https://www.proasyl.de/de/themen/basi...-fluechtlinge/
"Ohne Arbeitserlaubnis dürfen Flüchtlinge nicht arbeiten und keine Ausbildung machen. Für Asylsuchende und Geduldete ist die Arbeit in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts ganz verboten. Auch danach haben sie nur schlechte Chancen auf einen Job, weil es "bevorrechtigte Arbeitnehmer" gibt. Dies sind Deutsche, aber auch EU-Ausländer oder anerkannte Flüchtlinge.
Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge - ohne die oben beschriebenen Einschränkungen - arbeiten. "
Die Regierung arbeitet derzeit daran, Asylsuchenden einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Zitat von Brutus86
Die Frage ist halt ob Sexarbeit dies mit einschließt.
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Sexarbeit ist eine ganz normale Arbeit und seit 2001 EU-weit anerkannt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Prostitution
"Der Europäische Gerichtshof erklärte in seiner Entscheidung vom 20. November 2001, dass Prostitution zu den Erwerbstätigkeiten gehört, die „Teil des gemeinschaftlichen Wirtschaftslebens“ im Sinne von Art. 2
EG sind."