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Alt  12.03.2017, 15:16   # 24
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@mr. cock

wie sich das Baurecht auswirkt.
Die Vorschriften des Baurechtes bleiben ebenso wie die Vorschriften der GewO unberührt.
Dies ist explizit im Gesetz benannt.
Das heißt, daß die baurechtlichen Gegebenheiten als Voraussetzung vorliegen müssen.
Ohne baurechtliche Genehmigung.............keine Erlaubnis.

Die Betreiber-/innen müssen auch beim Betriebskonzept im Rahmen der Antragsstellung auf diesen Punkt eingehen.

Häuser, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur über eine "Duldung" verfügen, dürften Schwierigkeiten bekommen.
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