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Alt  07.01.2020, 14:02   # 1
flo66
 
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Beiträge: 169


flo66 ist offline
Saunaclub Gast besteht auf Kassenbon

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Darmstadt-Dieburg (ots)

Die neue Kassensicherungsverordnung stellt auch die Polizei vor ungeahnte Herausforderungen. Seit 01.01.2020 gilt ja die sogenannte Bonpflicht. Auf die Einhaltung derselben pochte am frühen Samstagmorgen (04.01.2020) der Gast eines Saunaclubs im östlichen Landkreis Darmstadt-Dieburg, der für seinen kostenpflichtigen Besuch des Etablissements nachdrücklich eine Quittung verlangte. Der Sicherheitsdienst schien mit den Inhalten der Verordnung noch nicht vollumfänglich vertraut und setzte den Gast in gewohnter Weise unsanft vor die Tür. Der forderte jedoch weiterhin den ihm seiner Meinung nach zustehenden Bon. Da zur Durchsetzung des Rechtes nun mal die Ordnungshüter zuständig sind, wurde die Polizei gerufen und klärte die Kassiererin des Clubs über die Grundsätze der Bonpflicht nach § 5 der KassenSichV auf. Man einigte sich schließlich, eine handschriftliche Quittung für das gezahlte Eintrittsgeld auszustellen, womit alle Beteiligten zufrieden waren. Ob auf diesem Beleg die per Gesetz geforderte Benennung von "Art und Umfang der sonstigen Leistung" aufgeführt war, ist der Polizei ebenso wenig bekannt wie der Grund, wofür der Gast den Bon benötigte.

PHK Bösl, Polizeiführer vom Dienst
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4969/4483636
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KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
Alt  26.01.2020, 15:34   # 23
Brett vorm Klopf
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Benutzerbild von Brett vorm Klopf
 
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Beiträge: 838


Brett vorm Klopf ist offline
Passend zum Thema:

https://www.kaufmich.com/EngelchenMa...icht_gerechnet

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Alt  16.01.2020, 07:48   # 22
Gwambada Uhu
 
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Beiträge: 1.438


Gwambada Uhu ist offline
Wo ist das Problem? Wenn ich das richtig lese wollte der Kollege doch nur eine Quittung für den Eintritt? Die gibts im Hawaii immer schon automatisch in die Hand gedrückt. Niemand nimmt die und steckt sie ein. Die Dummheit ist nur wegen so einem Käse die Bullerei zu rufen ... somit hat er sich sein Hausverbot redlich verdient. Vielleicht macht es ihm auch nichts aus weil in dem Club eh keine Schwedinnen arbeiten?
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Alt  15.01.2020, 21:27   # 21
Brett vorm Klopf
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Benutzerbild von Brett vorm Klopf
 
Mitglied seit 11.01.2020

Beiträge: 838


Brett vorm Klopf ist offline
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in etwa oder so oder so ähnlich
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Alt  15.01.2020, 20:59   # 20
Fred Schrotter
 
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Beiträge: 25


Fred Schrotter ist offline
Hab ich verstanden: die SDL stellen jedem Gast eine Quittung aus und geben die Durchschriften ihrem Steuerberater. Und du meinst das ist alles?
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Alt  15.01.2020, 20:33   # 19
Brett vorm Klopf
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Benutzerbild von Brett vorm Klopf
 
Mitglied seit 11.01.2020

Beiträge: 838


Brett vorm Klopf ist offline
  FOTO anklicken und größer / schärfer machen  
Bild größer / schärfer machen.
Zitat von Fred Schrotter Beitrag anzeigen
Wie meinst du das? Und: wie lösbar?
https://www.bueroshop24.de/avery-zwe...iABEgIdZvD_BwE
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Danke von
Alt  15.01.2020, 20:28   # 18
Fred Schrotter
 
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Beiträge: 25


Fred Schrotter ist offline
Zitat von Brett vorm Kopf Beitrag anzeigen
Ich stell mir grad die Frage was das Gewese wegen dem Bon eigentlich soll. Gesetzeskonform und lösbar...
Wie meinst du das? Und: wie lösbar?
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Alt  15.01.2020, 20:12   # 17
Brett vorm Klopf
---
 
Benutzerbild von Brett vorm Klopf
 
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Beiträge: 838


Brett vorm Klopf ist offline
Ich stell mir grad die Frage was das Gewese wegen dem Bon eigentlich soll. Gesetzeskonform und lösbar, wenn auch selten dämlich . Also eigentlich kein größeres Problem wenn man die ökologischen Gesichtspunkte mal weglässt.

