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Alt  04.02.2015, 22:26   # 1
Louis111
 
Mitglied seit 17.01.2013

Beiträge: 710


Louis111 ist offline
Post Neues Prostitutionsgesetz - Gesetzentwurf - Bundesweite Kondompflicht

Gesetz zur Prostitution: Koalition einigt sich auf Kondomzwang für Freier

Von Ann-Katrin Müller

Käuflicher Sex ohne Kondom ist künftig bundesweit verboten. Darauf einigten sich Union und SPD. Ein Mindestalter für Prostituierte soll es aber nicht geben - ebenso wenig wie Zwangsuntersuchungen.

Berlin - Monatelang haben sie gestritten, gestern Abend stundenlang getagt. Nun haben sich die Fachpolitiker von Union und SPD über die letzten Punkte zur Reform des Prostitutionsgesetzes geeinigt. Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig ist dafür zuständig, wollte aber sichergehen, dass die Union ihren Gesetzentwurf dann auch mitträgt.

Unter anderem soll nun die Kondompflicht bundesweit in Bordellen eingeführt werden - der SPIEGEL hatte bereits im August über dieses Vorhaben berichtet. Allerdings sollen dabei nicht die Sexarbeiterinnen bestraft werden, sondern nur die Freier. Wie die Kontrolle funktionieren soll und welche Sanktionen es geben soll, sollen die Länder frei entscheiden können.
Frauen- und Prosituiertenverbände sowie viele SPD-Politiker hatten eine Kondompflicht bis zuletzt kritisiert, da dabei immer nur die Sexarbeiterinnen bestraft würden. Dies könne man am Beispiel Bayern sehen, wo nur sie und nicht die Freier mit Zwangsgeldern belangt werden. Ansonsten gibt es bislang nur im Saarland eine Kondompflicht, sie wird dort allerdings nicht kontrolliert.

Schon im August hatte es Gespräche gegeben, man einigte sich auf eine Anmeldepflicht für die Prostituierten und eine Betriebsstättenerlaubnis für Bordellbetreiber - ebenso wie auf das Verbot von Flatrate-Sex, Gangbang-Partys und Werbung für ungeschützten Verkehr.

Doch bis zuletzt waren vor allem drei Punkte strittig. So wollte die Union ein Mindestalter einführen, erst ab 21 Jahren hätte man demnach als Prostitutierte arbeiten dürfen. Dieses sogenannte Mindestalter wird es nicht geben, heißt es bei Teilnehmern der gestrigen Sitzung, allerdings soll es für die 18- bis 21-Jährigen demnächst besondere Auflagen geben. So soll ihre Anmeldung als Prosituierte immer nur für ein Jahr gelten, außerdem sollen sie alle sechs Monate zur medizinischen Beratung müssen, nicht nur einmal im Jahr wie ältere Prostituierte.

Statt der von der Union geforderten Zwangsgesundheitsuntersuchung, womit der sogenannte Bockschein wieder eingeführt worden wäre, sollen Prostituierte nun alle zwölf Monate zu einer "medizinischen Beratung" gehen, eine Untersuchung ist nicht notwendig.

Nur wenn ein Arzt eine solche Beratung bestätigt, kann sich eine Prostituierte künftig anmelden, um in dem Gewerbe zu arbeiten. Sie muss allerdings nicht bei einem Gynäkologen stattfinden, wie von der CSU gefordert, sondern kann auch bei einem niedergelassenen Arzt oder beim Gesundheitsamt stattfinden.

https://www.spiegel.de/politik/deutsc...a-1016671.html

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Alt  03.10.2017, 18:52   # 647
balduin_baehlamm
Der verhinderte Dichter
 
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Beiträge: 33


balduin_baehlamm ist offline
ha ha ha

Da generiert ein Anwalt Zusatzeinkünfte.
Hallo, wie blöd muss ich sein, darauf reinzufallen? Wieviele Mandanten sind denn genug?
O mei, das wird eher nix. Schade um die Kohle.

