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Alt  03.07.2016, 00:28   # 1
E.B.
Dipl. Eremit (erem.)
 
Benutzerbild von E.B.
 
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Beiträge: 2.948


E.B. ist offline
Verschärfung des Sexualstrafrechts: Beweise in Zukunft nicht nötig

Verschärfung des Sexualstrafrechts: Beweise in Zukunft nicht nötig, Frau kann ihre Meinung nachträglich ändern.
Penisbesitzer sind ab 7.7. der Frauenwillkür komplett ausgeliefert und besser beraten, einen/mehrere Zeugen und/oder Bodycams zu tragen.

https://www.zeit.de/2016/28/sexualstr...omplettansicht

(ja, ich weiß, das ist auch im Thread fürs neue Prostitutionsgesetz, aber da geht es meines Erachtens ziemlich unter)
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KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
Alt  07.10.2016, 20:43   # 18
Ermutiger
 
Mitglied seit 18.12.2015

Beiträge: 64


Ermutiger ist offline
@Kneissl

sie hat auch noch eine Tochter, die vom Alter her hin kommt.
Heißt dass diese Tochter von Ihr könnte auch Deine sein?

Wenn ja ließe sich mit einer DNA-Probe ja eine eindeutige Beweislage schaffen.

Selbst wenn das alles Verjährt sein sollte - würde ich versuchen eine Klärung herbeizuführen.

Ggf. Kann auch eine Beratungsstelle helfen.

Für München hätte ich hier etwas gefunden:
https://www.maennerzentrum.de/die-fac...sierte-gewalt/

Vielleicht können die Dir auch sagen was Du realistisch von der Dame an Entschädigungszahlungen verlangen könntest - und vielleicht könnte man das, bei entsprechender Einsicht, sogar ohne Deutsche Gerichte mit Hilfe eines Mediators oder Vermittlers erreichen... Das könnte dann etwas weniger Nervenaufreibend werden.
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"Wenn zwei Menschen immer wieder die gleichen Ansichten haben, ist einer von ihnen überflüssig. "
(Sir Winston Churchill)

https://www.gutzitiert.de/zitat_autor...tat_14780.html
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Alt  07.10.2016, 16:22   # 17
Yannik
Rastafari
 
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Mitglied seit 22.11.2012

Beiträge: 1.229


Yannik ist offline
@ Kneissl, @ E.B.

Was soll ich machen
Nichts.

Ich vermute mal, Du bist bereits 41 Jahre alt oder älter, das heisst, selbst in einem schweren Fall von Vergewaltigung auch durch einen Intensiv-Täter beträgt der Verjährungszeitraum 20 Jahre ab Grossjährigkeit des Opfers. Und dafür müsste sie Dir schon ganz besonders übel mitgespielt haben, ansonsten sind es zwischen drei und zehn Jahren ab Tatzeitpunkt.
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Alt  07.10.2016, 06:33   # 16
E.B.
Dipl. Eremit (erem.)
 
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Beiträge: 2.948


E.B. ist offline
Plan B, immer daran denken.
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Alt  06.10.2016, 23:39   # 15
Kneissl
---
 
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Mitglied seit 14.08.2016

Beiträge: 369


Kneissl ist offline
Thumbs up E.B.

Es wird mir schwer fallen,
sie hat auch noch eine Tochter, die vom Alter her hin kommt.
Ein Sodum und Gomorrha.
E.B ich werde Sie bloßstellen, anschließend ( sie ist sehr Reich) werde ich Sie zur Rede stellen.
Danke E.B. Für deine Worte.
Gruß
Kneissl

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Alt  06.10.2016, 23:13   # 14
E.B.
Dipl. Eremit (erem.)
 
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Mitglied seit 19.10.2014

Beiträge: 2.948


E.B. ist offline
Soll ich jetzt das alte Mistvieh ( mittlerweile 78) anzeigen?
Gibt es dort etwas zu holen? Hartz4 kannst nicht pfänden lassen.
Lebt sie noch lange genug für einen Prozeß? Wäre sie Haftfähig?
Was hat sie für ein Ansehen in ihrem Umfeld? (so etwas kann auch nach hinten losgehen, frag mal andere Mißbrauchsopfer)
Was hast du an Beweisen?
Bist du ein Einzelfall, oder hast Du Kollegen?

Wenn nicht, würde ich es bleiben lassen. Es wird nur verschüttetes wieder aufwirbeln, bei Dir zu Streß führen, und ob des fortgeschrittenen Alters wohl nicht zur Einsicht bei ihr.

