Die neue Kassensicherungsverordnung stellt auch die Polizei vor ungeahnte Herausforderungen. Seit 01.01.2020 gilt ja die sogenannte Bonpflicht. Auf die Einhaltung derselben pochte am frühen Samstagmorgen (04.01.2020) der Gast eines Saunaclubs im östlichen Landkreis Darmstadt-Dieburg, der für seinen kostenpflichtigen Besuch des Etablissements nachdrücklich eine Quittung verlangte. Der Sicherheitsdienst schien mit den Inhalten der Verordnung noch nicht vollumfänglich vertraut und setzte den Gast in gewohnter Weise unsanft vor die Tür. Der forderte jedoch weiterhin den ihm seiner Meinung nach zustehenden Bon. Da zur Durchsetzung des Rechtes nun mal die Ordnungshüter zuständig sind, wurde die Polizei gerufen und klärte die Kassiererin des Clubs über die Grundsätze der Bonpflicht nach § 5 der KassenSichV auf. Man einigte sich schließlich, eine handschriftliche Quittung für das gezahlte Eintrittsgeld auszustellen, womit alle Beteiligten zufrieden waren. Ob auf diesem Beleg die per Gesetz geforderte Benennung von "Art und Umfang der sonstigen Leistung" aufgeführt war, ist der Polizei ebenso wenig bekannt wie der Grund, wofür der Gast den Bon benötigte.
Wo ist das Problem? Wenn ich das richtig lese wollte der Kollege doch nur eine Quittung für den Eintritt? Die gibts im Hawaii immer schon automatisch in die Hand gedrückt. Niemand nimmt die und steckt sie ein. Die Dummheit ist nur wegen so einem Käse die Bullerei zu rufen ... somit hat er sich sein Hausverbot redlich verdient. Vielleicht macht es ihm auch nichts aus weil in dem Club eh keine Schwedinnen arbeiten?
Ich stell mir grad die Frage was das Gewese wegen dem Bon eigentlich soll. Gesetzeskonform und lösbar, wenn auch selten dämlich . Also eigentlich kein größeres Problem wenn man die ökologischen Gesichtspunkte mal weglässt.
Ich hab da viel mehr Bedenken, bei der Bargeldabschaffung. Spart zwar ökobewusst Papier, ABER!!!... P.S.: Vorsicht! Das Produkt könnte Spurenelemente von Ironie beinhalten
In den meisten Fällen wird das Mädel jedoch mit einer sogenannten "offenen Kasse" (etwa in Form eines Handtäschchens) arbeiten und ist darum von der Bonpflicht befreit
Mancherorts hat das Mädel sogar im Nebenzimmer extra dafür abgestelltes "Kassierpersonal", das sich um das Entgegennehmen der Zahlung und vieles andere kümmert...
Oh wird das lustig, wenn das Mädel die Buchung erst in die Kasse drücken muß.
Hier muss einem Missverständnis vorgebeugt werden. Die Bonpflicht gilt nur für jene Mädels, die bisher schon mit einer elektronischen Kasse gearbeitet haben. Dies dürften wohl die wenigsten gewesen sein.
In den meisten Fällen wird das Mädel jedoch mit einer sogenannten "offenen Kasse" (etwa in Form eines Handtäschchens) arbeiten und ist darum von der Bonpflicht befreit
Es ging nicht um 'Gäste' allgemein, sondern nur um den einen Gast, den man eh schon vor die Tür gesetzt hat!
es besteht nun einmal die grundsätzliche Belegausgabepflicht bei Begleichung des Eintrittspreises
Das schon, aber aus dem Bericht geht m.E. der entscheidende Punkt nicht hervor, weshalb die Polizei noch nötig war, nachdem das Problem doch eigentlich durch die auf der Hand liegende (und vom SD erledigte) Art schon gelöst war.
Auf die Einhaltung derselben pochte am frühen Samstagmorgen der Gast eines Saunaclubs im östlichen Landkreis Darmstadt-Dieburg, der für seinen kostenpflichtigen Besuch des Etablissements nachdrücklich eine Quittung verlangte. Der Sicherheitsdienst...setzte den Gast in gewohnter Weise unsanft vor die Tür.