Ich hab da viel mehr Bedenken, bei der Bargeldabschaffung. Spart zwar ökobewusst Papier, ABER!!!...
P.S.: Vorsicht! Das Produkt könnte Spurenelemente von Ironie beinhalten
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Alt  12.01.2020, 21:38   # 16
test54321
grantlnder Stänkerer
 
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Beiträge: 4.910


test54321 ist offline
In den meisten Fällen wird das Mädel jedoch mit einer sogenannten "offenen Kasse" (etwa in Form eines Handtäschchens) arbeiten und ist darum von der Bonpflicht befreit
Mancherorts hat das Mädel sogar im Nebenzimmer extra dafür abgestelltes "Kassierpersonal", das sich um das Entgegennehmen der Zahlung und vieles andere kümmert...
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Danke von
Alt  12.01.2020, 16:30   # 15
maexxx
 
Benutzerbild von maexxx
 
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Beiträge: 4.995


maexxx ist offline
Die Bonpflicht gilt nur für jene Mädels, die bisher schon mit einer elektronischen Kasse gearbeitet haben.
es gibt überhaupt keine "Kassenpflicht" in D - so oder so
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Alt  12.01.2020, 13:50   # 14
Aufkleber
...klebt sich gerne fest
 
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Beiträge: 1.135


Aufkleber ist offline
Zitat von motorbike1000 Beitrag anzeigen
Oh wird das lustig, wenn das Mädel die Buchung erst in die Kasse drücken muß.
Hier muss einem Missverständnis vorgebeugt werden. Die Bonpflicht gilt nur für jene Mädels, die bisher schon mit einer elektronischen Kasse gearbeitet haben. Dies dürften wohl die wenigsten gewesen sein.

In den meisten Fällen wird das Mädel jedoch mit einer sogenannten "offenen Kasse" (etwa in Form eines Handtäschchens) arbeiten und ist darum von der Bonpflicht befreit
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Alt  10.01.2020, 16:32   # 13
maexxx
 
Benutzerbild von maexxx
 
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Beiträge: 4.995


maexxx ist offline
weshalb die Polizei noch nötig war
naja wahrscheinlich bzgl. "Streitschlichtung" - in diesem Milieu sind sie ja immer sehr schnell - ist auch etwas "interessanter" als der Tagesjob


weshalb dies so publicity-wirksam wurde (im Prinzip für Peanuts), hat wohl auch einen anderen Grund
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Alt  10.01.2020, 15:47   # 12
Gemmazimma
A bissl wos geht imma
 
Benutzerbild von Gemmazimma
 
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Beiträge: 2.726


Gemmazimma ist offline
Es ging nicht um 'Gäste' allgemein, sondern nur um den einen Gast, den man eh schon vor die Tür gesetzt hat!

es besteht nun einmal die grundsätzliche Belegausgabepflicht bei Begleichung des Eintrittspreises
Das schon, aber aus dem Bericht geht m.E. der entscheidende Punkt nicht hervor, weshalb die Polizei noch nötig war, nachdem das Problem doch eigentlich durch die auf der Hand liegende (und vom SD erledigte) Art schon gelöst war.

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Alt  10.01.2020, 12:28   # 11
maexxx
 
Benutzerbild von maexxx
 
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Beiträge: 4.995


maexxx ist offline
weshalb nicht der einfachste Weg? Kein Bon > keine Annahme des Eintrittsgeldes
= keine Gäste


es besteht nun einmal die grundsätzliche Belegausgabepflicht bei Begleichung des Eintrittspreises (für liebsame und unliebsame Gäste gleichermaßen)
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Alt  10.01.2020, 11:40   # 10
Gemmazimma
A bissl wos geht imma
 
Benutzerbild von Gemmazimma
 
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Beiträge: 2.726


Gemmazimma ist offline
Auf die Einhaltung derselben pochte am frühen Samstagmorgen der Gast eines Saunaclubs im östlichen Landkreis Darmstadt-Dieburg, der für seinen kostenpflichtigen Besuch des Etablissements nachdrücklich eine Quittung verlangte. Der Sicherheitsdienst...setzte den Gast in gewohnter Weise unsanft vor die Tür.
Hier stellt sich doch die Frage, weshalb nicht der einfachste Weg? Kein Bon > keine Annahme des Eintrittsgeldes bzw. Rückgabe > kein Eintritt (Hausrecht) > und tschüss!

Nachdem der Sicherheitsdienst ihn vor die Tür setzte, ist davon auszugehen, dass man keinen besonderen Wert auf Einlass dieses Gastes und seines Eintrittsgeldes legte.

Etwas anders war es vor einiger Zeit bei diesem Fall im Colosseum Augsburg, als ein Gast eine bereits 'in Anspruch genommene Dienstleistung' einer CDL zuerst nicht bezahlen wollte, weil man ihm keinen Beleg dafür ausstellen wollte. Ähnlich wie bei Zechprellerei wurde hier die Polizei gerufen, da man der Dame nicht zumuten konnte, die ihr dafür zustehenden Einnahmen erst einzuklagen.

