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Alt  03.06.2018, 12:06   # 906
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
Mitglied seit 20.01.2013

Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
zum Türeneintreten- langt es allemal, auch dann, wenn der tatsächliche Sachverhalt unklar bleibt.
Nein, zum Türeneintreten reicht das keinesfalls.
Da ist mindestens "Gefahr im Verzuge notwendig" (Drogen, Waffenbesitz, Hehlerei, Straftaten) und diese kann sogar für den Schaden haftbar gemacht werden, wenn die Beschädigung das zumutbare Maß überschreitet.

P-Schutzgesetz, netter Artikel:
https://www.buzzfeed.com/de/julianel...BO#.llLjWPPGkZ

Bundesverfassungsgericht : Nr: 28 , 1 BvR 1534/17
https://www.bundesverfassungsgericht....2018_node.html
Bearbeitung des Verfahrens hat Richterin Prof. Dr. Susanne Baer, LL.M.
https://www.bundesverfassungsgericht....baer_node.html

Tonne oder nicht:
kein Gesetz geht so durch das Bundesverfassungsgericht, wie es reingekommen ist, aber, dass es in die Tonne geht, ist längst nicht gesagt. Je nachdem, wie groß die Einwände sind (wenn es welche gibt), wird das Gericht das Gesetz entweder ablehnen oder überarbeiten lassen. Nur weil best. Passi evt. gegen die verfassung verstoßen, muss das für das gesamte Gesetz nicht gelten.

Anders wäre es, wenn ein Bundesland sich geweigert hätte, dieses umzusetzen und gegen der Bundesregierung Nichtzuständigkeit angeführt hätte (wie HH beim Betreuungsgelt); Die Regelung der Prostitution ist eigentlich ja Ländersache, wie auch die Umsetzung; warum sollte ein Land die Kosten tragen, für Regeln die der Bund grundlos erlässt. Es gibt ja keinen Grund dafür, dass man den Ländern die Zuständigkeit wegnimmt. Deshalb hab man ja aber auch den Ländern bestimmte Freiheiten bei der Umsetzung überlassen. Trotzdem sollen die Länder und Kommunen für diesen verzapften Scheiss die Kosten tragen. Aber da waren sich die Landesregierungen wohl einig.

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Danke von