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Alt  07.10.2018, 10:35   # 1
wüstenwind
 
Benutzerbild von wüstenwind
 
Mitglied seit 04.02.2015

Beiträge: 3.770


wüstenwind ist offline
Homepage-Sterben

Was ist eigentlich los, dass - so ein Laden überhaupt noch eine Homepage hat - dort meist fast keine Infos mehr zu finden sind? Ist das eine Konsequenz aus dem Prostituiertenschutzgesetz? Falls ja, dann ist mir nicht klar, was sich durch die neue Handhabung grundlegend ändert.


Also u.U. noch nicht einmal mehr die Namen der anwesenden Damen, Beispiel:
Ambiente Rose Homepage (verlinkt in den ML) https://www.ambiente-rose.com/ da ist noch nicht einmal mehr ein Impressum


Und manche Seiten verlegen sich darauf, im Grunde genommen nur noch zu irgendwelchen you-ladies-Seiten zu verlinken, ohne selbst groß Info zu liefern, Beispiel:
https://www.laufhaeuser-muenchen.de/Home
https://www.cherry-ladies.de/Hoferstrasse


Auch aus dem LH sind ja die ganzen Werbebereiche und die wixpix rausgeworfen worden. Selbst wenn die LH-Macher in Panama nicht greifbar sind - vielleicht macht man dann halt den Werbenden Druck.
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Alt  11.10.2018, 01:49   # 10
Isabella (Isi)
Hure aus Leidenschaft ;-)
 
Benutzerbild von Isabella (Isi)
 
Mitglied seit 08.08.2018

Beiträge: 813


Isabella (Isi) ist offline
So ähnlich wie mit dem Thema "Schlafen im Verrichtungszimmer", das wir ja vor kurzem hatten - steht auch nicht direkt drin, dass das verboten ist, bzw. man kann es so oder so herauslesen.
Im ProstSchG § 18 Absatz 2 Satz 7 ist ganz klar geregelt, dass die Arbeitszimmer nicht als Schlaf- und Wohnraum genutzt werden dürfen.

§ 18
Mindestanforderungen an
zum Prostitutionsgewerbe genutzte Anlagen
(1) Prostitutionsstätten müssen nach ihrem Be-
triebskonzept sowie nach ihrer Lage, Ausstattung und
Beschaffenheit den Anforderungen genügen, die erfor-
derlich sind
1. zum Schutz der im Prostitutionsgewerbe tätigen
Prostituierten, der Beschäftigten, anderer dort
Dienstleistungen erbringenden Personen sowie zum
Schutz der Kundinnen und Kunden,
2. zum Schutz der Jugend und
3. zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner, der
Anlieger oder der Allgemeinheit.
(2) Insbesondere muss in Prostitutionsstätten min-
destens gewährleistet sein, dass
1. die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume
von außen nicht einsehbar sind,
2. die einzelnen für sexuelle Dienstleistungen genutz-
ten Räume über ein sachgerechtes Notrufsystem
verfügen,
3. die Türen der einzelnen für sexuelle Dienstleistungen
genutzten Räume jederzeit von innen geöffnet wer-
den können,
4. die Prostitutionsstätte über eine angemessene Aus-
stattung mit Sanitäreinrichtungen für Prostituierte,
Beschäftigte und Kundinnen und Kunden verfügt,
5. die Prostitutionsstätte über geeignete Aufenthalts-
und Pausenräume für Prostituierte und für Beschäf-
tigte verfügt,
6. die Prostitutionsstätte über individuell verschließ-
bare Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche
Gegenstände der Prostituierten und der Beschäftig-
ten verfügt und
7. die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume
nicht zur Nutzung als Schlaf- oder Wohnraum be-
stimmt sind.
Wenn also eine Location groß genug ist, dass man 1-2 Zimmer als Schlafzimmer abzweigen kann und dann eben entsprechend weniger Arbeitszimmer hat, wäre das eine Alternative.

Problem dabei ist natürlich, welche SDL möchte sich in ihrer privaten Zeit ein Zimmer mit einer Kollegin teilen? Man braucht ja auch mal seine Ruhe und Privatsphäre.