Hier stellt sich doch die Frage, weshalb nicht der einfachste Weg? Kein Bon > keine Annahme des Eintrittsgeldes bzw. Rückgabe > kein Eintritt (Hausrecht) > und tschüss!
Nachdem der Sicherheitsdienst ihn vor die Tür setzte, ist davon auszugehen, dass man keinen besonderen Wert auf Einlass dieses Gastes und seines Eintrittsgeldes legte.
Etwas anders war es vor einiger Zeit bei diesem Fall im Colosseum Augsburg, als ein Gast eine bereits 'in Anspruch genommene Dienstleistung' einer CDL zuerst nicht bezahlen wollte, weil man ihm keinen Beleg dafür ausstellen wollte. Ähnlich wie bei Zechprellerei wurde hier die Polizei gerufen, da man der Dame nicht zumuten konnte, die ihr dafür zustehenden Einnahmen erst einzuklagen.
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Auszug aus Wikipedia: Die Vergnügungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, für die die Gesetzgebungskompetenz nach Art. 105 Abs. 2a GG bei den Ländern liegt. Steuergegenstand ist der (finanzielle) Aufwand für Vergnügungen. Erscheinungsformen der Vergnügungssteuer sind vor allem die Besteuerung von Eintrittsgeldern für Veranstaltungen (Kartensteuer), Spielautomaten (Spielgerätesteuer) und in jüngster Vergangenheit auch sexuelle Dienstleistungen (Prostitutionssteuer).
... Prostitutionssteuer
Nach der Aufhebung der Sittenwidrigkeit der Prostitution (Prostitutionsgesetz) führte u. a. die Stadt Köln eine Sexsteuer ein.
Satzung der Stadt Köln über die Erhebung einer Steuer
auf Vergnügungen besonderer Art
§ 1
Steuergläubiger
Die Stadt Köln erhebt nach dieser Satzung eine Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandsteuer nach Maßgabe der in § 2 im Einzelnen aufgeführten Besteuerungstatbestände.
§ 6
Prostitution
1. Bei Veranstaltungen nach § 2 Nr. 6 beträgt die Steuer unabhängig von der tatsächlichen zeitlichen Inanspruchnahme und der Anzahl der sexuellen Handlungen für jede/n Prostituierte/n 6,-- EUR pro Veranstaltungstag. Es werden für jeden Kalendermonat 25 Veranstaltungstage zugrunde gelegt. Wird der Nachweis
erbracht, dass weniger als 25 Veranstaltungstage im Kalendermonat stattgefunden haben, wird die Steuer entsprechend der Anzahl der nachgewiesenen
Veranstaltungstage festgesetzt.
2. Die Abrechnung der Veranstaltungstage sowie die Selbstberechnung der Steuer hat innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ende des Veranstaltungsmonats
auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck (Steueranmeldung) zu erfolgen.
Das Erzbistum Köln (lateinisch Archidioecesis Coloniensis) ist eine römisch-katholische Diözese im Westen von Nordrhein-Westfalen
Warum? Willst du sie dir auf deine Einkommensteuer anrechnen lassen?
Nein das nicht!
Aber die Vergnügungsteuer zurückverlangen wenn die Nummer nicht gut war wäre eine Idee!! ;-)
Müsste man mal eine Petition starten lol
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"Ich habe viel Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest hab ich einfach nur verprasst." George Best, britische Fußball-Legende.
Wird auf dem Bon eigentlich die Vergnügungssteuer ausgewiesen?
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"Ich habe viel Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest hab ich einfach nur verprasst." George Best, britische Fußball-Legende.
Ich denke mal es geht um Umschulung oder Weiterbildung zum Freier!
"Grundsätzlich ist das Finanzamt bei der steuerlichen Anerkennung von Fortbildungskosten kulant, und erkennt die Ausgaben für folgende berufliche Weiterbildungen in der Regel als Werbungskosten an:
Weiterbildung im ausgeübten Beruf (Seminare, Spezialkurse etc.)
Umschulungen
Zweite oder weitere Ausbildung nach abgeschlossener erster Berufsausbildung
Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung, z.B. Lehre
Aufbau- bzw. Zweitstudium"
Oh wird das lustig, wenn das Mädel die Buchung erst in die Kasse drücken muß.
Die heute zwanzigjährigen können mir leid tun, oder vielleicht auch nicht...