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27.04.2015, 22:54
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# 24
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Mitglied seit 11.09.2009
Beiträge: 1.012
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Tendenzbetrieb
Grundlage ist der rechtliche Status von Kirchen und sonstigen kirchlichen Organisationen als sogenannte " Tendenzbetriebe". Das führt zum Ausschluß der Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes.
Die besonderen Privilegien der Religionsgemeinschaften (§ 118 Abs. 2 BetrVG)
Nach § 118 Abs. 2 BetrVG ist die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes „auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeschadet deren Rechtsform“ ausgeschlossen. Das ist ein Schutz dieser Arbeitgeber, der noch weit über den Tendenzschutz aus § 118 Abs. 1 BetrVG hinausgeht; insofern ist es zumindest ungenau, wenn man die Privilegien der Religionsgemeinschaften auch unter den Begriff des Tendenzschutzes fasst. Für diese Weltanschauungsgemeinschaften gilt selbst dann, wenn sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigener Art organisiert sind, das Personalvertretungsrecht nicht. Einzelne Religionsgemeinschaften, insbesondere die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland, haben als Ausgleich auf kirchengesetzlicher Basis Mitarbeitervertretungsrecht geschaffen. Die Mitarbeitervertretungen haben eine ähnliche Stellung wie Betriebsräte oder Personalräte (vgl. Arbeitsrecht der Kirchen).
https://de.wikipedia.org/wiki/Tendenzbetrieb
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Daraus ergibt sich z.B. auch das Streikverbot für kirchlich Beschäftige! Die kirchlichen Einrichtungen erheben aufgrund dieser "rechtlichen" Basis einen Anspruch auf volle weltanschauliche Loyalität aller Mitarbeiter. Hierzu führt der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) aus:
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Darüber hinaus wird die Wahrnehmung von Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine gewerkschaftliche Vertretung kompromissloser bekämpft als in fast allen anderen Wirtschaftsbetrieben. Betriebsräte sind unzulässig; stattdessen regeln die Kirchen die "betriebliche Mitbestimmung" durch sog. Mitarbeitervertretungen. Gewerkschaftsmitglieder werden benachteiligt und häufig diszipliniert.
So hat eine kirchliche Sozialeinrichtung gegen die eigene Mitarbeitervertretung vor einem Gericht sich das "Recht" erstritten, von der MAV eingeladenen Vertretern der Gewerkschaften den Zutritt zu kirchlichen Einrichtungen prinzipiell verweigern zu dürfen. Mit der Behauptung, kirchliche Arbeitsverhältnise seien eine "Dienstgemeinschaft", wird ein Interessengegensatz von Arbeitgebern und Arbeitnehmern grundsätzlich geleugnet und daraus gar der Anspruch eines generellen Streikverbotes abgeleitet.
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https://www.ibka.org/leitfaden Nr. 3 "Arbeit und Soziales"
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An vielen Orten hat man/frau keine große Wahl beim Arbeitnehmer, denn die sozialen Dienste werden von der Una Sancta betrieben.
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Das haben wir dem Subsidiaritätsprinzip zu verdanken, mit der Herr Adenauer diese Machtposition der Kirchen sicherstellte ...
Ausgestaltung in der Bundesrepublik Deutschland
Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland kam es zu einem sogenannten „Subsidiaritätsstreit“. E. Friesenhahn und Josef Isensee (Subsidiaritätsprinzip und Verfassungsrecht) bezeichneten den Subsidiaritätsgrundsatz als tragende Struktur des deutschen Verfassungsrechts. Dem Grundsatz zufolge müsse der Staat auch freie Träger, die den Staat unter Einsatz eigener Mittel von seinen Pflichtaufgaben entlasten, so bezuschussen, dass sie in der Lage sind, in ihren Einrichtungen den Standard zu erreichen, den der Staat im Zweifel bei seinen eigenen Einrichtungen zugrunde legen würde.