Dere
__________________
Wie wohl ist dem, der dann und wann Sich etwas Schönes dichten kann!
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Alt  03.10.2017, 11:10   # 646
wüstenwind
 
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wüstenwind ist offline
@michael120

Und wenn man auf die Seite des Anwalts und die dort angegebenen Tätigkeitsschwerpunkte seiner Kanzlei schaut, dann drängt sich der Verdacht auf, dass der in seiner beruflichen Laufbahn bislang sicher noch keine Verfassungsbeschwerde zu Papier gebracht hat.
Den Schritt (auf dessen Seite zu gehen) hatte ich bereits vor meinem letzten Beitrag getan. Und mich gefragt mit welchem Thema ich diesen Anwalt überhaupt betrauen würde weil ich keinen richtigen Schwerpunkt erkannte. Und wenn ich eine Verfassungsbeschwerde machen wollte, dann würde ich mir wohl einen anderen suchen.

Andererseits kann es natürlich sein, dass der Anwalt nicht einfach nur Kasse machen möchte sondern dass er selbst viel im Paysex unterwegs ist und von da eine ganz besondere persönliche Motivation hernimmt, den Fall durchzupeitschen.

Mit das übelste am Paysex ist für mich übrigens die Scheinheiligkeit, die er direkt oder indirekt transportiert.
Garantiert hat der Großteil der männlichen und ein Teil der weiblichen Bundespolitiker schon eine Art von Paysex genossen. Und sei es auch nur dass - ähnlich wie bei good ol' Billy Clinton - es irgendwelche Praktikanten waren, die sich durch die Aktion ein indirektes Payback der Aktion erhofften (bei der Monica Lewinsky darf man zweifeln ob ihr das wirklich etwas gebracht hat oder eher geschadet hat).


Wenn man mit der einen oder anderen Dame mal ins Plaudern kommt, dann kommt dabei auch heraus, dass manche Fußballhelden des FC Bayern gelegentlich Paysex-Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Bei Ribery wurde es ja sogar amtlich (mit einer hier nicht Tätigen).
Da ist dann aber auch keiner Held genug und stellt sich hin und erzählt mit stolzgeschwellter Brust "Ja, ich bin für Paysex."
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Alt  03.10.2017, 10:12   # 645
michael120
 
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michael120 ist offline
@wüstenwind

Das ist mir doch klar. Aber sind wir doch mal ehrlich. Prostitution wird in der Mehrheit der Bevölkerung (scheinheilig) als Teufelszeug abgestempelt. Auf die öffentliche Meinung als zusätzlich treibende Kraft können die (berechtigten) Kritiker dieses Gesetzes also vermutlich eher nicht bauen. Und für mich kommt noch hinzu, dass sich unsere Verfassungsrichter in ihrer Historie doch eher selten mit mutigen Entscheidungen ausgezeichnet haben.

Vielleicht noch mal zur Verdeutlichung: Mir ging es bei meiner Kritik weiter unten auch nicht primär um die, die sich - ob berechtigt oder unberechtigt lass ich mal offen - gegen die Kondompflicht wehren. Mir ging es um die Art und Weise des Aufrufs, den ich nach wie vor für Bauernfängerei halte. Und wenn man auf die Seite des Anwalts und die dort angegebenen Tätigkeitsschwerpunkte seiner Kanzlei schaut, dann drängt sich der Verdacht auf, dass der in seiner beruflichen Laufbahn bislang sicher noch keine Verfassungsbeschwerde zu Papier gebracht hat. Aber es darf natürlich jeder selbst entscheiden, ob er solche juristischen Angebote annimmt. Ob das was er da tut, berufsrechtlich unter das den Anwälten auferlegte Werbeverbot fällt, will ich mal lieber nicht diskutieren (interessiert zu Recht vermutlich auch niemanden).
__________________
Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
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Alt  03.10.2017, 04:36   # 644
wüstenwind
 