Folglich also pro Frau ein privates Zimmer. Geht man jetzt mal "nur" von 3 Damen in einer Location aus, benötigt man 3 Arbeitszimmer, 3 Schlafzimmer, mindestens 1 Aufenthaltsraum und 2 getrennte Bäder. Unmöglich!

Ich habe SalonPatrice schon in einem anderen Thread gelobt. Da können sich viele Betreiber mal eine Scheibe von abschneiden ...
Es ist wirklich eine tolle Lösung, die ihr da gefunden habt. 👍

Tatsache ist, dass alle Huren nach wie vor in ihren Fickzimmern schlafen, jedenfalls in den Etablissements dir mir bekannt sind
Dass das noch häufig eine Tatsache ist, kann ich bestätigen. Aber das ist eben für die Behörden bei bekannt werden ein Grund dafür, die entsprechenden Läden dicht zu machen.

Im Übrigen gelten die ganzen Auflagen für Prostitutionsstätten nur dann, wenn mehr als 1 Dame dort arbeitet.
__________________
Frauen werden im Gegensatz zu Lebensmitteln erst genießbar, wenn sie richtig verdorben sind! :-)

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Danke von
Alt  11.10.2018, 01:23   # 9
Isabella (Isi)
Hure aus Leidenschaft ;-)
 
Benutzerbild von Isabella (Isi)
 
Mitglied seit 08.08.2018

Beiträge: 813


Isabella (Isi) ist offline
Ein weiteres Problem ist meiner Meinung nach der Jugendschutz!

Auch ich bin seit Wochen dabei, meine Homepage umzubauen und umzugestalten. Viele meiner Texte muss ich noch versuchen, zu umschreiben.

Wörter wie anal, Analverkehr, Fisting etc. darf ich nicht mehr ausschreiben! Ein Jonglieren mit Kürzeln wollte ich NIE, werde aber dazu übergehen müssen.

Ferner ist es aus Jugendschutzgründen untersagt, offen die Preise und den entsprechenden Service zu bewerben! Ich fand meine Homepage eigentlich super aussagekräftig, jeder wusste von vorn herein, was für welche Konditionen möglich ist. Leider bin ich gezwungen, dass entsprechend anzupassen etc.
__________________
Frauen werden im Gegensatz zu Lebensmitteln erst genießbar, wenn sie richtig verdorben sind! :-)
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Danke von
Alt  11.10.2018, 00:59   # 8
-
 

Beiträge: n/a


Und die Behörden scheint's bisher nicht zu stören.
Da hast Du recht.
Auch aufgrund mehrmaliger Nachfrage heisst es immer wieder, daß man sich derzeit nicht darum kümmern könne. Personalengpaß und Arbeitsüberlastung etc.

Deine Frage betreffend ist es bei uns so, daß die Damen zur Nächtigung extern untergebracht sind. Jede hat ihr eigenes Zimmer und eine individuelle Rückzugsmöglichkeit. Wir haben uns bereits im letzten Jahr darum gekümmert.

Offenbar sind wir eines der wenigen Häuser in Deutschland, die diese Vorschrift umgesetzt haben.
Wahrscheinlich gehören wir auch somit zu den dümmsten Betreibern.

Wir gehen nämlich davon aus, daß geschriebenes Recht in Deutschland auch umgesetzt wird.
Aber offensichtlich gehen wir hier von falschen Voraussetzungen aus.
Mehr möchte ich dazu momentan nicht sagen.

Möglicherweise kann man demnächst der Presse hierzu mehr entnehmen...............
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Danke von
Alt  10.10.2018, 20:59   # 7
test54321
grantlnder Stänkerer
 
Benutzerbild von test54321
 
Mitglied seit 19.08.2009

Beiträge: 4.908


test54321 ist offline
Da habt Ihr beiden sicherlich Recht.

Dass es nicht im ProstSchG steht, weiß ich ja (denn ich kann lesen), aber viele Betreiber anscheinend nicht!
Deswegen schrieb ich ja, die "Verunsicherung aufgrund des ProstSchG" ist der Grund, nicht das ProstSchG an sich.