(da steht, was ich machen würde, wäre ich in deiner Situation. Du bist frei in deiner Entscheidung, und wenn du Raaacheee! willst, nur zu. Man sollte in seinem Schlachtplan bloß Ziele und Motive jederzeit klar definiert, und einen Plan B haben.)

Kannst ihr ja auch anders eines reinwürgen. Von meinem Ex-Gartengrundstück die Nachbarin konnte es nie bleiben lassen, Schneckenkorn zu mir rüberzuwerfen und mit Vorox und Roundup zu mir rüberzugiessen, weil mein verwilderter, unordentlicher Biogarten, blablabla, zeter & mordio...

Das hat aufgehört, als ich ihr vor Zeugen angedroht habe, auf ihrer Beerdigung zwei Handvoll fette Nacktschnecken in ihren Sarg zu schummeln und auf ihren Grab regelmäßig Wicken zu pflanzen.

Du musst nur etwas finden, was mit ihren Urängsten zu tun hat
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Alt  06.10.2016, 22:31   # 13
Kneissl
---
 
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Mitglied seit 14.08.2016

Beiträge: 369


Kneissl ist offline
Thumbs up Was soll ich machen

Ich brauch Hilfe,
mich ( als ich 12 war) hat mich ( männlich) eine 30 jährige Nachbarin sexuell misshandelt.
Soll ich jetzt das alte Mistvieh ( mittlerweile 78) anzeigen?
Gruß
Kneissl
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Alt  06.10.2016, 22:21   # 12
Ermutiger
 
Mitglied seit 18.12.2015

Beiträge: 64


Ermutiger ist offline
Europa mahnt(e) Deutschland ...

Sowohl Europa, als auch zeit.de scheinen verschiedene Position vertreten zu können.

Täterschutz
"Die pausenlos vorangetriebene Verschärfung der Sicherungsverwahrung (vor allem für Sexualtäter) führte 2009 sogar dazu, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eingriff und die deutschen Regelungen zur Sicherungsverwahrung kippte. Deutschland musste von Europa auf den Weg des humanen Strafrechts zurückgezwungen werden." Sabine Rückert
https://www.zeit.de/2016/28/sexualstr...omplettansicht

Opferschutz
"Verbaler Widerstand genügt vor Gericht häufig nicht. Der Wortlaut des Paragrafen 177 fordert hingegen keinen körperlichen Widerstand. Die sexuelle Selbstbestimmung an sich ist somit vom deutschen Strafrecht nicht geschützt.

Das soll durch die bereits 2011 verabschiedet Istanbul-Konvention des Europarates geändert werden: Sie verlangt, dass jegliche nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen strafbar sein soll. An dieser Stelle verweisen wir gerne auf die rechtlichen Ausführungen von Christina Clemm und Ulrike Lembke."
Ein Gastbeitrag von Theresa Richarz und Franziska Brachthäuser
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...vergewaltigung
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"Wenn zwei Menschen immer wieder die gleichen Ansichten haben, ist einer von ihnen überflüssig. "
(Sir Winston Churchill)

https://www.gutzitiert.de/zitat_autor...tat_14780.html
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Alt  06.10.2016, 22:12   # 11
Gulman
Genießer
 
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Mitglied seit 09.09.2013

Beiträge: 676


Gulman ist offline
Äh, ja... mein Satz war ja auch reiner Sarkasmus, weil hier im Forum eben genaudas passiert und passiert ist: manche sammeln Meldungen über Flüchtlinge aus der Presse und glauben alles, was dort steht.

Dass viele aus patriarchalen Gesellschaften kommen, weiß ich. Und trozdem war der Satz ja eben nicht so gemeint, wie geschrieben (daher: Sarkasmus).

Zurück zum Thema - das Beispiel mit der 14-Jährigen. Natürlich ist das tragisch, aber auch wenn sie ihn sicher erkannt hat, ist das kein Beweis für die Tat. Es ist sehr schwierig, nur aufgrund von Glaubwürdigkeit zu urteilen. Man muss eine Tat auch beweisen können. Wäre er einschlägig für solche Übergriffe bekannt, dann wäre es leichter, die Beschreibung des Täters als glaubhaft zu werten.

Nur weil das Mädchen leider nicht laut Nein gerufen hat.
Möglicherwiese, aber nicht nur deshalb. Hätte sie laut nein gerufen, wäre es mehr als "nur" Belästigung und es würde vermutlich eingehender ermittelt werden. Aber auch bei sexueller Belästigung wird die Akte ja nicht einfach so geschlossen. Es lag vermutlich an mangelnden Beweisen.