In den Subsidiaritätsdebatten der 1950er und 60er Jahre wurde ein breites Spektrum von Fragen der Organisation wohlfahrtsstaatlicher Sicherung im Hinblick auf das grundlegende Spannungsverhältnis von staatlicher Vorsorge und individueller Freiheit und Verantwortung thematisiert. 1961 verabschiedete die CDU/CSU-Regierung das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG). Inhaltlich waren diese Gesetze mit der Opposition weitgehend unstreitig, Auseinandersetzung gab es nur um den Komplex von Normen, der das Verhältnis von öffentlicher zur freien Wohlfahrtspflege betraf. Beide Gesetze enthielten Bestimmungen, die nicht nur eine Pflicht der öffentlichen zur Unterstützung der freien Wohlfahrtspflege normieren, sondern auch die öffentliche Wohlfahrtspflege im Hinblick auf die Neuschaffung von Einrichtungen einer weitgehenden „Funktionssperre“ zugunsten der freien Vereine unterwerfen. Die Funktionssperre besagte, dass die öffentliche Wohlfahrtspflege auch dort nicht eingreifen darf, wo private Einrichtungen noch geschaffen werden können:
„Die Träger der Sozialhilfe sollen darauf hinwirken, dass die zur Gewährung geeigneten Einrichtungen ausreichend zur Verfügung stehen. Sie sollen eigene Einrichtungen nicht neu schaffen, soweit die in § 10 Abs. 2 genannten Träger der Freien Wohlfahrtspflege vorhanden sind, ausgebaut oder geschaffen werden können.“
– Bundessozialhilfegesetz: § 93 BSHG
„Soweit geeignete Einrichtungen und Veranstaltungen der Freien Jugendhilfe vorhanden sind, erweitert oder geschaffen werden, ist von eigenen Einrichtungen und Veranstaltungen des Jugendamtes abzusehen.“
– Jugendwohlfahrtsgesetz: § 5 JWG
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Armsel'ge, die ihr Liebe nie genossen, zieht hin, zieht in den Berg der Venus ein! (R. Wagner: Tannhäuser, 2. Aufzug)
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27.04.2015, 04:35
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# 23
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Pareidoliker & Oneironaut
Mitglied seit 30.06.2003
Beiträge: 7.895
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Archaisches Kirchenprivileg
An vielen Orten hat man/frau keine große Wahl beim Arbeitnehmer, denn die sozialen Dienste werden von der Una Sancta betrieben. Die lassen sich zwar alle Auslagen von der öffentlichen Hand ersetzen, dürfen aber ihre mittelalterlichen Moralvorstellungen druchsetzten dank gesetzlich garantiertem Kirchenprivileg. Bald werden wir muslimische Kindergärten nahc gleichem Muster bekommen. Dieses Gesetz muss weg.
NAch ihm kann ein Kinderschänder eingestellt werden, nicht aber ein Geschiedener. Pervers.
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Wer glaubt im Besitz der alleinigen Wahrheit zu sein, scheitert am Gelächter der Götter. (frei nach Albert Einstein)
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27.04.2015, 02:43
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# 22
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Mitglied seit 05.10.2004
Beiträge: 1.654
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Arbeitsverträge im Kirchendienst
Ohne Wertung, nur als Info:
Die Kirchen haben in Deutschland das Recht, in den von ihnen abgeschlossenen Arbeitsverträgen die kirchlichen Moralvorstellungen und sonstigen Grundsätze zu verankern, und zwar auch, wenn Kirchenangestellte nicht direkt in der Kirche, sondern z.B. in der Verwaltung, im Finanzwesen oder sonstwo tätig sind.
Verstöße dagegen sind dann halt ein anerkannter Kündigungsgrund. Darauf lassen sich alle ein, die im Kirchendienst anheuern.
Vor 25 Jahren wurden Kirchenangestellte im Falle einer Scheidung erst gar nicht eingestellt, bzw. entlassen; jedenfalls stand das so in den gängigen Arbeitsverträgen.
