Die Verhüllungsverbote hätten zum Ziel, die Bedingungen des Zusammenlebens zu garantieren, heißt es in dem Urteil. In diesem Zusammenhang könnten die Nationalstaaten generell besser die lokalen Bedürfnisse einschätzen als ein internationales Gericht. Die Frage, ob ein Gesichtsschleier in der belgischen Öffentlichkeit akzeptiert werde, sei deshalb eine Wahl der Gesellschaft.
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- so der EU-GH weiter unten in seiner Urteilsbegründung.
Sind die "lokalen Bedürfnisse" in D wirklich anders als die in Belgien und Österreich?
Tatsächlich wüsste ich solche Lokalitäten: Die teuren Geschäfte in der Münchner Innenstadt. Aber hat die Wahl nicht überdeutlich gezeigt, wie die "lokalen Bedürfnisse" in Gesamtdeutschland einzuschätzen sind?!