@offline
Zitat: "in Deutschland herrscht Meinungsfreiheit".
Da stimme ich Dir 100%ig zu.
Allerdings gibt es ein paar kleine Einschränkungen, die Du offensichtlich nicht kapiert hast.
1. die Meinungsfreiheit gilt nicht nur für Deine Meinung...............
2. das Strafgesetzbuch kennt den Begriff der Volksverhetzung nicht ohne historischen Grund.
3. ob im Fall der "Mahnmal"-Rede von Herrn Hocke ein solcher Straftatbestand vorliegt, wäre eben gerichtlich zu klären, und da ist ein Strafantrag, egal wer ihn stellt und wie ich den sonst finde, eben das geeignete und erforderliche Mittel, um eine solche Klärung herbeizuführen.
4. Herr Hocke wäre nicht der Erste in der Rechtsgeschichte der BRD, welcher wegen Volksverhetzung juristisch belangt worden wäre (Stichwort: "Auschwitzlüge").