Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt  30.04.2017, 19:06   # 520
mr.cock27
 
Benutzerbild von mr.cock27
 
Mitglied seit 29.12.2014

Beiträge: 1.098


mr.cock27 ist offline
NEIN! Keine Untersuchung nur Beratung. Les dir das Gesetz nochmal durch!!
deshalb ist man trotzdem viel zu jung auch dafür selbstverständlich!
Eben, aber darüber gibt es keine gesellschaftl. Diskussion.
Was heißt hier zu jung. Mit 18 ist man strafmündig und Wahlberechtigt. Und wenn auch von Frauen schon mit 17 verlangt wird eine Waffe benutzen zu können, dann haben sie auch die gesitige Reife über ihren Körper zu entscheiden.
Zwangsprostitution hat kein Alterskriterium, darin kann sich jede Frau wieder finden, auch die Mitte dreißig jährige...
Antwort erstellen