.07.2019, 14:59   # 6
Skazi
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Benutzerbild von Skazi
 
Mitglied seit 14.12.2015

Beiträge: 63


Skazi ist offline
Das erinnert mich irgendwie an den Gina Lisa Porno, also den letzten von Ihr als die zwei Typen die Fickerei mit ihrem Handy aufgenommen haben.

Die lag fast bewusstlos da, voll auf Drogen und besoffen, und die zwei Ficker haben sie gut ran genommen. Sie säuselte irgendetwas ganz leise wie "nein nein".

Da dachte ich mir schon als es zur Gerichtsverhandlung kam, dass die beiden Ficker wahrscheinlich wegen so etwas weggesperrt werden, aber die wurden frei gesprochen und das sogar von einer Richterin.
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Alt  11.07.2019, 14:54   # 5
~Beelzebub~
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Benutzerbild von ~Beelzebub~
 
Mitglied seit 24.03.2019

Beiträge: 527


~Beelzebub~ ist offline
Im ersten Moment dachte ich mir, wie möchte das Gericht beweisen dass er eine sexuelle Handlung gegen Ihren Willen vorgenommen hat? Meines Wissens nach, ist "in dubio pro reo" auch in Schweden gültig.
Na ja wie halt immer nach dem Motto.
Die aaaaaaaaarme und sooooo unschuldige Frau

Der pöse pöse Mann ist dann meistens der Depp wenn man so verfolgt.
Das einzige wo er rauskommt, wenn jemand als Zeuge ausssagt, er war mit seinem Kumpel beispielsweise anderswo.....
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Alt  11.07.2019, 14:48   # 4
~Beelzebub~
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Benutzerbild von ~Beelzebub~
 
Mitglied seit 24.03.2019

Beiträge: 527


~Beelzebub~ ist offline
Super.....
Und was wenn "Sie" erst dem Sex zustimmt, aber eigentlich im Vorhinein auf Kohle in Form von Schadensersatz aus ist.....hinterher kann solch eine ja alles behaupten.
Total Schwachsinnig diese Schweden !!!
Da vergeht doch jedem schon vorher jeglicher Bock auf Vögeln....

Am aller besten, die verbieten Sex in ihrem Land, am besten und zur Sicherheit auch bei Paaren und verheirateten.
Dann verschwindet so ein denk krankes Volk am schnellsten und von selber....
A ja, das Essen, in den Freizeitpark gehen, schlicht alles was spaß macht. Denn wir sind ja zum hardcore malochen auf der Welt.....Deppen echt

Bescheuerte Welt allmählich

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Alt  11.07.2019, 14:45   # 3
Skazi
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Benutzerbild von Skazi
 
Mitglied seit 14.12.2015

Beiträge: 63


Skazi ist offline
Im ersten Moment dachte ich mir, wie möchte das Gericht beweisen dass er eine sexuelle Handlung gegen Ihren Willen vorgenommen hat? Meines Wissens nach, ist "in dubio pro reo" auch in Schweden gültig. ABER:

Er gab an, gedacht zu haben, die Frau hätte Sex gewollt. Er verwies zudem darauf, dass er die sexuellen Handlungen abgebrochen habe, als er gemerkt habe, dass die Frau nicht weitermachen wolle.
Damit hat er sich selbst ins Bein geschossen. Er hätte sein Maul halten sollen.

Ich habe auch schon Mädels gefickt, von denen ich ganz genau wusste, dass sie voll in mich verknallt sind. Da ich diese Weiber eigentlich nach einmal ficken immer abserviere, muss man(n) aber immer vorischtig sein. Besonders wenn man(n) wie ich, immer mit CIP macht. Bei nem Kumpel von mir, war es besonders beschissen. Er fickte eine die ihn abgöttisch liebt und als er sie nach einmal bumbsen abservierte, hat Sie ihn angezeigt wg. Vergewaltigung. Zum Glück hat der Arzt keine festgestellt, es war zwar Sperma vorhanden, aber keine Abwehrverletzungen wie es sein müsste. Also Blutergüsse, Hämatome, andere Flecken etc. Trotzdem war es für ihn sehr unschön. Ständig diese Briefe von der Polizei und vom Gericht nach Hause zu bekommen, vor allem weil er verlobt war... Naja, er hatte noch einmal Glück und die Gerichtigkeit hat gesiegt und er wurde frei gesprochen. Aber trotzdem war alles kaputt. Die Freundin, Familie, Freunde und Bekannten wussten davon und trotz Freispruch wollten nicht mehr viele mit ihm zu tun haben. Somit kann man sagen: Er hat Sie gefickt und Sie hat ihn gefickt (sein Leben).
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Danke von
Alt  11.07.2019, 14:27   # 2
DJHolliday
Geniesser
 
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Beiträge: 194


DJHolliday ist offline
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