Sofern eine Hure überhaupt wieder in einen "bürgerlichen Beruf" zurück will, geht das bestimmt. In meinen Augen hängt es von der Länge der Auszeit seit der Ausbildung/Job ab, sofern vorhanden. Ist ein Diplom oder ähnliches 10 Jahre alt ohne Praxiserfahrung, zählt es wohl besten Falles als besseres Klopapier... Angenommen, die Ausbildung ist vorhanden und man kann die "Lücke" im Lebenslauf erklären, warum nicht. Die großen Sprünge würde ich aber anfangs nicht erwarten und daher frage ich mich, ob sich eine dann ehemalige Hure mit kleinsten Summen begnügen könnte, zumal unter der Voraussetzung einer "bürgerlichen" Umgebung und festen Arbeitszeiten etc.
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Jedem das Seine.
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