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wüstenwind ist offline
@michael120
In der Praxis unterliegen auch Richter den gesellschaftlichen Einflüssen und Meinungen - und auch wenn das an den Gesetzen selbst nichts ändert ändert das letztlich möglicherweise doch etwas am Urteil - sollten Millionen dem Aufruf der Seite folgen. Ob das aber nur ein Beschwerdeführer oder nur 10 oder nur 100 sind dürfte eher keine Rolle spielen beim Urteil des Richters.
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Alt  30.09.2017, 09:33   # 643
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
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LonelyJoe ist offline
Und: Kein Richter in diesem Land wird ein Urteil fällen, mit dem ungeschützter Verkehr in großem Maße erlaubt wird.
Ich denke das es gar keinen Grund gibt, ungeschützten Geschlechtsverkehr zu erlauben. Das ist nicht das Thema, sondern ob es untersagt oder eingeschränkt werden kann Es geht doch darum, dass man den Leute vorschreiben will, wie sie Sex haben sollen. Und das ist kann nicht sein.
als die Kondompflicht (die so ganz nebenbei von den SDL, mit denen ich innerhalb und außerhalb der Kiste Kontakt hatte, ausnahmslos befürwortet wird).
Ich bin ein klarer Gegner der Kondompflicht. Nicht, weil ich gerne ohne Gummi vögel, sondern weil ich die Auffassung habe, dass man sowas nicht vorschreiben kann und auch nicht sollte. Hier hat der Gesetzgeber einfach zu weit gegriffen. Es ist auch etwas total anderes, ob man ohne Gummi vögelt oder sich blank einen Blasen lässt. Letzteres bevorzuge ich immer ohne, ABER diese Entscheidung überlasse ich immer ihr. Wenn sie mit Blasen will ist es für mich ok.
Ganz ehrlich, Gummi lutschen schmeckt übel, davon bekommt man sicherlich Latexallergie im Mundraum.
Das sollen die Politiker mal probieren, die sowas beschließen.
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Danke von
Alt  30.09.2017, 00:54   # 642
michael120
 
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michael120 ist offline
Je mehr Beschwerdeführer sich der Verfassungsbeschwerde anschließen, umso größer sind die Erfolgsaussichten und die öffentliche Beachtung.
Allein mit dieser Aussage hat sich der "Experte" dieser Seite schon intellektuell disqualifiziert. Die Erfolgsaussichten der Klage - also die positive Antwort auf die Frage, ob dieses Gesetz gegen Verfassungsrecht verstößt - kann ja nun nicht davon abhängen, ob einer oder hundert die angebliche Rechtsverletzung geltend machen. Die Chancen einen Mörder zu verurteilen werden ja auch nicht dadurch größer, dass die StA nicht eine, sondern tausend mal die gleiche Anklage verfasst. Auch die Frage der öffentlichen (Nicht)Beachtung dürfte für die rein objektiv zu bewertende Frage der Rechtsverletzung ohne Bedeutung sein.

Für mich sind solche Aufrufe Bauernfängerei. Am Ende freut sich vermutlich eh nur der Anwalt ein zweites Loch in den Arsch, dessen Gebühren bei jedem zusätzlichen Auftraggeber steigen. Das gibt der sogar noch zu, indem er doch tatsächlich 99,-- (T)Euro "Bearbeitungsgebühr" von jedem Deppen verlangt, der sich diesem aussichtslosen Unterfangen anschließt. Mit dieser "Gebührenregelung" bewegt sich der Gute am Ende vielleicht noch außerhalb der zwingenden gesetzlichen Gebührenregelungen für Anwälte. Nicht, dass er am Ende wegen unlauteren Wettbewerb abgemahnt wird und ihm ein Berufskollege auf dieser Art näherbringt, wie die Juristerei in diesem Lande tatsächlich funktioniert.

Und: Kein Richter in diesem Land wird ein Urteil fällen, mit dem ungeschützter Verkehr in großem Maße erlaubt wird. Außerdem hat das Gesetz weit aus größere Baustellen als die Kondompflicht (die so ganz nebenbei von den SDL, mit denen ich innerhalb und außerhalb der Kiste Kontakt hatte, ausnahmslos befürwortet wird).
__________________
Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.