Ich gehe daher davon aus, dass Frau Pink dies auch so von ihrem Anwalt weiß. Daher ist die von ihr angekündigte Revision wohl auch ziemlich aussichtslos und könnte daher wirklich als reine Werbe- und Marketingmaßnahme verstanden werden. Offen die Frage, wer die Gerichts- und Anwaltskosten sponsert oder ob die Gute hofft, diese aus Mehreinnahmen selbst finanzieren zu können...
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23.04.2015, 22:45
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# 21
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Nackt- und Warmduscher
Mitglied seit 05.09.2012
Beiträge: 11.954
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mit der Kirche hat das nichts zu tun, jede andere Firma hätte das Pornosternchen genauso entlassen
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ich nicht, warum auch? keiner meiner kunden würde sich outen,
daß er das gesehen hat
Nach der Verhandlung stellt sich "Julia Pink" noch vor laufenden Kameras die Gretchenfrage: "Pornos gucken ist anscheinend ok, Pornos drehen nicht. Sind das die christlichen Werte der Kirche?"
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hatte der pfaffe (arbeitgeber) etwa keinen spaß beim wixen
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"Diskutiere nie mit jemandem dessen Fernseher größer ist als sein Bücherregal" Emilia Clarke
Lieber stehend Sterben als kniend Leben / Glaube wenig, Hinterfrage alles, Denke selbst.
"Das habe ich noch nie vorher versucht, also bin ich mir völlig sicher, dass ich es schaffe!" Pippi Langstrumpf
Stirb mit Erinnerungen nicht mit Träumen
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23.04.2015, 22:17
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# 20
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Pareidoliker & Oneironaut
Mitglied seit 30.06.2003
Beiträge: 7.895
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Matthäus 21,31
Jesus sprach zu ihnen: Wahrlich ich sage euch: Die Zöllner und Huren mögen wohl eher ins Himmelreich kommen denn ihr.
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Wer glaubt im Besitz der alleinigen Wahrheit zu sein, scheitert am Gelächter der Götter. (frei nach Albert Einstein)
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23.04.2015, 22:00
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# 19
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Dipl. Eremit (erem.)
Mitglied seit 19.10.2014
Beiträge: 2.951
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Matthäus 21,31
(ich bin ausgetreten, aber wenn man neben einen Pfarrhaus aufgewachsen ist... )
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23.04.2015, 15:10
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# 18
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Mitglied seit 29.12.2014
Beiträge: 1.098
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mit der Kirche hat das nichts zu tun
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Es wurde aber so vom Gericht begründet: "eine schwere sittliche Verfehlung", die den Wertvorstellungen der Diakonie Neuendettelsau widerspreche."
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23.04.2015, 11:17
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# 17
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Dreiloch AO Liebhaber
Mitglied seit 10.04.2013
Beiträge: 1.268
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mit der Kirche hat das nichts zu tun, jede andere Firma hätte das Pornosternchen genauso entlassen
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23.04.2015, 10:21
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# 16
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Pareidoliker & Oneironaut
Mitglied seit 30.06.2003
Beiträge: 7.895
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Intolerante Protestanten
Da ist die katholische Kirche schon großzügiger. Pädofile Priester wurden jahrzehntelang nur woandershin versetzt. Aber die agierten ja wesentlich dezenter.
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Wer glaubt im Besitz der alleinigen Wahrheit zu sein, scheitert am Gelächter der Götter. (frei nach Albert Einstein)
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23.04.2015, 07:14
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# 15
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Dreiloch AO Liebhaber
Mitglied seit 10.04.2013
Beiträge: 1.268
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Sie ist jetzt zwei mal vor Gericht gescheitert, die Kündigung ist rechtens - ist halt so bei unseren öffentlichen Moralvorstellungen.
Jeder weitere Versuch von ihr ist doch der Versuch noch mediale Aufmerksamkeit oder eventuell eine Abfindung rauszuschlagen.....
ist halt nicht leicht als Selfmade Pornofilmchenstar, die Konkurrenz ist doch so gross dass man sie bestimmt bald als normale Hure buchen kann, von irgend was muss man ja leben.
