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Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wollen Prostituierte vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die Frankfurter Beratungsstelle Doña Carmen sieht in dem ab 1. Juli in Kraft tretenden Prostituiertenschutzgesetz einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Prostituierten. „Wir wenden uns ganz entschieden gegen eine diskriminierende rechtliche Sonderbehandlung“, sagte die Sprecherin des Vereins, Juanita Henning am Freitag.
Für die Klage hat sich der Verein prominenten juristischen Beistand gesichert. Von den Datenschützern Rhein-Main bekamen die Prostituierten den Verfassungsrechtler Meinhard Starostik empfohlen. Der ist nicht nur Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, sondern hat auch die Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe erfolgreich durchgebracht.
Starostik hält das Gesetz in drei Punkten für anfechtbar. Bei der Anmelde- und Beratungspflicht hält er die enge Überwachung nicht für gerechtfertigt. „Der Gesetzgeber scheint davon auszugehen, dass alle Prostituierten bescholten sind“, vermutet der Richter. In der Kondompflicht sieht Starostik einen unzulässigen Eingriff in den intimen Persönlichkeitsbereich. Noch deutlicher wird der Jurist bei der Kontrollpflicht, die den Betreibern von Bordellen und Vermietern von Stundenzimmern auferlegt wurde. „Das ist schon irre und unzumutbar.“
Prostituierte
Prostituierte sind ab dem 1. Juli verpflichtet, ihre Tätigkeit bei der zuständigen Ordnungsbehörde anzumelden. Bordellbetreiber müssen ein Betriebskonzept vorlegen und Buch führen.
Kondompflicht
Der Gesetzgeber habe es hier schlicht versäumt, Verhältnismäßigkeitsklauseln einzubauen. Während Starostik in seiner Argumentation kühl bleibt, redet sich ein weiterer Unterstützer der Klage richtig in Rage. Rechtsanwalt Percy MacLean, Gründungsdirektor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, ist absolut erschüttert.
„Das Gesetz ist ein einziger Sündenfall und eine Rolle rückwärts.“ MacLean zürnt, „das Gesetz auf Donald Trump-Niveau“ sei durch die Einflüsterungen der „irrationalen Lobbyistin“ Alice Schwarzer zustande gekommen. Nicht ganz von ungefähr empfiehlt Doña Carmen wohl daher allen Prostituierten, im bald obligatorischen „Hurenpass“ als Künstlernamen Alice Schwarzer anzugeben.
Bei der Wahl der Arbeitsorte, die die Prostituierten bei ihrer Meldepflicht angeben müssen, empfiehlt der Verein, der zuständigen Behörde einfach eine Liste mit allen 11 000 Gemeinden vorzulegen. Die Liste kann auf der Website des Vereins heruntergeladen werden. „Einfach die Liste ausdrucken, zur Anmeldung mitnehmen und den Behörden geben, fertig, heißt es in dem eigens aufgelegten Faltblatt „Gib Repression keine Chance.“ Die Klage soll noch in diesem Monat eingereicht werden und wird von 15 Bordellbetreibern, Freiern und Prostituierten unterstützt.