Aber RTO, Moser und Konsorten natürlich eine Möglichkeit, eine weitere Dienstleistung anzubieten

So ähnlich wie mit dem Thema "Schlafen im Verrichtungszimmer", das wir ja vor kurzem hatten - steht auch nicht direkt drin, dass das verboten ist, bzw. man kann es so oder so herauslesen. Tatsache ist, dass alle Huren nach wie vor in ihren Fickzimmern schlafen, jedenfalls in den Etablissements dir mir bekannt sind (wie macht ihr das aktuell bei Euch im Salon Patrice?). Und die Behörden scheint's bisher nicht zu stören.
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Alt  10.10.2018, 10:31   # 6
Webmaster
·.¸¸.·´¯`© Tim
 
Benutzerbild von Webmaster
 
Mitglied seit 01.04.2050

Beiträge: 7.466


Webmaster ist offline
  FOTO anklicken und größer / schärfer machen  
Bild größer / schärfer machen.
Vermute dass einige bekannte Anzeigenportale ganz gezielt die ganze allgemeine Verunsicherung nützen/schüren/verstärken um den Clubs/Betreibern/Vermietern ihre kostenpflichtigen Anzeigen/Homepages anzudrehen.

Es gibt aber einige kostenlose bzw. günstige Alternativen, die ja auch hier im LH beworben werden... wo die Mädels selbst Anzeigen posten/verwalten können (bzw. jemand für sie, auch ihre Gäste & Fans) und die den Mädels mehr Gäste bringen als div. alte Portalfriedhöfe, wo sie unter tausenden Inseraten untergehen.

siehe z.B.

https://gratiszeiger.com/neu/sophia-...-muenchen.191/

Ihre Anzeige wurde bereits über 12.000 x angeschaut.... und ihr verlinkter LH Berichte-Thread über 43.881 x *)

Bei RL gibts bis heute keine Statistik für die Kunden (RL & Co. bekommen ihren Traffic übrigens hauptsächlich von LH & Co.*)

Die meisten Mädels wissen nur noch nix von diesen kostenlosen neuen Möglichkeiten....




*)
Michelle-Thread im LH: 405.086 x
Nadja Sommer im LH: 837.274 x
Lisa Holland: 698.306 x
usw.
usw.

soviel zum "woher der Taffic für RL & Co. kommt"

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Alt  10.10.2018, 09:50   # 5
-
 

Beiträge: n/a


Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG)
§ 32 Kondompflicht; Werbeverbot


(1) Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden.
(2) Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes ist verpflichtet, auf die Kondompflicht in Prostitutionsstätten, in sonstigen regelmäßig zur Prostitution genutzten Räumen und in Prostitutionsfahrzeugen durch einen gut sichtbaren Aushang hinzuweisen.
(3) Es ist verboten, durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder Darstellungen Gelegenheit zu sexuellen Dienstleistungen anzubieten, anzukündigen oder anzupreisen oder Erklärungen solchen Inhaltes bekannt zu geben

1.
unter Hinweis auf die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr ohne Kondom, auch wenn der Hinweis in mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt,
2.
in einer Weise, die nach Art der Darstellung, nach Inhalt oder Umfang oder nach Art des Trägermediums und seiner Verbreitung geeignet ist, schutzbedürftige Rechtsgüter der Allgemeinheit, insbesondere den Jugendschutz, konkret zu beeinträchtigen oder
3.
unter Hinweis auf die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr mit Schwangeren, auch wenn der Hinweis in mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt.

Dem Verbreiten steht das öffentliche Ausstellen, Anschlagen, Vorführen oder das sonstige öffentliche Zugänglichmachen gleich.
Mit der DSGVO hat das nichts zu tun, sondern mit der Verunsicherung aufgrund des ProstSchG.

Auch mit dem ProstSchG hat das nichts zu tun
Das Werbeverbot bezieht sich auf die Unterpunkte 1-3.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil

Aus behördlicher Sicht entsteht durch die Einbindung von deren Daten auf die eigene Website der Eindruck, dass ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht.
Das ist ebenfalls ein schon sehr altes und immer wieder gern genommenes Thema und Argument.
Nichts neues und vor allem alleine nicht ausreichend.