Noch einmal ich bin auch dagegen das uns jede Frau jederzeit weil Sie uns nicht mag anzeigen kann aber ich bin auch gegen Panikmache das dies jetzt wirklich die Regel wird.
Um Panikmache geht es ja gar nicht. Es geht nur um Rechtsprinzipien. Und gerade bei Tatbeständen wie Vergewaltigung (als Beispiel) ist es eben so schwierig, weil es meist keine Zeugen gibt. Schlimm für die Opfer, aber ohne Beweis kein Urteil. So muss es in einem Rechtsstaat sein.
__________________
Manch einer, der vor der Versuchung flieht, hofft doch heimlich, dass sie ihn einholt.

(Giovanni Guareschi)

Es ist besser, zu genießen und zu bereuen, als zu bereuen, dass man nicht genossen hat.

(Giovanni Boccaccio)
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Alt  06.10.2016, 22:06   # 10
Ermutiger
 
Mitglied seit 18.12.2015

Beiträge: 64


Ermutiger ist offline
Vergangenheit oder Zukunft?

Komisch finde ich die Aussage: "Beweise in Zukunft nicht nötig" - und dann wird in de Artikel ein Fall aus der Vergangenheit erzählt.

"Es reicht, wenn die Richter der Nebenklägerin ihre Geschichte für das Revisionsgericht nachvollziehbar glauben – wie im Fall des Pianisten Mauser."

Und dann wird der Fall von Lohfink aufgeführt, wo die Richter ebenfalls eine Einzelfallprüfung durchführen und sogar trotz Video-Beleg zu der Überzeugung gelangen, dass es sich nicht um eine Vergewaltigung handelte und sich das "Nein" allein auf die Videoaufzeichnung und nicht auf den GV bezog.

In beiden Fällen kann es sich um Fehlurteile handeln, doch nur wer sie im Wortlaut ließt kann beurteilen, ob sie gut begründet sind.

Aufgrund des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten" wird es auch in Zukunft schwer sein jemanden aufgrund von §177 gut Begründet zu verurteilen.
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"Wenn zwei Menschen immer wieder die gleichen Ansichten haben, ist einer von ihnen überflüssig. "
(Sir Winston Churchill)

https://www.gutzitiert.de/zitat_autor...tat_14780.html
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Alt  06.10.2016, 21:59   # 9
Ermutiger
 
Mitglied seit 18.12.2015

Beiträge: 64


Ermutiger ist offline
Es sei denn, die "Tatverdächtigen" sind Flüchtlinge ...

Es sei denn, die Täter sind Flüchtlinge, dann ist jeder Fall glasklar...
Hallo Gulman,

leider ist es in der Tat so, dass Flüchtlingen aus patriachalen Gesellschafts schneller unterstellt wird sich an Frauen vergriffen zu haben. - Tendentiell kann solch ein Kultureller Hintergrund tatsächlich natürliche Hemmschwellen gesenkt haben.

Doch Polizei und Justiz, ja und sogar die Press folgen zum Glück nicht einfach Vorurteilen und Gerüchten sondern prüfen jeden einzelnen Fall.

Die Presse geht dabei auch den vielen Meldungen in Sozialen Medien nach - und es zeichnet sich ein Bild von nicht wenigen Falschmeldungen, sowohl zu Vergewaltigungen als auch weiteren Straftaten die Flüchtlingen oder Menschen mit Migrationshintergrund angedichtet werden. https://hoaxmap.org/index.html

E.
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(Sir Winston Churchill)

https://www.gutzitiert.de/zitat_autor...tat_14780.html
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Alt  05.10.2016, 01:05   # 8
Diddl
"Ghost"
 
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Beiträge: 7.137


Diddl ist offline
Cool +++ Vorschaubild +++

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Bild größer / schärfer machen.
__________________
I bin nur der "Werkzeugmacher" ...