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23.04.2015, 05:11
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# 14
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Mitglied seit 23.03.2011
Beiträge: 1.079
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Berufung abgeschmettert
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10.11.2014, 14:45
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# 13
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Mitglied seit 06.10.2003
Beiträge: 164
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Bestätigt mich, warum ich mit dem scheinheiligen Kuttenbrunzerverein nichts mehr zu tun haben will!
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Lieber stehend sterben als kniend leben
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27.10.2014, 08:45
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# 12
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Mitglied seit 23.03.2011
Beiträge: 1.079
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"Scheinheiligkeit"
Gulman schrieb :
Dass sich die Vertreter ihres Glaubens, also Geistliche, an die eigenen Moralvorstellungen halten müssen, verstehe ich ja.
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Aus derselben Institution ist ein Fall bekannt geworden, der einen sehr wundern muss.
Verheirateter "christlicher Bruder" und Heimleiter schwängert Pflegetochter. Nach Scheidung heiratet er diese,
wird versetzt und wieder Heimleitung !
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27.10.2014, 02:00
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# 11
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Genießer
Mitglied seit 09.09.2013
Beiträge: 676
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@Susi29,
völlig deiner Meinung. Nur sieht das das Arbeitsrecht etwas anders. Wenn eine private Tätigkeit dem Ruf des Arbeitgebers schaden kann, wird es rechtlich kritisch. So kann ein Pfarrer schlecht privat an Gangbang-Parties teilnehmen.
Was die Kirche betrifft, gibt es ziemlich extreme Freiheit für sie, Moral zu interpretieren. Und zwar in Form von Zugeständnissen hinsichtlich Kündigungsgründen. So wurde vor einiger Zeit einem Kolping-Mitarbeiter gekündigt, weil er homosexuell ist und dies öffentlich zugab, indem er in einem Schwulenforum als Moderator tätig war, wenn ich's richtig im Kopf habe. In meinen Augen skandalös, rechtlich aber offenbar und leider möglich.
Aber nicht nur die Kirchen, auch der Staat hat Möglichkeiten, sogenannte Vorbildfunktionen von Staatsdienern zu verlangen.
Übrigens, ich hab's nur ungünstig und zweideutig formuliert. Ich würde mich freuen, wenn der Rausschmiss in höherer Instanz abgeschmettert würde, Julia Pink also ihren Job wieder zurückbekäme. Nur glaube ich nicht so recht dran. Da fehlt unserer Gesellschaft noch ein bischen an Offenheit.
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Manch einer, der vor der Versuchung flieht, hofft doch heimlich, dass sie ihn einholt.
(Giovanni Guareschi)
Es ist besser, zu genießen und zu bereuen, als zu bereuen, dass man nicht genossen hat.
(Giovanni Boccaccio)
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27.10.2014, 01:12
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# 10
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Mitglied seit 22.10.2014
Beiträge: 3
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Ich denke in seiner Freizeit kann jeder machen was er will. Meine Meinung jedenfalls.
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27.10.2014, 01:00
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# 9
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Genießer
Mitglied seit 09.09.2013
Beiträge: 676
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@stb99
Aber Hauptsache, man kann etwas Kirchenbashing betreiben.
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Ich erkenne in keinem der Beiträge hier Kirchenbashing. Zum Glück gibt es inzwischen einen Unterschied zwischen Gesellschaft und Kirche.
Ich persönlich finde es allerdings falsch, dass die Kirche eine arbeitsrechtliche Sonderstellung besitzt, was nicht klerikale Mitarbeiter betrifft. Dass sich die Vertreter ihres Glaubens, also Geistliche, an die eigenen Moralvorstellungen halten müssen, verstehe ich ja. Genauso müssen sich Beamte logischerweise mit dem Staat identifizieren. Dass aber Angestellte im nicht sakralen Bereich bei der Kirche arbeitsrechtlich schlecht gestellt sind, ist für mich ein Relikt älterer Zeiten.