Hierzu gibt es eine Fülle von Urteilen und Entscheidungen in den letzten Jahren.
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Alt  10.10.2018, 08:41   # 4
test54321
grantlnder Stänkerer
 
Benutzerbild von test54321
 
Mitglied seit 19.08.2009

Beiträge: 4.908


test54321 ist offline
Mit der DSGVO hat das nichts zu tun, sondern mit der Verunsicherung aufgrund des ProstSchG.
Das hier erklärt es ein bisschen: https://www.rto.de/pdge/

Zitat von RTO
Im Zuge der Einführung des ProstSchG (Prostituiertenschutzgesetz) wurden bereits einige Betreiber im Erotikgewerbe von ihren Anwälten und Steuerberatern darauf hingewiesen, dass Werbung für die erotischen Dienstleistungen der in ihren Räumlichkeiten tätigen Sexarbeiter/innen gesetzlich nicht mehr möglich sind. Aus behördlicher Sicht entsteht durch die Einbindung von deren Daten auf die eigene Website der Eindruck, dass ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht.

Die Folge: Allgemeine Verunsicherung auf allen Seiten, keine Werbung der Sexarbeiter/innen, und sogar Offlinestellungen von Webseiten.
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Alt  07.10.2018, 16:04   # 3
E.B.
Dipl. Eremit (erem.)
 
Benutzerbild von E.B.
 
Mitglied seit 19.10.2014

Beiträge: 2.951


E.B. ist offline
Das ist ja nicht nur im rotlichtthematischen Internet so, das geht ja in alle Bereiche.

Ich bin ja in einem Alter, wo man seinen ersten Webserver aus Quelltext mit Änderungen selbst kompiliert hat (*) und auf einem der Rechner im Serverpool der Uni laufen liess, oder später auf dem eigenen Server.

Fast jeder hatte eine mehr oder minder gut gepflegte Homepage, viele ein Webtagebuch a.k.a. Blog ab ca 2005 - das war so vor MySpace/Lokalisten/Facebook die Art und Weise wie man asynchron Kontakt hielt, wenn es die Kommilitonen kreuz und quer über den Globus verwehte.

Die Fotogalerien wurden meist als erstes abgeschaltet, wenn die Kurzen anfingen auf den Bildern aufzutauchen und zeitgleich immer wieder Kinderfickergeschichten in den Medien auftauchten.

Das Forenurteil und die Störerhaftung haben weiter dezimiert, die DSGVO war der Sargnagel. Ausser einer Modellfleigerseite eines guten Kumpels von mir weiß ich nichts mehr was öffentlich zugänglich wäre.

Auch bei mir selbst gibt es nichts mehr zu sehen ausser einer weissen Seite, wer nicht den richtigen Pfad weiß und an die URL anhängt, sieht gar nichts.

Wer nicht ein- und zuordnen kann, was da draussen mit der Öffentlichkeit gerade passiert, lese sich in die geschichtliche Epoche des Biedermeier ein, denn wir rutschen gerade vollgas in Biedermeier zwonull hinein.


*= der bis vor ein paar Jahren am weitesten verbreitetet Webserver "Apache" hat seinen Namen von einem angelsächsischen Wortspiel; es war in den Anfangstagen ein NCSA-Webserver mit anderthaltb Dutzend "patches" ("Flicken", == eine skriptierte Änderung am Quelltext eines PRogramms, um dessen Verhalten zu ändern), also "a patchy server".
__________________
Things fall apart, the centre cannot hold, mere anarchy is loosed upon the world.
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Alt  07.10.2018, 10:52   # 2
Hirni4711
 
Mitglied seit 12.05.2016

Beiträge: 138


Hirni4711 ist offline
Da gibt es zwei neue Gesetze. Die DSGVO könnte hier reinspielen.

Und da wurde jetzt gerade eben noch eines unterzeichnet, wonach Verlinkungen schon kostenpflichtig sind, weil der beschreibende Text des Links schon eine Information aus der verlinkten Seite darstellt.
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Danke von






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