"Werkzeugkastl" (Tipps & Tricks)
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Alt  03.10.2016, 21:18   # 7
mr.cock27
 
Benutzerbild von mr.cock27
 
Mitglied seit 29.12.2014

Beiträge: 1.098


mr.cock27 ist offline
An der Beweislage hat sich nichts geändert!! Deine Beispiele würden auch nach dem neuen Recht genauso geurteilt.
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Alt  03.10.2016, 20:37   # 6
luckymakemehappy
Frauenflüsterer
 
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Beiträge: 262


luckymakemehappy ist offline
Bin zwiegespalten

Ich weiß das eine Verschärfung des Sexualstrafrechtes nicht das große Allheilmittel ist aber es ist leider teilweise notwendig.
Ich bin auch garantiert nicht der große Frauenversteher aber ich habe zwei Fälle in meinem näheren Umfeld kennen gelernt wo sexuelle Nötigung und auch Vergewaltigung stattgefunden haben.
Ich kann nur sagen das es diesen Damen die wirklich davon betroffen sind lebenslang daran in irgendeiner Art zu knabbern haben.
Die Verschärfung des Sexualstrafrechts war aus verschiedenen Gründen notwendig.
Einer war die Vereinfachung der Anzeige der andere die Erhöhung des Strafmaßes.
Als unser Grundgesetz festgelegt und das Strafgesetz mit den Strafmaßen eingeführt wurden lagen der Besitz und Eigentum anscheinend höher im Strafmaß als eine Vergewaltigung.
Warum kann man nicht so richtig beantworten und es lässt sich darüber spekulieren.
Aber dies wurde mit dieser Reform auch endlich behoben.
Und auch durch die Zunahme der angezeigten und somit bekannten Straftaten (die Dunkelziffer wird auf 20-25% geschätzt) sah man sich genötigt zu handeln.
Des weiteren wurde Nein heißt Nein eingeführt.
Es war früher und auch heute schwierig eine sexuelle Nötigung oder gar eine versuchte Vergewaltigung zu beweisen dies ist hiermit vereinfacht.
Ja es stimmt es gibt Fälle da haben Frauen Männer aus Rache in den Knast geschickt siehe Jörg Kachelmann aber es gibt auch andere Beispiele.
Einer ist bei mir in der Nähe passiert und war in der Presse des Landkreises.
Es wurde eine 14 jährige Frau beim Gassigehen mit dem Hund gegen Mittag auf einen Dammweg am Busen und Intimbereich angefasst.
Die Beschreibung des Täters war sehr gut und führte zur Verhaftung.
Klingt soweit ganz gut nun kommt das böse Ende.
Der Täter hat kein Geständnis abgelegt. Es gibt bis heute keine Zeugen. Das Mädchen war zu perplex um laut um Hilfe oder Nein zu schreien. Es war nur sexuelle Belästigung (schlimm genug).
Die Akte wird geschlossen die Anzeige nicht weiterverfolgt und die Anklage fallengelassen.
Nur weil das Mädchen leider nicht laut Nein gerufen hat.
Ich kenn den Fall ein wenig genauer und kann sagen das Mädchen ist glaubhaft und hat diese Nötigung nicht erfunden zu mal sie den Täter sehr gut beschrieben hat.
Die andere Erfahrung war mit einer Freundin die es mir irgendwann mal gesagt hat nachdem ich mich über Ihr Verhalten in manchen Angelegenheiten wunderte die mir sagte das sie ein Opfer einer Vergewaltigung durch Ihren Onkels ist.
Bei Ihr war es so das Sie sich zu spät zur Polizei getraut hat und es somit einfach nicht mehr weiterverfolgt werden konnte.
Das Ende vom Lied war das Sie sich irgendwann mal vor den Zug geschmissen hat nach dem Sie wieder mal zu einer Therapie gemusst hätte die wahrscheinlich wieder nur ein bis zwei Jahre geholfen hätte.
Sie war einfach fertig und kam nie mehr richtig im normalen Leben an.

Noch einmal ich bin auch dagegen das uns jede Frau jederzeit weil Sie uns nicht mag anzeigen kann aber ich bin auch gegen Panikmache das dies jetzt wirklich die Regel wird.
Erst einmal tief durchatmen und einen Tee trinken es gibt genug vernünftige Menschen bei der Staatsanwaltschaft die zwischen Lüge und Wahrheit unterscheiden können.
Und für einen anzüglichen Blick wird man noch nicht hinter Gitter gebracht.
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Alt  03.07.2016, 23:02   # 5
wüstenwind
 
Benutzerbild von wüstenwind
 
Mitglied seit 04.02.2015

Beiträge: 3.741


wüstenwind ist offline
Hat jemand mal reingeschaut in das was da voraussichtlich anrollt (ich habe es nicht getan)...

Ist das denn geschlechtsneutral formuliert?
Welchem Mann ist es noch nie so gegangen, dass die Lady am nächsten Morgen garantiert nicht so aussah dass er sich jemals freiwillig mit ihr ins Bett gelegt hätte - wenn nicht unter Ausnutzung einer geistigen Unzurechnungsfähigkeit oder gar Androhung von Gewalt.

