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Alt  07.08.2017, 13:49   # 418
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@Tom

Es ist allen DLs zu empfehlen in Deutschland ein Gewerbe zu gründen
Netter Tip............leider hochtheoretisch angesiedelt und praxisfremd..............wie das gesamte Gesetzeswerk.

Das mag für deutsche und intelligente DL's zutreffen.

Nehmen wir doch mal z.B. die ganzen osteuropäischen Frauen, die mittlerweile einen Großteil der DL's in den Bordellen und Terminhäusern ausmachen...........

Die sprechen teilweise schlecht oder gar kein Deutsch.
Wer soll das administrativ stemmen?
Die Damen bestimmt nicht...................das traue ich mich aufgrund meiner Erfahrungen zu behaupten.
Die sind froh, wenn sie pünklich aus dem Bett kommen und halbwegs pünktlich bei ihren Terminen aufschlagen.

Im übrigen.............welches Gewerbe sollen sie denn bitte anmelden?
Ich hab das alles schon zur Genüge durch, das kannst Du mir glauben.

Die wechseln ihre Wohnsitze und Telefonnummern wie andere die Unterhosen....................

In der Gewerbeordnung ist die Ausübung der Prostitution nicht als Gewerbe vorgesehen. Daher ist eine ordentliche Anmeldung diesbezüglich auch nicht möglich.

Wenn sie nachweisen können, dass sie < 50% ihrer Zeit hier arbeiten, zahlen sie nach Doppelbesteuerungsabkommen ihre im Steuern Heimatland
Soweit ist das richtig.
Nur hast Du den Begriff "Steuern" allgemein gehalten.
Für die Einkommenssteuer mag Deine Einlassung zutreffen.
Ich denke aber, daß es für die "Umsatzsteuer" nicht zutreffend ist.
Diese ist in dem Land abzuführen, in welchem die Einkünfte erzielt wurden.

Gerne lasse ich mich eines besseren belehren. Wohl wissend, daß es die Kleinunternehmerregelung gibt, bei der dann natürlich keine Umsatzsteuer anfällt.
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Danke von