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Alt  29.09.2017, 20:04   # 641
mr.cock27
 
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Beiträge: 1.098


mr.cock27 ist offline
https://www.gegen-kondompflicht.de/
Neue Verfassungsbeschwerde in Vorbereitung. Es werden noch Kläger gesucht.
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Alt  19.09.2017, 13:25   # 640
Priegele
Liebt Sex & Cigs
 
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Beiträge: 110


Priegele ist offline
Bei uns läuft alles eigentlich wie immer, aber das Angebot hat gefühlt seit Inkrafttreten des Gesetztes stark abgenommen. Aber wenn ich mir so einige Locations anschaue wird noch nicht oder sehr wenig kontrolliert (da sind mache dabei, die wirklich dicht gemacht werden sollen).
__________________
Hurensex ist eine Sucht - wer einmal damit anfängt kann es nicht mehr lassen
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Alt  15.09.2017, 07:39   # 639
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
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Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
Allerdings offenbar aufpreispflichtig. Also gegenüber früher, wo es bei einigen Tarifen als Standard mit inbegriffen war.
Hab ich so nicht festgestellt. Wäre auch genauso illegal, wenn sie das gegen Aufpreis anbietet.
Bei uns hier läuft es wie immer, die meisten blasen und saugen dir den Schwanz wie immer. Da wird nicht diskutiert.
Es gibt klare Ansagen in einigen Clubs, dass zu unterlassen und dort halten sich die Mädels auch dran.
Ansonsten ist es eine persönliche Entscheidung der Dame, wenn sie dich kennt, wird es bleiben wie es war.
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Alt  14.09.2017, 13:39   # 638
Rev. Lovejoy
 
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Beiträge: 523


Rev. Lovejoy ist offline
3. die Türen der einzelnen für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume jederzeit von innen geöffnet werden können,
Das war bei öffentlichen Gebäuden und gewerblich genutzen Räumen (mit Kundenverkehr) aus Brandschutzgründen schon immer so.
Aus dem Grund hat das (auch wenn es nicht explizit in einem Gesetz stand) auch für Verrichtungszimmer schon immer gegolten.

BTW: Bezüglich FO. Ich verlange natürlich von niemandem, sich hier öffentlich als Gesetzesbrecher zu outen

Aber mir hat beim Vögeln.... äh ich meine mir hat ein Vöglein das gesungen, was ich schon vorhersagte. Offiziell aus dem Angebot und aus den Preislisten verschwunden (zumindest bei Läden, die ihre Aushänge und Websites aktualisieren), aber wohl immer noch zu haben.
Allerdings offenbar aufpreispflichtig. Also gegenüber früher, wo es bei einigen Tarifen als Standard mit inbegriffen war.
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Alt  15.05.2017, 00:04   # 637
-
 

Beiträge: n/a


Keine Ahnung ob §29 II ProstSchG damit verfassungsgemäß Art.13 I GG ausschließen kann!?
ich meine...........ausschließen sicherlich nicht.
Aber einschränken, als Spezialnorm sehr wohl.................

Wenngleich nur unter bestimmten Voraussetzungen.
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Alt  14.05.2017, 20:10   # 636
Palimeino
 
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Beiträge: 304


Palimeino ist offline
Und damit geht einher eine Spaltung der Gesellschaft. Nee was ist das alles für ein S....ß.
Ich weiß nicht wo das alles noch Enden soll.
Wie ich es auffasse ist es auch ein Stück weit persönlich erhebliche Einschränkung.
Ich habe das Gefühl man kann noch soviel hier schreiben. Es ist fakt
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Alt  14.05.2017, 16:58   # 635
mr.cock27
 
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mr.cock27 ist offline
Nein leider nicht. Denn § 29 Überwachung des Prostitutionsgewerbes (auch Privatwohnungen!) sieht keinen richterlichen Beschluss vor.
(I) Die Beauftragten der zuständigen Behörde sind befugt, zum Zwecke der Überwachung
1. Grundstücke und Geschäftsräume ["Dienstzimmer" in der Privatwohnung] der betroffenen Person während der für Prostitutionsgewerbe üblichen Geschäftszeiten zu betreten,
2. dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen

Dies steht z.B im Widerspruch zum § 36 ASOG Berlin:
Betreten und Durchsuchung von Wohnungen, dort heißt es:
(IV) Wohnungen können jedoch zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit
betreten werden, wenn
2. sie der Prostitution dienen.

