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Alt  01.05.2017, 10:33   # 69
Riwar70
 
Mitglied seit 27.12.2015

Beiträge: 27


Riwar70 ist offline
Ja, da gibt es rechtliche Probleme.

Vereinfacht ausdedrückt:

Wenn eine Person das Hauptmotiv ist, würde eine Veröffentlichung des Bildes deren Persönlichkeitsrecht verletzen. Dafür benötigt man eine Einverständniserklärung der fotografierten Person (da gibts im Netz Vordrucke).

Wenn die Person eher zufällig auf dem Bild ist (z.B. Foto vom Hamburger Rathaus und davor sind zufällig auch Menschen im Bild), dann liegt i.d.R. keine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes vor. Über die tatsächliche Zufälligkeit zu entscheiden kann aber natürlich grenzwertig sein.

Wenn die Person damit rechnen musste, fotografiert zu werden (z.B. als Teilnehmer bei einem Trachten-Umzug), gibt es rechtlich auf keine Probleme.

Alles natürlich ohne Gewähr.
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