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Alt  09.01.2020, 21:43   # 9
mupfel
Nackt- und Warmduscher
 
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Beiträge: 11.934


mupfel ist offline
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"Diskutiere nie mit jemandem dessen Fernseher größer ist als sein Bücherregal" Emilia Clarke
Lieber stehend Sterben als kniend Leben / Glaube wenig, Hinterfrage alles, Denke selbst.
"Das habe ich noch nie vorher versucht, also bin ich mir völlig sicher, dass ich es schaffe!" Pippi Langstrumpf
Stirb mit Erinnerungen nicht mit Träumen
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Alt  08.01.2020, 14:44   # 8
Gscheidhaferl
 
Benutzerbild von Gscheidhaferl
 
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Beiträge: 61


Gscheidhaferl ist offline
Auszug aus Wikipedia: Die Vergnügungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, für die die Gesetzgebungskompetenz nach Art. 105 Abs. 2a GG bei den Ländern liegt. Steuergegenstand ist der (finanzielle) Aufwand für Vergnügungen. Erscheinungsformen der Vergnügungssteuer sind vor allem die Besteuerung von Eintrittsgeldern für Veranstaltungen (Kartensteuer), Spielautomaten (Spielgerätesteuer) und in jüngster Vergangenheit auch sexuelle Dienstleistungen (Prostitutionssteuer).
...
Prostitutionssteuer
Nach der Aufhebung der Sittenwidrigkeit der Prostitution (Prostitutionsgesetz) führte u. a. die Stadt Köln eine Sexsteuer ein.


Satzung der Stadt Köln über die Erhebung einer Steuer
auf Vergnügungen besonderer Art

§ 1
Steuergläubiger
Die Stadt Köln erhebt nach dieser Satzung eine Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandsteuer nach Maßgabe der in § 2 im Einzelnen aufgeführten Besteuerungstatbestände.

§ 6
Prostitution

1. Bei Veranstaltungen nach § 2 Nr. 6 beträgt die Steuer unabhängig von der tatsächlichen zeitlichen Inanspruchnahme und der Anzahl der sexuellen Handlungen für jede/n Prostituierte/n 6,-- EUR pro Veranstaltungstag. Es werden für jeden Kalendermonat 25 Veranstaltungstage zugrunde gelegt. Wird der Nachweis
erbracht, dass weniger als 25 Veranstaltungstage im Kalendermonat stattgefunden haben, wird die Steuer entsprechend der Anzahl der nachgewiesenen
Veranstaltungstage festgesetzt.
2. Die Abrechnung der Veranstaltungstage sowie die Selbstberechnung der Steuer hat innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ende des Veranstaltungsmonats
auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck (Steueranmeldung) zu erfolgen.

Das Erzbistum Köln (lateinisch Archidioecesis Coloniensis) ist eine römisch-katholische Diözese im Westen von Nordrhein-Westfalen
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Alt  08.01.2020, 14:01   # 7
Sabata
Butterfly Man
 
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Sabata ist offline
@ DurtyDuddy

Warum? Willst du sie dir auf deine Einkommensteuer anrechnen lassen?
Nein das nicht!

Aber die Vergnügungsteuer zurückverlangen wenn die Nummer nicht gut war wäre eine Idee!! ;-)

Müsste man mal eine Petition starten lol
__________________
"Ich habe viel Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest hab ich einfach nur verprasst." George Best, britische Fußball-Legende.
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Alt  08.01.2020, 13:53   # 6
Kinderkanal
Exlexi*****er
 
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Beiträge: 678


Kinderkanal ist offline
Wird auf dem Bon eigentlich die Vergnügungssteuer ausgewiesen?
Es ist für die Verkehrssteuer
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Danke von
Alt  08.01.2020, 13:48   # 5
DurtyDuddy
 
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Beiträge: 232


DurtyDuddy ist offline
Warum? Willst du sie dir auf deine Einkommensteuer anrechnen lassen?
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Alt  08.01.2020, 11:11   # 4
Sabata
Butterfly Man
 
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Beiträge: 18.533


Sabata ist offline
Wird auf dem Bon eigentlich die Vergnügungssteuer ausgewiesen?
__________________
"Ich habe viel Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest hab ich einfach nur verprasst." George Best, britische Fußball-Legende.
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Alt  08.01.2020, 10:54   # 3
Fred Schrotter
 
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Beiträge: 25


Fred Schrotter ist offline
Oh wird das lustig, wenn das Mädel die Buchung erst in die Kasse drücken muß.
Lustig für wen
Und wie ist der Rest gemeint
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Alt  08.01.2020, 01:24   # 2
motorbike1000
 
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Beiträge: 165


motorbike1000 ist offline
Saunaclub Darmstadt-Dieburg

Ich denke mal es geht um Umschulung oder Weiterbildung zum Freier!

"Grundsätzlich ist das Finanzamt bei der steuerlichen Anerkennung von Fortbildungskosten kulant, und erkennt die Ausgaben für folgende berufliche Weiterbildungen in der Regel als Werbungskosten an:

Weiterbildung im ausgeübten Beruf (Seminare, Spezialkurse etc.)
Umschulungen
Zweite oder weitere Ausbildung nach abgeschlossener erster Berufsausbildung
Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung, z.B. Lehre
Aufbau- bzw. Zweitstudium"

Oh wird das lustig, wenn das Mädel die Buchung erst in die Kasse drücken muß.

Die heute zwanzigjährigen können mir leid tun, oder vielleicht auch nicht...
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