Das Problem ist nicht die Anmeldung der DL, sondern die Erlaubnispflicht für den Betrieb selbst. Wo früher eine Gewerbeanmeldung reichte, ist nun eine ausdrückliche behördliche Erlaubnis erforderlich. Und wenn die Stadtverwaltung der Meinung ist, es gebe bereits eine ausreichende Anzahl von Betrieben, wird es mit dieser Erlaubnis wohl eher mau aussehen.
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