Bürger aus Ostdeutschland sind nach dem Urteil des Stuttgarter Arbeitsgerichts kein eigener Volksstamm. Daher können sie sich in Fällen von Diskriminierung aufgrund ihrer regionalen Herkunft nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen.
Die Bezeichnung als "Ossi" könne zwar diskriminierend gemeint sein oder so empfunden werden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Sie sei aber keine gesetzlich verbotene Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft im Sinne des AGG. "Unter ethnischer Herkunft ist mehr zu verstehen als nur regionale Herkunft", erläuterte der Vorsitzende Richter das Urteil. Eine gemeinsame ethnische Herkunft könne sich in Tradition, Sprache, Religion, Kleidung oder in gleichartiger Ernährung widerspiegeln. Außer der Zuordnung zum ehemaligen DDR-Territorium gebe es bei den Ostdeutschen diese Merkmale nicht - zumal sich die DDR nur kaum mehr als eine Generation, nämlich 40 Jahre lang, anders als die Bundesrepublik entwickelt habe.
Vermerk "Ossi" und "DDR" auf Lebenslauf
Geklagt hatte eine gebürtige Ostberlinerin, die seit 1988 im Großraum Stuttgart wohnt und sich bei einer Stuttgarter Fensterbaufirma als Buchhalterin beworben hatte. Ihre Bewerbungsunterlagen bekam sie mit dem Vermerk "Ossi" und einem eingekreisten Minuszeichen zurück. Zudem hatte der potenzielle Arbeitgeber bei einigen Berufsstationen der 49-Jährigen "DDR" ergänzt.
Daraufhin hatte sie wegen Diskriminierung geklagt. Sie machte einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geltend, wonach niemand wegen seiner ethnischen Zugehörigkeit benachteiligt werden darf. "Die beiden Teile Deutschlands haben sich während der Trennung auseinandergelebt", hatte ihr Anwalt argumentiert. "Die Ostdeutschen hatten teilweise Wortbildungen und Sitten, die wir nicht kannten." Die Frau kann nun innerhalb eines Monats gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berufung einlegen (Aktenzeichen: Arbeitsgericht Stuttgart 17 Ca 8907/09).
Firma: Mangelnde Qualifikation der Bewerberin
In der emotionalen Verhandlung beteuerte der Chef der Stuttgarter Firma, Grund für die Absage sei nicht die Herkunft der Bewerberin gewesen, sondern ihre mangelnde Qualifikation. Ihr Anschreiben sei fehlerhaft gewesen, außerdem hätten ihr wichtige Computerkenntnisse gefehlt. Die Klägerin erschien wegen des großen Medieninteresses nicht persönlich vor Gericht.
__________________
Einer Versuchung sollte man stets nachgeben. Wer weiss, ob sie jemals wiederkommt. (Oscar Wilde)
Ich bin gern in Gesellschaft einer guten Frau. Wobei ich entscheide, ob sie gut ist. (Klaus Löwitsch)
Ist mal wieder typisch von der Boulevardpresse aufgekochter alter Scheiss... links gegen rechts/West gegen Ost/oben gegen unten - dualistische Weltsicht für Freunde stark vereinfachter Wahrheiten.
Text:
* die Firma ist wirklich dämlich; sich aus so nichtigem Anlass eines Verfahrens auszusetzen ist unprofessionell.
* die meisten Ossis wohnen übrigens schon lange im Westen, oder sind weitergezogen/ausgewandert.
* In der Generation meines Neffen (19jahre) gibts kein Ossi/Wessi mehr
* ich kenn es eigentlich auch nur von Frotzeleien nach dem X.ten Bier zwischen Ex-Ossi/Neu-Wessi und Alt-Wessi - die haben sich hier halt gut eingelebt, und zugeschaut, wie sich Franken, Altbaiern, Oberpfälzer und Schwaben verhalten und in höchsten Not gegen die anderen paktieren ...
* Allerdings gibt es bei den "driebengebliebenen" Alt-Ossis wohl irgendwie das Gefühl, irgendwas verloren zu haben, was auch immer: den Krieg, den kalten Krieg, die soziale Sicherheit, die Kinder/Familie (die "im Westen" sind), den Arbeitplatz, die Rente. Mir aufgefallen ist, daß bei diesen immer "die anderen", "die da oben" schuld sind, sie nie etwas dafür können, und das Selbstbewusstsein wenig bis gar nicht ausgeprägt ist. Diese Menschen gibt es übrigens bei uns in der Gesamt-BRD auch: es sind die kleinen Rädchen, die sich mit dem System zu 100% arrangiert haben, die Stempelbediener, die Formularausfüller, die Systemdurchschauer und -ausnutzer, kurz die Stützen des Systems, Rabattmarkensammler im Großen. Wenn man von heute auf morgen das System BRD abschaffen würde, würden auch tausende von diesen kleinen Rädchen überbleiben, die mit und vom System gelebt haben. Auch diese würden jammern, daß früher alles besser war, dass jetzt alles scheisse ist, usw. Die leistungsfähigen und körperlich wie geistig flexiblen würden weiterziehen und hätten kein Problem, etwas neues aufzubauen - sie wissen ja wie es geht! Die jedoch, die nur aufgrund von Status innerhalb des untergangenen Systems ihre Bezüge kassierten oder als brave Mitschwimmer fungierten und als Antworten "Das ist halt so!" "da kann man nichts machen!" "Das sieht die Vorschrift aber nicht vor!" "Das kann doch gar nicht erlaubt sein!" von sich geben, haben es in jedem neuen System schwer. Und würden einer <altesSystem/>-algie anhängen.
Ihr habt Glück das ihr zu zweit seid - Buffalo und Bill !
.
__________________
Hurentester im Ruhestand
Hier bin ich frei - hier darf ich`s sein - und als Spiegel dieser Welt - treib ich es wie`s mir gefällt. [/SIZE]
Eventuell gefunde Rechtschriebfähler bitte ich als "Künstlerische Freiheit" zu bewerten !
Mir als Ebensolcher, ist dieser doch wesentlich angenehmer als der Wessipöbel ! Meine Ossimütze trage ich stets und mit Stolz.
Gruß ins "Ländle" oder wo auch immer sich der Pöbel vergnügt.
Seid bereit !
.
__________________
Hurentester im Ruhestand
Hier bin ich frei - hier darf ich`s sein - und als Spiegel dieser Welt - treib ich es wie`s mir gefällt. [/SIZE]
Eventuell gefunde Rechtschriebfähler bitte ich als "Künstlerische Freiheit" zu bewerten !
Von mir aus kann/soll ein Arbeitgeber Bewerber nicht einstellen aus welchen Gründen auch immer. Ob wegen Ossi, Mundgeruch oder mangelnder Qualifikation. Der betreffende Arbeitgeber wird auch im Streitfall eine passende Begründung aus der Schublade zaubern können.
Aber: wie dämlich kann man denn sein, Bewerbungsunterlagen mit solchen (oder überhaupt irgendwelchen) Vermerken an den Bewerber zurückzuschicken.
__________________ Warum besitzt die Frau auch zwei diametrale Lippenpaare, auf denen bald ein senkrechtes, bald ein waagerechtes Lächeln spielt? Catherine Breillat