Das heißt bisher dürfen Wohnungen die der Prostitution dienen nur betreten werden, wenn ganz konkrete Gründe zur Gefahrenabwehr vorliegen. Damit kollidiert das ASOG von Berlin mit dem ProstSchG! Ich wette das in weiteren Polizei und Sicherheitsgesetzen der Länder dieser Passus zu finden ist.
Ich glaube nicht das Art 13 I GG (hier Privatwohnungen) nur wegen Überwachung eingeschränkt werden darf.

Interessant ist das Gefahrenabwehr im ProstSchG nicht genannt wird, sondern Verhütung! Ein ganz anderer Rechtsbegriff. Keine Ahnung ob §29 II ProstSchG damit verfassungsgemäß Art.13 I GG ausschließen kann!?


@Palimeino
Damit ist Denunziantentum Tür und Tor geöffnet! Wehe eine Frau hat häufig wechselne Partner oder One Night Stands und den Nachbarn gefällt das nicht...

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Alt  14.05.2017, 16:35   # 634
Palimeino
 
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Palimeino ist offline
Wenn eine Sdl für sich alleine arbeitet ist ihre Wohnung oder das Hotelzimmer keine Prostitutionsstätte. Erst wenn zwei Frauen zusammen arbeiten greift das Gesetz zu Prostitutionsstätten.
Also hab ich recht in Privatwohnungen darf die Polizei nicht mit der Tür ins Haus fallen dazu Bedarf es einem Gerichtlichen beschluss. Jeder Polizist muss Klingeln und sich ausweisen.So wird es ja auch im TV gezeigt. Nur wenn man Polizisten bemerken, dass es in einem Haus oder Wohnung gefahrmäßig nicht mit rechten Dingen zu sich geht also Gefahr im verzug ist dürfen die dass Haus oder die Wohnung auch ohne Einverständniss betreten. Es wird sich ja keine Privatlady gerade in der Haustür Ficken lassen womöglich noch ohne dass die schützende Stadt Paris > er dabei ist wenn Polizei vor der Tür steht. Im übrigen ist es für mich dass gleiche wenn eine Frau öfter einen Mann irgendwoher abschleppt und was es durchaus gibt jeden Tag oder alle paar Tage mit diesen in der Kiste landet oder ob sich eine einzelne Frau oder DL dafür bezahlen läßt. Für mich ist Privat privat.
Das man jetzt hingeht und alle Anzeigenportale da abschafft ist für mich ein gewaltiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und hat für mich nichts mit selbstbestimmung zu tun.
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Alt  14.05.2017, 16:05   # 633
mr.cock27
 
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mr.cock27 ist offline
https://www.prostituiertenschutzgese...utionsgewerbe/
Liest sich hier etwas anders. Würde auch weit über Sinn und Zweck hinausgehen, wenn Hotels plötzlich Prostitutionstätten werden würden. Zumal Prostitution in Hotels jetzt schon verboten ist und nur toleriert wird.
Der Hauptzweck eines Hotels sind Übernachtungen und nicht Räume zur Prostitution zur Verfügung zu stellen...
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Alt  14.05.2017, 15:58   # 632
vampirlady
 
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vampirlady ist offline
😉

ok mein steuerberater hat mir irgendwas mal erklärt....ab zwei sdl's wegen der prostitutionsstätte...
da hast du wohl recht mr cock ☺️ aber trotzdem gelten ja die regelungen, dass meinte ich...weil ich bin ja hier allein und für mich gilt das gleiche 😏
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Alt  14.05.2017, 15:53   # 631
vampirlady
 
