Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt  13.11.2016, 14:00   # 8
mr.cock27
 
Benutzerbild von mr.cock27
 
Mitglied seit 29.12.2014

Beiträge: 1.098


mr.cock27 ist offline
Die Betreiber antziperen doch an den möglichen (Mehr)einnahmen. Und nur handeln, weil irgendwo was im I-Net steht?
Ein Grundrechtseingriff wie der Entzug der Gewerbeerlaubnis (Gewerbeordnung ist bei Bordellbetreiber nicht anwendbar!) kann nicht durch Indizien geschehen. Die Behörde müsste konkrete Tatsachen darlegen!
Wenn ich Berichte schreibe, werde ich gar nicht mehr auf Kondombenutzung eingehen.
Antwort erstellen