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Alt  05.07.2017, 17:55   # 562
poppei
im Unruhestand
 
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poppei ist offline
Thumbs down neue Kleiderordnung

Scheint ja wirklich so zu sein, dass im Barbereich jetzt normale Bekleidung erlaubt ist.

https://saunaclub-atlantis.at/preise/

Das fände ich allerdings auch schade, weil wie mein Vorredner schon bemerkt hat, wohl einiges an Clubatmosphäre verloren geht.

Der Hauptgrund aber dürfte wohl mal wieder beim Geld liegen.

...es soll auch noch andere Kundschaft als die Wöhlnessfraktion angelockt werden...
...bleibt die Frage, ob die "Straßenklamottenfraktion" nicht den einen oder anderen aus der "Bademantelfraktion" (= langjähriger Stammgast) vergrault und das Ganze -zumindest für die Anzahl der Gäste- plus/minus Null ausgeht.

Auch ich bin der Meinung, dass beide Fraktionen im gleichen Raum gar nicht geht.
Im Sinne von Nullkommanull.
Da müsste zumindest eine räumliche Trennung her.

Aber es ist natürlich an jedem Gast aus der "Strassenklamottenfraktion" auch ein Bademantel, Handtücher (Duschen/Sauna) und ein paar Schlappen gespart.

Und das denke ich rentiert sich, bei beispielsweise 5 oder 6 eingesparten Bademänteln plus der nicht benutzten Handtücher pro Abend sind das bestimmt 2-3 eingesparte Waschmaschinen mitsamt des gesparten Waschmittels, Weichspülers, Wasser und Strom.
Da ich mal nicht davon ausgehe, dass die Sachen zum Trocknen draußen aufgehängt werden , sondern im Trockner landen, werden hier weitere Stromkosten eingespart.

Übers Monat zusammengerechnet, wird da mit Sicherheit unterm Strich ein schönes Sümmchen übrigbleiben:

Bei beispielsweise 3 Waschgänge pro Tag mal 30 Tage pro Monat macht 90 Waschgänge + Waschmittel + Weichspüler + Wasser + Strom für Waschmaschine und Trockner...
Da muss eine alte Frau lange dafür Socken stricken...


Naja, ich werde mir das Ganze bei Gelegenheit mal vor Ort anschauen und danach urteilen.
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Viele Grüße

Poppei



...und immer schön Kondome verwenden !

Denn, denkt daran, es gibt viele Krankheiten, aber nur eine Gesundheit.

Bei jeder Schilderung einer sexuellen Interaktion darf davon ausgegangen werden, dass der §32 Abs. 1 des ProstSchG (Verwendung von Kondomen) zur Anwendung gekommen ist, auch wenn dies nicht explizit erwähnt ist.
Fragen nach in Deutschland ungesetzlichen Praktiken (z.B. AO) werden deshalb auch grundsätzlich nicht beantwortet.

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Danke von