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Alt  10.09.2017, 20:32   # 18
maexxx
 
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maexxx ist offline
@mr.cock27
Aber wenn sie so eingliedert sind und Weisungen befolgen müssen und damit der Betreiber und nicht die SDL Umsatzsteuerpflichtig sind, sind sie doch in dem Moment keine selbstständigen SDL's mehr!? Wenn ich deine beiden Paragrafen heranziehe.

Die Argumentation liegt doch an diesem Punkt:

Ich gehe in ein Bordell und bezahle z.B. Eintritt, Getränke und SDL per Kreditkarte mit einer Rechnung (d.h. es bestehe auch nur die Möglichkeit)


So tritt der Bordellbetreiber nach AUSSEN (dem Kunden gegenüber) als Erbringer sämtlicher Leistungen auf, welches die gesamte Umsatzsteuerpflicht für ihn nach sich zieht.
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