Verboten ist:
außerhalb von bewilligten Bordellen und Erlaubniszonen die Kontaktaufnahme mit Personen, die die Prostitution anbahnen oder ausüben, zum Zweck der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen sowie die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen außerhalb von bewilligten Bordellen; die Kontaktaufnahme über Telefon oder elektronische Medien wird von diesem Verbot nicht erfasst;
...und weiter unten:
...die Beschaffung der Gelegenheit zur Ausübung....
Aber ein Callgirl zu sich nach Hause zu bitten, dürfte noch die sicherste der verbotenen Varianten sein.
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