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Alt  27.03.2017, 17:48   # 61
Yannik
Rastafari
 
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Yannik ist offline
Nun, selbst unser aller Bundesrichter Thomas Fischer hat seine Meinung zur Prostitution, zum Verbot der selbigen, zu Menschenhandel und Zwangsprostitution, zu Nötigung, Ausbeutung und auch zu Alice Schwarzer. Und, man glaubt es kaum, er kann, im Gegensatz zu allen Befürwortern eines Prostitutionsverbotes, differenzieren und betrachtet oben genannte Punkte zwar in Abhängigkeit voneinander aber dennoch als einzelne, eigenständige Punkte und gibt in der ihm eigenen Art absolut lesenswert zum Besten, wie er die Sache sieht. Lesedauer wie meist bei seinen Kommentaren nicht unter 15 Minuten, aber das ist gut angelegte Zeit.

Irgendwie keimt in mir der Verdacht auf, dass er nicht nur juristisch weiss, wovon er da schreibt....

Ich habe mit erlaubt, einige Passagen daraus zu zitieren.

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...scher-im-recht

Zur Sache: Was erwarten Sie von einem gelungenen Prostituierten-Besuch? Suchen Sie vor dem Akt eine gepflegte Unterhaltung – etwa über die häuslichen Lebensbedingungen, die Art der Schulbildung, den Beruf des Lebensgefährten? Achten Sie auf überschminkte blaue Flecke? Erkundigen Sie sich nach der Länge der Schicht und den Weisungen des Betreibers?

Da kommt der ZEIT-Leser nun ein bisschen ins Hüsteln, und wird "äh, nun ja" sagen, das P-Wort sei ihm durchaus geläufig, da doch bereits im alten Rom die sogenannte öffentliche Frau eine hoch angesehene Rolle innegehabt habe … bla, bla. Dann wird er um sich blicken, ob vielleicht die Mama mithört oder – noch schlimmer – die Allerliebste, und dann wird es zu merkwürdigen Bekenntnissen und Wertungen kommen – schwer glaubhaft, kaum originell, intellektuell an der unteren Grenze
Für das Jahr 2014 weist die Polizeiliche Kriminalstatistik gerade einmal 500 Verdachts(!)-Fälle von Menschenhandel in Deutschland aus. Das "Dunkelfeld" wird von sogenannten Fachleuten oft als gigantisch bezeichnet. Wenn das stimmte, wäre es freilich ein echtes Wunder, dass die Population der Zwangsprostituierten den unermüdlichen Befreiungsangeboten von Polizei und Beratungsstellen beinahe unerkannt zu entkommen scheint. Das könnte allerlei Gründe haben, dass auch hier ein Zwang wirkt, ist nicht ganz unplausibel, aber zirkelschlüssig (je weniger man sieht, desto mehr ist da). Tatsächlich wird die Dramatik aufgebauscht.
Das Gesetz regelte nicht, wie viele meinen, die grundsätzliche Erlaubtheit von Prostitution; die war auch zuvor schon gegeben. Es regelt vielmehr zunächst eine "Normalität" von Prostitution in dem Sinn, dass sie anderen höchstpersönlichen Dienstleistungen rechtlich gleichgestellt oder angenähert wird: Der Vertrag, den eine Prostituierte mit einem Freier schließt, ist rechtlich wirksam, wenn die Dienstleistung tatsächlich erbracht wird. Das heißt: Der Freier kann die Erfüllung der Dienstleistung nicht einklagen. Die Prostituierte aber kann das Entgelt einklagen, wenn sie die Leistung erbracht hat.

