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Alt  07.08.2017, 22:58   # 435
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@extreme sillis

ich denke, Du verwechselst hier etwas.

Eine EU-Ausländerin kann sehr wohl der Prostitution in Deutschland nachgehen. Ob selbständig oder im angestellten Verhältnis.

Dies wird durch die "Freizügigkeit" in der EU geregelt. Und da hat keine Kommune etwas mitzureden.

Anders stellt sich die Sache bei sog. "Drittstaatlerinnen" dar.
Dies dürftest Du wohl gemeint haben.
Diese sind nicht Staatsangehörige der EU-Länder und bedürfen somit bei der Aufnahme einer diesbezüglichen Tätigkeit einer Arbeitserlaubnis.
Und in diesem Falle hast Du Recht damit, daß diese für den Sektor der Prostitution wohl nicht erteilt werden wird................

Solange die Gesetze sich in diesem Rahmen bewegen beißt die Maus da keinen Faden ab.
und in dann wird auch hier ein "Schuh draus"..............
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Danke von