Und nein, auch das ist kein Kirchenbashing, sondern nur Kritik an einem aktuellen gesellschaftspolitischen Zustand.
Dass die betroffene Dame naiv war, zu glauben, man ließe ihr die Pornos durchgehen, ist aber selbstredend. Falls es bis auf europäischer Ebene verhandelt wird, würde ich mich allerdings freuen, wenn dies nicht durchgehen würde, ähnlich wie bei Beziehungen nach einer Scheidung.
@Intoleranzistnichtok
In ein paar Monaten wird sie nur noch Inserate schalten und sich von allen für Geld ficken lassen die anrufen
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Ja und, wenn ihr das gefällt... Sie wäre nicht die Einzige.
Ich drücke ihr die Daumen, fürchte aber auch, dass sie am Ende etwas desillusioniert dastehen wird.
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Manch einer, der vor der Versuchung flieht, hofft doch heimlich, dass sie ihn einholt.
(Giovanni Guareschi)
Es ist besser, zu genießen und zu bereuen, als zu bereuen, dass man nicht genossen hat.
(Giovanni Boccaccio)
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25.10.2014, 15:56
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# 8
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Dreiloch AO Liebhaber
Mitglied seit 10.04.2013
Beiträge: 1.268
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Sie träumt ja jetzt vom durchstarten, von der grossen Karriere als Pornostar... oh mei das Madl ist naiv oder ihr Stecher redet ihr das ein
In ein paar Monaten wird sie nur noch Inserate schalten und sich von allen für Geld ficken lassen die anrufen
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25.10.2014, 10:37
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# 7
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Ruheständler
Mitglied seit 15.05.2002
Beiträge: 2.540
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zweitens ist unsere Gesellschaft noch immer total verlogen und mit so einem Nebenjob katapultiert man sich zielsicher ins gesellschaftliche bzw. arbeitsrechtliche aus.
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Hat nichts mit der Gesellschaft zu tun. Kaum ein Arbeitgeber wird akzeptieren, wenn man öffentlich gegen die kommunizierten Werte des Unternehmens verstößt. Nebenbei wäre das in dem Fall mit einer Erzieherin in einer öffentlichen Kita, die nebenbei Pornos dreht und vermarkt, nicht anders. Aber Hauptsache, man kann etwas Kirchenbashing betreiben.
Man kann von der Kirche halten, was man will. Wenn man sich aber damit nicht identifizieren kann oder will, dann sollte man so konsequent sein, und überhaupt einen Bogen um diese Einrichtung machen.
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24.10.2014, 14:55
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# 5
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humoris causa
Mitglied seit 01.04.2020
Beiträge: 6.926
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Verwerflich, so etwas.
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24.10.2014, 14:53
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# 4
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Mitglied seit 20.08.2002
Beiträge: 9.905
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Legalize Edelweiß
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24.10.2014, 14:51
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# 3
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Mitglied seit 20.08.2002
Beiträge: 9.905
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Legalize Edelweiß
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24.10.2014, 13:48
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# 2
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Dreiloch AO Liebhaber
Mitglied seit 10.04.2013
Beiträge: 1.268
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habe den Bericht im TV gesehen...
ist natürlich blauäugig von der Dame - sie weiss doch wie heikel Pornos drehen und dann noch öffentlich zu machen ist, da hätte wahrscheinlich auch ein anderer Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen.
Erstens sollte man seinem Arbeitgeber eine Nebentätigkeit nie verschweigen - zweitens ist unsere Gesellschaft noch immer total verlogen und mit so einem Nebenjob katapultiert man sich zielsicher ins gesellschaftliche bzw. arbeitsrechtliche aus.
Da hilft auch keine Entrüstung oder Gejammer - ich persönlich finde dass jemand kein schlechterer Mensch ist nur weil er Pornos dreht, aber die bürgerliche Gemeinschaft ist halt so
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