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Alt  28.12.2013, 09:47   # 1
VoalGDH
 
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Unhappy Zustände in Schweinfurt

MainPost vom 19.12.2013:

"Gehorsam mit purer Gewalt erzwungen
Bordellchef und zwei Aufpasser wegen Menschenhandels, Freiheitsberaubung und Vergewaltigung angeklagt

An Zuschauerinteresse fehlt es am Landgericht derzeit nicht. Am Mittwoch war der große Saal beim Termin gegen einen wegen Betrugs angeklagten Polizisten voll besetzt, am Donnerstag war's beim Prozess gegen einen Bordellbetreiber (38) und zwei mutmaßliche Aufpasser, 39 und 32, genauso. Hauptanklagepunkte sind Menschenhandel und Freiheitsberaubung zum Zweck der sexuellen Ausbeutung von acht Frauen, die als Prostituierte in einem Puff in der City arbeiten mussten.

Der Auftakt vor Wochenfrist war sehr kurz, weil die Anwälte der Angeklagten die Gerichtsbesetzung, die Formulierung der Anklageschrift und sogar die Aussetzung des Verfahrens bemängelt hatten, um Zeit fürs Studium von 400 kurzfristig zugegangenen Aktenseiten zu haben. Alle drei Anträge wies die Erste Große Strafkammer am Donnerstag aber zurück.

Eine Stunde benötigte danach der Staatsanwalt zur Verlesung der 40 Punkte umfassenden Anklage. Es findet sich darin das komplette Strafregister: neben Menschenhandel und Freiheitsberaubung noch Vergewaltigung der Opfer, räuberische Erpressung, Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Drogenbesitz, sexuelle Nötigung und Diebstahl. Im Bordell muss Gewalt an der Tagesordnung gewesen sein.

Einige Frauen, großteils aus dem Osten Europas, glaubten, als Bardame arbeiten zu können. Es wurde gezielt nach Go-Go-Tänzerinnen gesucht. Kaum waren die Damen vor Ort, war Prostitution angesagt. Wer nicht mitmachte, wurde dazu gezwungen – mit brutalen Schlägen, die Handys wurden weggenommen, um keine Kontakte nach außen aufnehmen zu können. Es gab Strafzahlungen für Lappalien und immer wieder massive Drohungen gegen die Frauen oder Familienmitglieder. Der Bordellchef wollte, dass nach seinen Regeln gehandelt, ihm „bedingungslos gehorcht“ wird. Als eine der Damen einen Freier wegen des Hygienezustands ablehnte, wurde sie zum Sex mit dem Mann gezwungen. In angeklagten Fällen soll der ältere Aufpasser die Frauen mit Vergewaltigungen gefügig gemacht haben.

Einmal kam zufällig eine Zivilstreife am Bordell vorbei, als der Hauptangeklagte und der 39-Jährige eine geflüchtete Frau wieder ins Haus schaffen wollten.

Der jüngste Angeklagte ist auch Opfer. Wegen Ärger mit einem anderen Mann tauchte die Polizei im Puff auf, was den Bordellchef so sehr ärgerte, dass er den 32-Jährigen verprügelte. Der tauchte daraufhin unter. Im Mai 2013 war das. Im August 2013 klickten bei allen die Handschellen, seitdem sitzen sie in U-Haft. Keiner wollte sich zur Anklage äußern. Persönliche Angaben machten aber alle Männer. Sie stammen alle aus Schweinfurt stammen.

Der Bordellbesitzer berichtete mit Stolz von seiner Karriere als Radprofi. Er gehörte dem Nationalkader an, war 1989 sogar Deutscher Meister. Mit 20 Jahren hörte er wegen der nach der Grenzöffnung neuen Konkurrenz aus dem Osten auf. Er ging nach Frankfurt zu einem Freund, der dort ein Bordell betrieb. Mit den Erfahrungen kehrte er 2006 nach Schweinfurt zurück, eröffnete in der Innenstadt mit seiner späteren Verlobten in der City ein Bordell. Bis zu fünf Damen arbeiten dort, Ärger mit der etablierten Szene habe es nicht gegeben. „Der Markt war und ist offen“, sagte er zum Vorsitzenden.

