Sind denn die braven Schweizer Mädels so viel versauter als hier, oder liegt's an den Almen dort?
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Weder noch, das wird wohl eher am Werbeverbot in § 32 des neuen Prostituiertenschutzgesetz liegen:
(3) Es ist verboten, durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder Darstellungen Gelegenheit zu sexuellen Dienstleistungen anzubieten, anzukündigen oder anzupreisen oder Erklärungen solchen Inhaltes bekannt zu geben
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3.
unter Hinweis auf die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr mit Schwangeren, auch wenn der Hinweis in mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt.
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PS
"Almen" gibt es in der Schweiz nicht.