Thema: Gesetz
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Alt  16.02.2017, 23:41   # 3
free5737
 
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free5737 ist offline
gesetz

Hoi Hallo66,
Zuhaelterei (sfruttamento della prostituzione laut codice penale) ist wenn man direkt Geld durch die Prostitution anderer Personen verdient und wird hart bestraft.
Die Foerderung (favoreggiamento) ist ein weitlaeufiger Strafbestand und kann auch mit Gefängniss enden.
Beispiele:
- Man bring einer Escortdame z.B. eine Packung Kondome fuer ihre Arbeit mit und unterstuetzt sie dadurch direkt in der Ausuebung ihrer Arbeit, bis zu 2 Jahre Knast
- Man bringt eine Strassennutte mit dem eigenen Auto an Ihren Arbeitsplatz.
-alle Tätigkeiten die einer Dame bei Ihrer Arbeit helfen sind im Prinzip strafbar auch wenn man dadurch selbst nichts verdient.
Internetportale oder Zeitungen mit Sitz in Italien, in denen Damen inserieren, schuetzen sich meist dadurch dass keine sexuellen Dienstleistungen angeboten werden duerfen....
Der reiner Kunde macht sich jedoch nur dann strafbar wenn die Dame minderjährig ist.... wobei Ihm fuer eine Verurteilung nachgewiesen werden muss dass er dies auch wusste. Bei einer geschminkten 17 jährigen ist es ja nicht offensichtlich.
Den Strassenstrich aufzusuchen ist nicht verboten, wird jedoch gerne von der jeweiligen Gemeindeverwaltung behindert.. in Bozen wurde ein Halteverbot in der betreffenden Zone eingefuert...man bekommt also eine Verkehrsstrafe aufgrund eines Halteverbotes....formal rechtlich nicht wegen der Nutte...
Strassenstrich:Man kann jedoch wegen obzoener Handlungen in der Offentlichkeit angezeigt werden, wenn man z.B. auf einem oeffentlichen Parkplatz mit einer Nutte beim Verrichten im Auto erwischt wird...
komplizierte Gesetzeslage.. Italien eben

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