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Alt  07.08.2016, 16:36   # 1
jeffhuntington
 
Mitglied seit 05.08.2016

Beiträge: 18


jeffhuntington ist offline
Gesichtsbesamung versus Bayern

Dass französisch "ohne" und in Konsequenz recht klar Mundbesamung in Bayern verboten ist, ist mir soweit klar. Wie sieht es denn mit Gesichtsbesamung aus, die per Hand eingeleitet wird? Fällt das ebenfalls unter den verbotenen Teil?

Auf der Seite einer Dame sehe ich z.B.

EXTRAS: Mundbesamung 50 EUR* / Natursekt nehmen 50 EUR / Gesichtsbesamung bei Ihr 30 EUR / Fesselspiele bei Ihr 30 EUR

[…]

*in BAYERN, speziell in München ist FO unter Strafe (wg. bayerische Hygieneverordnung §6) für Gast und Dame verboten und wird von mir nicht angeboten! Auch Fragen nach diesem Service wenn ich mich in Bayern aufhalte, werden von mir weder schriftlich oder mündlich beantwortet!
Der kleine Stern ist nur bei der Mundbesamung, nicht bei der Gesichtsbesamung. Viel juristischen Wert lege ich auf die Seiten aber auch nicht und frage daher lieber. Wenn es verboten ist: jo mei. Wenn nicht, wäre es aber gut zu wissen. :-)
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Alt  01.09.2016, 06:47   # 6
yossarian
Pareidoliker & Oneironaut
 
Benutzerbild von yossarian
 
Mitglied seit 30.06.2003

Beiträge: 7.895


yossarian ist gerade online
Ich würde nichts desto trotz einfach gerne wissen, ob GB überhaupt unter die §6 fällt oder nicht. :-)
Einfach sich vertrauensvoll an die Staatskanzlei wenden. MP Seehofer ist in sexualtechnischen Fragen kompetent. 089-12 22 20
Falls belegt, beim zuständigen Innenminister anrufen, der allerdings Jurist ist und vermutlich erst ein Gutachten einholen muss. 089 / 2192-01
Beide Dienststellen freuen sich jedenfalls sicher auf solche Anfragen, die willkommene Abwechslung in die tägliche Routine bringen und helfen gerne weiter, damit in Bayern auch alles seine Ordnung hat.
__________________
Wer glaubt im Besitz der alleinigen Wahrheit zu sein, scheitert am Gelächter der Götter. (frei nach Albert Einstein)
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Alt  31.08.2016, 15:43   # 5
test54321
grantlnder Stänkerer
 
Benutzerbild von test54321
 
Mitglied seit 19.08.2009

Beiträge: 4.918


test54321 ist offline
GB ist natürlich auch in Bayern nicht verboten. Warum auch - ist hygienisch recht unbedenklich (solange es nicht ins Auge geht ).

Mundbesamung würde ich als rechtliche Grauzone sehen - schließlich geht das auch vollkommen ohne Körperkontakt/FO. (hatte ich tatsächlich schon: FM und anschließend CIM ohne FO!)
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Alt  27.08.2016, 11:20   # 4
jeffhuntington
 
Mitglied seit 05.08.2016

Beiträge: 18


jeffhuntington ist offline
Verboten oder nicht verboten, mach dir keinen Kopf darüber...
Es gibt auch heute in Bayern oder im Saarland ne Menge Mädels, die dir ohne Gummi einen Blasen, Aufnahme praktizieren usw.
Der Punkt ist doch nur, genieße es und rede bzw. schreibe nicht drüber, sonst lesen es die Behörden.
Ich würde nichts desto trotz einfach gerne wissen, ob GB überhaupt unter die §6 fällt oder nicht. :-)

Ab Mitte 2016 ist zu erwarten, dass die Hälfte der Huren illegal tätig ist, weil sie sich nicht anmelden werden.
Was machst du dann ? Stell dir vor jede 2te ist illegal, willst du vorher fragen und dann wieder gehen ?
Bisher gehe ich nur dorthin, wo ich weiß (oder zumindest weitgehend darauf vertraue), dass alles korrekt gemeldet ist. Ja, in der Tat ist mir schon wichtig, dass die Huren auch gemeldet sind. Dass andere das anders sehe ist mir klar und geht mich nichts an. Ich möchte einfach wissen, ob eine Frage nach GB bei DLs, die das prinzipiell anbieten, in Bayern eine Frage nach verbotenem Service wäre oder nicht.
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Alt  27.08.2016, 11:13   # 3
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
Mitglied seit 20.01.2013

Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
Verboten oder nicht verboten, mach dir keinen Kopf darüber...
Es gibt auch heute in Bayern oder im Saarland ne Menge Mädels, die dir ohne Gummi einen Blasen, Aufnahme praktizieren usw.
Der Punkt ist doch nur, genieße es und rede bzw. schreibe nicht drüber, sonst lesen es die Behörden.

Hier oben im Norden kenne ich einige Mädels, die dir die Stange aussaugen und nicht einen Cent extra nehmen.
Ich kenne eine, da vergisst du nach initialen Zungenküssen und direkt anschließender Blasattacke vor lauter Geilheit, dass du sie eigentlich ficken wolltest.

Ab Mitte 2016 ist zu erwarten, dass die Hälfte der Huren illegal tätig ist, weil sie sich nicht anmelden werden.
Was machst du dann ? Stell dir vor jede 2te ist illegal, willst du vorher fragen und dann wieder gehen ?
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Danke von
Alt  26.08.2016, 23:50   # 2
jeffhuntington
 
Mitglied seit 05.08.2016

Beiträge: 18


jeffhuntington ist offline
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