Er eröffnete mit der Verlobten, die auch als Prostituierte arbeitete, eine zweite Adresse in der Kernstadt. Anfang Januar 2012 gab er Bordell eins auf, öffnete nun alleine das dritte Puff, eine Mietwohnung im 1. Stock, Invest in die Zimmer: 6000 Euro. „So wenig“, merkte der Vorsitzende an, „wir haben viel selbst gemacht“, antwortete der Hauptangeklagte, der regelmäßigen Kokain- und Alkoholkonsum einräumte.

Wie der 39-jährige Angeklagte zum Bordell kam, verriet er (noch) nicht. Bis zuletzt arbeitete der Vater zweier unehelicher Kinder verschiedener Frauen in der Großindustrie.

Der 32-Jährige kam in Kontakt mit dem Bordell, weil er in dem gleichen Haus wohnte. Die Anwälte der beiden mutmaßlichen Aufpasser signalisierten für die nächsten Prozesstage aber Aussagebereitschaft.

Zusätzlich zu den bereits angesetzten 20 Verhandlungstagen legte die Kammer weitere zehn Termine fest – bis Ende September 2014. Fortgesetzt wird der Prozess am 9. Januar."

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MainPost vom 12.12.2013:

"Prozess wegen Menschenhandel, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung

Der Prozessauftakt vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt gegen einen 38-jährigen Bordellbetreiber in Schweinfurt und zwei mutmaßliche Aufpasser wegen Menschenhandels war denkbar kurz. Der Anwalt des Hauptangeklagten rügte die Besetzung des Gerichts und die Formulierung der Anklage. Beide seien in der vorliegenden Form rechtswidrig. Darüber muss die Kammer nun erst beraten und entscheiden. Am 19. Dezember um 8.30 Uhr wird sie ihren Beschluss verkünden.

Dem Hauptangeklagten Bordellbetreiber, der seinen Beruf als „selbstständiger Unternehmer“ angab, werden im Zeitraum vom Januar 2012 bis August dieses Jahres 34 teils schwere Straftaten vorgeworfen: Schwerer Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Vergewaltigung, räuberische Erpressung, Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, sexuelle Nötigung, versuchte Freiheitsberaubung und Diebstahl.

Dem 39-Jährigen – ein gelernter Schlosser – werden zwei Fälle der Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, versuchte räuberische Erpressung, Unterschlagung, Bedrohung, Beleidigung und Körperverletzung zur Last gelegt. Wegen versuchten schweren Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung muss sich der 32-Jährige, ein Lagerist, verantworten. Acht Prostituierte sollen die Opfer des „Menschenhandels“ geworden sein.

An der Besetzung des Gerichts monierte der Anwalt des Bordellbetreibers, es sei überbesetzt. Statt drei Berufsrichter seien zwei vorschriftsgemäß und ausreichend für den Umfang und die Komplexität der angeklagten Sachverhalte. Und: Die Anklage dürfe in der vorliegenden Form nicht verlesen werden. Sie solle die Angeklagten in besonders schlechten Licht erscheinen lassen, indem sie Punkte und Sachverhalte, die erst erwiesen werden müssten, in der Tatsachenform („Indikativ“) ausdrücke und damit bereits dien Beweiswürdigung vorausnehme. Schöffen und Zuschauer würden so unzulässig beeinflusst. Die Anklage müsse in neuer Formulierung und der „Objektivitätsverpflichtung“ der Staatsanwaltschaft gerecht werden.

Der Rechtsvertreter des 39-jährigen Angeklagten beantragte die Aussetzung des Verfahrens, um Zeit zu haben, etwa 400 kurzfristig zugegangene Aktenseiten durcharbeiten und mit seinem Mandanten besprechen zu können. Der Vorsitzende Richter unterbrach die Hauptverhandlung. Sie wird am 19. Dezember fortgesetzt. Zusätzlich zu den bereits angesetzten 20 Verhandlungstagen terminierte zehn weitere Tage in dem offenbar recht umfangreichen Verfahren – bis Ende September 2014."

