Besuch bei einer "privaten auf dem Lande" in Bayern strafbar? / Tantramassagge
Hallo liebe Mitstreiter,
was könnte theoretisch auf einen Freier strafrechtlich zukommen wenn er eine "private" in einer zweifelhaften Wohnung besucht?
Angenommen Besuch aufgrund eines Inserates im Internet (z.B. Massaggeforum.org)
Inserat ist mit Email und Handynummer veröffentlicht. Es wird Tantramassage 45 min für 75.-Euro angeboten.
Ort in Bayern, ca. 300 Einwohner.
Der böse Nachtbar notiert die Autonummern der Besucher, das Landratsamt ermittelt....???
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