Da schmunzelt der geübte Freier, und die 22-jährige Ukrainerin auf dem Straßenstrich wundert sich. Beide haben von derlei neumodischen Techniken noch nichts gehört, und auch das Amtsgericht kann sich nicht erinnern an eine Klageflut der örtlichen "Lady Tamara". Hier wie dort wird im Voraus bezahlt wie immer, der Rest verläuft nach den Regeln der aktuell geltenden Machtverhältnisse.
Bei dieser Gelegenheit gleich noch ein Fettnäpfchen: Nach Ansicht des Kolumnisten – anders ein oder zwei Strafsenate des Bundesgerichtshofs – ändert die Tätigkeit einer Person als Prostituierte nicht das Geringste an ihrer sexuellen Selbstbestimmung. Dass jemand gegen Entgelt bereit ist, sexuelle Handlungen zu vollziehen, ändert nichts daran, dass sie/er genötigt (vergewaltigt) wird, wenn sie/er dazu gezwungen wird, dieselben Handlungen ohne Entgelt auszuführen. Merke: Dass die Dame höheren Standes geneigt sein könnte, nach Überreichung eines güldenen Ringleins oder nach einem Shopping-Besuch bei Prada ihre Jungfräulichkeit für heute zu überdenken, hat noch nie etwas daran geändert, dass sie "vergewaltigt" ist, wenn der Galan das Ringlein auf morgen verschiebt und die Gegenleistung heute schon mit Gewalt durchsetzt.
"Deutschland ist das Bordell Europas geworden", tönen Bild und Panorama, Süddeutsche und Welt unisono. Hinten, unter "Personalien", lesen wir gern das Neueste von Ruby, der nordafrikanischen armutsflüchtenden Prinzessin mit den schönen Augen: dass sie eine eigene Wäschemarke designt oder beim Opernball war oder Yorkshire Terrier liebt. Wie das Leben halt so ist! Wie viele Kosmetikverkäuferinnen oder Friseurinnen oder Rezeptionistinnen in Deutschland würden wohl gerne mit Ruby tauschen, Bunga Bunga inklusive?
Das Bordell "Europas"! Was sagen uns diese Worte? Margot Käßmann, einer Spezialistin für wirklich Abgründiges, fiel dazu in Bild am Sonntag immerhin das Wort "Blowjob" ein; sodann allerdings nur noch Epheser 5,28. Beides führte die Diskussion nicht wirklich weiter.
Strafbar ist in Deutschland die Ausbeutung von Prostituierten durch Betreiber eines Betriebs, in dem Prostituierte ausgebeutet werden (Paragraf 180a Strafgesetzbuch). Strafbar ist die sogenannte Zuhälterei, in den Formen der ausbeuterischen und der dirigierenden Zuhälterei (Paragraf 181a). Strafbar ist der Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (Paragraf 232) und auch die bloße Förderung einer solchen Tat (Paragraf 233a). Mit diesen Vorschriften ist eine große Vielzahl von Verhaltensweisen erfasst, die andere Menschen durch Gewalt, Drohung oder das Ausnutzen besonderer Hilfsbedürftigkeit und auslandsspezifischer Notlagen dazu bringen, prostitutive Tätigkeiten auszuüben. Schon das "Beeinträchtigen der wirtschaftlichen Unabhängigkeit" einer Person, die der Prostitution nachgeht, ist strafbar. Auch das Fordern wucherischer Mieten für Prostitutionswohnungen.

Wenn alle diese Strafdrohungen in vollem Umfang durchgesetzt würden, bliebe noch eine weite Landschaft der Prostitution – ohne Zwang und Ausbeutung. Eine der zahlreichen offenen Fragen ist: Wollen wir das? Da scheiden sich die Geister, und die Argumente purzeln durcheinander wie Bauklötzchen.
Was meinen die Bekämpfer der "Elendsprostitution" eigentlich? Was ist das Substanzielle, Bedeutende am "Elend", über das wir sprechen? Ich kenne Menschen, die sind "Elendszeitungsausträger" oder "Elendstiefbauarbeiter". Es soll schon "Elendsbergleute" und "Elendsautomobilarbeiter" gegeben haben – falls man damit meint, dass jemand durch Armut dazu gezwungen wird, fremdbestimmte, unangenehme Arbeit zu verrichten. An den Kassen von 10.000 Supermärkten sitzen "Elendskassiererinnen", und gefühlte zweihunderttausend "Elendsfriseurinnen" föhnen und färben täglich die erschreckenden Outfits von Menschen zusammen, die sich von einer minderbegabten Mändi für fünf Euro die Stunde ihre Schuppen auswaschen lassen und das gut finden. Das knappe Trinkgeld teilen sich Mändi und Sven, der Betreiber des Salons "Haar-Nadelkurve", gewiss geschwisterlich. Wenn Mändi die Chance kriegt, in der Stunde 200 zu verdienen mit zwei Blowjobs, und zusätzlich noch die wahre Liebe ihres Beschützers, wird sie sich das wahrscheinlich überlegen. Und mag sie auch das eine oder andere übersehen, kann man doch wirklich nicht sagen, ihre Überlegung könne vor der Kalkulation einer durchschnittlichen Emma-Redakteurin nicht bestehen.
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