Eine Körperverletzung ist der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung
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Auf objektiver Seite verlangen also alle Straftaten, die die körperliche Unversehrtheit einer Person einschränken, eine körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung. Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Im Rahmen des körperlichen Wohlbefindens wird der Zustand vor der Tathandlung mit dem nach der Tathandlung verglichen. Ist der Zustand schlechter als vorher, dann kann das körperliche Wohlbefinden beeinträchtigt sein. Dabei ist eine tatsächliche Schmerzzufügung irrelevant.
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Wie kräftig muss der zugeschlagen haben, damit das Wohlbefinden der Dame erheblich beeinträchtigt wurde? Gab es Striemen auf dem Po? Konnte sie nicht mehr sitzen?
Dieses Urteil kann man tatsächlich nur vor dem Hintergrund von Weinstein & Co. erklären. Oder es hat zwischen den beiden vorher schon Spannungen gegeben.