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Alt  07.08.2017, 21:52   # 434
extremeSillis
 
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Beiträge: 452


extremeSillis ist offline
Das ist so einfach. Es gibt keinen Anspruch.

Ausländer müssen nachweisen dass es einen Bedarf oder so ähnlich geben muss. Soll insgesamt der Volkswirtschaft nutzen. Klar kann man jetzt einen blöden Witz machen.

Nutzt aber nix. Wenn die Behördenleitung sagt, Ausländerinnen kriegen bei uns keine Arbeitserlaubnis für Prostitution, dann gibt es keine. Da kriegt noch eher der Tischler aus Bolivien eine.

Da kann man auch tausendmal schreiben und schreien Art 2, 5 oder 12 GG Solange die Gesetze sich in diesem Rahmen bewegen beißt die Maus da keinen Faden ab.

München - Salzburg 128 km
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Menschen völlig ohne Schamgefühl sind mir zuwider.
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