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Beiträge: 460


vampirlady ist offline
🙈

es wird garnichts verboten in privatwohnungen 😉
ob eine dame, oder fünf damen...es ist eine prostitutionsstätte (puff) 👍
hobbyhuren gibt es und gab es noch nie!!!!! JEDE die fickt und geld nimmt, ist eine hure!!!
wenn die soviel spass am sex haben...warum nehmen die dann geld??? 😂😂😂
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Danke von
Alt  14.05.2017, 14:51   # 630
-
 

Beiträge: n/a


§2/IV
Prostitutionsstätten sind Gebäude, Räume und
sonstige ortsfeste Anlagen, die als Betriebsstätte zur
Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt werden
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Danke von
Alt  14.05.2017, 13:57   # 629
mr.cock27
 
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Beiträge: 1.098


mr.cock27 ist offline
Wenn eine Sdl für sich alleine arbeitet ist ihre Wohnung oder das Hotelzimmer keine Prostitutionsstätte. Erst wenn zwei Frauen zusammen arbeiten greift das Gesetz zu Prostitutionsstätten.

LeniLolita
Werbe doch hier
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Alt  14.05.2017, 11:06   # 628
wüstenwind
 
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Beiträge: 3.772


wüstenwind ist offline
§ 18 – Mindestanforderungen an zum Prostitutionsgewerbe genutzte Anlagen

(1) Prostitutionsstätten müssen nach ihrem Betriebskonzept sowie nach ihrer Lage, Ausstattung und Beschaffenheit den Anforderungen genügen, die erforderlich sind

1. zum Schutz der im Prostitutionsgewerbe tätigen Prostituierten, der Beschäftigten, anderer dort Dienstleistungen erbringenden Personen sowie zum Schutz der Kundinnen und Kunden,

2. zum Schutz der Jugend und

3. zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner, der Anlieger oder der Allgemeinheit.

(2) Insbesondere muss in Prostitutionsstätten mindestens gewährleistet sein, dass

1. die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume von außen nicht einsehbar sind,

2. die einzelnen für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume über ein sachgerechtes Notrufsystem verfügen,

3. die Türen der einzelnen für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume jederzeit von innen geöffnet werden können,

4. die Prostitutionsstätte über eine angemessene Ausstattung mit Sanitäreinrichtungen für Prostituierte, Beschäftigte und Kundinnen und Kunden verfügt,

5. die Prostitutionsstätte über geeignete Aufenthalts- und Pausenräume für Prostituierte und für Beschäftigte verfügt,

6. die Prostitutionsstätte über individuell verschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Gegenstände der Prostituierten und der Beschäftigten verfügt und

7. die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume nicht zur Nutzung als Schlaf- oder Wohnraum bestimmt sind.
Dieser Paragraph verbietet de facto Prostitution in normalen Hotels sowie in Privatwohnungen (beide Varianten - "ich besuche sie" genauso wie "sie besucht mich"). Und zwar unabhängig davon, ob da ein Sperrbezirk ist oder nicht.

Und gleichzeitig verlangt er über das "sachgerechte Notrufsystem" ja wohl eine Art Beschützer, der/die nebenan kurzfristig eingreifen kann.
Ein Johanniter-Notrufsystem wird vermutlich genauso wenig ausreichen wie ein Handy mit Notfallknopf, das dann die 112 anruft. Aber das ist meine persönliche Spekulation - brauchbare Interpretationen habe ich im Internet keine gefunden und der einzige halbwegs brauchbare Link schweigt sich über deren Interpretation aus
https://sicherheitstechnik-ruhrgebie...sstaetten.html
Die einzelne selbstständig arbeitende Hobbyhure/Profihure darf es dann nicht mehr geben.

Weil in den Räumlichkeiten nicht gewohnt/geschlafen werden darf treibt das die Kosten für viele Prostituierte, da sie zusätzlich für die Unterkunft bezahlen müssen. Möglicherweise hätte das bisher auch gegolten aber nicht so explizit/über andere Regelungen.
Finanziell im Vorteil sind dann wohl Prostituierte, die sowieso nicht wohnen und schlafen sondern nur 24/7 arbeiten.
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Alt  14.05.2017, 10:56   # 627
LeniLolita
offline....
 
