auf den fall der franzöischen sexarbeiterinnen verweisen, die beim europäischen gerichtshof für menschenrechte klagen: M. A. and Others v. France (communicated case) - 63664/19,
64450/19, 24387/20 et al.
sprich wenn spanien ein solche "freierbestrafung" erlassen würde, würde es gegen seine pflichten aus der europäischen menschenrechtskonvention verstossen.
---> einfach mal bei den klagenden sexarbeitern in frankreich nachfragen. Frau Cybele Lesperance ist eine der klägerinnen. dieser anwalt vertritt die französischen frauen beim egmr: Patrice Spinosi
https://spinosi-sureau.fr/fr/equipe/patrice-spinosi