Kann dann der Mann dann auch nachträglich... z.B. wenn die Frau eine Anzeige gegen ihn aufgibt...
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Alt  03.07.2016, 22:27   # 4
Gulman
Genießer
 
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Beiträge: 676


Gulman ist offline
es ist bestürzend zu hören dass die meisten Vergewaltigungen scheinbar wirklich erfunden sind
Es sei denn, die Täter sind Flüchtlinge, dann ist jeder Fall glasklar... Aber unabhängig von Sarkasmus gegenüber unseren "besorgten Mitbürgern"... Dass Nein ein Nein ist, finde ich völlig richtig. Die bisherige Rechtsprechung war hier unklar. Man könnte eine Frau, die eingeschüchtert ist, also "nehmen", auch wenn sie "nein, bitte nicht" stammelt, solange sie sich nicht körperlich wehrte.
Die neue Fassung zeigt klar auf, dass man ein sexuelles Selbstbestimmungsrecht hat und dieses auch verbal definieren kann.
Der Skandal an dem gelinkten Artikel ist m.E., dass ohne Beweise das Urteil gesprochen wurde. Natürlich gibt es oft Probleme mit der Beweislast, aber das ist kaum zu ändern. Urteilt man ohne Beweise, so wäre das Willkür und Frau könnte in der Tat Mann fertig machen.
Umgekehrt übrigens auch: "Sie bedrängte mich, fasste mir in den Schritt, obwohl ich deutlich nein sagte. Da ich gegenüber Frauen nicht gewalttätig werde, versuchte ich, den Annäherungsversuchen auszuweichen. Trotzdem ließ sie erst von mir ab, als sie Schritte auf dem Gang hörte..."

All diese "Stories" sollten irrelevant sein, wenn es keine weiteren Hinweise gäbe. Sow ie geschildert, deutet gar nichts darauf hin, dass die Story nicht erfunden sein könnte.

Verurteilt man ohne Beweise, ist jedes Gesetz problematisch. Erdogan könnte behaupten, ich hätte ihn beschimpft. Habe ich nicht, er sagt aber, ich hätte. Wie lange muss ich sitzen?

Gegen den Richter sollte man vorgehen wegen Amtsmissbrauch.

Judikative und Legislative sind zwei paar Stiefel. Hier wird auf die Legislative geschimpft, ich sehe den schwarzen Peter bei der Judikativen.
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Manch einer, der vor der Versuchung flieht, hofft doch heimlich, dass sie ihn einholt.

(Giovanni Guareschi)

Es ist besser, zu genießen und zu bereuen, als zu bereuen, dass man nicht genossen hat.

(Giovanni Boccaccio)
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Alt  03.07.2016, 15:39   # 3
mr.cock27
 
Benutzerbild von mr.cock27
 
Mitglied seit 29.12.2014

Beiträge: 1.098


mr.cock27 ist offline
Deshalb geh ich lieber zu SW.
Außerhalb davon in Zukunft nur noch mit Tonaufnahmen intim werden (hat ja jedes Smartphone), Bürotüren offen halten. Mit keiner Frau allein Fahrstuhl fahren...Ansonsten steht man mit einem Bein im Knast. Ne danke.
Diese Gesetz ist doch absolut Männerfeindlich und im Grunde ein Verstoß gegen Art 3 GG.
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Alt  03.07.2016, 09:09   # 2
Intoleranzistnichtok
Dreiloch AO Liebhaber
 
Benutzerbild von Intoleranzistnichtok
 
Mitglied seit 10.04.2013

Beiträge: 1.268


Intoleranzistnichtok ist offline
es ist bestürzend zu hören dass die meisten Vergewaltigungen scheinbar wirklich erfunden sind - im TV letztens gesehen wo eine Beamtin sagte dass mehr als die hälfte nach den Ermittlungen sich in Luft auflösen weil bewusst von Frauen gelogen wurde um andere Umstände zu verschleiern.

Hier in München erst wieder so ein Fall:

München - Im April sollen die fünf Männer eine Frau vergewaltigt haben. Nun wurde der Haftbefehl gegen drei der Männer komplett aufgehoben. Und auch die beiden anderen sind wieder auf freiem Fuß.

Artikel:

https://www.tz.de/muenchen/stadt/nach...i-6534332.html

das es Vergewaltigungen gibt ist unbestritten, dass es aber auch viele Frauen gibt die diese Gewalttat als Rache oder Druckmittel gegen Männer einsetzten ist wohl auch unbestitten.

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Danke von






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