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MainPost vom 2.7.2013:

"Rotlicht-Größen kontra Mietbordelle
Ein Kartell der Zuhälter will die vielen „freien“ Liebesnester scheinbar mit Gewalt aus dem Markt drängen

Der Anklagevorwurf liest sich in der Sitzungsliste der Staatsanwaltschaft unspektakulär, so gewöhnlich: „Gefährliche Körperverletzung u. a.“. Im Gerichtssaal Nummer 4 sitzt aber die Creme der Schweinfurter Rotlichtszene: Sechs Zuhälter, die mit allerlei Mitteln offenbar eine Art „Marktbereinigung“ im üppig wuchernden Prostitutionsgewerbe anstreben – laut Staatsanwalt mit unerlaubtem Nachdruck.

Die meisten der sechs Angeklagten im Alter zwischen 36 und 43 Jahren geben als Beruf „selbstständig“ an. Für Bordellbetreiber trifft diese Einordnung wohl zu, und wie das Leben so spielt, hatten sich diese sechs Selbstständigen im Bordellwesen am 13. Juni 2011 – rein zufällig – zur selben Zeit vor dem Anwesen Klingenbrunnstraße 14 versammelt.

Da fährt ein weiterer 36-jähriger „Selbstständiger“ mit seinem Auto heran: Als er ausgestiegen ist, kommt der Älteste des Zuhälter-Sextetts, ein 45-Jähriger, von hinten auf ihn zu und fragt ihn, ob er noch immer nicht verstanden hat, „dass diese Wohnung jetzt geschlossen ist“. Er nimmt den 36-Jährigen in den Schwitzkasten, schlägt seinen Kopf gegen ans Heck seines Autos, so dass am Kopf eine Wunde und am Auto eine Beule entsteht. Die anderen fünf Zuhälter-Kollegen stehen zehn bis 15 Meter entfernt, bilden die Kulisse für das Spektakel.

So jedenfalls schildert der 36-Jährige den Vorfall – und spielt als Zeuge vor dem Schöffengericht die Attacke, die eindeutig seiner Einschüchterung gedient haben muss, ziemlich herunter. Die anderen hätten zugeguckt, sagt er, und außer Schwitzkasten und Kopf-aufs-Auto-drücken sei nichts passiert. Der Angreifer sei gegangen, und die „Dame“, die gerade vom Bahnhof gekommen war und die er in die (für käufliche Liebesdienste angemietete) Wohnung einweisen wollte, wieder abgereist.

Gesehen haben diese High-Noon-Szene in der Klingenbrunnstraße – zumindest teilweise – zwei Zeugen, die aber eine Heidenangst haben, offen gegen die Rotlicht-Größen auszusagen, ja, auch nur ihre Personalien anzugeben. Ein Zeuge war „nicht gewillt, konkrete Angaben zu machen“, sagt der ermittelnde Kripo-Beamte. Der Vermieter des Liebesnests identifiziert fünf der Angeklagten als anwesend bei dem Vorfall. Dass er „seine Alte einpacken und verschwinden“ soll, sei ihm aus dem etablierten Rotlichtmilieu schon vorher klar gesagt worden.

Die 35-jährige „Dame“, die zum Wohnungsmieten angereist und unverrichteter Dinge wieder abgereist war, identifiziert drei der Angeklagten als anwesend bei dem Vorfall. Interessant, was sie sonst noch aussagt: Schon vor dieser Warnung an den 36-Jährigen hatte sie in der Klingenbrunnstraße gearbeitet. Damals hätten zwei Männer geklingelt, ihr gesagt, sie habe kein Recht hier zu arbeiten, sie würden „alle kleinen Wohnungen schließen“. Sie könne aber bei ihnen anfangen.

Die Prostituierte kam in Polizeischutz zu ihrer Zeugenaussage. Sie hatte gleich zwei Anrufe von unbekannt erhalten, sie solle nicht zur Gerichtsverhandlung kommen. Ein weiterer „Geschädigter“, den etablierte Puffbetreiber der Stadt laut Anklage mit Drohungen und Schlägen einschüchtern wollten, soll am Donnerstag als Zeuge gehört werden.

Wie ge- oder schon übersättigt der Markt des horizontalen Gewerbes in Schweinfurt bereits ist, hat der Kripo-Beamte in schönem fränkischen Understatement so umrissen: „In einer Stadt mit 54 000 Einwohnern 25 bis 30 Örtlichkeiten, in denen der Prostitution nachgegangen wird – das ist nicht wenig."
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