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Beiträge: 5


LeniLolita ist offline
Thumbs down Werbung

Die Gesetzesänderung ist am 01.07.2017? wenn ich
mich nicht täusche?? Alle Plattformen, lassen jetzt schon
gewisse Werbeinhalte nicht mehr zu. Die früher erlaubt waren,
das weiß ich sicher!! Damit meine ich nicht FO oder AO.

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Alt  14.05.2017, 08:59   # 626
Palimeino
 
Mitglied seit 13.01.2014

Beiträge: 304


Palimeino ist offline
Es steht auch geschrieben,das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet
Ja löl und meines wissens hat eigentlich auch jede DL den es bildet sich ja eine Wirtschaftliche Vereinigung wenn auch zum Zwecke von SEX gegen Geld.
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Alt  13.05.2017, 23:06   # 625
-
 

Beiträge: n/a


Meine Frage an den "Rechtsgelehrten" ist,
@LonlelyJoe


Du warst nicht gemeint...........
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Danke von
Alt  13.05.2017, 20:32   # 624
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
Mitglied seit 20.01.2013

Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
die tür eines rammelzimmers während des akts zu öffnen, ist ein eingriff in die unverletzlichkeit der wohnung. da muss schon ein sehr konkreter verdacht vorliegen, dass da die verhältnismäßigkeit gewahrt ist. wenn wir freier davon betroffen sind, sollten wir den rechtsweg beschreiten. wird halt nicht so leicht einer machen, aber wer weiß ?
Das stimmt nicht mehr, das neue Gesetz sagt klar aus, dass dieses Recht zukünftigt beschränkt ist, sobald es sich um Prostitutiongewerbe handelt. Zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung geht es sogar außerhalb der "Öffnungszeiten".

§ 29
Überwachung des Prostitutionsgewerbes

(1) Die Beauftragten der zuständigen Behörde sind befugt, zum Zwecke der Überwachung
1. Grundstücke und Geschäftsräume der betroffenen Person während der für Prostitutionsgewerbe üblichen Geschäftszeiten zu betreten,
2. dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen,

3. Einsicht in die geschäftlichen Unterlagen und Aufzeichnungen zu nehmen und
4. zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben an Orten, an denen Prostitution ausgeübt wird, jederzeit Personenkontrollen vorzunehmen.
(2) Zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung können die Grundstücke, Geschäftsräume und die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume auch außerhalb der für Prostitutionsgewerbe üblichen Geschäftszeiten betreten werden. Dies gilt auch dann, wenn sie zugleich Wohnzwecken dienen. Die betroffene Person oder Dritte, die Hausrecht an den jeweiligen Räumen haben, haben die Maßnahmen nach Satz 1 zu dulden; das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

Eigentlich ist das eine absolute Frechheit. Es ist doch wohl etwas komplett anderes ein Bordell zu betreten, als ein ein Fickzimmer zu "entern". Eine Unterscheidung wird nicht gemacht. Das wird es bestimmt noch Prozesse geben....

Ich treffe mich aber auch nicht mit Zwangsprostituierten.
Wer kann das schon zu 100% sagen. Ich kann micht nicht daran erinnern, bei den letzten 150 x nur einmal das Gefühl gehabt zu haben, irgendwas würde nicht stimmen, aber wissen tue ich das nicht.
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Danke von
Alt  13.05.2017, 17:50   # 623
-
 

Beiträge: n/a


die tür eines rammelzimmers während des akts zu öffnen, ist ein eingriff in die unverletzlichkeit der wohnung.
Grundsätzlich stimmt das.

Meine Frage an den "Rechtsgelehrten" ist, welche Eingriffsrechte gibt es denn, die diese Vorschrift aushebeln können?

Man sollte hierbei zwischen Präventionsgesetzen und Strafprozessualen Maßnahmen unterscheiden.

Denn ganz so einfach ist es nicht, sich nur auf das Grundgesetz zu berufen.

wenn keine akute Gefahr im Verzug besteht
...auch richtig...............

aber "Gefahr im Verzug" ist verhältnismäßig leicht "konstruierbar"..............
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Danke von






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